Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung “Taliban”

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Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 21. Juli 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen

den 20-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Abdol Moghadas S.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Taliban” beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) verstoßen zu haben. Darüber hinaus ist er wegen gemeinschaftlichen Mordes und versuchten gemeinschaftlichen Mordes (§§ 211, 22, 23, 25 Abs. 2 StGB) angeklagt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Im August des Jahres 2013 schloss sich der Angeschuldigte in Afghanistan im Bezirk Baraki Barak (Provinz Logar) einer örtlichen Kampfeinheit der “Taliban” als Mitglied an. Zunächst wurde er im Umgang mit Waffen ausgebildet und durchlief ein Schießtraining. Er erhielt neben einem vollautomatischen Schnellfeuergewehr “Kalaschnikow” eine russische Pistole TT und zwei Handgranaten. In den Jahren 2013 und 2014 nahm der Angeschuldigte an zwei Angriffen auf amerikanische Soldaten und afghanische Regierungstruppen teil. Hierbei gab er aus seinem Schnellfeuergewehr “Kalaschnikow” auch selbst zahlreiche Schüsse auf die Angegriffenen ab. Während es bei dem Angriff Ende des Jahres 2013 auf einen Konvoi von amerikanischen und afghanischen Soldaten unklar ist, ob es zu Toten oder Verletzten gekommen ist, wurden bei dem Anfang 2014 erfolgten Angriff auf einen Konvoi von acht bis neun amerikanischen Panzerfahrzeugen mindestens ein amerikanischer Soldat getötet und zwei weitere verletzt.

Für die Vereinigung transportierte der Angeschuldigte darüber hinaus in den Jahren 2014 und 2015 mehrfach fernzündbare Magnetbomben, die vom Anführer seiner örtlichen Talibaneinheit gebaut worden sind, nach Kabul.

Der Angeschuldigte wurde am 8. Februar 2017 festgenommen und befindet sich seit dem 9. Februar 2017 in Untersuchungshaft

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

 

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