Polizei kontrollierte in der Karnevalszeit: 69 alkoholisierte oder berauschte Fahrerinnen und Fahrer gestoppt
(ots)Nordhessen: Bei Verkehrskontrollen in der Karnevalszeit hat die nordhessische Polizei 69 Fahrerinnen und Fahrer gestoppt, die nicht nüchtern im Straßenverkehr unterwegs waren. In 43 Fällen mussten Beamte Verfahren wegen Alkohol am Steuer einleiten, 26 Anzeigen richten sich gegen Fahrerinnen und Fahrer, die offenbar drogenberauscht unterwegs waren. Trotz der vielerorts durchgeführten und erwartbaren Kontrollen blieben Verkehrsunfälle wegen Alkohol und Drogen am Steuer nicht aus: Bei sieben Unfällen mit insgesamt drei Verletzten war Alkohol im Spiel, zwei Unfälle gehen offenbar auf das Konto drogenberauschter Fahrer.
1.646 Fahrzeuge und 1.924 Personen überprüft
Um andere Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren durch nicht mehr fahrtüchtige Fahrerinnen und Fahrer zu schützen, waren auch in diesem Jahr an Fasching viele Beamtinnen und Beamten auf Nordhessens Straßen im Einsatz und stoppten Fahrzeuge im fließenden Verkehr oder an fest eingerichteten Kontrollstellen. 1.648 Fahrzeuge sowie 1.924 Personen wurden zwischen dem 31.01. und dem gestrigen Mittwoch (14.02.) mit dem Hauptaugenmerk auf die Fahrtauglichkeit des Fahrenden überprüft. Dabei wurden 546 Atemalkoholtests und 192 Drogenvortests durchgeführt. Von den 43 alkoholisierten Fahrerinnen und Fahrern müssen sich 15 wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten. Bei ihnen lag der Wert unter 1,1 Promille und es kamen keine weiteren Ausfallerscheinungen hinzu. Sie müssen nun mindestens mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Gegen die übrigen 28 wurden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet, da sie mit Werten ab 0,3 Promille angehalten wurden und beim Fahren alkoholbedingte Ausfallerscheinungen gezeigt hatten oder sie sogar mit mehr als 1,1 Promille gestoppt wurden. Hier drohen Geldstrafen und längerer Führerscheinentzug. Auch die 26 mutmaßlich drogenberauschten Fahrerinnen und Fahrer erwartet Konsequenzen in Form von Geldbußen oder -strafen und Fahrverboten oder Entzug der Fahrerlaubnis.
Polizeipräsidium Nordhessen