Diese 7 Pflichten haben Mieter!

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Wie eigentlich jeder Vertrag, bringt auch der Mietvertrag Pflichten mit sich. Nicht nur der Vermieter muss gewisse Dinge beachten, auch der Mieter hat einige Aufgaben zu erfüllen. Welche Pflichten dies sind, erklärt im Folgenden der Rechtsanwalt Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Köln.

 

Zahlung von Mietkaution und Miete

Zu Beginn des Mietverhältnisses ist der Mieter dazu verpflichtet eine Kaution zu bezahlen. Diese beläuft sich auf maximal drei Monatsmieten und ist an den Vermieter zu entrichten. „Zu den Pflichten zählt allerdings nicht, dass diese auf einmal gezahlt werden muss. Die Mietkaution kann auch innerhalb der ersten drei Monate mit gleichen Raten abgezahlt werden“, so Mingers. Anders sieht es bei der Zahlung der Miete aus. „Laut Bundesgerichtshof muss spätestens am dritten Werktag des Monats eine Anweisung der Miete durch den Mieter bei der Bank eingegangen sein. Andernfalls geht er das Risiko einer fristlosen Kündigung ein. Zahlt der Mieter zwei Mal hintereinander seine Miete nicht oder ist eine Monatsmiete im Rückstand, so darf der Vermieter zu dieser Konsequenz greifen. Auch bei einer konstant unpünktlichen Zahlung des Mietbetrages, kann der Vermieter das Mietverhältnis beenden“, klärt der Rechtsexperte auf.

 

Meldung von Mängeln

„Ein Mieter hat nicht nur das Recht auf die Ausbesserung von Mängeln, sondern auch die Pflicht etwaige Mängel so schnell wie möglich zu melden. Fällt dem Mieter also etwas auf, so ist er verpflichtet diese Information weiterzuleiten“, erklärt der Rechtsexperte. „Tut er das nicht und es entstehen Folgeschäden, so kann der Mieter schlimmstenfalls zu einer Schadensersatzzahlung verpflichtet werden“, weist Mingers auf etwaige Konsequenzen hin.

 

Beachten der Hausordnung

Besonders wichtig ist hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Im Interesse des Hausfriedens sollten sich daher alle Mietparteien an die Hausordnung und gewisse Regeln halten. Dazu zählen beispielsweise die Vermeidung von Lärm und die regelgerechte Nutzung von Gemeinschaftsflächen, wie dem Flur oder einem Gemeinschaftsgarten. Wichtig: „Verfehlungen können auch hier unter Umständen zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen“, so Mingers.

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Nutzung der Heizung

„Genauso wichtig wie die Funktionstüchtigkeit einer Heizung ist es auch, diese zu benutzen. Dies muss der Mieter tun, um eventuelle Folgeschäden zu vermeiden. Bildet sich beispielsweise Schimmel aufgrund einer nachweislich nicht beheizten Wohnung oder friert sogar etwas innerhalb der Wohnung ein, so darf der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Mingers.

 

Übernahme von Reparaturkosten

„Müssen Dinge saniert oder renoviert werden, so hängt die Zahlung der Kosten davon ab, inwieweit sich der Verschleiß in einem normalen Rahmen bewegt. Ist dies der Fall, so ist üblicherweise der Vermieter dazu verpflichtet, die Kosten zu zahlen. Ist der Verschleiß unüblich und nicht mehr im Rahmen des Normalen, so kann der Mieter dazu aufgefordert werden, die Kosten zu übernehmen. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab“, so der Mietrecht-Experte Markus Mingers.

 

Offene Kommunikation mit dem Vermieter

„Egal, ob es darum geht, dass etwas umgebaut werden oder jemand als Untermieter bei einem leben soll: Wichtig ist, den Vermieter um Erlaubnis zu bitten“, empfiehlt Mingers. Denn: Im Endeffekt ist die Wohnung Eigentum des Vermieters. Das Streichen von Wänden oder das Verlegen eines neuen losen Fußbodens darf der Mieter zwar eigenmächtig tun, jedoch ist es auch hier ratsam, dies dem Vermieter einfach offen zu sagen und ihn über Veränderungen in Kenntnis zu setzen. Allerdings darf dieser verlangen, dass die Wohnung nach Auszug wieder im ursprünglichen Zustand ist. Soll ein Mitbewohner einziehen oder möchte man die Wohnung untervermieten, so muss dies im Vorfeld abgeklärt werden.

 

Über Markus Mingers: Markus Mingers ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Köln. Als Experte für Verbraucherfragen vertritt er zahlreiche Klienten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten, darunter Zivilrecht, Arbeitsrecht, Bau-, Miet- und Immobilienrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Speditions- & Transportrecht.

Quelle: www.mingers-kreuzer.de

 

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