Die Geflügelpest ist auch im Winter 2022 weiter auf dem Vormarsch

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Landkreis Kassel. Nachdem es seit Oktober mehrere Meldungen über neue Ausbrüche der Vogelgrippe in Geflügelställen anderer Bundesländern gab, wurde im Dezember in zwei Geflügelzuchtbetrieben in Waldeck-Frankenberg das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Alle 130 Tiere mussten eingeschläfert werden. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat daraufhin eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Vogel- und Geflügelpopulation zu schützen. Die Verfügung trat am 13. Dezember in Kraft und regelt weitere Schutzmaßnahmen. Das hat den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreis Kassel dazu veranlasst, alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter daran zu erinnern, die geltenden Hygienemaßnahmen zum Schutz vor einem Ausbruch strikt einzuhalten und gegebenenfalls zu optimieren. Das Virus macht auch vor Kleinst- und Hobbyhaltungen nicht halt. Daher müssen sich alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter durch die konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen vor dem Eintrag des Virus in ihre Geflügelhaltung schützen.

Alexas_Fotos / Pixabay

Das Hessische Umweltministerium weist zudem auf die Gefahr der Ansteckung mit der Geflügelpest bei der der Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen hin und bittet Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in der aktuellen Situation auf die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen zu verzichten. Insbesondere durch die Zusammenkunft von Vögeln aus vielen verschiedenen Tierhaltungen besteht ein hohes Risiko für die Verbreitung der Geflügelpest zwischen Vogelbeständen. Fälle wie die aktuellen in Waldeck-Frankenberg oder im Herbst im Landkreis Gießen, wo 8.500 Tiere getötet wurden, zeigen, dass die Vogelgrippe auch in diesem Jahr wieder bundesweit gegenwärtig ist und eine ernsthafte Bedrohung für die Vogel- und Geflügelpopulation darstellt. Um einen Ausbruch zu vermeiden, muss der direkte und indirekte Kontakt von Haus- und Wildvögeln unbedingt vermieden werden. Demzufolge dürfen Wildvögel nicht mit Futter, Wasser und Einstreu von Hausgeflügel in Kontakt kommen. Ebenso ist der Zugang von Hausgeflügel zu Gewässern, die auch von Wildvögeln genutzt werden, zu verhindern. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Gesundheitsvorsorge: treten erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel auf, sind diese immer durch einen Tierarzt abzuklären. Bei Fund eines kranken oder toten Wildvogels, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) und Greifvögel, sollten Bürgerinnen und Bürger diesen an den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises unter der Telefonnummer 0561- 1003 3306 melden. Tote Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere verendete Tiere an einem Ort gefunden wurden. Die toten Vögel werden vom Veterinäramt zur Untersuchung und Entsorgung ins Hessische Landeslabor gebracht.

Auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind unter dem folgenden Link ein Merkblatt mit Hinweisen zu Biosicherheitsmaßnahmen insbesondere auch für kleine Geflügelhaltungen sowie ein Merkblatt zum Umgang mit tot aufgefundenen Wildvögeln abrufbar:

https://umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest.

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