Ab heute neue Regeln: Stadt schränkt Kontakte weiter ein – Maskenpflicht in hochfrequentierten Bereichen

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Die Stadt Kassel ordnet mittels Allgemeinverfügung weitere Regelungen an, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Danach dürfen sich ab dem 27. Oktober 2020 im öffentlichen Raum nur noch fünf Personen oder Angehörige aus zwei Haushalten treffen. Zudem gilt ab dem 27. Oktober 2020 in hochfrequentierten Bereichen wie unter anderem auf der Oberen Königsstraße und auf Teilen der Friedrich-Ebert-Straße für Fußgänger die Pflicht, zu bestimmten Zeiten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch im Zusammenhang mit Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften muss ab dem 27. Oktober 2020 grundsätzlich eine Mund-Nasen- Bedeckung getragen werden.

An Zusammenkünften und Veranstaltungen sowie Kulturangeboten mit entsprechenden Hygienekonzepten, wie beim Sport oder im kulturellen Bereich, dürfen grundsätzlich 100 Personen teilnehmen. Hier gilt ab sofort eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht. Eine höhere Teilnehmerzahl ist nur nach behördlicher Gestattung möglich.

„Es hat sich gezeigt, dass ein großer Teil der Infektionen auf den sorglosen Umgang Einzelner mit den gebotenen Hygieneregeln in dieser Pandemie-Situation zurückzuführen ist. Dabei spielen private Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage oder Partys eine große Rolle“, sagte Oberbürgermeister Christian Geselle mit Blick auf die Erkenntnisse der Behörde. Auch in den vergangenen Tagen sei der Inzidenz-Wert nicht deutlich gesunken. „Der dringenden Empfehlung, Kontakte zu beschränken und Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sind zu wenig Menschen nachgekommen. Das dokumentieren auch Einsatzberichte. Deshalb haben wir hier nachjustiert und werden künftig verstärkter kontrollieren und sanktionieren“, kündigte er an.

Die bereits in der Stadt Kassel geltende Beschränkung der Teilnehmeranzahl für private Feiern mit geselligem Charakter beispielsweise in Gaststätten oder Restaurants bleibt hingegen unverändert. Das heißt: Bei Zusammenkunft von höchstens zehn Personen dürfen diese aus mehr als zwei Hausständen stammen. Bei Zusammentreffen aus zwei Hausständen darf die Teilnehmeranzahl von zehn überschritten werden. Diese Höchstgrenze empfiehlt die Stadt auch dringend für private Feiern in Wohnungen.

Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein

In dieser dynamischen Pandemie-Lage komme den Kommunen eine große Verantwortung zu, betonte Geselle, der auch Präsident des Hessischen Städtetages ist. Bei allen Regelungen und Einschränkungen gelte es, den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren und dabei Maß und Mitte zu finden. Dabei befinde man sich in einem Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit. Geselle: „Deshalb sehen wir hier vor Ort ganz genau hin, wo und bei welchen Anlässen sich Infektionen ausbreiten. An diesen Stellen greifen wir zum Schutz der Bevölkerung dann ein und nehmen damit auch in Kauf, dass vorübergehend grundrechtlich geschützte Interessen eingeschränkt werden.“

In folgenden Bereichen besteht zu den aufgeführten Uhrzeiten für Fußgänger die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).

  • Innenstadtbereich: MNB-Pflicht von 9 Uhr bis 21 Uhr

Der Innenstadtbereich wird begrenzt durch folgende Straßen:

Fünffensterstraße bis Hausnummer 2, Ständeplatz, Kurfürstenstraße, Werner-Hilpert-Straße, Lutherstraße, nördlicher Teil der Mauerstraße, Jägerstraße, Untere Königsstraße (vom Holländischen Platz bis zur Kreuzung „Am Stern“), Kurt-Schumacher-Straße, Brüderstraße, Steinweg, Frankfurter Straße (stadtauswärts bis) Fünffensterstraße.

  • Eine MNB-Pflicht von 7 Uhr bis 16 Uhr gilt hier:

Hoffmann-von- Fallersleben-Straße (inkl. des westlichen Teils der Schillerstraße bis Sickingenstraße), Wolfhager Straße (in Höhe Feuerwehrwache), Gießbergstraße

  • Vorderer Westen:
    • Vorplatz Alte Hauptpost inkl. Karthäuser-Straße im Bereich zwischen Akazienweg und Friedrich-Ebert-Straße, MNB-Pflicht von 9 Uhr bis 2 Uhr
    • Bereich Friedrich-Ebert-Straße 1 bis Kreuzungsbereich Annastraße,

Platz der Elf Frauen       

MNB-Pflicht von 9 Uhr bis 2 Uhr

 August-Bebel-Platz: MNB-Pflicht von 9 Uhr bis 21 Uhr

 Rudolphsplatz: MNB-Pflicht von 18 Uhr bis 2 Uhr

 

Die Allgemeinverfügung ist auf kassel.de abrufbar

 documenta-Stadt Kassel


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