Anklage wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit

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Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen

den 32-jährigen türkischen Staatsangehörigen Mehmet Fatih S.

wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) erhoben.

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargestellt:

Mehmet Fatih S. ist seit 2013 für einen türkischen Nachrichtendienst tätig. Spätestens in der zweiten Septemberhälfte 2015 erhielt er den Auftrag, die kurdische Szene in Deutschland auszuforschen.

Ziel seiner nachrichtendienstlichen Ausspähungen war dabei insbesondere ein in Deutschland ansässiger kurdischer Politiker.

Dieser war im Herbst 2015 einer der Vorsitzenden des Demokratischen Kurdischen Gesellschaftszentrums Deutschland (NAV-DEM). Gegenwärtig ist er im Vorstand der in Brüssel ansässigen europäischen Dachorganisation kurdischer Interessenverbände, dem sogenannten Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa (KCDK-E). In Erfüllung seines nachrichtendienstlichen Auftrags suchte der Angeschuldigte den Kontakt zu Verwandten des von ihm auszuforschenden kurdischen Politikers.

Auf diese Weise erhielt er Einblick in dessen familiäres Alltagsleben. Zudem beobachtete Mehmet Fatih S. Ende Mai 2016 eine Kundgebung eines kurdischen Vereins in Bremen und fertigte Fotografien von der Demonstration.

Die Teilnehmer der Veranstaltung protestierten gegen die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten des türkischen Parlaments. Für seine nachrichtendienstliche Tätigkeit erhielt der Angeschuldigte rund 30.000 Euro.

Der Angeschuldigte wurde am 15. Dezember 2017 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nummer 68 vom 16. Dezember 2016) und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

 

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