Anklage wegen der Begehung von Kriegsverbrechen erhoben

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Die Bundesanwaltschaft hat am 29. März 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen

den 26-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Ahmad Zaheer D.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, gemeinsam mit anderen drei nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen grausam und unmenschlich (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB, § 25 Abs. 2 StGB) und in einem weiteren Fall eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person in schwerwiegender Weise entwürdigend und erniedrigend (§ 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB, § 25 Abs. 2 StGB) behandelt zu haben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

1. Ahmad Zaheer D. war Offizier in den afghanischen Streitkräften. In deren Auftrag verhörte er Ende 2013/Anfang 2014 in Afghanistan drei gegnerische Kämpfer, die zuvor gefangen genommen worden waren. Während ein bewaffneter Angehöriger der afghanischen Sicherheitskräfte die Vernehmung absicherte, befragte und misshandelte der Angeschuldigte zusammen mit drei weiteren Soldaten die Gefangenen. Dabei gingen sie arbeitsteilig vor. Der Angeschuldigte selbst zog zwei der Gefangenen an den Haaren, schüttelte sie und schlug darüber hinaus einen dieser Gefangenen. Zudem drohte er mit dem Einsatz eines Elektroschockgeräts. Eine zweite Verhörsperson versetzte einem dieser Gefangenen wuchtige Schläge mit einem Schlauch und schlug mehrfach auf den dritten Gefangenen ein.

2. Im März 2014 verbrachten Ahmad Zaheer D. und von ihm befehligte Soldaten die Leiche eines hochrangigen Kommandeurs gegnerischer Kräfte mit einem Militärfahrzeug in eine Ortschaft in der Provinz Paktia. Auf dieser Fahrt verhöhnten und beschimpften sie den Leichnam und schlugen und traten auf diesen ein. Dieses war für die Zivilbevölkerung, die das Geschehen beobachtete, wahrnehmbar. In der Ortschaft angekommen, demonstrierte der Angeschuldigte den anwesenden Dorfbewohnern wie an dem Kopf der Leiche ein Fleischer¬haken befestigt werden könnte. Anschließend legte er dem Leichnam ein Seil fest um den Hals und half, den Leichnam mit diesem Seil an einer Art Schutz¬mauer hochzuziehen. In einer kurzen Rede berühmte sich Ahmad Zaheer D., den Kommandeur “wie einen Esel umgebracht” zu haben. Zudem erklärte er, dass dieser “wie ein Esel aufgehängt” werden müsse.

Die Taten des Angeschuldigten und seiner Mittäter wurden von diesen jeweils auf Video dokumentiert.

Der Angeschuldigte wurde am 25. Oktober 2018 festgenommen und befindet sich seit dem Folgetag in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 59 vom 29. Oktober 2018).

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)


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