Anklage gegen mutmaßlichen Führungsfunktionär der ausländischen terroristischen Vereinigung “Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front DHKP-C”

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Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 28. September 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen

den 56-jährigen niederländischen Staatsangehörigen Musa A.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front DHKP-C” beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi – Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) hat sich – wie schon ihre Vorgängerorganisation Devrimci Sol – zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines “bewaffneten Kampfes” zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Sie hat zahlreiche Tötungsdelikte sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen in der Türkei zu verantworten, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat. Seit dem Jahre 2001 hat die DHKP-C dabei wiederholt ihre Kämpfer für Selbstmordattentate eingesetzt. Sie verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die sie als ihre “Rückfront” unter anderem zur Finanzierung der terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder nutzt.

Der Angeschuldigte war seit 1994 Mitglied der DHKP-C. Seit 1999 war er als hochranginger Funktionär in Europa tätig und unterstand direkt dem sogenannten Europakomitee. Bis Mitte des Jahres 2001 fungierte er als der “Länderverantwortliche” für Belgien und die Niederlande. Anschließend war er zuständig für die “Außenbeziehungen” der DHKP-C. Daneben unterstützte er bis Ende 2003 den neu eingesetzten “Länderverantwortlichen” für diese Region. Zudem stand Musa A. 2003 den Funktionären der Vereinigung in Großbritannien zur Seite.

Im Zeitraum von 2004 bis 2006 betätigte sich der Angeschuldigte wiederholt auch in Deutschland. Er arbeitete eng mit seiner Ehefrau, Nurhan E., zusammen. Nurhan E. war zunächst für die Region Westfalen verantwortlich. Ab Juli 2007 bis zur ihrer Verhaftung am 5. November 2008 (vgl. Pressemitteilungen Nummer 28 vom 6. November 2008 und Nummer 26 vom 17. Dezember 2009) war sie als “Gebietsverantwortliche” für ganz Deutschland zuständig. Zusammen mit seiner Ehefrau war Musa A. unter anderem mit dem Nachschub von Waffen für die Kampfeinheiten der Vereinigung in der Türkei befasst. Im Laufe des Jahres 2008 rückte der Angeschuldigte in die Funktion des sogenannten Europaverantwortlichen auf. In dieser Eigenschaft oblag ihm insbesondere die personelle Besetzung von Führungspositionen. Nach der Festnahme seiner Ehefrau Anfang November 2008 übertrug er zunächst Alaattin A. (vgl. Pressemitteilung Nummer 20 vom 24. August 2010) und in der Folgezeit Sadi Naci Ö. (vgl. Pressemitteilung Nummer 11 vom 16. März 2011) die Gebietsverantwortlichkeit für Deutschland. Als Europaverantwortlicher leitete und überwachte Musa A. sämtliche hiesige Führungsfunktionäre der DHKP-C bei der Durchführung der ihnen zugedachten Aufgaben, wie beispielsweise der Organisation von Schulungsveranstaltungen, der Beschaffung gefälschter Ausweisdokumente oder der Schleusung von Mitgliedern der Organisation. Sein besonderes Augenmerk galt der Beschaffung von finanziellen Mitteln für den bewaffneten Kampf in der Türkei. Allein 2008/2009 und 2009/2010 vereinnahmte die Terrororganisation insgesamt über 200.000 Euro. Spätestens seit Herbst 2015 war der Angeschuldigte als “Europaverantwortlicher” in Hamburg aktiv.

Der Angeschuldigte wurde am 2. Dezember 2016 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 63 vom 3. Dezember 2016).

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

 

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