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Die Stadt Kassel wird in den Räumen der ehemaligen Sportarena in der Innenstadt ein zentrales Corona-Impfzentrum eröffnen. Im Laufe der zweiten Oktoberhälfte werden dort dann bis zu 800 Impfungen pro Tag möglich sein.

„Ich bin sehr froh, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern an einem so zentralen Ort in Kassel kostenlose Corona-Schutzimpfungen anbieten können. Das neue Impfzentrum ist barrierefrei und gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie dem Auto zu erreichen“, erläutert Oberbürgermeister Christian Geselle. „Wir werden also dem Virus erneut die Stirn bieten und unsere Impf-Bemühungen von O bis O, also von Oktober bis Ostern, erneut intensivieren.“

„Die Impfungen mit den angepassten Impfstoffen der Hersteller BioNTech und Moderna werden bisher von der Bevölkerung zwar verhältnismäßig gut angenommen, aber wir müssen alle unsere Bemühungen, das Virus zu bekämpfen, noch einmal verstärken. Daher bitte ich Sie: Wenn Sie noch keinen vollständigen Impfschutz haben oder Ihnen eine Boosterimpfung fehlt, lassen Sie sich vor der nächsten Welle impfen. Das ist der beste Schutz gegen einen schweren Verlauf“, ergänzt Gesundheitsdezernentin Nicole Maisch.

Alle Impfungen unter einem Dach

In dem barrierefreien Impfzentrum werden in bis zu acht Impfkabinen alle zugelassenen Impfstoffe gegen das Corona-Virus verfügbar sein. Somit können sich dort Personen ab 5 Jahren montags bis samstags von 10 bis 18 Uhr kostenlos impfen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht nötig.

Impfwillige sollten auch im neuen Impfzentrum ihre Ausweispapiere sowie die Krankenkassenkarte bei sich haben, möglichst auch ihren gelben, internationalen Impfausweis. Sollte dieser nicht vorhanden sein, wird die Corona-Schutzimpfung durch eine Impfbescheinigung dokumentiert.

Drei Impfstrategien gegen das Virus

Neben dem zentralen Impfzentrum in der Innenstadt wird der städtische Impfbus weiterhin Impfungen in den Stadtteilen vor Ort anbieten. Zudem sind zwei mobile Impfteams weiterhin im Einsatz, um beispielweise Personen in Pflegeeinrichtungen gegen das Corona-Virus zu impfen.

Mit der Inbetriebnahme des zentralen Impfzentrums in den Räumlichkeiten der ehemaligen Sportarena werden die Impfstellen im Jugendamt und im City-Point geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Impfstellen werden dann im Impfzentrum eingesetzt. „An dieser Stelle möchte ich auch nochmal ausdrücklich der Gesundheit Nordhessen Holding sowie dem Centermanagement des City-Points für die gute Zusammenarbeit danken. Wir konnten dort durch Bündelung der Kräfte an einem Ort sowohl Testungen als auch Impfungen anbieten. Ein großartiges Angebot, das von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen wurde“, so Geselle.

 

Informationen rund um das Thema sind auf www.kassel.de/impfen zusammengefasst. Dort können auch die Plakate und Flyer der aktuellen Impfkampagne heruntergeladen werden.

 


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Auffrischimpfungen mit dem an die Omikron Variante BA1 angepassten Impfstoffen sind ab Donnerstag, 15. September, in den Impfstellen im City-Point und den Räumen des Jugendamtes sowie im Impfbus der Stadt Kassel möglich. In allen drei Impfstellen werden dann die neuen Vakzine der Hersteller Moderna und BioNTech angeboten.

„Ich bin sehr froh, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern zeitnah nach der Zulassung der angepassten Impfstoffe die Impfungen in Kassel anbieten können. Gerade jetzt ist eine Auffrischimpfung wichtiger denn je“, so Oberbürgermeister Christian Geselle. „Wir werden uns mit den kälteren Temperaturen wieder mehr in geschlossenen Räumen aufhalten, das Virus hat dadurch wieder größere Chancen sich zu verbreiten. Daher meine Bitte: Lassen Sie sich impfen, damit wir hoffentlich ohne weitere Einschränkungen gut durch den Herbst und Winter kommen.“

Mit dem angepassten Impfstoff sind Dritt- und Viertimpfungen möglich. Der Impfabstand zur vorangegangen Impfung beziehungsweise Corona-Erkrankung beträgt bei den Auffrischimpfungen drei beziehungsweise sechs Monate entsprechend der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Für die Grundimmunisierung liegt bisher keine Zulassung vor, so dass hierfür der herkömmliche Impfstoff von Moderna, BioNTech oder Novavax verwendet wird. „Sowohl die Impfungen mit dem angepassten wie auch solche mit dem herkömmlichen Impfstoff sind weiterhin ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Für das Jugendamt kann aber bei Bedarf mittels Termintool ein festes Zeitfenster für die eigene Impfung gebucht werden“, so Gesundheitsdezernentin Nicole Maisch.

Eine dritte Auffrischungsimpfung kann derzeit nicht durchgeführt werden, da hierfür keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt.

Alle Informationen zum städtischen Impfangebot sowie die Öffnungszeiten der Impfstellen beziehungsweise Haltestellen des Impfbusses sind auf www.kassel.de/impfen zusammengestellt. Dort können auch die Plakate der neuen Impfkampagne der Stadt Kassel heruntergeladen werden.

 


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Die wirklich schlechte Nachricht gleich zu Beginn: Wir werden alle sterben!

Diejenigen die nicht sterben werden aufgrund ihrer Hirnhautentzündungen vor sich hinsiechen.

Gut, dass wir Lauterbach haben – der uns davor warnt.

 


 

 


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So clever war Herr Professor dann doch nicht.

Bei einer Pressekonferenz zeigte Dr. Karl Lauterbach seinen Impfstatus der Presse.

Da es sich natürlich um einen QR Code handelt, ist das Ergebnis für praktisch jedermann auslesbar.

Peinlich, peinlich, das genau dieser ewig herumstotternde Bundesgesundheitsminister uns ständig dazu anhält uns impfen zu lassen.

Nun stellt sich also heraus, dass er selbst „erst“ die dritte Impfung hatte und die zuletzt am 14.11.2022.

Tja hätte der Herr Professor sich da nicht schon längst wieder impfen lassen können?

Hätte der Herr Professor damit auch seine Infektion vermeiden können?

Sehr sehr schlecht ist, dass der Herr Professor so – nun ja man könnte es in langen komplizierten Sätzen ausdrücken oder einfach sagen so dämlich war,

allen seine Daten zugänglich zu machen.

Nun kommt auch heraus, dass der liebe Lauterbach gelogen hat.

Er ist gar nicht zum 4.Mal geimpft

Dann wird nämlich auch klar, warum Herr Professor Paxlovid einnimmt und gleich nochmal lügt

Natürlich war man eilfertig und behauptete die letzte Impfung vom März nicht eingetragen zu haben

– sollten das auch andere mal versuchen zu sagen? 

Wenn Lauterbach damit durchkommt – waum nicht?

 

 

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Es scheint so, als wäre das größte Humanexperiment der Weltgeschichte fehlgeschlagen.

Das Bundesgesundheitsministerium twittert:

 

 

 

Dies bedeutet bei einer konservativen Rechnung, dass schätzungswweise 10.000 Menschen in der Bundesrepublik tatsächliche Nebenwirkungen durch die Impfung erlitten haben.

 


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Zur Impfung gegen Corona antreten„, war ein rechtmäßiger Befehl der Bundeswehr, den der Soldat zu befolgen hat, entschied das Bundesverwaltungsgericht heute mit Az.: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22. 
Das Titelbild, es war mal als Karikatur gemeint, ist so nun… als nicht mehr „ganz unwahr“ anzusehen.

 

Seit 24. November 2021 müssen sich Soldaten der Bw gegen Corona impfen lassen. Zwei Offiziere weigerten sich jedoch und hatten geklagt. Sie sahen hier keine Duldungspflicht und ihre Grundrechte gefährdet. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun: Die Impfpflicht für Soldaten war rechtens und darf bestehen bleiben.

 

Schwester Schlumpfine wartet schon…

 

Für alle Bundeswehsoldaten bleibt die Corona-Impfung verpflichtend. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klagen zweier Luftwaffenoffiziere ab.
Sie hatten gefordert, die Corona-Impfung von der Liste der Pflichtimpfungen zu streichen. Die Kläger sahen unter anderem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Zudem ist aus ihrer Sicht die Corona-Impfung unzureichend erforscht. Zudem verhindere sie auch keine Infektion oder Erkrankung.

Das Gericht erklärte aber auch, dass das Bundesverteidigungsministerium vor einer neuen Anordnung einer Auffrischungsimpfung mögliche neue Erkenntnisse zur Impfung zu prüfen und abzuwägen habe.

Dieser kleine Zusatz dürfte als sehr salomonisch anzusehen sein, denn das Gericht sagt so, dass für diese Art von Befehlen ständige Kontrollen erforderlich sind, ob solche Maßnahmen wissenschaftlich „up-to-date“ und/oder erforderlich sind.
Ergo im Zeitverlauf auch überflüssig werden können und dann in der Tat die Grundrechte der Soldaten verletzen könnten.

 

Bereits zum Verhandlungsauftakt im Mai hatte der Vorsitzende Richter Richard Häußler deutlich gemacht, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betreffe. Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind demnach weitere Verfahren von Soldaten unterschiedlicher Einheiten zum Thema anhängig.

Laut Verteidigungsministerium liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent.
Die Impfquote der Soldaten in den Auslandseinsätzen beträgt zudem 100 Prozent. Bisher habe es unter den 183.638 Soldatinnen und Soldaten rund 60.000 Corona-Fälle gegeben.

Bw-Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem FSME, Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza sowie einsatzbezogene und zusätzliche Impfungen.

Im „Cafe Viereck“ sind noch Plätze frei…

 

Wer den Befehl verweigert, wird bestraft…

denn es besteht eine Gehorsamspflicht bei rechtmäßigen Befehlen mit dienstlichem Grund. Auch dann, wenn er die verfassungsmäßigen Grundrechte des Soldaten tangiert.
Wer Befehle verweigert hat mit dienstrechtlichen (z.B. (auch wiederholten!) Disziplinararrest und/oder Disziplinarbußen) und arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis zur fristlosen Entlassung zu rechnen.
Wer aber Befehle erteilt, die sich im nachhinein als unrechtmäßig herausstellen und diese gar mit Zwangsmitteln durchgesetzt hat, macht sich natürlich ebenso strafbar.

Und hier hat das Bundesverwaltungsgericht  – rein salomonisch – den Hund im Pfeffer begraben. Wie gerade deutsche Soldaten mehrfach historisch haben erfahren müssen sind aktuell rechtmäßige Befehle durchaus die Straftat von morgen…

Das BMVg hatte im November letzten Jahres eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen“ aufgenommen. Für diese Impfung besteht demnach seitdem eine sogenannte Duldungspflicht und sie entspricht einem Befehl. Wer sich der Impfung widersetzte, musste mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Das betraf nicht wenige Soldaten, die sich auch öffentlich nicht nur gegen den Befehl an sich aussprachen, sondern auch die gesamten Pandemiemaßnahmen kritisierten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat hier somit für alle Beteiligten Rechtssicherheit zur Duldungspflicht geschaffen, aber dem zukünftigen Procedere einen Dämpfer verpasst. Die Bw muss bei jeder Auffrischung nun neu gewonnene Erkenntnisse in die Beurteilung und Risikoabwägung einfließen lassen.

Gerade auch in Anbetracht der steigenden Impfnebenwirkungen ist hier weiteres Konfliktpotential absehbar.  

Durch die hohe und befehlsmäßig erzwungene Impfquote wäre die Bundeswehr auch als Vergleichsgruppe für exakte wissenschaftliche Analysen anzusehen. Es bleibt abzuwarten, ob das geschieht.
Gibraltar hat aber gezeigt, dass auch eine 100% Impfquote letztlich nicht hilft und vielleicht sogar pandemiefördernd war. Gibraltar hatte eine Impfpflicht für alle Einwohner zzgl. der Tagespendler aus Spanien und kam so auf 116% (HIER).

Wiki: Kronkolonie Gibraltar an der Südspitze von Spanien

 

Für Reservisten und Freiwillige ist das alles nicht uninteressant. Besonders, wenn Reservisten in Einsätze sollen, wollen oder gar müssen (Personalmangel in fachlichen Schlüsselpositionen). Auch sie müssen diesen Befehl befolgen. Wer sich also nicht impfen lassen möchte, sollte nicht zur Bundeswehr oder in den Einsatz gehen. – SIC!

 

P.S.: Natürlich haftet die Bundeswehr für ihre Befehle, Maßnahmen und Anweisungen vollumfänglich. Wie bei den Radarstrahlenopfern, wo gerichtlich dann nach 30 Jahren Rechtssicherheit herrschte.
Jetzt kommt das vergiftete Trinkwasser in Mali hinzu und die Asbestbelastung von vielleicht Hunderttausenden von Soldaten.
Gerade in solchen Zusammenhängen macht es für die Bw grundsätzlich Sinn solche generellen Verpflichtungen sehr ernsthaft, sorgfältig und wissenschaftlich gewissenhaft zu prüfen. 

 

 

Auch:

Ukraine-Krieg und Bundeswehr: Sind da Lerneffekte zu sehen? – (nordhessen-journal.de)

Russland und die Bundeswehr: Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte… – (nordhessen-journal.de)

Deutsche Bundeswehr: Das Personalproblem ist schlimmer als das Material. Es ist ein politisches Desaster! | Conplore Wirtschaftsmagazin

JOINT FUTURE WORK UND BUNDESWEHR Teil 1: Die Folgen des Unverständnisses der eigenen CI | Conplore Wirtschaftsmagazin

Bundeswehr liefert fehlerhafte Waffen in die Ukraine – (nordhessen-journal.de)

Bundeswehr: 100 Milliarden aber das Personal fehlt… – (nordhessen-journal.de)

Bundeswehr: Mali wird wie Afghanistan enden – (nordhessen-journal.de)

Bundeswehr: Afghanistan – war es das wirklich alles wert? – (nordhessen-journal.de)

 

Militärgeschichte:

Der Schatz im Edersee: ein Königstiger – (nordhessen-journal.de)

Wie der Untergang der Heeresgruppe KURLAND 1945 für Millionen zur Hoffnung wurde – (nordhessen-journal.de)

Der Mann, der den Dritten Weltkrieg verhinderte – (nordhessen-journal.de)

Festungen: Leid und Elend für die Sicherheit – (nordhessen-journal.de)

Vor 80 Jahren: Ein Eisenbahnwagon, der Geschichte schrieb und zur Geschichte wurde – (nordhessen-journal.de)

 

 

 

Und dann könnte man auch auf die Opfer hinweisen, die es trotz aller Technik im Krieg IMMER geben wird:


Als Interessenverband für alle Einsatzveteranen ist der Bund Deutscher Einsatzveteranen e.V. (HIER). Er ist Ansprechpartner und Anlaufstelle für alle Kameraden, die Hilfe brauchen. Es wird jedem, sofort und  professionell geholfen werden, der durch seinen Dienst für die Bundesrepublik Deutschland zu Schaden kam.

Wir bitten unsere Leser um Spenden für die gute Sache und hoffen auf breite Unterstützung für die Kameraden!

Spendenformular HIER

 

 

Soldatenfriedhof Ittenbach mit über 1800 Gräbern

 

 

 

 

#Bundeswehr #Panzer #Leopard #Russland #Ukraine #Zukunft  #Einsatz #Impfung #Impfpflicht #Recht #Grundrechte #Verfassung #Gericht #Reserve #Pflicht #Ethik 

 

 

 

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Der Leiter der Coronavirus-Kommission der renommierten medizinischen Fachzeitschrift The Lancet, Geoffrey Sachs, ist überzeugt, dass die Coronavirus-Pandemie auf ein Leck in einem US-Biolabor in Wuhan zurückzuführen ist, berichtet die indische Ausgabe von Republic World. Dies sagte Professor Sachs auf einer vom GATE-Forschungszentrum in Spanien organisierten Konferenz.

 „Meiner Meinung nach handelt es sich um einen biotechnologischen Fehler und nicht um eine zufällige Ausbreitung auf natürlichem Wege“, sagte Sachs und betonte, dass dies nicht mit Sicherheit bekannt sei, es aber genügend Beweise für ein solches Szenario gebe.

Wie die Publikation in Erinnerung ruft, hatte Sachs zuvor einen Artikel in der wissenschaftlichen Zeitschrift der Nationalen Akademie der Wissenschaften in den USA veröffentlicht, in dem er das SARS-CoV-2-Virus ebenfalls als undichte Stelle in einem Biolabor bezeichnete und „Transparenz“ von den US-Bundesbehörden und Universitäten forderte.

In seiner Rede auf der Konferenz äußerte sich Sachs auch zum Ukraine-Konflikt.

 „Jetzt haben wir einen Krieg, der hätte vermieden werden können, wenn die USA die NATO nicht so hartnäckig dazu gedrängt hätten, sich immer weiter nach Osten auszudehnen“, ist der Professor überzeugt.

Es ist erwähnenswert, dass die Äußerungen von Sachs von den chinesischen, indischen und arabischen Medien aufgegriffen wurden, während die großen westlichen Medien es vorzogen, sie zu vermeiden

 

 

https://tribune.com.pk/story/2364331/covid-19-may-have-originated-in-us-bio-lab-says-jeffry-sachs

https://covid19commission.org/jeffrey-sachs

https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.2202769119


https://nordhessen-journal.de/ein-deutscher-menschenrechtsaktivist-ueber-die-rolle-westlicher-ngos-bei-der-bedrohung-durch-biowaffen/

 

 


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Das neue Vakzin des US-Herstellers Novavax galt lange als große Hoffnung, die niedrige Impfquote zu erhöhen.

Aber der Impfstoff stößt bislang auf nur wenig Interesse – nun kommen neue Probleme hinzu.

 




 

 

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Das Impfangebot in der Impfstelle im City Point wird ausgeweitet. Ab Mai können sich dort auch Kinder von fünf bis elf Jahren impfen lassen.

Dazu richten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an jedem Donnerstag einen Kinderimpfnachmittag ein. Impfungen sind dann mit dem speziellen Kinder-Impfstoff von BionTech/Pfizer von 14 bis 18 Uhr möglich.

Die Kinder müssen in Begleitung von Mutter oder Vater (bzw. einer sorgeberechtigten Person) zur Impfung kommen.

 

Novavax-Impfungen in der Innenstadt

Außerdem bietet die Impfstelle im City Point ab Mai Personen ab 18 Jahren Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers Novavax an – unabhängig von der beruflichen Tätigkeit.

Diese Impfungen sind immer mittwochs von 14 bis 18 Uhr ohne Voranmeldung möglich.

Die Räumlichkeiten der städtischen Impfstelle im Philipp-Scheidemannhaus werden ab Sonntag, 1. Mai, wieder für Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

Daher sind Impfungen dort letztmalig am Samstag, 23. April, möglich.


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Die Abkürzung AHA+L ist uns deutlich bekannt. Wir haben die einzelnen Schritte „Abstand halten“, „Handhygiene“, „Alltagsmaske tragen“ und „Lüften“ verinnerlicht. Und genau bei der Handhygiene wollen wir einsteigen.

 

Es gibt viele Substanzen, die zur Handdesinfektion herangezogen werden können. Da wäre beispielsweise das alkoholfreie Desinfektionsmittel von Sterilyte.de.

 

Die „fünf WHO-Momente“.

Pflegekräfte, Patienten und Personen, die ihre Liebsten in Krankenhäusern oder Altenheimen besuchen müssen, kennen die wichtigen Punkte für die tägliche Handhygiene. Dazu gehört die Frage, wann man sich die Hände desinfizieren sollte.

 

Antwort: Die WHO hat eine Liste herausgegeben, in der fünf „Momente“ festgehalten werden, in denen die Händedesinfektion auf der Agenda steht.

 

Erster Moment: Betreten des Patientenzimmers.

Zweiter Moment: Man nimmt Essen zu sich.

Dritter Moment: Toilettengang.

Vierter und Vier-Zwei-Drittel Moment: Entweder steht der Kontakt mit eigenen Wunden, Schleimhäuten oder das Betreten von Risikobereichen bevor, oder man hat dies hinter sich gebracht.

Fünfter Moment: Verlassen des Patientenzimmers.

Aber nicht nur das „Wann?“ ist bei der Händehygiene wichtig, auch das „Wie?“. Es wird angeraten, drei bis fünf Milliliter des Desinfektionsmittels in die hohle Hand zu geben. Beim Verreiben sollten alle Oberflächen der Hände für dreißig Sekunden erfasst und werden. Dies betrifft Fingerspitzen, die Zwischenräume, Außen, sowie Innenflächen, den Daumen und die sogenannte „Nagelfalze“.

 

Ebenfalls wichtig: In diesen Momenten ist Schmuck tabu. Keine Ringe, Armbänder, Uhren. Ansonsten können sich Keimreservoirs bilden. Auch Piercings sind nicht erlaubt.

 

Hygienisch vs. chirurgisch

Übrigens: Dies war „lediglich“ die sogenannte „Hygienische Händedesinfektion“. Allerdings existiert noch die Möglichkeit der „chirurgischen Händedesinfektion“. Diese bedeutet einen deutlich größeren Aufwand.

Das Ziel einer chirurgischen Desinfektion der Hände ist nicht nur die Reduzierung von sogenannten „transienten“ Keimen, sondern auch von solchen, die resident sind.

 

Was bedeuten diese Vokabeln?

Unter transienten Keimen versteht man solche, die im Grunde „nur vorübergehend“ Hautregionen besiedelt haben. Es ist möglich, dass sich unter diesen Keimen auch pathogene Erreger befinden und entweder aus der Umgebung stammen oder aus dem eigenen Körper. Hierzu zählen etwa Klebsiella, E.Coli und andere. Residente Keime, auch Standortflora genannt, gehören zur Hautbeschaffenheit.

 

Wie gelingt es, sowohl residente, als auch transiente Keime zu reduzieren?

Die Ärzte arbeiten hier mit einer Waschlotion, respektive einer Desinfektionslösung. Beim geistigen Konsum einer wie auch immer gearteten Arztserie, die in der Post-Corona-Zeit gedreht wurde, hat man die Situation des  Öfteren schon einmal gesehen.

Da betritt der Arzt den Raum und beginnt mit der Desinfektionsarbeit wie folgt.

Mit dem Ellenbogen drückt er den Bügel des Desinfektionsspenders. Danach wird in drei Schritten vorgegangen.

1) Die Substanz verreiben. Die Marschrichtung lautet: von der Fingerspitze bis zum Ellbogen.

2) Desinfektion über die Länge des Handschuhs.

3) Hände anschließend einreiben.

Je nach Hersteller des Desinfektionsproduktes kann die Einwirkzeit drei Minuten betragen. Alternativ kann es auch bis zu fünf Minuten dauern. Hernach darf der Arzt keine Hautbereiche berühren, die nicht desinfiziert sind.

Aber nicht nur im Krankenhaus sollte desinfiziert werden. Auch in Küchen ist es notwendig, die Oberflächen hygienisch rein zu halten. Immerhin wird hier gekocht, was mitunter Fleisch bedeuten kann und entsprechende Salmonellen, die sich nach der Zubereitung des Fleisches auf der Arbeitsfläche niederlassen und sich dort vermehren. Was dies für die nächste Person bedeutet, die an der Arbeitsfläche steht und kochend tätig wird, muss nicht großartig erwähnt werden.

 

Fazit:

 

Es ist sowohl im Privaten, wie auch auf der Arbeit und im Hospital durchaus notwendig, dass sämtliche Erreger, die abgetötet werden können, auch abgetötet werden. Sicherlich hält man jetzt entgegen, dass sich überall Mikroben und sonstige Kleinstlebewesen befinden – das wäre vollkommen natürlich.

Stimmt. Dennoch: Wenn es darum geht, dass auf solchen Arbeitsflächen, auf denen Speisen zubereitet werden, sollten doch der Bildung und Verbreitung von Salmonellen kein Vorschub geleistet werden. Gleiches gilt für die Arbeit in Pflegeeinrichtungen, wie Krankenhäusern.

Immerhin haben wir doch durch Corona gelernt, wie schnell sich ein Virus von einem lokalen Ereignis per Superspreadingverhalten zu einer globalen Pandemie auswachsen kann. Und an dieser haben wir immer noch zu knacken. Viertklässlern wird ausgestellt, dass sie schlechter lernen und auch der Arbeitsmarkt verzeichnet weniger Bewerbungen und weniger Abschlüsse.

Wir sehen daher, dass wir eine gute Hygienegrundlage brauchen.

 

Quellen:

 

 https://www.zeit.de/zeit-magazin/wochenmarkt/2021-12/kuechenhygiene-putzen-sauberkeit-haushalt-faq

https://www1.wdr.de/nachrichten/studie-corona-viertklaessler-schlechter-lesen-100.html

https://www.zeit.de/arbeit/2022-04/ausbildungsplaetze-iab-studie-corona


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Die Abkürzung AHA+L ist uns deutlich bekannt. Wir haben die einzelnen Schritte „Abstand halten“, „Handhygiene“, „Alltagsmaske tragen“ und „Lüften“ verinnerlicht. Und genau bei der Handhygiene wollen wir einsteigen.

Es gibt viele Substanzen, die zur Handdesinfektion herangezogen werden können. Da wäre beispielsweise das alkoholfreie Desinfektionsmittel von Sterilyte.de.

Die „fünf WHO-Momente“.

Pflegekräfte, Patienten und Personen, die ihre Liebsten in Krankenhäusern oder Altenheimen besuchen müssen, kennen die wichtigen Punkte für die tägliche Handhygiene. Dazu gehört die Frage, wann man sich die Hände desinfizieren sollte.

Antwort: Die WHO hat eine Liste herausgegeben, in der fünf „Momente“ festgehalten werden, in denen die Händedesinfektion auf der Agenda steht.

Erster Moment: Betreten des Patientenzimmers.

Zweiter Moment: Man nimmt Essen zu sich.

Dritter Moment: Toilettengang.

Vierter und Vier-Zwei-Drittel Moment: Entweder steht der Kontakt mit eigenen Wunden, Schleimhäuten oder das Betreten von Risikobereichen bevor, oder man hat dies hinter sich gebracht.

Fünfter Moment: Verlassen des Patientenzimmers.

Aber nicht nur das „Wann?“ ist bei der Händehygiene wichtig, auch das „Wie?“. Es wird angeraten, drei bis fünf Milliliter des Desinfektionsmittels in die hohle Hand zu geben. Beim Verreiben sollten alle Oberflächen der Hände für dreißig Sekunden erfasst und werden. Dies betrifft Fingerspitzen, die Zwischenräume, Außen, sowie Innenflächen, den Daumen und die sogenannte „Nagelfalze“.

Ebenfalls wichtig: In diesen Momenten ist Schmuck tabu. Keine Ringe, Armbänder, Uhren. Ansonsten können sich Keimreservoirs bilden. Auch Piercings sind nicht erlaubt.

 

Hygienisch vs. chirurgisch

Übrigens: Dies war „lediglich“ die sogenannte „Hygienische Händedesinfektion“. Allerdings existiert noch die Möglichkeit der „chirurgischen Händedesinfektion“. Diese bedeutet einen deutlich größeren Aufwand.

Das Ziel einer chirurgischen Desinfektion der Hände ist nicht nur die Reduzierung von sogenannten „transienten“ Keimen, sondern auch von solchen, die resident sind.

Was bedeuten diese Vokabeln?

Unter transienten Keimen versteht man solche, die im Grunde „nur vorübergehend“ Hautregionen besiedelt haben. Es ist möglich, dass sich unter diesen Keimen auch pathogene Erreger befinden und entweder aus der Umgebung stammen oder aus dem eigenen Körper. Hierzu zählen etwa Klebsiella, E.Coli und andere. Residente Keime, auch Standortflora genannt, gehören zur Hautbeschaffenheit.

Wie gelingt es, sowohl residente, als auch transiente Keime zu reduzieren?

Die Ärzte arbeiten hier mit einer Waschlotion, respektive einer Desinfektionslösung. Beim geistigen Konsum einer wie auch immer gearteten Arztserie, die in der Post-Corona-Zeit gedreht wurde, hat man die Situation des  Öfteren schon einmal gesehen.

Da betritt der Arzt den Raum und beginnt mit der Desinfektionsarbeit wie folgt.

Mit dem Ellenbogen drückt er den Bügel des Desinfektionsspenders. Danach wird in drei Schritten vorgegangen.

1) Die Substanz verreiben. Die Marschrichtung lautet: von der Fingerspitze bis zum Ellbogen.

2) Desinfektion über die Länge des Handschuhs.

3) Hände anschließend einreiben.

Je nach Hersteller des Desinfektionsproduktes kann die Einwirkzeit drei Minuten betragen. Alternativ kann es auch bis zu fünf Minuten dauern. Hernach darf der Arzt keine Hautbereiche berühren, die nicht desinfiziert sind.

Aber nicht nur im Krankenhaus sollte desinfiziert werden. Auch in Küchen ist es notwendig, die Oberflächen hygienisch rein zu halten. Immerhin wird hier gekocht, was mitunter Fleisch bedeuten kann und entsprechende Salmonellen, die sich nach der Zubereitung des Fleisches auf der Arbeitsfläche niederlassen und sich dort vermehren. Was dies für die nächste Person bedeutet, die an der Arbeitsfläche steht und kochend tätig wird, muss nicht großartig erwähnt werden.

 

 

Fazit:

 

Es ist sowohl im Privaten, wie auch auf der Arbeit und im Hospital durchaus notwendig, dass sämtliche Erreger, die abgetötet werden können, auch abgetötet werden. Sicherlich hält man jetzt entgegen, dass sich überall Mikroben und sonstige Kleinstlebewesen befinden – das wäre vollkommen natürlich.

Stimmt. Dennoch: Wenn es darum geht, dass auf solchen Arbeitsflächen, auf denen Speisen zubereitet werden, sollten doch der Bildung und Verbreitung von Salmonellen kein Vorschub geleistet werden. Gleiches gilt für die Arbeit in Pflegeeinrichtungen, wie Krankenhäusern.

Immerhin haben wir doch durch Corona gelernt, wie schnell sich ein Virus von einem lokalen Ereignis per Superspreadingverhalten zu einer globalen Pandemie auswachsen kann. Und an dieser haben wir immer noch zu knacken. Viertklässlern wird ausgestellt, dass sie schlechter lernen und auch der Arbeitsmarkt verzeichnet weniger Bewerbungen und weniger Abschlüsse.

Wir sehen daher, dass wir eine gute Hygienegrundlage brauchen.


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WIESBADEN – Im März 2022 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 92 622 Menschen gestorben.

Diese Zahl liegt 6 % oder 5 554 Fälle über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2018 bis 2021 für diesen Monat.

Nachdem die Sterbefallzahlen im Februar auf den mittleren Wert der Vorjahre gesunken waren, lagen sie im März damit wieder tendenziell darüber.

 

 

Kein klarer Trend bei COVID-19-Todesfällen seit Anfang Februar 

Ein Vergleich der gesamten Sterbefälle mit der Zahl der beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten COVID-19-Todesfälle nach Sterbedatum ist derzeit bis einschließlich der 11. Kalenderwoche 2022 (14. bis 20. März) möglich. Beim RKI wurden bislang 1 264 COVID-19-Todesfälle mit Sterbedatum in dieser Woche gemeldet. Die gesamten Sterbefallzahlen lagen in der 11. Kalenderwoche um 1 250 Fälle oder 6 % über dem mittleren Wert der vier Vorjahre. Nach eindeutigen Trends im Herbst 2021 mit ansteigenden und ab Mitte Dezember mit deutlich rückläufigen Zahlen, waren im Februar und im März 2022 schwankende Zahlen im Verlauf der Kalenderwochen zu beobachten. 

Grippewelle auch in der Wintersaison 2021/2022 ausgeblieben 

Laut aktuellem Influenza-Wochenbericht des RKI ist eine Grippewelle auch in der Wintersaison 2021/2022 ausgeblieben. Im Laufe des März ist in den meisten vorpandemischen Jahren die Grippeaktivität und zeitgleich auch die Zahl der Sterbefälle deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2022 waren die Sterbefallzahlen in den Märzwochen jedoch annährend konstant und lagen damit deutlicher über dem Vergleichswert aus den Vorjahren als noch in den Vorwochen. Eine Erklärung können die weiterhin auftretenden COVID-19-Todesfälle sein. 

Sterbefallzahlen in Mecklenburg-Vorpommern am deutlichsten über dem mittleren Wert der Vorjahre 

Auf Länderebene lassen sich die Sterbefallzahlen derzeit bis einschließlich der 10. Kalenderwoche 2022 (7. bis 13. März) abbilden. Die höchste Differenz zum mittleren Wert der Vorjahre wies in dieser Woche Mecklenburg-Vorpommern (+22 %) auf. In Bayern (+8 %), Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und im Saarland (alle +6 %) lagen die Sterbefallzahlen ebenfalls mehr als 5 % darüber. In den Stadtstaaten Hamburg (-10 %) und Bremen (-9 %) lagen sie deutlich darunter. In den anderen Bundesländern lagen die Sterbefallzahlen weniger als 5 % über dem mittleren Wert der Vorjahre oder in dessen Bereich. 

Eine grafische Übersicht zur Entwicklung der Sterbefallzahlen für alle Bundesländer ist auf einer Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. 

Im März leichte bis moderate Übersterblichkeit in europäischen Nachbarländern 

Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur Übersterblichkeit auf Basis einer eigenen Hochrechnung unvollständiger Meldungen und eines eigenen Übersterblichkeitskonzepts europaweit vergleichend ein. Für Deutschland und dessen Nachbarländer Dänemark, die Niederlande, Belgien, Frankreich, Schweiz und Österreich wird in mindestens einer Märzwoche eine niedrige („low excess“) bis moderate Übersterblichkeit („moderate excess“) gemeldet. 

Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland: 

Grundlage der Sonderauswertung für das Jahr 2021 und 2022 sind erste vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind diese Daten noch unvollständig. 

Aufgrund der hohen Relevanz aktueller Sterbefallzahlen in der Corona-Pandemie hat das Statistische Bundesamt ein Schätzmodell zur Hochrechnung der unvollständigen Daten entwickelt. Damit lassen sich bundesweite Sterbefallzahlen bereits nach etwa einer Woche bereitstellen. Dabei werden die Sterbefallzahlen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang eingegangenen Meldungen aus den Standesämtern hochgerechnet. Die Zahlen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geringfügig höher oder niedriger sein. Die Schätzung basiert auf in der Vergangenheit beobachteten Mustern im Meldeverzug, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Miteinander vergleichbare Ergebnisse für die Bundesländer liegen deshalb erst nach etwa vier Wochen vor. Die Sonderauswertung wird wöchentlich auf der Themenseite „Sterbefälle und Lebenserwartung“ aktualisiert. Neue Ergebnisse sind jeden Dienstag verfügbar. 

Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. So werden direkte und indirekte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Sterbefallzahlen zeitnah sichtbar. Hierfür wird ein Vergleich zu einem mittleren Wert (Median) mehrerer Vorjahre herangezogen, um das unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (z. B. durch Grippe- oder Hitzewellen) zu berücksichtigen. Der Effekt der steigenden Lebenserwartung und des steigenden Anteils älterer Menschen auf die zu erwartende Zahl an Sterbefällen kann in diesen unterjährigen Vergleich nicht einberechnet werden. 

Der Median wird für den Vergleich mit den Vorjahren seit Berichtsmonat Juli 2021 verwendet. Dieser Vergleichswert hat gegenüber dem arithmetischen Mittel den Vorteil, weniger anfällig gegenüber Sonderentwicklungen und Ausreißern zu sein, wie beispielsweise den sehr starken Grippewellen oder den Coronawellen seit Beginn der Pandemie. Der Rückgriff auf den Median ermöglicht somit eine aussagekräftigere Einordnung der aktuellen Sterbefallzahlen. Bei der Berechnung des Medianwerts bleiben die niedrigste und die höchste Sterbefallzahl aus den vier Vorjahren unberücksichtigt. Daher ist es möglich, dass bei der Wochenbetrachtung andere Vergleichswerte als bei der Monatsbetrachtung herangezogen werden. Zudem lassen sich Kalendermonate nicht als Summe von Kalenderwochen abgrenzen. Aus diesen Gründen kann es Unterschiede zwischen addierten Wochen- und Monatsergebnissen bei den Sterbefallzahlen und ihrer Abweichung vom Median der Vorjahre geben. Weitere Informationen zur Berechnung und Verwendung des Medians enthält die Pressemitteilung Nr. 373 vom 10. August 2021

Ab März 2020 lassen sich die Zahlen nur vor dem Hintergrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie interpretieren. Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht werden, was sich ebenfalls auf den Vergleich mit Vorjahren auswirkt. Die Ergebnisse der Todesursachenstatistik für das Jahr 2020 legen diesen Zusammenhang nahe. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben. 

Für die abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung werden die Sterbefälle noch ins tatsächliche Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung einzubeziehen. Die dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse inklusive aller Nachmeldungen liegen turnusgemäß zur Mitte des jeweiligen Folgejahres vor. Informationen zu derartigen Ergebnissen für das Jahr 2020 bietet die Pressemitteilung Nr. 331 vom 9. Juli 2021.

Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag, nicht auf das Meldedatum. Da die gemeldeten COVID-19-Todesfälle vom RKI nach Sterbedatum derzeit bis zur 11. Kalenderwoche 2022 veröffentlicht werden, ist ein zeitlicher Vergleich mit den vorläufigen Gesamtsterbefallzahlen aktuell bis zu dieser Woche möglich. Fälle, für die keine oder unplausible Angaben zum Sterbedatum übermittelt wurden, sind nicht enthalten. Diese Ergebnisse sind noch nicht für den Meldeverzug korrigiert und werden sich voraussichtlich durch Nachmeldungen noch weiter erhöhen. Weitere Hintergrundinformationen zu diesen Daten gibt es im Internetangebot des RKI

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Sonderauswertung der Sterbefallzahlen bietet das Statistische Bundesamt auf der Themenseite „Sterbefälle und Lebenserwartung“ und der Sonderseite „Corona-Statistiken“.

Weitergehende Analysen des Sterbegeschehens in der Corona-Pandemie sowie Ergebnisse der Todesursachen- und der Krankenhausstatistik für das Jahr 2020 hat das Statistische Bundesamt am 9. Dezember 2021 in einer Pressekonferenz vorgestellt. Das gesamte Statement sowie eine Video-Aufzeichnung sind auf der Übersichtsseite zur Pressekonferenz verfügbar.

Über die Folgen der Corona-Pandemie für die Vorausberechnung von Bevölkerungszahlen sprechen wir auch in unserem Podcast „StatGespräch“ zum Thema Altersstruktur. Darin erklären wir unter anderem, welche Rolle die Lebenserwartung für die zukünftige Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland spielt.


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Ein User bei Twitter schreibt:

Menschen, die jahrelang mit faschistischem und volksverhetzendem Hass zur Menschenjagd
aufgerufen haben, kritisieren nun, dass man ihnen ihr Fehlverhalten vorhält.

Momentan klettert ein Thread bei Twitter immer weiter hoch, in dem Prominente markiert werden, die sich für die nun gescheiterte Impfpflicht stark gemacht haben.


Man kritsiert hierbei, dass sie dies als Hetzjagd empfinden.

Dass eine viel schlimmere Hetzjagd aber stattfand unter weiter stattfindet auf Ungeimpfte, wird nicht kritisiert. 

Wir finden es richtig, dass diese Leute nun mit ihren eigenen, sehr abstrusen Meinungen genau dort stehen, wo sie andere zuvor hingestellt haben.

Am Pranger der Öffentlichkeit.

Wer in den Wald ruft….

Eine kleine Galerie der Ungeuerlichkeiten sehen sie bei uns hier: Man sollte sich die Leute schon merken!

 

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Als kleinen Service können sie hier die namentliche Liste des deutschen Bundestages sehen, wer dafür gestimmt hat und wer dagegen

 

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Auch hier muss man es wieder betonen: Verfasser doppelt geimpft und doppelt genesen


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Zunächst seien uns einige Fragen gestattet:

 

1️⃣  Was ist mit dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit? Geben wir die nun ganz auf? Dann also auch vollständige Aufhebung der Paragraphen 223 ff StGB für die Bürger? D.h. jeder kann jeden jetzt Schlagen, treten usw? oder wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit nun ausschließlich für den Staat aufgehoben? D.h. Polizisten dürfen kleinere Delikte in Zukunft auch abwatschen?

 

2️⃣  Warum erst ab 60?  Keinerlei Untersuchungen haben eine besondere Häufigkeit ergeben, dass diese Personengruppe besonders häufig andere infiziert. Hervorgehoben wird der Schutz dieser Altersgruppe.  Dürfen diese das nicht mehr selbst entscheiden, ob sie sich schützen wollen? Also auch Abschaffung des Grundrechts Meinungsfreiheit?

 

3️⃣  Was ist mit Personen die sich aus Krankheitsgründen oder religiösen Gründen nicht impfen lassen können?

4️⃣  Was ist mit Personen die trotzdem nicht impfen lassen wollen? 

   –  werden diese zwangsweise vorgeführt und abgespritzt?

   –  werden diese notfalls in Beugehaft genommen?

   – richten wir wieder Internierungslager ein um mißliebige, Ungeimpfte zu selektieren?

5️⃣ Stichwort Beratungspflicht: Wer soll die eigentlich durchführen?  Sollen da die berühmten Ungelernten einem über 60 jährigen Menschen erklären, dass er sich unsozial verhält? Was sind die Sanktionen wenn ich dort nicht hingehe?

6️⃣  Werden wir Datenbanken einführen um Ungeimpfte besser zu erfassen? De facto also auch die Abschaffung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung

7️⃣  Was ist mit all diesen nachgewiesenen Impfschäden? 

8️⃣  Was ist mit Schadensersatzpflichten des Bundes nach Impfschäden? 

9️⃣  ???

🔟  ???

Viele Fragen bleiben offen.

 

Fazit:

Wer bislang nicht auf der Straße war, sollte es sich nun wirklich überlegen, solange es das Grundrecht auf Demonstration noch gibt, denn es steht zu befürchten, dass auch dieses dieser Regierung zum Opfer fällt.

 


Der Verfasser ist übrigens zweimal genesen und zweimal geeimpft – aber der kleine und feine Unterschied ist die Freiwilligkeit und der freie Willen.  


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Weiter Maskenpflicht in Rathaus und städtischen Dienststellen sowie in Museen und Bibliotheken

Seit dem Wochenende gelten in Hessen die so genannten Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

So ist in Arztpraxen und Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen, bei Pflege- und Rettungsdiensten, in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr) sowie in Sammelunterkünften (zum Beispiel für Geflüchtete) weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.

Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle: „Mit der Aufhebung der Maskenpflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens ab dem 2. April wächst die Eigenverantwortung des Einzelnen. Wir haben weiterhin hohe Ansteckungsraten und können daher das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Orten mit vielen Menschen nur ausdrücklich empfehlen. Für das Rathaus sowie die anderen städtischen Dienststellen gilt die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch über den 2. April hinaus. Hier machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch – auch zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

 

Analog zum Rathaus wird auch in den städtischen Museen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Bürgerhäusern und Bibliotheken, über den 2. April hinaus seitens der Stadt Kassel das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben.

documenta-Stadt Kassel


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Die Hessische Landesregierung hat notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Ab dem Wochenende ermöglicht das Bundesinfektionsschutzgesetz nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Für die meisten Übergangsregeln, die seit dem 19. März 2022 in Hessen gelten, gibt es dann keine Rechtsgrundlage mehr. Sie laufen entsprechend in weiten Teilen aus. „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Das Coronavirus wird uns auch noch weiter beschäftigen. Umso wichtiger ist es, dass nun jeder und jede Einzelne darauf achtet, unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden und sich selbst und andere bestmöglich zu schützen. Die neuen Regeln bedeuten mehr Freiheiten, aber somit auch mehr Eigenverantwortung in der Hand unserer Bürgerinnen und Bürger“, erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier.

Maskenpflicht in eng begrenzten Bereichen

Die Basisschutzmaßnahmen sehen Maskenpflicht und Testvorgaben nur noch in eng begrenzten Bereichen vor. „Die Schutzmaßnahmen, die das Bundesgesetz noch ermöglicht, nutzen wir bestmöglich aus. Masken sind und bleiben das beste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu verringern: Vor allem in Innenräumen ist es weiter sinnvoll, bei Begegnungen Maske zu tragen und sich vorher zu testen. Das gilt ganz besonders, wenn man ältere oder vorerkrankte Personen trifft, die bei einer Infektion mit einem schweren Verlauf rechnen müssen“, so Klose. Auch das regelmäßige Lüften von Innenräumen bleibe eine einfache und effektive Maßnahme, um die Ansteckungsgefahr zu verringern.

Die im Bundesgesetz beschriebenen Hotspot-Regelungen sind nach Auffassung der Landesregierung derzeit nicht umsetzbar. „Die Vorgaben sind so hoch bzw. diffus, dass sie faktisch ins Leere laufen. Eine rechtssichere Regelung ist nicht möglich. Wir beobachten deshalb intensiv den weiteren Verlauf der Pandemie, um soweit möglich und notwendig weitere Regelungen zu treffen“, so der Ministerpräsident und der Gesundheitsminister.

Folgendes gilt in Hessen ab dem 2. April:

Maskenpflicht:

  • in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatienten),
  • in Alten- und Pflegeheimen,
  • bei Pflege- und Rettungsdiensten,
  • in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr),
  • in Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

Testpflichten:

  • für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften.
  • Ausnahmen durch Einrichtungsleitung für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich.
  • Bewohnertestungen (insbes. in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen ggf. anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden
  • In Schulen werden Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin dreimal wöchentlich getestet.
  • Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten etc. können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.

Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation bzw. Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.

Inkrafttreten am 2. April 2022 (Samstag). Außerkrafttreten am 29. April 2022.

Die Hospitalisierungsinzidenz liegt am 28. März 2022 bei 6,61; 181 Intensivbetten sind mit Covid-19-Patienten (inkl. 12 Verdachtsfälle) belegt. Auch beim Infektionsgeschehen bewegt sich Hessen deutlich unterhalb des Bundesschnitts (Sieben-Tage-Inzidenz von 1.533 in Hessen gegenüber 1700 bundesweit am 28. März 2022).

 

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OV von Land Hessen

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Bald drei Jahre sind seit dem Ausbruch des Coronavirus in der chinesischen Stadt Wuhan Ende 2019 vergangen.

Noch immer ist das Rätsel um den Ursprung des Erregers nicht vollständig gelöst.

Viele Wissenschaftler weltweit denken, dass der Ursprung des Corona-Viruses durch eine Zoonose kam.

Spannend daran ist auch, dass dies keiner ganz bestimmt sagen kann  – sondern man vermutet nur.

Das bedeutet, dass ein tierischer Virus auf den Mensch übergesprungen sein könnte mit absolut verheerenden Folgen.

Man macht dafür die katastrophalen Hygeniebedingungen auf dem Markt in WUHAN für verantwortlich.

 

Aktuelle Untersuchungen und Berichte korrigieren die Zahl der mit oder durch Corona gestorbenen Personen bei wahrscheinlich 18 Millionen Menschen liegen wird.

Mittlerweile ist es auch kein Geheimnis mehr, dass die USA Biowaffenlabore auf der ganzen Welt betreiben.

Neueste Funde von Unterlagen insbesondere auch in Ukraine belegen, dass die USA direkt mit Coronaviren experimentiert haben.

Die Labore seien für „gefährliche Experimente“ mit Erregern von Milzbrand, Tularämie, Cholera und anderen tödlichen Krankheiten genutzt worden.

Dabei sei Kiew vom Pentagon unterstützt worden.

Es ist wohl auch belegt, dass man insbesondere Forschungen betrieben hat, die sich mit der Zoonose beschäftigen.

Also beispielsweise die Implemntierung eines tödlichen Virus auf eine Stubenfliege, so dass diese leicht den Menschen mit einem tödlichen Virus infizieren kann und das sogar mehrere Menschen ohne selbst zu sterben.

Eine sehr fortschrittliche Biowaffe wäre das.

China hat mittlerweile ganz offen dazu nachgefragt und auch Russland fragt diesbezüglich nach.

 

 

18 Millionen Tote weltweit

sind kein Pappenstil, wenn sich der schreckliche Verdacht bestätigen sollte. Auch die Amerikaner und alle anderen Länder dieser Erde (nur Deutschland natürlich nicht, denn wir haben zuviele @Atlantikbruecken

Mitglieder im Bundestag sitzen) sollten entsprechend nachfragen.

Es wurde bekannt, dass die Amerikaner aber auch mit anderen sehr, sehr gefährlichen Viren herumexperimentiert haben, wie zum Beispiel Milzbrand und Pest.

Alles tolle Sachen, mit denen man einen Gegner Amerikas ausschalten kann ohne sich selbst zu gefährden. Das passt allemal zu den Amerikanern.

 

Noch vor einigen Tagen wurde man als Verschwörungstheoretiker und natürlich als Putin-Freund beschimpft, wenn man sowas aussprach –

nun geben es die Amis Stück für Stück selbst zu.

Müssen sie ja auch – die Wahrhiet liegt ja auf dem Tisch.

„Nuland hat bestätigt, dass die russischen Desinformationen, die sie seit Tagen als Lügen, Verschwörungstheorien und Wahnsinn bezeichnen, an die zu glauben unmoralisch ist, in Wirklichkeit völlig wahr sind. „

Der Fox-Moderator (https://t.me/medien_ecke/433) erklärte den Zuschauern eine Viertelstunde lang, dass die US-Regierung nicht über Biolabore in der Ukraine lügen sollte, während sie Russland der Lüge bezichtigte.

Die Ukraine sei wirtschaftlich nicht in der Lage, ein geeigneter Ort für biomedizinische Forschung, pharmakologische Labors oder die Entwicklung eines neuen Medikaments gegen Leukämie zu sein, sagte er.

Und aus den Worten Nulands ergibt sich eher, dass dort eine militärische Entwicklung stattfindet, ist Carlson überzeugt.

 


 

Spannenderweise werden die Biowaffenlabore bestritten und die Ukraine wagt sich bereits soweit vor zu behaupten es seien „Ein Haufen wahnsinniger Delirien“

 

Amerika behauptet nun, mit den Biowaffen und den Biowaffenlaboren die es ja eigentlich gar nicht gibt, 

dass Russland plant, chemische oder biologische Mittel gegen das ukrainische Volk einzusetzen.

 

 

Wie an anderer Stelle berichtet wird, hätten Washington und Kiew wenn sie dies betreiben würden, gegen Artikel 1 des UN-Übereinkommens über das Verbot von bakteriologischen (biologischen) sowie von Toxinwaffen verstoßen und um dies zu vertuschen, soll das ukrainische Gesundheitsministerium eine Anweisung an alle Biolaboratorien verschickt haben, die Bestände an gefährlichen Krankheitserregern dringend zu beseitigen. 

 

LINK

LINK

resolution 65/92 – the United Nations

https://www.un.org  LINK

 

Mal hypothetisch überlegt:

 

Es wird weiter behauptet, dass irgendeine Fledermaus in Wuhan dies alles in Gang gesetzt hat und die Biowaffenlabore der Amis die es ja gar nicht gibt völlig harmlos sind?

Das ganze Thema wird weiterhin so hingenommen werden von der UN und natürlich werden die Vorwürfe nicht überprüft werden, denn der Verdacht, dass 18 Millionen Menschen deswegen gestorben sein könnten – reicht allein nicht aus, dass die UN und die WHO tätig werden.

Warum entsendet die UN nicht Mitarbeiter nach dort um die Beweise selbst zu überprüfen? 18 Millionen!!! 

Selbst wenn wir die streichen wollen – der von der USA geäußerte Verdacht, dass Russland diese Biowaffen (die es gar nicht gibt) gegen die Ukrainer einsetzen will reicht doch ebenfalls als Grund aus. 

Oder möchte man es vielleicht gar nicht so genau wissen? Dann fragt man sich natürlich warum will man es nicht genau wissen? Was ist die UN die ihren Sitz in den USA hat eigentlich wert?






 

 


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Am Dienstag schon hat China offiziell über ihr Außenministerium die USA aufgefordert Auskunft darüber zu erteilen, was sie in den 26 in der Ukraine beheimateten Laboren erforscht haben.

Weiterhin verlangt es zu wissen, was in den insgesamt 336 Biolaboren weltweit unter US-Kontrolle passiert, an welchen Projekten geforscht wird und welche Viren bevorratet werden.

Der Ton ist für chinesische Verhältnisse ausgesprochen fordernd.

Es wird in der Erklärung auch ausdrücklich Fort Detrick (HIER) erwähnt, das das United States Army Medical Research Institute of Infectious Diseases (USAMRIID) sowie der National Interagency Biodefense Campus mit einigen Einrichtungen der Mitgliedsorganisationen der National Interagency Confederation for Biological Research und dem National Biodefense Analysis and Countermeasures Center (NBACC) des Department of Homeland Security beheimatet, und als Zentrum der Virenforschung in den USA anzusehen ist. Vermutlich sogar DAS Zentrum weltweit in Sachen Biowaffenforschung ist.

Die Frage ist insoweit wichtig, als das Biolabor in Wuhan auch an diversen US-Projekten gearbeitet hat und in Wuhan auch an Coronaviren gearbeitet wurde…

China hat letzte Woche ausdrücklich außerdem betont, dass es an der strategischen Partnerschaft mit Russland festhalten werde.

Es erstaunt, warum diese Anfrage – und in diesem Ton – medial nicht aufgegriffen wurde, zumal wir uns im Augenblick (als Westen) keinerlei Spannungen mit China leisten können.

 

Meldung dazu der TRIBUNE von Mittwoch

 

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Es geschehen noch Zeichen und Wunder, oder es gibt wundersame Dinge, die auch ein Zeichen setzen.

Der US-Pharmariese Pfizer hat für seinen mit BionTech gemeinsam entwickelten Impfstoff den Antrag auf Zulassung in Indien zurückgezogen. Hat damit auf einen Markt verzichtet, der 1,3 Milliarden Menschen umfasst…
Gerüchte, dass Pfizer nicht die Absicht haben würde, die Forderungen der indischen Behörden zu erfüllen, kursierten schon länger.

Der indische Gesundheitsminister Mansukh Mandaviya erklärte, warum die Corona-Impfstoffe von Pfizer und Moderna in Indien nicht verwendet werden.
Mandaviya sagte, Moderna und Pfizer hätten während den Verhandlungen auf den Wegfall einer Entschädigungsklausel bestanden.

Die indische Nachrichtenagentur Wion äußerte sich wie folgt dazu:
„Das bedeutet, dass das Unternehmen nicht zur Rechenschaft gezogen und nach indischem Recht belangt werden kann, wenn es zu Nebenwirkungen kommt oder jemand nach der Einnahme des Impfstoffs stirbt.“
An dieser Bedingung der Pharmariesen scheiterten dann alle weiteren Verhandlungen.

Der Gesundheitsminister fand es wäre „unklug“ gewesen, die Forderungen der Unternehmen zu akzeptieren. Stattdessen werden nun einheimische Impfstoffe verwendet.

Pfizer hatte vor einem Jahr einen Antrag auf eine Notfallzulassung für seinen Impfstoff gegen Covid-19 zunächst zurückgezogen.
Indien hatte zuvor auch gesetzlich vorgeschriebene Studien zu möglichen Impffolgen gefordert. Es hieß damals, dass Pfizer nach Angaben der indischen Behörden „die Forderung der Arzneimittelbehörde nach einer lokalen Sicherheits- und Immunogenitätsstudie nicht erfüllen konnte“.
Stattdessen habe sich Pfizer erfolglos auf Genehmigungen berufen, die es in Ländern wie Deutschland oder den Vereinigten Staaten erhalten hatte.

Deutschland hat unter Minister Spahn per Gesetz alle möglichen Haftungsfolgen aus dem Gebrauch / der Anwendung der Impfstoffe für alle Hersteller 2020 ausgeschlossen!
Die in Deutschland nur bedingt zugelassenen Impfstoffe (Notfallzulassung) wurden gerade erst verlängert, OHNE, dass die Hersteller die Auflagen aus der originären ersten bedingten Zulassung auch nur ansatzweise befolgt hätten. 

Der Verzicht auf einen Markt mit 1,3 Milliarden möglichen „Kunden“ sagt einiges darüber aus, wie Pfizer und Moderna das unternehmerische Risiko hinsichtlich Haftungsfolgen einschätzen oder wie es um die Studien steht, die Indien gefordert hat.

Es ist traurig, dass Staaten wie Indien hier mehr Augenmaß und Gesetzestreue an den Tag legen als die sog. Mutterländer der Demokratie in Europa; ihre Bevölkerung nachhaltiger und besser gegenüber gesundheitlichen Folgen der Impfung zu schützen bereit sind.

Diese unbedeutende Tatsache, lieber auf einen 1,3-Milliarden-Einwohnermarkt eher zu verzichten, als für die Qualität der eigenen Produkte haften zu wollen ist mehr als ein Zaunpfahl für alle, die noch Vertrauen in Substanzen haben, denen offensichtlich der Hersteller selbst nicht bereit ist unternehmerisch zu vertrauen.

Bei der Gelegenheit darf sich nun jeder fragen, was er da verabreicht bekommen hat.
Ein kleiner Hinweis könnte sein, dass die BKK erst kürzlich bis zu zehn mal mehr mit von Ärzten abgerechneten Impfschäden in den Datenbanken hatte als das PEI in seiner Datenbank als gemeldete Impfschäden auflisten konnte. Hier also auch das Kassemachen bei den Ärzten wohl vor der aufwendigen und unbezahlten Meldung an das PEI stand.

Nach nun zweieinhalb Jahren Pandemie, sollten wir hier ein paar Schritte weiter sein als im Nebel herumzustochern und weiter so zu tun, als ob Eile geboten wäre bevor die Menschheit durch Corona ausgerottet wird.
Inzwischen könnte man verlangen, sogar erwarten, dass eben diese 2020/21 nicht vorliegenden Studien erfolgt wären und deren Ergebnisse öffentlich gemacht werden. Jenseits von dem, was aus den Firmen an Daten heraussickert oder gehackt wurde.

So, und nun diskutieren wir besser nicht um eine Impfpflicht, solange nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen daten und Studien vorliegen. Die „Eile in der Not“, so es sie je gab(!), ist nicht mehr opportun. -SIC!

 

Auch:

Neue Corona-Regeln ab dem 4. März – (nordhessen-journal.de)

Wer ist eigentlich alles ungeimpft? – (nordhessen-journal.de)

Corona: alle Ungeimpften sind seit heute eigentlich tot… – (nordhessen-journal.de)

Im Impfstoff Johnson & Johnson schlummerte der ZONK… – (nordhessen-journal.de)

Corona: Rabbi Weissmann — 31 Gründe, warum er sich nicht impfen lassen will – (nordhessen-journal.de)

Corona: Offener Brief einer Bürgerinitiative an Scholz & Co – (nordhessen-journal.de)

Wo ist die Zulassung der neuen Impfstoffe? – (nordhessen-journal.de)

PEI-Bericht zur Impfkampagne hat es in sich – ohne Kommentar! – (nordhessen-journal.de)

Wie blöd sind wir eigentlich? – (nordhessen-journal.de)

Covid-20: Der Bürger wehrt sich – (nordhessen-journal.de)

Neue Corona Mutation im Umlauf: TEUTONIKRON – (nordhessen-journal.de)

Corona-Impfung: Johnson & Johnson gilt nicht mehr als „vollständig“ geimpft – (nordhessen-journal.de)

 

 

FAZIT:

Und solange das alles nicht geklärt ist, hilft nur Frischluft beim Denken, denn am 18.03.22 entscheidet der Bundestag über eine Impfpflicht und möglich Buß- /Zwangsgelder und fünfstelliger Höhe!

Quelle: www.rabenspiegel.com

 

 

 

 

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Ab heute treten in Hessen die bereits im Februar in Folge der Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern angekündigten und beschlossenen neuen Corona-Regeln in Kraft. Sie bringen behutsame Lockerungen vor allem die Gastronomie und Veranstaltungen betreffend. Letztere dürfen wieder von mehr Menschen besucht werden, wobei entscheidend ist, ob sie drinnen oder unter freiem Himmel stattfinden:

  • Bei mehr als zehn Besucherinnen und Besuchern gilt bei allen Veranstaltungen die 3G-Regel
  • Bei mehr als 500 Teilnehmenden/Zuschauenden gilt die 2G-Plus-Regel
  • An Veranstaltungen im Freien können bis zu 25.000 Menschen teilnehmen
  • Für die 500 Plätze übersteigende Kapazität ist eine maximale Auslastung von 75 Prozent zulässig
  • An Veranstaltungen in Innenräumen können maximal 6.000 Menschen teilnehmen
  • Für die 500 Plätze übersteigende Kapazität ist eine maximale Auslastung von 60 Prozent zulässig

Nachweis im Innenbereich

Darüber hinaus ist in den meisten Innenbereichen ein 3G-Nachweis ausreichend. Das heißt, der Zugang ist für Geimpfte, Genesene und Personen mit aktuellem negativen Test möglich. Konkret betrifft dies folgende Einrichtungen:

  • Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder
  • Innenräume von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks
  • Spielbanken und Spielhallen
  • Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten
  • alle körpernahen Dienstleistungen
  • Hotels und Gastronomiebetriebe

Bars und Clubs

Für Bars und Clubs sind die Regelungen anders gestaltet – hier muss im Innenbereich immer 2G-Plus umgesetzt werden – außerdem ist der Betrieb wie folgt zu regeln:

  • In Diskotheken, Bars und Clubs gilt im Außenbereich 2G, außerdem eine Kapazitätsbeschränkung auf 75 Prozent ab dem ersten Gast – im Innenbereich gilt neben 2G-Plus eine Kapazitätsbeschränkung auf 60 Prozent der Gesamtkapazität.

Schulen

Eine weitere Änderung tritt zudem am Montag, 7. März 2022, in Kraft: Dann entfällt für alle Schülerinnen und Schüler in Hessen die Maskenpflicht am Sitzplatz.

„Die Pandemie ist nicht vorbei, auch wenn sie aufgrund der Ereignisse in der Ukraine derzeit natürlich etwas in den Hintergrund tritt. Die erfreuliche Entwicklung sowohl der Infektionszahlen als auch der Krankenhausbelastung erlaubt uns diese schrittweise Rücknahme der Beschränkungen, die uns vor dem Virus schützen. Dennoch besteht kein Anlass, leichtsinnig zu werden. Deshalb werden uns Vorsicht, Maske, Abstand und Hygienemaßnahmen weiter begleiten“, sagt Hessens Gesundheitsminister Kai Klose. „Außerdem bleibt eine möglichst hohe Impfquote der Schlüssel zur Überwindung der Pandemie: Deshalb lassen Sie sich bitte alle impfen, nutzen Sie die zahlreich vorhandenen unkomplizierten Impfangebote in ganz Hessen, damit wir alle mit dem bestmöglichen Schutz in die nächsten Monate gehen können“, so Klose weiter.

 

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Ov von Land Hessen

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Alle Personen ab 12 Jahren haben in dieser Woche an zwei Orten die Möglichkeit, sich im Impfbus gegen das Corona-Virus impfen zu lassen.

Das Team des Impfbusses steht am Freitag, 4. März, von 10 bis 18 Uhr auf dem Parkplatz des Kinder- und Jugendzentrums Haus Forstbachweg (Forstbachweg 16C).

Einen Tag später, am Samstag, 5. März, besucht der Impfbus das Heimspiel des KSV Hessen Kassel gegen SSV Ulm 1846 Fußball. Von 12 bis 18 Uhr sind an diesem Tag Impfungen in der Nähe der Kassenhäuschen möglich.

 

Zum Einsatz kommen – je nach Vorgaben der Ständigen Impfkommission oder bestehenden Vorerkrankungen – die Impfstoffe der Hersteller Moderna und BioNTech. Es sind Erst-, Zweit- sowie beide Auffrisch-Impfungen gegen das Coronavirus möglich.

Impfwillige sollten ihre Ausweispapiere bei sich haben und möglichst auch ihren gelben, internationalen Impfausweis. Sollte dieser nicht vorhanden sein, wird die Corona-Schutzimpfung durch eine Impfbescheinigung dokumentiert. Der QR-Code für den digitalen Impfnachweis kann nicht vor Ort ausgestellt werden. Geimpfte können sich diesbezüglich an die Apotheken wenden. Sie stellen den QR-Code für digitale Impfnachweise gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes und der Impfbescheinigung kostenfrei aus.

 

Weitere Stationen des Impfbusses werden zeitnah auf www.kassel.de/impfen bekannt gegeben.

documenta-Stadt Kassel

 

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„Anfang März sind alle geimpft, genesen oder tot“, sagte der Virologe Karl Lauterbach, Prof. Dr. und vor allem Wahrsager, laut, vernehmlich und deutlich. Machte sich mal wieder zur Heulboje der Nation in Sachen Panikmache.

Nun könnte man diesen Artikel als Glosse oder Satire kennzeichen, damit das gutgeht was nun folgt. Doch das ist komplett überflüssig. Karlchen Klabauterbach, der geniale Virologe und Dauertalkgast für TV-Formate der Panikkultur jenseits dessen, was Presse eigentlich ausmachen sollte, hat uns hier dankenswerterweise rechtlich schön abgesichert.

 

 

Denn es gibt nur drei Alternativen, warum er das so gesagt hat:

1.) Er ist ein Vollidiot
Das scheidet aber aus, und wäre eine Beleidigung, da er ja einen Doktor hat und sogar einen Prof-Titel. Das lassen wir so mal stehen, da sein Doktor in den USA bestenfalls als Essay gilt und der Prof-Titel nicht durch Habilitation ordentlich gemacht, sondern mit dem Institut zusammen vergeben wurde. Nach einer sog. „Bewerbung“. Halten wir also einmal etwas heuchlerisch fest, dass er kein ein Vollidiot ist oder auch nur sein kann. QED!

2.) Er ist ist ein bezahlter Clown
Das scheidet auch aus, da es letztlich auf fast alle Politiker zutrifft. Wenn es gut läuft hat das Volk diese Gestalten engagiert. Wenn es schlecht läuft haben sie Nebeneinkünfte und machen den Pausenclown für andere. 
Bei manchen läuft das ganz gut, auch schon als Abgeordnete, bei anderen eher schlecht.
Meistens hängt das mit dem mitgebrachten Bildungs- und Ausbildungsniveau der Politiker zusammen, ob nun weitere Clownengagements möglich sind. Das ist parteiübergreifend zu sehen. 
Studienabbrecher haben es da schon schwerer an Honigtöpfe der Lobbyisten zu kommen. Während andere ihren christlich-sozialen Schniedel darin baden und Schlösser in Berlin damit anstreichen können.
In der Regel schaffen es auch SPD-Abgeordnete jenseits der Kühnert-Fraktion hier zu glänzen, aber in aller Regel müssen SPD-Experten später mit der Präsidentschaft von Bundsbehörden und anderen lukrativen Stellen versorgt werden, damit sie nach der parlamentarischen Clownzeit überleben können.
Daher kann Lauterbach kein bezahlter Clown sein. Warum nicht? – Kontrollfrage: wer engagiert einen Clown vor dem selbst die Zahnfee Angst haben würde? – QED!

3.) Er ist ein Lügner
Lügner sind bekanntlich Leute, die trotz besseren Wissens das Gegenteil behaupten. Dass Lauterbach ein Vollidiot ist oder ein bezahlter Clown ist, ist eigentlich (wie oben hergeleitet) ausgeschlossen. Auch darf man vom seinem Äußeren nicht auf sein Inneres schließen. Zugegeben: es gibt Penner an Hauptbahnhöfen, deren Erscheinungsbild besser ist als das von Lauterbach. Die es schaffen stets noch rechtzeitig den Friseur zu finden bevor man aussieht, als wenn Catweazle nun Gesundheitsmister geworden ist. QED!

Ergo:
Karlchen Lauterbach ist deshalb ein verabscheuenswürdiger und mieser Lügner, weil wir es jeder für sich BEWEISEN können, dass er gelogen hat.

Anfang März sind alle geimpft, genesen oder tot!

Wer jetzt NICHT geimpft oder genesen ist, ist tot! – Wie fühlen wir uns nun alle, auf die ungeimpft oder gar immun sind? Gesegnet? – Auserwählt?? – Oder gar von Gott berührt???

Haben wir alle gerade ein spirituelles Erlebnis? Eine Nahtoterfahrung???

 

 

Lassen wir den Scheiss und wenden unseren trägen und noch ungläubigen Blick gen Afrika, wo die Impfquote seit fast zwei Jahren zum Teil bei unter 10% liegt. Sind die alle genesen? Glaubt das wer? Ernsthaft? 

Seit heute Morgen müssten sich hier die Leichen stapeln und das große Klagen ausbrechen. Weltweit sogar.
Hört man etwas davon?

Ah, jetzt kommen sie Intellektuellen Gläubigen um die Ecke und sagen mit weinerlichem Ton: Prof-Minister Lauterbach sagte aber, dass es Anfang März so sein wird. Nicht am ersten des Monats.

Genau. Warten wir also alles sicherheitshalber bis zum 1. April und hören dann, was unser Minister mit den selbst für linke Politiker schon pennerartigen Erscheinungsbild sagen wird. Als Überraschung, neue Warnung oder als Aprilscherz.

Und bis dahin zittern alle ungeimpften Doofen vor jedem Einschlafen. Das Testament an die bebende Brust gedrückt und mit weit aufgerissenen Augen die schwarze Decke anstarrend. Manche werden gar nicht mehr schlafen wollen.
Bis zum April wird es für viele sehr, sehr unangenehm werden, so sie nicht geimpft sind. 

 

 

Und während alles in die Ukraine guckt, wo jetzt das Impfprogramm auch etwas ins Stocken geraten sein könnte und die so doppeltgefährdeten Menschen gerade willkommen geheißen werden und für weitere Infektionen sorgen könnten – rein logisch betrachtet, reiben sich hier die Ärzte ihre gierigen Fingerchen, während sie Impfschäden mit der Kasse zwar abrechnen, aber sie nicht an das PEI melden. So sieht gekonnt ins Bild gesetzte Wahrheit aus.

 

 

Und während sich nun unsere Presse am neuen Krieg austobt, hofft der Lügner Lauterbach darauf hier wieder einmal mit seiner fraglichen Kompetenz durchzukommen.

Das NHJ hat auch eine Vorhersage:
In 100 Jahren, ist jeder, der geimpft, genesen, immun oder ungeimpft ist mit 100%iger Sicherheit TOT!

Und nun küsst uns die Füße, denn wir werden Recht behalten!

 

 

 

 

Doch bis dahin müssen wir alle noch den April erreichen. Vielleicht wirft Putin flächendeckend Atomwaffen, dann hätte Karlchen Lügenbolzen doch noch recht. Denn er sprach ja von „tot sein“ und nicht von „an Corona gestorben sein“. Hier könnte seine Ehrenrettung liegen. Oder begraben sein.

Dann müsste man sich entschuldigen. Dafür ihn als LÜGNER tituliert zu haben. Nur glaube ich nicht, dass die Impfung gegen Atomschläge hilft und so selektiv wirkt. Halt nur ungeimpfte Skeptiker einäschert.
Aber selbst dann, müsste man sich noch entschuldigen, da genesene und geimpfte Kollateralschäden von der Warnung ausgeschlossen waren. Denn tot ist tot. 

Wenn i.e.S. von falls(!!) ich (und alle anderen Ungläubigen nach dem Esel) nun nicht in den nächsten Tagen an Corona verrecken oder dem Atomschlag zum Opfer fallen, was wird dann vom Lügner Lauterbach kommen? 

Raten wir mal:
– zusammengestotterte Sätze ohne Punkt und Komma.
– wirre Vergleiche
– aber zur besten Sendezeit
– mit neuen Warnungen im Alarmmodus

Und das alles in der volksnahen Verpackung eines Penners ohne Zahnarzt- und Friseurtermin.

SIC!

 

 

 

 

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Fuldatal. „Wir wollen den Weg zur Impfung erleichtern und sind daher am 18. März mit einem mobilen Impfteam in Fuldatal vor Ort“, informiert Landrat Andreas Siebert.

Das mobile Impfteam impft am 18. März 2022 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Rathaus Fuldatal in Ihringshausen, Am Rathaus 9 den Impfstoff Comirnaty® von BionTech/Pfizer.

„Es werden Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen durchgeführt“, berichtet Siebert.

Für den Impftermin kann man über das Terminbuchungsportal des Landkreises Kassel www.landkreiskassel.de Termine buchen.

Siebert: „Es besteht aber auch die Möglichkeit ohne Termin zum Rathaus zu kommen – dann muss man sich nur auf eine kleine Wartezeit einrichten“.

Im Impfzentrum Calden sind im März noch an vielen Tagen freie Termine buchbar. Auch für die Impf-Tage mit dem Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax am 2. und 23. März sind noch Impftermine frei.

LANDKREIS KASSEL


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Durch den Wegfall der Testpflicht am Ende der zehntägigen Quarantäne, können Genesenen-Zahlen durch die Gesundheitsämter nicht mehr vollständig erfasst werden. Nur bei Freitestungen der Infizierten nach sieben Tagen müssen die Negativnachweise an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

Aus diesem Grund hat sich das Gesundheitsamt Region Kassel jetzt mit der zuständigen Behörde des Landes (HLPUG) abgestimmt, dass die tägliche Meldung über die Genesenen in Stadt und Landkreis Kassel nicht mehr notwendig ist. Die Zahl der Genesenen hat auch beim RKI derzeit keine Priorität. Andere Gesundheitsämter verfahren bereits in gleicher Weise.

In der vom Gesundheitsamt von Montag bis Freitag auf der städtischen Internetseite veröffentlichten Corona-Statistik für Stadt und Landkreis Kassel wird daher ab sofort auf die Bekanntgabe der Genesenen-Zahl sowie die Zahl der aktuell infizierten Fälle verzichtet. Nach wie vor veröffentlicht wird die Anzahl der neuinfizierten Fälle, die Gesamtzahl aller gemeldeten Fälle sowie die Zahl der an oder mit Covid-19 Verstorbenen.

Schwerpunkt der Statistik bleibt 7-Tage-Inzidenz, die aus den Fällen der Neuinfizierten berechnet wird, die Hospitalisierungsrate und Intensivbettenbelegung für Hessen sowie konkret die elektronisch übermittelten COVID-19-Fälle durch Krankenhäuser aus Stadt und Landkreis Kassel.

 

Hintergrund:

Unabhängig vom Impfstatus müssen sich infizierte Personen bei einem positiven Corona-Testergebnis zehn Tage in Isolation begeben. Bei einem positiven Selbsttest oder Antigentest ist man unverzüglich zu einem PCR-Test verpflichtet.

Eine Freitestung ist ab dem 7. Tag mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einen PCR-Test möglich. Mit Übersendung eines negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt ist man von der Isolation befreit. Ist der Test positiv, bleibt die Isolation bis zum Ablauf der zehn Tage bestehen. Anschließend endet die Isolation automatisch.

Weitere Informationen unter https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen/Quarantaene.

documenta-Stadt Kassel


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Die städtische Kinderimpfstelle wechselt ab März vom Kulturhaus Oberzwehren (Mehrzweckhalle) in den Kasseler Norden. Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren können dann im Philipp-Scheidemann-Haus, Holländische Straße 74, gegen das Coronavirus geimpft werden.

Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren können dann im Philipp-Scheidemann-Haus, Holländische Straße 74, gegen das Coronavirus geimpft werden. Das Kulturhaus Oberzwehren steht ab März nicht mehr als städtische Impfstelle zur Verfügung – die Räumlichkeiten sind dann wieder anderweitig nutzbar.

 

Impfungen nach Terminvereinbarung

In der städtischen Impfstelle Philipp-Scheidemann-Haus werden künftig nur noch Impfungen nach vorheriger Terminvereinbarung über die Internetseite www.kassel.de/impfen angeboten. Aufgrund der zurückgegangenen Nachfrage ist geplant, Termine für Kinder-Impfungen im Philipp-Scheidemann-Haus zunächst nur für Freitagnachmittag und samstags anzubieten. Somit können zum ersten Mal für Freitag, 4. März, und Samstag, 5. März, entsprechende Zeitfenster gebucht werden. Das Termintool wird im Laufe des morgigen Donnerstags freigeschaltet.

 

Nach vorheriger Terminvereinbarung wird ab 4. März in der Impfstelle Philipp-Scheidemann-Haus zudem der mRNA-Impfstoff von BioNTech an Personen ab 12 Jahren verimpft (Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen). Damit ist es möglich, dass alle Familienmitglieder ab 5 Jahren in ein und derselben Impfstelle geimpft werden können. Der Impfstoff von Moderna kommt ab März in der Impfstelle Philipp-Scheidemann-Haus nicht mehr zum Einsatz. Geöffnet ist die Impfstelle montags bis samstags von 10 bis 18 Uhr.

 

Novavax-Impfungen sollen auch starten

Auch Impfungen mit dem Impfstoff Nuvaxovid von Novavax werden nach Terminvereinbarung über www.kassel.de/impfen in der Impfstelle Philipp-Scheidemann-Haus angeboten. Geplanter Start für diese Impfungen ist ebenfalls Freitag, 4. März. Je nach Lieferung des Impfstoffs an die Stadt Kassel können die Impfungen auch früher beginnen.

 

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat sich für den Einsatz des Novavax-Impfstoffs für Personen ab 18 Jahren ausgesprochen, die ungeimpft sind oder nur eine Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson erhalten haben. Die Grundimmunisierung mit Nuvaxovid erfolgt mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen. Laut des Hessischen Sozialministeriums soll Nuvaxovid prioritär an bisher nicht geimpftes Personal im Gesundheitswesen und in Pflegeeinrichtungen verimpft werden. Für diese greift ab 16. März eine Impfpflicht nach §20 a IfSG. Daher muss auf jeden Fall zum Impftermin neben Personalausweis und Krankenversicherungskarte auch die Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers, dass man im medizinischen Bereich tätig ist, oder der Dienstausweis mitgebracht werden.

 

Städtische Impfstellen in der Innenstadt

In den städtischen Impfstellen

  • im Erdgeschoss des City‐Points am Königsplatz,
  • im Foyer des Jugendamts, ehemalige EAM-Hochhaus, Scheidemannplatz 1,

werden weiterhin Impfungen mit mRNA-Impfstoffen von Moderna und BioNTech angeboten. Ohne Terminvereinbarungen sind hier Erst‐, Zweit‐ oder beide Auffrischimpfungen möglich. Die beiden Impfstellen sind barrierefrei und haben montags bis samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

documenta-Stadt Kassel

 

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Den Wochenendeinkauf mit der Corona-Schutzimpfung verbinden: Der Impfbus der Stadt Kassel steht am Samstag, 26. Februar, von 10 bis 18 Uhr auf dem Parkplatz des Edeka-Marktes Sebera, in der Wolfhager Straße 199.

Die Impfaktion im Stadtteil Rothenditmold erfolgt auf Initiative von Ortsvorsteher Hans Roth und in Kooperation mit dem Förderverein „Wir für Rothenditmold“.

Bereits einen Tag zuvor am Freitag, 25. Februar, findet eine öffentliche Impfaktion in den Räumlichkeiten der Tagespflege Oberzwehren der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Julius-Leber-Straße 10, statt. In der Zeit zwischen 12 bis 20 Uhr kann man sich durch ein mobiles Impfteam der Stadt Kassel gegen Corona impfen lassen. Das Impfangebot erfolgt in Kooperation mit dem Frauentreff Brückenhof und der Johanniter-Tagespflege.

Alle Personen ab 12 Jahren können sich impfen lassen. Zum Einsatz kommen – je nach Vorgaben der Ständigen Impfkommission oder bestehenden Vorerkrankungen – die Impfstoffe der Hersteller Moderna und BioNTech. Es sind Erst-, Zweit- sowie beide Auffrisch-Impfungen gegen das Coronavirus möglich.

Impfwillige sollten ihre Ausweispapiere bei sich haben und möglichst auch ihren gelben, internationalen Impfausweis. Sollte dieser nicht vorhanden sein, wird die Corona-Schutzimpfung durch eine Impfbescheinigung dokumentiert. Der QR-Code für den digitalen Impfnachweis kann nicht vor Ort ausgestellt werden. Geimpfte können sich diesbezüglich an die Apotheken wenden. Sie stellen den QR-Code für digitale Impfnachweise gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes und der Impfbescheinigung kostenfrei aus.

Weitere Stationen des Impfbusses werden zeitnah auf www.kassel.de/impfen bekannt gegeben.

Viertimpfungen starten in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Mobile Impfteams der Stadt Kassel starten ab Mittwoch, 23. Februar, in den ersten Kasseler Alten- und Pflegeeinrichtungen die Viertimpfungen.

Nachdem Anfang Februar die Ständige Impfkommission (STIKO) Empfehlungen zur zweiten Auffrischungsimpfung für gewisse Personengruppen herausgegeben hatte, hat die Koordinierungsstelle der städtischen Impfstellen mit vielen Einrichtungen Kontakt aufgenommen und bereits Termine vereinbart. Weitere Einrichtungen können initiativ unter der E-Mail-Adresse mobileteams.impfzentrum@kassel.de gerne ihr Interesse bekunden.

 

documenta-Stadt Kassel


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(ots) Im Bekanntenkreis des früheren Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) hat es Medienberichten zufolge zahlreiche Profiteure bei sogenannten „Maskendeals“ gegeben. Laut einem Bericht von APOTHEKE ADHOC erhielt auch ein Unternehmen aus Leipzig einen Zuschlag, das zwar keine Erfahrung mit medizinischer Schutzausrüstung, dafür beste Kontakte in die CDU vorweisen kann – sogar zum Gastgeber von Spahns skandalumwitterten Spendendinner.

Auf einem Los für OP-Masken über mehr als 410 Millionen Euro erhielt im Frühjahr 2020 die Firma Simple Breath UG einen Zuschlag. Den Vertrag schloss das BMG am 15. April faktisch mit einer Briefkastenfirma mit 400 Euro Startkapital und keinerlei Expertise. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 18. Mai – da lief der Vertrag mit dem BMG längst. Zusätzlich wurde das Unternehmen aus dem Bundeswirtschaftsministerium mit einer Millionenförderung ausgestattet.

Hinter der Firma stehen Maximilian Schmidt (25) und Dr. Kevin Straßburger (33). Beide sind Mitglieder der CDU in Leipzig und dort bestens vernetzt. Als Simple Breath den Auftrag vom BMG erhielt, war Straßburger noch persönlicher Referent von Peter Zimmermann, Geschäftsführer der Leipziger Beratungsfirma Wolffberg und langjähriger Vertrauter und Duz-Freund von Spahn.

Überregionale Bekanntheit erlangte Zimmermann als Veranstalter des ominösen „Spendendinners“ vom 20. Oktober 2020. Angeblich haben die Teilnehmer 9999 Euro an Spahns CDU-Kreisverband spenden sollen, einen Euro unterhalb der Grenze, ab der Spendernamen veröffentlicht werden müssen. Einen Tag später informierte das BMG, Spahn sei positiv auf Corona getestet worden.

Hat Simple Breath von diesem Netzwerk Zimmermann-Spahn profitiert? Zu den Kontakten befragt, schreibt Simple Breath: „Herr Spahn ist der Geschäftsführung nicht persönlich bekannt, es gab zu keinem Zeitpunkt direkten Kontakt zu Herrn Spahn.“ Nach eigener Darstellung war man einfach auf die Ausschreibung des BMG gestoßen.

Den vollständigen Beitrag finden Sie unter https://ots.de/Q5upIW

 

APOTHEKE ADHOC

 


 

 

 

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Eigentlich brauchen wir gar nichts dazu schreiben

tun wir auch nicht, denn genau diese Herrschaften sagen es ja alle selbst

 


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Calden/Region Kassel. „Nachdem wir jetzt wissen, wann wir den Impfstoff erhalten, haben wir Termine mit dem COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid® der Firma Novavax zur Buchung in unserer Buchungsportal www.landkreiskassel.de eingestellt“, informiert Landrat Andreas Siebert. Dieser Impfstoff wird nach den Vorgaben des Hessischen Sozialministerums nur an Personal im Gesundheitswesen und in Pflegeeinrichtungen verimpft. Deshalb muss auf jeden Fall zum Impftermin neben Personalausweis, Krankenversicherungskarte und FFP2-Maske auch die Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers, dass man im medizinischen Bereich tätig ist, mitgebracht werden.

Vorgesehen sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen. Die Anwendung von Nuvaxovid® während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen. Der Impfstoff Nuvaxovid® ist nur für Personen freigegeben, die bisher noch keine Impfung erhalten haben und auch nicht genesen sind. Als Zweitimpfstoff zum Beispiel nach einer Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson darf der Impfstoff nicht genutzt werden. Weitere Informationen über den Personenkreis, der den Impfstoff Nuvaxovid nutzen kann, gibt es auf der Internetseite www.landkreiskassel.de im Bereich Impfzentrum Landkreis Kassel. 

Wegen der beschränkten Verfügbarkeit des Impfstoffs stehen Termine für den Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax nur am 2. und 23. März zur Verfügung. Siebert: „Sobald wir mehr Impfstoff zur Verfügung haben, werden wir weitere Termine einstellen“.

LANDKREIS KASSEL

LINKS

https://www.gesundheitsinformation.de/der-impfstoff-nuvaxovid-novavax-zur-impfung-gegen-corona.html


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Alle Personen ab 12 Jahren haben in dieser Woche an zwei Orten die Möglichkeit, sich im Impfbus gegen das Corona-Virus impfen zu lassen.

Das Team des Impfbusses steht am Freitag, 18. Februar, von 10 bis 18 Uhr auf dem Parkplatz des tedox-Marktes (Holländische Straße 124).

Einen Tag später, am Samstag, 19. Februar, ist der Impfbus auf dem Parkplatz des ALDI-Marktes an der Leuschnerstraße (Glockenbruchweg 84) im Einsatz. Impfungen sind von 10 bis 18 Uhr möglich.

 

Zum Einsatz kommen – je nach Vorgaben der Ständigen Impfkommission oder bestehenden Vorerkrankungen – die Impfstoffe der Hersteller Moderna und BioNTech. Es sind Erst-, Zweit- sowie beide Auffrisch-Impfungen gegen das Coronavirus möglich.

 

Impfwillige sollten ihre Ausweispapiere bei sich haben und möglichst auch ihren gelben, internationalen Impfausweis. Sollte dieser nicht vorhanden sein, wird die Corona-Schutzimpfung durch eine Impfbescheinigung dokumentiert. Der QR-Code für den digitalen Impfnachweis kann nicht vor Ort ausgestellt werden. Geimpfte können sich diesbezüglich an die Apotheken wenden. Sie stellen den QR-Code für digitale Impfnachweise gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes und der Impfbescheinigung kostenfrei aus.

 

Weitere Stationen des Impfbusses werden zeitnah auf www.kassel.de/impfen bekannt gegeben.

documenta-Stadt Kassel


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Es will und will nicht enden.

Seit nunmehr 14 Monaten lebt ein armer Mensch in der Türkei in der Isolation.

Ganze 78 Tests hat der arme Mann über sich ergehen lassen müssen um seine Freiheit wieder zu bekommen.

Dennoch zeigen die Tests immer wieder an, dass er positiv sei.

Über den Grund für den ungewöhnlichen Verlauf können Mediziner nur spekulieren.

Der 56 jährige Leukämiepatient Muzaffer Kayasan ist damit zum traurigen Rekordhalter aufgestiegen.

Er hat die längste bekannte Covid-Infektion der Welt. 9 Monate war er im Krankenhaus und weitere

5 Monate daheim von der Aussenwelt isoliert.

Der Grund seines lang andauerenden Martyriums dürfte an seinem durch die Leukämie geschwächten Imunsystems liegen.

Da er noch positiv ist, kann er auch nicht geimpft werden, laut seinen Ärzten. Es wäre auch völlig sinnlos, da man sich einig

sei, dass er auch nach zwei Impfungen keine Antikörper haben würde.

 

 

 


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Impfbus Kassel

Der Impfbus der Stadt Kassel steht am Samstag, 12. Februar, auf dem Haupt-Parkplatz des dez Einkaufzentrums.

Das Team des Impfbusses ist von 12 bis 20 Uhr am Centereingang in der Nähe der E-Bike-Parkplätze zu finden. Aller Personen ab 12 Jahren können sich impfen lassen. Zum Einsatz kommen – je nach Vorgaben der Ständigen Impfkommission oder bestehenden Vorerkrankungen – die Impfstoffe der Hersteller Moderna und BioNTech. Es sind Erst-, Zweit- sowie beide Auffrisch-Impfungen gegen das Coronavirus möglich.

 

Impfwillige sollten ihre Ausweispapiere bei sich haben und möglichst auch ihren gelben, internationalen Impfausweis. Sollte dieser nicht vorhanden sein, wird die Corona-Schutzimpfung durch eine Impfbescheinigung dokumentiert. Der QR-Code für den digitalen Impfnachweis kann nicht vor Ort ausgestellt werden. Geimpfte können sich diesbezüglich an die Apotheken wenden. Sie stellen den QR-Code für digitale Impfnachweise gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes und der Impfbescheinigung kostenfrei aus.

 

dez unterstützt mit eigner Aktion

Das Einkaufzentrum dez Kassel unterstützt erneut zusammen mit dem Betreiber des Bratwurststandes Thomas Reinelt die Impfkampagne. Sie geben jedem Impfling eine Bratwurst mit Brötchen aus. Außerdem werden unter den Geimpften Centergutscheine verlost.

 

Weitere Stationen des Impfbusses werden zeitnah auf www.kassel.de/impfen bekannt gegeben.

documenta-Stadt Kassel


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Karl Lauterbach im Interview mit apotheken-umschau.de

Wort & Bild Verlag – Gesundheitsmeldungen Fotograf: Jonas Holthaus

(ots) Es ist die Frage, die sich derzeit wohl jeder von uns stellt: Wann bekommen wir unser normales Leben zurück? Im Interview mit apotheken-umschau.de hat sie jemand beantwortet, der das im Moment wohl mit am besten kann: Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

„Wir werden die Omikron-Welle in den nächsten Wochen brechen können und dann gibt es viele Freiheiten zurück. Es wird ein super Sommer werden. Was im Herbst kommt, hängt im Wesentlichen davon ab, ob wir die Impfpflicht für die Ungeimpften durchsetzen können. Wenn uns das nicht gelingt, wird es im Herbst wieder große Probleme geben, so der Gesundheitsminister, der erneut klarmacht, die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren zu befürworten. Allerdings: „Wenn wir das große Rad drehen, muss das Gesetz sitzen“, so Lauterbach. Das heißt, „wenn wir diese Debatte jetzt auf uns nehmen – in der Politik und in der Gesellschaft – dann möchte ich auch, dass die Impfpflicht nachher funktioniert.“

Hätte sich der Gesundheitsminister in der Rückschau früher dafür eingesetzt? Diese Frage stellt er sich nicht, sagt Karl Lauterbach. Denn das Wissen sei heute ein ganz anderes. „Wir wissen, wie Omikron sich verbreitet. Wir wissen, wie schwer die Delta-Welle verlaufen ist. Wir wissen, dass es Vorbehalte gegen das Impfen gibt. Vieles von dem wussten wir nicht.“ Was wir auch nicht wussten: Wie oft wir uns gegen Corona impfen lassen müssen. Wie ist der jetzige Stand? „Für die Erfüllung der Impfpflicht reichen die drei Impfungen zur Grundimmunisierung. Wer sich dennoch infiziert, hat keine schweren Verläufe zu erwarten. Wer sich zur Sicherheit nochmals oder auch jährlich impfen lässt, kann das auch machen“, sagt Lauterbach.

An alle, die sich seit zwei Jahren mit allem Drum und Dran einschränken, hat der Gesundheitsminister eine wichtige Botschaft: „Bei all diesen Menschen möchte ich mich bedanken. Ich weiß genau, was sie auf sich nehmen. Das ist eine große Leistung. Es ärgert mich, dass die kleine Gruppe der Nichtimpfwilligen einen so großen Einfluss darauf hat, wie wir derzeit leben.“ Die Selbstgerechtigkeit, mit der Impfgegner ihre Haltung verteidigen, findet Lauterbach „ziemlich erstaunlich.“

 

Wort & Bild Verlag – Gesundheitsmeldungen


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Bei unserer Recherche im Netz zu den nun vermehrt auffallenden Ungereimtheiten zur Pandemie im europäischen und weltweitem Umfeld stießen wir auf u.a. Stellungnahme eines Arztes..

 

 

„Es ist gerade mal einige Wochen her, da behauptete und entschied die deutsche Regierung, dass der erworbene Schutz von Genesenen nach Covid Infektion nur 3 Monate anhält. Nun wird Gegenteiliges in der aktuellen 5. Ausgabe im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht, u.a. mit
Verweis auf schwedische Studien. Schon peinlich genug, dass wir nach Jahren Pandemie immer noch auf Studien im Ausland angewiesen sind, um klarer zu sehen als unsere Regierung, die auch noch stets selbstlobend ihr jahrelanges Fahren auf Sicht hervorhebt. Jetzt erfährt auch eine sicher erstaunte Laienöffentlichkeit von der Widerlegung unserer regierungsamtlichen Einschätzung, die bereits zuvor in einigen Fachkreisen Kopfschütteln auslöste. Es wird nun eindeutig darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zu den bisherigen Impfstoffen der immunologische Schutz nach natürlicher Infektion mindestens 9 Monate anhält, er ist umfangreicher gegenüber Mutanten und wirkt bei Kindern noch deutlich längerfristig.
Peinlicher kann eine Regierung nicht mehr daneben liegen.“

Dr. Roland Streckbein, Limburg

Es ist immer wieder nur noch anzumerken, dass wer eine Impfpflicht für wen auch immer will ZUERST einmal seine Hausaufgaben zu machen hat. Und das heißt selbständig, vorausschauend und neutrale Studien durchzuführen. Und das auf einer validen und aktuellen Datenbasis.

Bisher hat weder die Regierung noch das RKI auch nur ansatzweise gezeigt, dass sie dazu in der Lage wären. Oder auch nur schon erkannte Missstände bei der Lagefeststellung abzustellen.

Aber das ist auch nicht verwunderlich, denn alle Fehler, die bisher wieder und wieder gemacht wurden, hatten für die Verantwortlichen keine persönlichen Konsequenzen. Wir, der Bürger, bezahlen all diese Pseudo-Experten und Politheinis weiter, während die sich gegenseitig decken. In der Wirtschaft wäre jeder dieser „Manager“ schon vor 18 Monaten entlassen worden.

 

 

Wann werden wir wach?

 

Quelle: unbekannt – WIR SIND DIE ROTE LINIE

P.S.: Olaf Scholz sagte, dass er keine Roten Linien kennt. Allein diese Aussage ist verdächtig, da gerade ein Kanzler in einer Demokratie jede Menge Rote Linien kennen sollte, von denen einige DOPPELT gemalt sein müssten. – SIC!

 

 

 

 

 

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Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich am Donnerstagvormittag für eine zweite Auffrischimpfung gegen das Coronavirus für einen bestimmten Personenkreis entschieden. Daher sind diese Auffrischimpfungen ab sofort für alle Berechtigten auch in den drei städtischen Impfstellen möglich.

Die STIKO empfiehlt eine zweite Auffrischimpfung nach drei Monaten für

  • Menschen ab 70 Jahren,
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege und
  • Menschen mit Immunschwäche.

 

Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wird die zweite Auffrischimpfung sechs Monaten nach der ersten Boosterimpfung angeboten.

Personen, die nach der 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.

 

Für die zweite Auffrischimpfung wird der mRNA-Impfstoff genutzt, der auch bei der ersten Auffrischimpfung verwendet wurde.

 

Erst-, Zweit- und beide Auffrischimpfungen sind von 10 bis 18 Uhr an folgenden Orten möglich:

  • Im Erdgeschoss des City‐Points am Königsplatz
  • Im Foyer des Jugendamts, ehemalige EAM-Hochhaus, Scheidemannplatz 1
  • Im großen Saal des Philipp-Scheidemann-Haus, Holländische Straße 74

 

Impfwillige sollten ihre Ausweispapiere sowie die Krankenkassenkarte bei sich haben, möglichst auch ihren gelben, internationalen Impfausweis. Sollte dieser nicht vorhanden sein, wird die Corona-Schutzimpfung durch eine Impfbescheinigung dokumentiert. Der QR-Code für den digitalen Impfnachweis kann nicht vor Ort ausgestellt werden. Geimpfte können sich diesbezüglich an die Apotheken wenden. Sie stellen den QR-Code für digitale Impfnachweise gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes und der Impfbescheinigung kostenfrei aus.

documenta-Stadt Kassel


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Am 27.01. berichteten wir von einem offenen Brief verschiedener Professoren an BionTech (HIER), der die unterschiedliche Farbe diverser Chargen des gleichen Impfstoffes zum Thema hatte (HIER).

BionTech hat den Professoren geantwortet (HIER), was die Berliner Zeitung dann als Artikel (HIER) herausgebracht hat.

Leider warf die Antwort des Unternehmens mehr weitere Fragen auf, als es die ohnehin schon heftigen Fragen im Vorfeld hätte beantworten können.

Die unterschiedliche Farbe sein zunächst einmal eine missverständliche Übersetzung aus dem Englischen… Doch wenn es so tatsächlich wäre, dann ist das so zu sehen, dass der unterschiedliche Winkel des Lichteinfalls bei der Betrachtung auch zu unterschiedlichen Farbwahrnehmungen führen kann. So das Unternehmen…

Zu den ohnehin fraglichen – weil sonstwo VERBOTENEN  – Inhaltsstoffen  ALC-0159 und ALC-0315 äußerte sich das Unternehmen zurückhaltend und verwies im Rahmen der bedingten einjährigen Zulassung auf die EMA, die ja schließlich wissen würde, was sie zulässt.
Genau darum gibt es schon diverse gerichtlich anhängliche Fragen, denn die EMA hält sich hier sehr zurück. Wie beim gesamten Procedere der Notzulassung an sich. Hier spielen bei Anfragen RKI, PEI und EMA „Reise nach Jerusalem“ und verweisen gern auf die Zuständigkeit des anderen.
Auch scheint es hier gewisse Auflagen dazu gegeben zu haben, die aber wohl von BionTech nicht erfüllt wurden, oder deren Ergebnis in der Umsetzung NICHT veröffentlicht wurde.

Immerhin wurde aber die erneute Notzulassung (Verlängerung) beantragt…

Dazu kommt, dass es inzwischen frei zugängliche Daten gibt, auf die sich die Professoren auch berufen, die starke Qualitätsschwankungen bei gewissen Chargen erkennen lassen (von der Internetseite How bad is my batch). Auch dazu berichteten wir schon HIER.

In Summe hätte BionTech mit seiner wohlgefällig und logisch klingenden Antwort Laien überzeugen können. Nur gehören die fünf Professoren

 

Quellenangabe: „obs/Universitätsklinikum Bonn/Universitätsklinikum Bonn (UKB)“

Prof. Dr. Jörg Matysik, Analytische Chemie, Universität Leipzig (Kontakt)

Prof. Dr. Gerald Dyker, Organische Chemie, Ruhr-Universität Bochum

Prof. Dr. Andreas Schnepf, Anorganische Chemie, Universität Tübingen

Prof. Dr. Tobias Unruh, Physik der kondensierten Materie, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Prof. Dr. Martin Winkler, Materials and Process Engineering, Zürcher Hochschule der angewandten Wissenschaften

 

 

eben nicht zu den Laien, die man hier wohl glaubte leicht überzeugen zu können. Zumal sie ALLE Forschungen zu dieser Technik aktiv mitverfolgt haben und die wissenschaftlichen Grundlagen der angewandten Technik sehr gut kennen.

Auch sind die Aussagen von BionTech 2019 nicht vergessen, wo man Mitte des Jahres auf eine Zulassung der neuen Technik für Impfungen erst in fünf bis sechs Jahren fokussierte! (Video HIER)

Wie dieses mäßig absehbare Wunder dann verkürzt werden konnte, mag nun ein Indiz für die offenen Fragen sein, die nicht beantwortet werden konnten. Vielmehr sind die systematischen Auslassungen in den Antworten eher so zu werten, dass hier ggf. Leichen im Keller liegen könnten.

Und das dann vermutlich auch im wörtlichen Sinne und weltweit. Eine dieser Fragen samt Leichen stellt sich aus diesem Zusammenhang:

covid-shots-suppress-immune-system-pdf.pdf (mercola.com)

 

Dr. Stephanie SENEF hat hier eine noch in Prüfung befindliche Studie veröffentlicht, die den Zusammenhang von Impfung und Schädigung des natürlichen Immunsystems zum Inhalt hat.

Und um möglichen Verschwörungstheorien vorzubeugen, sie gar nicht erst aufkommen zu lassen, sollten die offenen Fragen anders behandelt werden als die „magische Kugel“ beim Attentat auf JFK oder die „fehlenden Flugzeugtrümmer“ bei 9/11…

Besonders dann, wenn man diese dann gegebene Qualität zum  Maßstab für eine Impfpflicht machen will.

Leider, und das muss man auch sagen, hat eine Nachfrage bei den Professoren von uns selbst ergeben, dass die Fragen nicht auf eigene Untersuchungen beruhen, sondern auf der Auswertung der offen zugänglichen Quellen. – DAS ist dann auch nicht der Maßstab, der zur Lösung führt. Aber immerhin zeigt es auf, wo man suchen sollte und auch muss.

Es kann nämlich nicht sein, dass diese Notzulassung dieser „Impfstoffe“ auf Umständen beruht, mit der man in Deutschland sonst keinen Bauchladen für Würstchenverkäufe aufmachen dürfte. Auch das ist ein Fakt, den man im Hinterkopf haben sollte…

 

 

Alles Beispiele warum der ernstgemeinte wissenschaftliche Diskurs lange überfällig ist!SIC!

 

Schwester Schlumpfine wartet schon…

 

 

Auch:
Chemie-Professoren zu BionTech-Impfstoff: WOHER kommt die graue Farbe? (nordhessen-journal.de)

Beipackzettel Pfizner / BionTech

CDU: Wann kommt die notwendige Abrechnung mit Merkel? (nordhessen-journal.de)

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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände Fotograf: ABDA

(ots) Am kommenden Dienstag, 8. Februar 2022, werden die ersten Apotheken COVID-19-Schutzimpfungen anbieten. „Wir gehen davon aus, dass die Zahl der impfenden Apotheken sukzessive aufwächst. Eine vierstellige Zahl hat bereits bei ihrer jeweiligen Landesapothekerkammer gemeldet, dass sie die personellen, räumlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen zum Impfen erfüllen. Wir gehen davon aus, dass mehrere hundert Apotheken nächste Woche mit den Impfungen starten“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Und insgesamt haben mittlerweile gut 6.000 Apothekerinnen und Apotheker die notwendige Schulung absolviert.“ Ob und wann eine Apotheke COVID-19-Schutzimpfungen anbiete, entscheide die Apothekenleitung je nach Entwicklung der Nachfragesituation selbst. „Wenn die STIKO eine weitere Booster-Impfung empfehlen sollte, wird der Bedarf sicher nochmal deutlich steigen,“ so Overwiening.

Wer eine Apotheke in der Nähe sucht, die COVID-19-Schutzimpfungen anbietet, findet sie einfach und schnell über das Portal www.mein-apothekenmanager.de, das vom Deutschen Apothekerverband (DAV) betrieben wird. Die Suchfunktion steht ab Dienstag zur Verfügung, und die Daten werden permanent aktualisiert.

Um COVID-19-Impfungen anbieten zu können, müssen Apotheken eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen: Eine Fortbildung muss absolviert werden, die auch die Ersthilfe in Notfällen umfasst, besondere Räumlichkeiten müssen eingerichtet und eine Haftpflichtversicherung vorgehalten werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss an die zuständige Landesapothekerkammer gemeldet werden. Zudem müssen durchgeführte Impfungen tagesaktuell über eine Schnittstelle an die Impf-Surveillance des RKI weitergegeben werden.

Weitere Informationen unter www.abda.de


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Durch die neue Omikron-Variante hat sich der Genesenenstatus verkürzt.

Wir erklären Ihnen, wie lange Sie rechtlich als immun gelten und woran das liegt.

Es wird auch erklärt was T-Zellen sind und warum wir gegen Mutationen nun doch nicht mehr

imun sind auch wenn wir vielleicht sogar schonmal infiziert waren.

 

 


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Die digitalen Corona-Impfausweise sind seit Dienstag ohne eine Auffrischungsimpfung EU-weit

noch neun Monate gültig. Nach Ablauf dieser 270 Tage werden Reisende wie Ungeimpfte behandelt, wenn sie nicht geboostert sind.

Die neue Regel „unterstreicht die Wichtigkeit, eine Booster-Impfung zu bekommen“, erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Die Frist beginnt demnach nach einer zweiten Impfdosis oder beim Vakzin von Johnson & Johnson nach einer Impfung.

 

 


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Die Europäischen Union hat sich am Dienstag darauf geeinigt, dass Corona-Erkrankte künftig EU-weit einheitlich

jetzt doch sechs Monate lang als genesen gelten sollen.

Damit können sich Betroffene in der EU frei bewegen und herumreisen, berichtet „Business Insider“.

Der Impfstatus von Geimpften ist demnach neun Monate gültig.

Damit dürfte das Chaos um die Gültigkeit des Genesenen-Status in Deutschland wohl endgültig perfekt sein.

 



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Nordhessen: Beamte der Arbeitsgruppe „Booster“, die eigens für Ermittlungen im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen bei der Kasseler Kriminalpolizei eingerichtet wurde, haben einem mutmaßlichen Impfpassfälscher das Handwerk gelegt. Nachdem eine unzustellbare und verdächtige Postsendung mit gefälschten Impfausweisen Anfang Januar die Kripo auf den Plan rief, führten umfangreiche Ermittlungen und operative Maßnahmen die Kriminalbeamten schließlich bis zu deren Absender. Der 45 Jahre alte Tatverdächtige, der im Schwalm-Eder-Kreis wohnt, steht im Verdacht, unter einer falschen Identität gefälschte Impfausweise mit Nachweis über vollständige Corona-Schutzimpfungen gegen Geld an andere Personen im gesamten Bundesgebiet gesendet zu haben. Am Freitag durchsuchten Ermittler nun die Wohnung des Beschuldigten. Dabei stellten sie acht Stempel von verschiedenen Ärzten und Impfstellen aus ganz Deutschland, ein Päckchen mit Blanko-Impfausweisen, Impfstoffaufkleber sowie mehrere Datenträger und Unterlagen sicher. Die Auswertung der Daten sowie die Ermittlungen zur Herkunft der Utensilien und zum Verkauf der gefälschten Impfpässe dauern an.

In der verdächtigen Postsendung, die weder dem Empfänger noch dem Absender zugestellt werden konnte, waren Anfang Januar in Nordhessen drei Impfpässe entdeckt worden. Die daraufhin eingeschaltete Kriminalpolizei erkannte sofort, dass es sich um Totalfälschungen handelte und nahm umgehend die Ermittlungen auf. Dabei gelang es den Beamten der AG Booster sowohl die Scheinadresse des Impfpassfälschers als auch verschiedene, von ihm genutzte Absende-Poststationen in der gesamten Region zu identifizieren. Der Absender selbst agierte offenbar sehr vorsichtig unter falschen Personalien. Weitere polizeiliche Maßnahmen führten schließlich jedoch zur Identifizierung des 45-jährigen Tatverdächtigen. Durch die Staatsanwaltschaft Kassel wurde daraufhin ein Beschluss für ein Auskunftserlangen bei Gericht erwirkt, sodass die Strafverfolgungsbehörden von der Post am Donnerstag über 14 weitere Postsendungen, die der 45-Jährige an diesem Tag abgeschickt hatte, informiert werden konnten. Da sich bei der Überprüfung der Sendungen der Verdacht ergab, dass es sich um gefälschte Impfausweise handeln könnte, wurden diese später auf richterliche Anordnung ebenfalls beschlagnahmt und somit aus dem Verkehr gezogen. Am Freitag folgte schließlich die Wohnungsdurchsuchung bei dem Beschuldigten, die ebenfalls auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem Richter angeordnet worden war.

Der 45-Jährige steht nun im Verdacht, gewerbsmäßig Impfausweise gefälscht und veräußert zu haben. Die weiteren Ermittlungen dauern an und werden bei der AG Booster der Kasseler Kripo geführt.

 

Polizeipräsidium Nordhessen


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Das Robert Koch-Institut (RKI) hat mit Wirkung zum 15. Januar 2022

neue Richtlinien für den Genesenennachweis veröffentlicht.

Statt sechs Monate ist der Status nur noch drei Monate gültig.

 

 


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In den Impfstellen der Stadt Kassel können ab sofort Personen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung erhalten. Voraussetzung ist, dass der vorangegangene Impfzyklus drei Monate zurückliegt. Für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche wird dazu der mRNA-Impfstoff von BionTech genutzt. Bei Minderjährigen bis zu einem Alter von 15 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter die Impfung begleiten.

In folgenden Impfstellen sind diese Auffrischimpfungen möglich:

  • Im Erdgeschoss des City‐Points am Königsplatz
  • Im Foyer des Jugendamts, ehemalige EAM-Hochhaus, Scheidemannplatz 1
  • Im großen Saal des Philipp-Scheidemann-Haus, Holländische Straße 74

 

In der Kinder-Impfstelle Kulturhaus Oberzwehren sind keine Auffrischimpfungen für Kinder ab 12 Jahren möglich, da hier nur der niedrig dosierte Impfstoff der Firma Biontech zum Einsatz kommt. Diese Impfstelle ist weiterhin nur mit Termin für fünf- bis elfjährige Kinder montags bis freitags von 14 bis 18 Uhr geöffnet. An Samstagen sind Impfungen nach vorheriger Terminvereinbarung ab 10 Uhr möglich. Terminbuchungen unter www.kassel.de/impfen.

 

Nach Ansicht der Ständigen Impfkommission ist eine Auffrischimpfung sinnvoll, da auch bei diesem Personenkreis die Impfwirkung nachlässt. Daher wurde der Beschlussentwurf der Empfehlung in ein sogenanntes Stellungnahmeverfahren mit den Bundesländern und beteiligten Fachkreisen gegeben um eine endgültige Empfehlung aussprechen zu können.

documenta-Stadt Kassel


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Die Hessische Landesregierung hat wie angekündigt die geltende Coronavirus-Schutzverordnung an die aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) angepasst, nachdem Bundestag und Bundesrat die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hatten.

„Nachdem wir unsere Verordnung in der vergangenen Woche bereits verlängert hatten, war es uns nun wichtig, so schnell wie möglich die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz umzusetzen und damit Einheitlichkeit und Klarheit zu schaffen. Durch die Beschlüsse von Bundesrat und Bundestag sind die rechtlichen Voraussetzungen jetzt gegeben.

Zu den wesentlichen Änderungen zählen:

  • Vereinheitlichung und Verkürzung der Quarantänedauern
  • Inzidenzunabhängige hessenweite Einführung der 2G-Plus Regel in der Innengastronomie (2G in der Außengastronomie)
  • Angleichung der maximalen Veranstaltungsgrößen auf 1.000 Teilnehmende im Freien; bislang war dies auf 250 begrenzt. In Innenräumen bleibt es bei maximal 250 Teilnehmenden.
  • Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können jetzt ebenfalls an allen regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen und auf diese Weise den Status von 2G-Plus erreichen.
  • Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen, in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs.

Die Infektionszahlen steigen derzeit bundesweit an. In Hessen liegt die Inzidenz heute landesweit bei 602,3. Das liegt an der hochansteckenden Omikron-Variante, die auch in Hessen einen immer größer werdenden Anteil der Neuinfektionen ausmacht. Gleichzeitig bleibt die Situation in den Krankenhäusern weitgehend stabil, die Zahl der Intensivpatienten sinkt derzeit sogar leicht. „Daher können wir es verantworten, die Quarantäneregelungen – wie in der MPK vereinbart – anzugleichen und zu verkürzen und frühere Freitestungen zu ermöglichen“, so Bouffier. „Damit verfolgen wir nicht zuletzt das Ziel, dass trotz hoher Infektionszahlen insbesondere die kritische Infrastruktur in unserem Land weiter funktioniert. Denn aufgrund der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante drohen in vielen wichtigen Bereichen wie der Polizei, der Feuerwehr, der Strom- und Gasversorgung Personalengpässe. Wir sind mit den Unternehmen und Institutionen im regelmäßigen Austausch, sodass wir auf diese Situation vorzubereitet sind. Niemand muss sich sorgen, dass systemrelevante Bereiche zum Erliegen kommen könnten.“

Klar sei aber auch, so der Regierungschef weiter, dass neue Bestimmungen allein nicht ausreichten, um die Pandemie zu beenden. „Gerade im Hinblick auf Omikron ist es derzeit so wichtig wie nie, sich impfen zu lassen. Besonders die Auffrischungsimpfung trägt dazu bei, die Ansteckungsgefahr zu verringern und vor einem schweren Verlauf zu schützen. Derzeit liefert die Bundesregierung genug Impfstoff nach Hessen und es gibt ausreichend Möglichkeiten, unkompliziert einen Impftermin zu vereinbaren. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, diese Möglichkeit wahrzunehmen, damit wir gemeinsam nach vorne blicken können. Auch die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen bleibt weiterhin von höchster Wichtigkeit.“

Die Coronavirus-Schutzverordnung ist gültig bis zum 10. Februar 2022.


Folgende aktualisierte Regeln gelten ab morgen, 17. Januar 2022, in Hessen:

Definition und Zugangsregeln bei 2G-Plus auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie des Paul Ehrlich-Instituts (PEI):

Zugang haben somit Personen mit folgendem Nachweis:

  • Doppelt geimpft und getestet
  • Genesen und getestet
  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen (Neu)
  • Geimpft, genesen, geimpft (Neu)
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu)
  • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu)

Ausnahmen:

  • Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit)
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft.
  • Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft

Neue Isolations- und Quarantäneregelungen für Infizierte, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen:

(keine Unterscheidung mehr zwischen Omikron- und Deltavariante)

Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem Schnell- oder PCR-Test

  • 10 Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
  • Eine Freitestung nach 7 Tagen ist möglich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test.
  • Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung mit einem PCR-Test möglich, und zwar nach sieben Tagen. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (bspw. Partner, Eltern, Kinder etc.):

  • Grundsätzlich gelten 10 Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
  • Eine Freitestung ist nach 7 Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test möglich.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach 5 Tagen Freitesten lassen.

Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:

    • Dreifach geimpft (geboostert)
    • Genesen und doppelt geimpft
    • Doppelt geimpft und genesen
    • Geimpft, genesen, geimpft
    • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
    • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
    • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:

  • Diese Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
  • Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen.

 


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Hier das Video der Rede von MP Haseloff im Bundesrat vom 14.01.2022:

Video der Rede HIER

(Bitte das Video von 12min in ganzer Länge anhören, denn nur so wird klar, was gemeint ist!)

 

 

Wenn dem so ist, dann ständen folgende Dinge zur Disposition:

1.) bundesweite Notstandsrechte wäre aufgehoben
2.) die Impfpflicht wäre dann definitiv vom Tisch
3.) die Notfallzulassung der sog. Impfstoffe wäre nichtig, weil Grund entfällt.
4.) alle Covid-Beschränkungen wären ggf. nichtig
5.) die allg. Maskenpflicht würde ggf. entfallen
6.) Zugangsbeschränkungen von Geschäften, Schulen, Ämtern, Gerichten, Arbeitsstellen, u.s.w. wären ggf. nichtig
7.) Bundeshilfen für Maßnahmen fallen weg

 

 

Natürlich gibt es jetzt im Rahmen des föderalen Systems der BRD länderspezifische Regelungen, Herangehensweisen und Richtlinien, die Pandemie in den jeweiligen Bundesländern selbst zu bekämpfen. Ergo kann es auf Landesebene weitere und auch weiterhin Maßnahmen geben.

Aber alle Bundesregelungen, die sich auf das o.g. Gesetz beziehen oder daraus ableiten lassen, sind nun nur noch stark eingeschränkt möglich, wie zum Beispiel die weitere Einschränkung der Grundrechte, Notfallregelungen oder allg. Freiheitsrechte.

Damit fallen dann auch für die Länder Bundeshilfen zur Pandemiebekämpfung weg, da alle Regelungen nun bei den Ländern liegen. Ergo die Kosten für die Maßnahmen nun vollständig und ausschließlich bei den Ländern liegen und durch diese allein zu finanzieren sind!

 

 

Diese Rede ist für uns heute so bahnbrechend wie die Nachricht zur Grenzöffnung in der DDR, was dann schnell gravierende Folgen hatte. Auch für den Zusammenbruch der DDR an sich…

 

Daher müsste das eigentlich nun auf allen Kanälen laufen und der Bundeskanzler dazu ein paar Worte sagen…

Immerhin erklärt es auch, warum so mancher MP – mit Blick auf das Geld –  jetzt den Wendehals macht!

 

Auch:
Corona: Offener Brief einer Bürgerinitiative an Scholz & Co (nordhessen-journal.de)

Wo ist die Zulassung der neuen Impfstoffe? (nordhessen-journal.de)

 

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Wer bislang nur eine Impfung mit dem Wirkstoff von „Johnson & Johnson“ bekommen hat,
gilt ganz offiziell nicht mehr als „vollständig“ gegen Corona geimpft.
Das geht aus einer Veröffentlichung des Paul-Ehrlich-Instituts hervor.
 
Die ursprüngliche Zulassung von Johnson&Johnson/Janssen sieht eigentlich
nur eine Impfung vor, um den „vollen“ Impfschutz zu erreichen.
 
Die Neuerung gilt demnach seit Samstag den 15. Januar.
 
 
 


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