Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner plant, die Tierschutz-Hundeverordnung anzupassen.
Der Entwurf beinhaltet unter anderem konkretere Regeln zu Auslauf und Betreuung der Tiere sowie Verbote der Anbindehaltung und der Ausstellung von Qualzuchten. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert:
„Ein Hund braucht seinen Bedürfnissen entsprechend täglich Bewegung im Freien und seine Sozialkontakte. Wir begrüßen, dass es dazu nun konkretere Vorgaben gibt. Bei allem Guten, der letzte Mut fehlt aber noch in diesem Verordnungsvorschlag.
Wer Hunde schützen will, der sollte Halter auch zur Kennzeichnung und Registrierung des Vierbeiners verpflichten.
Das fehlt uns noch in dem Entwurf. Das gilt auch für Vorgaben zur artgerechten Erziehung und zu tiergerechten Ausbildungsmethoden von Hunden, die dringend nötig sind. Zudem braucht es eine verpflichtende Sachkunde, die zukünftige Hundehalter vor der Anschaffung eines Hundes nachweisen müssen. Auch das Verbot der Ausstellung von Qualzuchten reicht nicht, solange der Qualzuchtbegriff im Tierschutzgesetz nicht konkretisiert ist.
Die Verordnung ist also kein Hundeschutz-Rundum-Sorglos-Paket, aber es geht in die richtige Richtung. Unsere ausführliche Stellungnahme zu diesem Entwurf liegt dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vor – wir bleiben dran!“
Besuchen Sie auch die Website des Deutschen Tierschutzbundes e.V.:
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