Debatte um Ausnahme für Diensthunde-Ausbildung

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Deutscher Tierschutzbund appelliert an Bundesratsausschüsse: Verschlechterung des Tierschutzgesetzes nicht zulassen

 Auch bei Diensthunden dürfen in der Ausbildung und im Einsatz keine schmerzhaften Strafreize und tierschutzwidrige Hilfsmittel genutzt werden – das stellt der Deutsche Tierschutzbund klar. Die Ausnahmeregelung, die das Land Niedersachsen ins Tierschutzgesetz aufnehmen will, käme einer Verschlechterung des Gesetzes gleich und wäre damit nicht zulässig. In einem Schreiben appellieren der Deutsche Tierschutzbund und seine Landesverbände an die Bundesratsmitglieder im Agrar- und Innenausschuss, den niedersächsischen Antrag abzulehnen. Die Ausschüsse tagen am 21. bzw. 27. Januar.

 „Auch, wenn die Polizei bei Einsätzen zu jeder Zeit handlungsbereit sein und die Kontrolle über „ihre“ Tiere haben muss, gibt es alternative, tierschutzkonforme Ausbildungsformen – auch für Schutzhunde. Ein erfolgreicher tiergerechter Umgang ist möglich. Diensthundeausbilder sollten sich hierfür öffnen, anstatt an alten Mustern festzuhalten. Was trotz Verbots im Tierschutzgesetz offenbar jahrzehntelang praktiziert wurde, darf nicht legitimiert werden. Eine Ausnahme für Diensthunde ins Tierschutzgesetz zu integrieren, wäre ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot und nicht im Sinne des Staatsziels Tierschutz“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Das Tierschutzgesetz stellt bereits seit 1986 klar, dass es verboten ist, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Die Anfang 2022 in Kraft getretene novellierte Tierschutz-Hundeverordnung konkretisiert dieses Verbot lediglich: Bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden dürfen keine Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel verwendet werden. Dass Stachelhalsbänder als Tierquälerei eingestuft werden müssen und ihr Einsatz verboten sei, hatte das Oberlandesgericht Hamm bereits 1985 klargestellt – obwohl Tiere zu dieser Zeit gesetzlich noch als Sache galten und der Tierschutz noch keinen Verfassungsrang hatte.

Der Antrag auf Änderung des Tierschutzgesetzes, den Niedersachsen in den Bundesrat eingebracht hatte, lässt darauf schließen, dass Diensthunde bislang nicht immer nach tierschutzgerechten Methoden im Sinne des Tierschutzgesetzes behandelt wurden – und man dies auch so beibehalten will. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ist es äußerst bedenklich, dass das konkretisierte Verbot für Stachelhalsbänder und schmerzhafte Mittel nun durch Ausnahmen im Tierschutzgesetz ausgehebelt werden soll.


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