Covid-19: Kleine Anfrage der LINKEN zur Corona-App und Gästelisten

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Erfahrungen mit der Corona-Warn-App

Quelle: Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache Nr. 19/22372 vom 14.09.2020 (HIER)

Die Redaktion hat sich auch schon gefragt, ob im Bundestag die Sinnhaftigkeit und Erfahrungen mit Corona-App und Gästelisten hintefragt werden, zumal pressetechnisch es sehr leise geworden ist. Gerade auch um die Warn-App, die nun 18 Millionen mal aufgespielt wurde.
Der nachfolgende Text ist 1 : 1 aus der Drucksache herauskopiert und dem Seitenformat angepasst worden. Hervorhebungen wurden durch die Redaktion gemacht.

— Anfang—

Erfahrungen mit der Corona-Warn-App

Im Sommer 2020 wurde die sogenannte Corona-App der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie soll die Unterbrechung von Infektionsketten erleichtern.
Auch wenn die App wichtige datenschutzrechtliche Voraussetzungen erfüllt, insbesondere die Anonymität der Nutzer wahrt und auf eine zentrale Datenspeicherung verzichtet, hätten die Fragestellerinnen und Fragesteller eine gesetzliche Regelung vorgezogen. Damit könnte man rechtlich verbindlich festschreiben, dass die wesentlichen Funktionen der App nicht im Nachhinein geändert werden.

Eine gesetzliche Regelung hätte auch die Freiwilligkeit der Nutzung festschreiben können. Die Bundesregierung hat es hier bei unverbindlichen Meinungsäußerungen belassen. So erklärte der Bundesminister des Innern, für Bau und
Heimat: „Was ich nicht möchte, dass man von einer Freiwilligkeit spricht, aber so viele Anreize diskutiert, dass man nun von der Freiwilligkeit nicht mehr reden kann“ (https://www.sueddeutsche.de/digital/tracing-app-github-konzept-sap-telekom-1.4907097), und der Regierungssprecher betonte, für die Bundesregierung bedeute Freiwilligkeit, dass durch die Nichtnutzung keine Nachteile entstünden. „Und für uns gehört eigentlich dazu auch, dass man nicht belohnt wird“ (https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/corona-warn-app-regierungssprecher-steffen-seibert-schliesst-zwang-zur-nutzung-aus-a-eb44e711-113a-41e9-b8ee-cf2d0551b7c8).

Tatsächlich ist die Befürchtung, dass Personen, die die App nicht installiert haben, Nachteile erfahren, nicht aus der Luft gegriffen, wie Diskussionen um privilegierten bzw. exklusiven Zugang etwa zu Geschäften oder Dienstleistungen belegen (vgl. https://www.wiwo.de/politik/deutschland/freytags-frage-was-passiert-mit-denen-die-die-corona-warn-app-nicht-installieren/25930122.html).
Mitte August 2020 wurde publik, dass ein Campingplatz in Niedersachsen bevorzugt Camperinnen und Camper mit App übernachten lässt und solche ohne App in der Regel ablehnt (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Krummhoern-Campingplatz-macht-Corona-App-zur-Pflicht,coronaapp154.html). Eine gesetzliche Regelung hätte solch einen Umgang sanktionieren können. Sollte dieses Beispiel Schule machen, könnte dies auf einen weitgehenden Ausschluss von App-Abstinenzlern (sowie von Menschen, die kein oder nur ein älteres Smartphone besitzen) aus dem gesellschaftlichen Leben hinauslaufen. Die faktische Unterwanderung der Freiwilligkeit wiederum könnte die Akzeptanz der App senken.

Auch eine Serie von Pannen und Kommunikationsfehlern führt aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dazu, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die App nachlässt. Abgesehen von Anfangsschwierigkeiten in den ersten Wochen der Bereitstellung, wird derzeit in den Medien vielfach über schwer verständliche Risikowarnungen berichtet (etwa wenn die App eine Risikobegegnung mitteilt, aber zugleich angibt, es bestehe kein erhöhtes Risiko). Zudem stellt eine Studie der School of Computer Science & Statistics des Trinity College in Dublin von Ende Juni 2020 die Wirksamkeit der App in öffentlichen Verkehrsmitteln in Frage. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass, wenn man die deutschen Vorgaben zur Kontaktverfolgung anwende, die Corona-App in metallverkleideten Straßenbahnen keine Risikobegegnungen anzeige (https://www.scss.tcd.ie/Doug.Leith/pubs/luas.pdf). Gegenüber der Tageszeitung gab das Robert-Koch-Institut (RKI) zwar an, „in verschiedenen Szenarien“ – „Party, Supermarkt, ICE“- seien 80 Prozent der Begegnungen korrekt erfasst worden (https://taz.de/Studie-ueber-Corona App/!5702861&s=corona+app/), aus dem Bericht geht aber nicht hervor, ob die 80 Prozent auch im ICE erfasst wurden, oder ob es sich bei der Zahl lediglich um einen Durchschnitt handelt. Zudem deutet die Tageszeitung an, die App sei gar nicht in einem richtigen ICE getestet worden, sondern es seien lediglich Sitze in einer Halle nachgestellt worden.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller möchten hervorheben, dass sie Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie grundsätzlich für richtig halten, aber besorgt darüber sind, dass eine schlechte politische Kommunikation zu Funktion und Nutzen der Maßnahmen bzw. ihre widersprüchliche Handhabung ihre gesellschaftliche Akzeptanz untergraben könnte. Dies gilt beispielsweise auch für die Pflicht von Gaststätten, Anwesenheitslisten der Gäste zu führen.
Begründet wurde dies damit, es erleichtere die Nachverfolgung von Infektionsketten. In einigen Bundesländern können diese Listen aber nun auch von der Polizei eingesehen werden. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller widerspricht dies dem Gebot der Zweckbindung erhobener Daten eklatant und untergräbt die Akzeptanz dieser Maßnahme. Sie befürchten, dass solche Entwicklungen den sogenannten Corona-Leugnern und Verschwörungstheoretikern nutzen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der in der Vorbemerkung erwähnten Studie der School of Computer Science & Statistics bei, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

2. Ist die Zuverlässigkeit der Corona-Tracing-App in öffentlichen Verkehrsmitteln nach Kenntnis der Bundesregierung eingeschränkt, und wenn ja, in welchem Umfang, und inwiefern lässt sich dieser Nachteil beheben?

3. Trifft es zu, dass die App nicht in einem ICE, sondern in einer Halle getestet wurde?

4. Wie zuverlässig erfasst die App nach Kenntnis der Bundesregierung Risikobegegnungen (bitte möglichst prozentuale Werte angeben), abhängig von unterschiedlichen Szenarien (bitte nach Party, Supermarkt und ICE
bzw. ähnlichen und weiteren Szenarien einzeln aufgliedern), und welche Rolle spielen diese Orte bzw. Szenarien nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Übertragung der Corona-Infektionen?

5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung andere Orte, an denen die Zuverlässigkeit der App eingeschränkt ist, und wenn ja, welche, was sind die Gründe hierfür und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus?

6. Kann die Bundesregierung verstehen, dass Meldungen der App, wonach
eine Risikobegegnung stattgefunden habe, zugleich aber das Risiko für gering eingeschätzt wird, Verunsicherung bei den Nutzerinnen und Nutzern hervorrufen (vgl. z. B. hier https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronaapp-risikoanalyse-100.html), und inwiefern hält sie hier eine Änderung der Konfiguration bzw. wenigstens der Kommunikation für angezeigt?

7. Kann die Bundesregierung trotz der datenschutzrechtlichen Sicherungen der Corona-Tracing-App Angaben, die über die Veröffentlichungen auf der Homepage des RKI hinausgehen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/
N/Neuartiges_Coronavirus/WarnApp/Kennzahlen.pdf?__blob=publication File), zu den bisherigen Erfahrungen mit ihr machen, insbesondere dazu, inwieweit sie die Unterbrechung von Infektionsketten tatsächlich (konkret)
erleichtert hat (bitte ggf. ausführen)?
Wie interpretiert sie die vom RKI veröffentlichten Zahlen zur App?

8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich der Erfahrungen anderer EU-Staaten, die ebenfalls Tracing-Apps anbieten, mit deren Funktionsweise und konkretem Nutzen (bitte nach Möglichkeit ausführen, in welchen Szenarien sie sich in diesen Ländern besonders bewährt, in welchen Szenarien eher nicht, und inwiefern sich die Kriterien für Risikoanzeigen von den deutschen unterscheiden)?

9. Mit welchen Apps anderer Staaten ist die deutsche Corona-Warn-App bislang interopabel?

10. Mit welchen Apps anderer Staaten wird eine Interoperabilität angestrebt und wann rechnet die Bundesregierung mit der Umsetzung (bitte nach Ländern bzw. Apps aufschlüsseln)?

11. Was ist der Bundesregierung über den Stand der Umsetzung der im Juni von der EU-Kommission angekündigten gemeinsamen technischen Infrastruktur für grenzüberschreitende Kontaktverfolgung durch Corona-WarnApps bekannt und wann wird diese für die Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung stehen (https://netzpolitik.org/2020/europaweite-loesung-laesstauf-sich-warten/)?

12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Berichten über die Entscheidung des in der Vorbemerkung erwähnten CampingplatzBetreibers, nur noch Personen aufzunehmen, die die Tracing-App installiert haben?

13. Sind der Bundesregierung Berichte über weitere Fälle bekannt, in denen Unternehmen (Beherbergungsbetriebe, Gaststätten, Geschäfte, Freizeitparks usw.) einen privilegierten oder gar exklusiven Zugang für Personen anbieten, die die App installiert haben (bitte ggf. konkret ausführen) und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

14. Sind der Bundesregierung Berichte über Fälle bekannt, in denen Arbeitnehmer oder Selbständige von Arbeit- bzw. Auftraggebern aufgefordert werden, die App zu installieren (bitte ggf. konkret ausführen), und wenn ja, wie bewertet sie diese und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

15. Hält die Bundesregierung angesichts der Berichte über die faktische Untergrabung der Freiwilligkeit der App gesetzgeberische Schritte für angeraten, um die Freiwilligkeit juristisch zu sichern und Benachteiligungen von
Personen ohne App ggf. zu sanktionieren (bitte ggf. ausführen und begründen)?

16. Teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragestellerinnen und Fragesteller, die Aushändigung von Gästelisten (von Restaurants, Cafés, Biergärten, Kneipen) an die Polizei bzw. deren Befugnis, diese Listen zu beschlagnahmen, sei, weil die Verpflichtung zum Führen solcher Gästelisten ursprünglich allein mit der Notwendigkeit der Nachverfolgung von Infektionsketten begründet wurde, geeignet, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in
diese Maßnahme zu beeinträchtigen und sie ggf. zu veranlassen, falsche Angaben zu machen, und will sie gemeinsam mit den Ländern darüber beraten, diese Listen vom Zugriff auf die Polizei auszunehmen (bitte begründen)?

17. Inwiefern können auch Geheimdienste des Bundes bzw., nach Kenntnis
der Bundesregierung, der Länder, Daten aus diesen Gästelisten nutzen?

18. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern das Führen von Gästelisten bislang bei der Nachverfolgung von Infektionsketten nachweisbar eine wichtige Rolle gespielt hat?
a) Wie viele Fälle gab es, in denen die Gästelisten bei der Nachverfolgung die ausschlaggebende Rolle gespielt haben und eine Nachverfolgung ohne die Listen kaum möglich gewesen wäre?
b) Inwiefern wirken sich diese Gästelisten spürbar entlastend auf die Arbeit der Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung aus (bitte möglichst konkret beantworten), und in welchem Verhältnis steht dies zu ihrer
Mehrbelastung?
c) In welchen Situationen bzw. Konstellationen, Orten usw. haben sich die Gästelisten als besonders effektiv bei der Nachverfolgung erwiesen (bitte ggf. nach Restaurants, Cafés, Kneipen, Biergärten usw. getrennt
erläutern)?
d) Inwiefern gibt es Erkenntnisse dazu, dass Ansteckungen in Restaurants usw. vorrangig unter Menschen stattfinden, die am gleichen Tisch sitzen bzw. zusammengehören und ihre Kontakte dem Gesundheitsamt mitteilen können, aber eher selten Menschen an anderen Tischen angesteckt werden?

e) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur Frage, welche Rolle Ansteckungen zwischen Servicekräften und Gästen in Gastronomiebetrieben spielen, und welchen konkreten Nutzen die App in solchen Fällen hat?

—Ende—

 

Die Redaktion harrt wie die Bundestagsfraktion DIE LINKE der Antworten erwartungsvoll entgegen und ist heilfroh, dass es nicht die AfD war, die diese Fragen gestellt hat.
Komischerweise sind das auch alles Fragen, die auf Berliner Demos gestellt wurden und gemeinhin Querdenkern unterstellt werden.

Hoffen wir also inständig, dass sich die Aluhutträger nicht zu sehr im Bundestag als Fraktion ausbreiten und die Antwort der Bundesregierung alle Zweifel beseitigt.

In Anspielung an einen sehr bekannten SciFi-Roman sollte die Antwort aber nicht “42”  lauten… sic!

 

Titelfoto: Der Schriftzug wurde vor ca. zehn Jahren in Düsseldorf-Oberbilk von linken “Aktivisten” künstlerisch in Szene gesetzt.

 

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