Anklageerhebung wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit

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(ots) Die Bundesanwaltschaft hat am 20. Mai 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen

die deutsche und italienische Staatsangehörige Klara K. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 StGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG). Bei der Angeschuldigten handelt es sich um die Ehefrau von Dr. Klaus L., gegen den ebenfalls am 20. Mai 2021 Anklage erhoben wurde (vgl. Pressemitteilung Nr. 30 vom 06.07.2021)

In der nunmehr auch Klara K. zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Klara K. ist die Ehefrau von Dr. Klaus L. Dieser ist Politologe und betrieb seit 2001 einen sogenannten Thinktank. Diesem verhalf Dr. Klaus L. aufgrund seiner wissenschaftlichen Reputation und über lange Jahre aufgebauter Netzwerke zu internationaler Bedeutung. Dabei wurde er jedenfalls seit dem Jahr 2010 von der Angeschuldigten unterstützt. Anlässlich einer Vortragsreise nach Schanghai im Juni 2010 traten Angehörige eines chinesischen Nachrichtendienstes mit den Eheleuten in Kontakt, um sie für eine Mitarbeit zu gewinnen. In der Folgezeit bis November 2019 übermittelten beide dem chinesischen Geheimdienst im Vorfeld oder Nachgang von Staatsbesuchen oder multinationalen Konferenzen sowie zu bestimmten aktuellen Fragestellungen regelmäßig Informationen. Diese beschafften sie vorrangig von ihren zahlreichen, über das Institut gewonnenen hochrangigen politischen Ansprechpartnern. Als Gegenleistung wurden Klara K. sowie Dr. Klaus L. die Reisen zu den jeweiligen Treffen mit den chinesischen Nachrichtendienstmitarbeitern einschließlich eines Rahmenprogramms finanziert; zudem erhielten sie ein Honorar.

 

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)


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