Auseinandersetzungen am helllichten Tag in Lübeck.

Der eine Bürger läuft mit einer silbernen Eisenstange herum, der andere tritt einem am Boden liegenden mehrfach mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf.

Ein Tatbestand bei dem nicht wenige Gerichte bereits ein versuchtes Tötungsdelikt angenommen haben, da der Täter zumindest billigend in Kauf nimmt, dass das Opfer schwere oder sogar tödliche Verletzungen davonträgt.

Um die lieben Frieden zwischen den Menschen nicht zu stören, vertritt die Polizei Schleswig-Holstein eine etwas merkwürdige Auffassung, denn sie meint, man müsste das nicht sehen.

Dass das Verhältnis aber bereits nachhaltig gestört ist, durch den unkontrollierten Zuzug von Menschen und die ausufernde Gewalt in unseren Städten, nehmen auch die Bürger wahr.

Es gehört zur journalistischen Aufklärungspflicht solches Verhalten auch durchaus in die Öffentlichkeit zu zerren, um es dort bekannt zu machen.