Bedingungsloser Rückhalt für unsere Einsatzkräfte

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Innenminister Peter Beuth hat Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte verurteilt, zu mehr Solidarität und Verbundenheit mit Helfern aufgerufen und sich erneut für härtere Strafen bei Angriffen auf Einsatzkräfte ausgesprochen. Er kündigte zudem an, dass die Anzahl der Body-Cams bei der hessischen Polizei um weitere 400 Videoaufzeichnungsgeräte erhöht werde.

„Die Arbeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ist lebenswichtig und existenziell für unsere Gesellschaft“, erklärte Beuth im Hessischen Landtag. „Dieses herausragende Engagement erfordert bedingungslosen Rückhalt. Angesichts des selbstlosen Einsatzes ist es unverständlich, dass es sowohl in Hessen als auch bundesweit immer wieder zu Gewaltexzessen und damit verbunden zu Angriffen auf Einsatzkräfte kommt. Die Attacke in Dietzenbach und die Ausschreitungen in Stuttgart sind jüngster Beleg einer hemmungslosen Gewalt, die leider immer wieder Einsatzkräften zuteilwird. Diese Entgrenzungen müssen für uns alle ein Weckruf sein. Gewalttäter müssen strafrechtlich noch stärker verfolgt und endlich so hart bestraft werden, dass es wehtut. Dafür ist es notwendig die Mindeststrafe auf sechs Monate anzuheben, damit Gewalttäter nicht mit einer Geldstrafe davonkommen.“

Initiative des hessischen Innenministers

Erst in der vergangenen Woche hatte sich Beuth auf der Innenministerkonferenz (IMK) in Erfurt für die härtere Bestrafung stark gemacht. Die Innenministerin und alle Innenminister und -senatoren waren sich grundsätzlich einig, dass es für tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte eine Verschärfung des Strafmaßes geben muss. Die IMK hat daher eine Evaluierung in Auftrag gegeben, in der herausgearbeitet werden soll, inwieweit die Anhebung des Mindeststrafmaßes für tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte aus dem Jahr 2017 zu einer stärkeren Strafverfolgung durch die Justiz geführt hat.

Auf Initiative Beuths hatte der Bundestag beschlossen, dass Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte, aber auch auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte früher registriert und härter bestraft werden. So werden zum Beispiel Angriffe auf Polizisten bei Befragungen und Unfallaufnahmen oder auf helfende Feuerwehrfrauen und -männer mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet. Mit 112 (2018: 115) registrierten Angriffen auf Rettungskräfte und 15 (2018: 16) auf Feuerwehrleute im letzten Jahr blieb die Zahl auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Mit einer erneuten Strafverschärfung auf mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe will Hessen erreichen, dass Verurteilungen auch zu einer tatsächlichen Haftstrafe führen und sich nicht mehr in eine Geldstrafe umwandeln lassen.

Schutzausrüstung verbessern

„Wir werden diese Verrohung nicht hinnehmen“, sagte Beuth. „Bereits in den vergangenen Jahren haben wir aufgrund der ansteigenden Zahlen kontinuierlich die persönliche Schutzausrüstung unserer Polizeibeschäftigen verbessert. Um unsere Polizisten noch besser vor Übergriffen zu schützen, werden wir 400 weitere Body-Cams beschaffen. Künftig wird jede Streife über eine Schulterkamera verfügen, die dann je nach Einsatzlage genutzt werden kann. Unsere jahrelangen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Body-Cam zu einer Deeskalation von Kontrollmaßnahmen beiträgt und potenzielle Aggressoren abschreckt. Sie wird bei unseren Polizistinnen und Polizisten in Brennpunktbereichen und im täglichen Streifendienst jetzt noch stärker eingesetzt.“

Hessen ist Erfinder und Vorreiter der Body-Cam, die bereits seit 2015 landesweit eingesetzt wird und von zahlreichen Bundesländern übernommen wurde. Die Aufzeichnungsgeräte wirken nicht nur deeskalierend, sondern dienen auch als objektives Beweismittel für mögliche Strafverfahren. // © HMDIS


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