Änderungen beim Bundesjagdgesetz nur erster Schritt

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Gestern hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner dem Bundeskabinett einen Vorschlag zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vorgelegt. In der Präambel werden zwar wichtige Alternativen zum Änderungsvorschlag genannt – das bundesweite Verbot von Bleimunition, die Abschaffung des Abschussplans für Rehwild und die Einführung eines Schießleistungsnachweises – in den Gesetzestext wurde davon dann allerdings nichts übernommen.


„Der nach monatelangen Diskussionen vorgelegte Änderungsentwurf enttäuscht. So wie das Gesetz jetzt formuliert ist, wird es kaum spürbare Effekte bei der praktischen Jagdausübung geben. Dringender Handlungsbedarf besteht auch dabei, endlich das Schwermetall Blei in der Jagd zu verbieten“,so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger.

 

Der NABU setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Bleimunition bundesweit verboten wird. Das hochgiftige Schwermetall schadet der Natur und den Wildtieren. Vor allem Vögel, wie etwa Seeadler, verenden qualvoll an Blei-Munition. Aber auch für den Menschen ist Blei, welches über den Verzehr von mit bleihaltiger Munition erlegtem Wild aufgenommen wird, gesundheitsschädigend.

 

Die im Rahmen des Klimawandels rasante Veränderung der Wälder verdeutlicht die Dringlichkeit des Waldumbaus hinzu naturnahen Laubmischwäldern. Rehe, Hirsche und Wildscheine gehören zum Lebensraum Wald. Doch gerade diese Arten profitieren von einer intensiven Landwirtschaft und konnten sich in der Vergangenheit gut vermehren.

 

„Im Wald verhindern derzeit durch den Verbiss von jungen Bäumen vor allem Rehe den Waldumbau. Entsprechend begrüßen wir, dass die Jägerinnen und Jäger vermehrt ihren Beitrag zum Waldumbau leisten sollen. Die sogenannte Naturverjüngung spielt beim Waldumbau eine zentrale Rolle“, so der NABU-Waldreferent Stefan Adler.

 

Der NABU kritisiert darüber hinaus, dass andere relevante Aspekte der Jagd, wie die Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten, die Einschränkung bzw. Untersagung der Jagd auf Flächen,die für den Natur-und Artenschutz ausgewiesen wurden oder ein Verbot der Fallen-, Beiz-und Baujagd gar nicht angesprochen wurde. Hier besteht weiter dringender Handlungsbedarf.

 

Der NABU bekennt sich ausdrücklich zu einer naturverträglichen Jagd als eine legitime Form der Landnutzung, wenn sie den Kriterien der Nachhaltigkeit entspricht und ethischen Prinzipien nicht widerspricht. So muss das erlegte Tier sinnvoll genutzt werden, die bejagte Art darf in ihrem Bestand nicht gefährdet sein und zum Zweck der Jagd nicht aktiv gefördert werden, Störungen in der Brut- und Aufzuchtzeit von Wildtieren sind zu reduzieren und natur- und artenschutzrechtliche Regelungen zu beachten.

 

Stellungnahme: https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/jagd/200820_stellungnahme_novellierung_bjagdg_2020_nabu.pdf

 

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Original Content von NABU

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