SPQR – Die Flotte von Rom – Mit Teil 1 VICTORIA erscheint nun der erste marinehistorische Roman, der im alten Rom spielt. Eine Zeitepoche, die bisher als Vorlage maritimer Abenteuer gar nicht in Erscheinung trat. Als Auftakt einer Serie, die unter SPQR – Die Flotte von Rom von 73. v.Chr. bis zur Thronbesteigung von Kaiser Augustus reichen wird.
Am Anfang stand eine einfache und simple Frage:
Warum gab es so tolle Serien mit Horatio Hornblower, Richard Bolitho, Jack Aubrey oder David Winter aber niemals etwas Vergleichbares aus dem alten Rom?
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Über Jahrhunderte die einzigen Quellen für das Aussehen der Schiffe…
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Die Antwort ist einfach: die Quellenlage ist mies! So mies, dass die Recherche für solch einen Roman wirklich Zeit braucht. Eigentlich schon ein Studium erfordert.
Während sich die Autoren in der napoleonischen Ära noch durch prächtige Leinwandbilder, Zeichnungen und Skizzen inspirieren konnten, es auch Bilder damaliger Städte und Landschaften gab, gibt es so etwas zu Rom leider nicht. Darum war es schon immer schwierig.
Erst in den letzten Jahren hat die experimentelle Archäologie, neue Funde und Computertechnik die Möglichkeiten geschaffen besser zu verstehen, wie damalige Technik funktionierte und wie die Schiffe wirklich waren. Gute und nötige Voraussetzungen für solch ein Wagnis…
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S. Rauschenberger; SPQR – Die Flotte von Rom: Teil 1 Victoria–
Dennoch wurde der Versuch nun gewagt.
Rom im Jahre 73 v. Chr…
ist weit davon entfernt ein Imperium zu werden. Die Karthager sind seit siebzig Jahren besiegt und Rom konnte expandieren.
Doch die neue Macht hatte in Rom selbst zu Spannungen geführt, die in der Diktatur Sullas endeten. Und seit dem Tode von Sulla kämpfen Fraktionen im Senat um die Macht und sind ängstlich darauf bedacht, dass kein Mann wieder so mächtig werden kann wie Sulla.
Gleichzeitig führt Rom im Osten Krieg gegen König Mithradates VI., der Armenien und andere Teile der Region unter seine Kontrolle bringen will.
Und sei das alles noch nicht herausfordernd genug bricht in Capua der Sklavenaufstand des Spartakus los, der Italien verwüstet, zwei römische Armeen schlägt, die Ernte vernichtet und die Stadt Rom selbst hungern lässt.
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Internetfund: römisches Quinquereme, die Standardschlachtschiffe der damaliger Zeit.–
Zu dieser Zeit ist der junge Lucius Quintus Portos Optio auf der Trireme Victoria und geleitet Getreidekonvois von Naukratis nach Ostia. Sein Trierarch, Kapitän Draco Elias, ein erfahrener Seemann, und Centurio Gnaeus Rufus Galba, der Führer der Seesoldaten an Bord, sind ihm väterliche Freunde wie auch harte Ausbilder zugleich.
Von Prätor Marcus Licinius Crassus mit einem Auftrag bedacht, macht sich die Victoria auf nach Byzantium, wo die drei Kameraden Piraten jagen und in die Intrigen der Mächtigen verwickelt werden.
Auch kommen sie dem Verbrecher Lupus auf die Spur, der ein Netz aus Agenten, Attentätern und Spionen überall im Mittelmeer unterhält und dessen Fäden nach Rom selbst zu führen scheinen.
Die ausgewählte und angedachte Epoche der Serie vom Sklavenaufstand des Spartacus bis zur Machtergreifung durch Kaiser Augustus nach der Schlacht von Actium ist seegeschichtlich das spannendste Zeitalter der römischen Geschichte.
So wie Richard Bolitho und Horatio Hornblower im Zeitalter Napoleons ihr Handwerk betrieben, so soll die Karriere des Lucius Quintus Portos im Schatten von Männern wie Crassus, Pompeius, Mark Anton und nicht zuletzt Caesar spielen.
Das Buch ist bei BoD und allen anderen Onlineplattformen als Buch (sofort) und ebook (ab 11/2023) zu erwerben.
Ich möchte darum bitten das Werk über den örtlichen Buchhandel zu erwerben. Er schafft Arbeitsplätze und bietet einen unvergleichlichen Vorteil: man kann dort stöbern und Bücher in Händen halten… Ist mir zumindest wichtig.
Wer aber lieber SciFi mag, dem sei meine andere Serie empfohlen:
Neuerscheinung: SPQR – Der Falke von Rom Teil 10: Die Dunkle Zuflucht – Rabenspiegel
Das Design hat wie immer gemacht:
Dipl.-Des. [FH] Sven Kuballe: Kubalounge in Krefeld
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Diese Versicherungen sollte jede Familie haben
Wenn das erste Kind auf die Welt kommt, sollten Eltern die bestehenden Versicherungen unbedingt auf den Prüfstand stellen und eventuell anpassen. Nur so ist man gut für die neue Lebenssituation aufgestellt und sichert gleichzeitig das eigene Kind ab. Mit der neuen Lebenssituation ändert sich schließlich der Vorsorgebedarf. Wir erklären Ihnen daher im Folgenden, welche Versicherungen sinnvoll sind und worauf Sie dabei achten sollten.
Die private Haftpflichtversicherung: Ein Muss für Jedermann
Ganz oben auf der Liste der wichtigsten Versicherungen steht die private Haftpflichtversicherung. Schließlich kommt man nicht drumherum, dafür aufzukommen, wenn man anderen Personen einen Schaden zufügt. Die private Haftpflichtversicherung sichert das Risiko ab, welches nach einem Schaden auf den Verursacher zukommt. Eine passende Haftpflichtversicherung sowie alle weiteren wichtigen Versicherungen finden Sie einfach und schnell unter https://www.rs-versicherungsmakler.de/. Wenn der Nachwuchs auf die Welt kommt, dann sollte sinnvollerweise eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Darüber sind ebenfalls Schäden abgesichert, die durch den Nachwuchs verursacht werden. Über die elterliche private Haftpflicht sind die Kinder bis zum Ende der ersten beruflichen Ausbildung versichert, also beispielsweise bis zum Abschluss eines Studiums oder einer Lehre. Erst danach brauchen Sie eine eigene private Haftpflichtversicherung.
Eltern haften für ihre Kinder? Nicht unbedingt!
Kinder haften nicht automatisch, wenn sie beispielsweise Möbel von Freunden oder das Auto des Nachbarn beschädigen. Bis zu ihrem siebten Geburtstag sind die Kinder laut Gesetzgeber deliktsunfähig. Dann müssen also auch nicht die Erziehungsberechtigten für die Schäden haften. Vorausgesetzt ist natürlich, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Wenn das nicht der Fall ist, dann leistet die Familienhaftpflichtversicherung. Ein Beispiel dafür ist, wenn die sechs Jahre alte Tochter mit dem Feuerzeug gespielt und aus Versehen ein Feuer entfacht hat, wodurch ein Mehrfamilienhaus abbrennt. In diesem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern.
Die Risikolebensversicherung: Absicherung im Todesfall
Die Risikolebensversicherung sichert alle Hinterbliebenen ab, wenn der Versicherte sterben sollte. In einem solchen Fall erhalten die Hinterbliebenen Personen einen beim Vertragsabschluss festgelegten Geldbetrag, die sogenannte Todesfallsumme. Gerade bei Familien, die nur einen Hauptverdiener haben, ist diese Versicherung sinnvoll. Fällt der Hauptverdiener aus, dann steht die Familie im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin. Durch die im Todesfall erhaltene Summe können die Lebenshaltungskosten weitergetragen oder auch die Ausbildung weiter bezahlt werden. Wenn beispielsweise für einen Hausbau ein höherer Kredit aufgenommen wurde, dann kommt dafür ebenfalls die Risikolebensversicherung auf.
Das Darlehen kann dann mit der Todesfallsumme zurückgezahlt werden. Somit läuft man keine Gefahr, die Schulden nicht begleichen zu können. Die Versicherungssumme sollte etwa drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter betragen. Im Rahmen einer Risikolebensversicherung kann man schon mit sehr überschaubaren monatlichen Beträgen einen hohen finanziellen Schutz aufbauen. Je jünger und gesünder man ist, desto geringer ist auch der monatliche Betrag.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn Arbeiten unmöglich geworden ist
Eine weitere wichtige Versicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch hier gilt wieder: Gerade, wenn es einen Hauptverdiener gibt, sollte diese Versicherung unbedingt abgeschlossen werden. Doch auch wenn beide Eltern arbeiten, kann es finanziell schnell eng werden, wenn ein Elternteil nicht mehr dem eigenen Beruf nachgehen kann. Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung reichen häufig nicht aus, weshalb eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist. Die Versicherung gleicht den monatlichen Einkommensverlust durch eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente aus und verschafft der Familie finanziellen Spielraum. Die Rentenzahlung kann bis zum Eintritt in die Altersrente vereinbart werden. Der gewohnte Lebensstandard kann auf diese Art und Weise gesichert und beibehalten werden.
Bei der Höhe der monatlichen Leistungen sollte man sich am Nettogehalt orientieren. Dabei gilt: Die Berufsunfähigkeitsrente sollte rund 75-80 % des Nettoeinkommens betragen. Beim Abschluss einer solchen Versicherung sollte man darüber nachdenken, ob eine Dynamik sinnvoll sein könnte: Dabei werden die Prämien für die Versicherung und somit auch die Rentenansprüche automatisch während der Laufzeit erhöht. Der Vorteil ist, dass die Berufsunfähigkeitsrente nicht im Rahmen der Inflation entwertet wird. Statistisch gesehen wird aktuell jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Häufigster Grund sind aktuell psychische Erkrankungen.
Über diese Versicherungen sollten Sie nachdenken
Diese oben genannten Versicherungen sind essentiell und sollten in jedem Fall abgeschlossen werden. Wenn dann noch Geld übrig ist, kann das in zusätzliche Versicherungen investiert werden. Gerade für Familien mit Kindern ist die private Unfallversicherung sinnvoll. Diese schützt bei Unfällen, die beim Sport, im Haushalt oder in der Freizeit passieren. Ebenso ist eine Hausratversicherung ein sinnvoller Schutz, um die Wohnung oder das Haus gegen Risiken abzusichern. Auch über eine Rechtsschutzversicherung kann nachgedacht werden, diese schützt vor Ärger mit den Vermietern, Stress mit dem Arbeitgeber oder in vielen weiteren Fällen. Wenn kleinere Streitigkeiten vor Gericht landen, wird es ansonsten schnell ziemlich teuer.
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Autor: Sascha Rauschenberger
Momentan geistern Bilder durch die Medien, wo man sich fast schon höhnisch über die Rekrutierung russischer Soldaten freut. Gerne werden dicke und alte Soldaten gezeigt, die auf den ersten Blick schon kaum kriegstauglich erscheinen.
Dann auch Bilder, wo sich der übliche Schwund „vom Acker macht“ wenn es gilt „ruhm- und ehrenvoll für das Vaterland zu sterben“. Ein Ausdruck, der nicht aus dem Russischen übersetzt werden musste.
Dass es bei der Bundeswehr nicht besser aussieht, wenn Heimatschutzregimenter aus Reservisten zusammengestellt werden zeigen so manche Bilder…
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Reservisten eines Heimatschutzverbandes treten an…–
Dass die Bundeswehr ein Personalproblem hat, ist nicht erst seit der Diffamierung des KSK klar, denn hier wurde das Problem rein „ideologisch“ herbeigeredet und dann geradegebogen, sondern vor allem demographisch. Ich schrieb dazu vor Jahren schon einen eindringlichen Fachartikel, der die Fehlentwicklung beleuchtet hat.
Doch wie es scheint, war dieses Problem bei der Bundeswehr offensichtlich viel gravierender, als man kommunizieren wollte. Man nahm sogar zum Soldatenberuf völlig ungeeignete Bewerber an, sogar solche als Wiedereinsteller, die man als Wehrpflichtige schon aus psychologischen Gründen ausgemustert hatte, nur um Quoten zu erfüllen. Und das traf wohl ganz besonders auf Bewerber zu, die über sog. Mangelqualifikationen verfügen, also über berufliche Expertise, die die Bundeswehr dringend aus der Wirtschaft braucht und zum Teil nicht selbst ausbilden kann. Das sind zum Beispiel Klimatechniker, IT-Fachkräfte oder auch Drohnenmechaniker.
Alles Spezialausbildungen, die die Bundeswehr im Einsatz dringend braucht, und die kaum vorhanden sind. Vorhanden auch deshalb nicht, weil es keine Bewerber gibt, die dann auch gern mal in den Einsatz gehen würden.
Wenn man nicht selbst im Einsatz war, dann ahnt man nicht was für Gestalten dort herumlaufen, und das „sichere“ Feldlager nicht verlassen wollen… Auch so ein Umstand, der in der Bundeswehr totgeschwiegen wird.
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PRT Feyzabad in Afghanistan 2010–
Im Versorgungsbataillon 7 in Unna (HIER) wurde nun ein Fall bekannt, der allem, woran der Steuerzahler, Bürger oder auch Bewerber glauben könnte, den Boden dessen entzieht, wo Rechtstaatlichkeit abseits des Kadavergehorsams nötig gewesen wäre. Der jeden Bewerber nachdenklich machen sollte. Wie auch aktive Soldaten, die an eine Weiterverpflichtung denken.
Bei der Impfung besteht für Soldaten eine Duldungspflicht, wie auch erst kürzlich höchstrichterlich festgestellt wurde. Gerade und besonders auch, um die Einsatztauglichkeit von Soldaten zu gewährleisten. Zu solchen Einsätzen gibt es in der Regel ein komplettes Impfprogramm, das in seinem Umfang und der Güte regelmäßig zu Nebenwirkungen aller Art führt.
Zur Duldungspflicht berichteten wir:
Bundeswehr / Corona: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Impfpflicht für Soldaten – Rabenspiegel
Es ist immens wichtig, dass beim engen Zusammenleben so vieler Menschen in einer Kaserne und besonders im Einsatz, dass eine Grundimmunisierung gegen vorherrschende Infektionskrankheiten da ist. Daher auch der richterliche Entscheid, der richtig ist.
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Nur im Vorliegenden Fall, kann er nicht richtig sein, da all diese Punkte so nicht zutreffen und bewusst und schuldhaft durch die Bundeswehr verursacht bzw. herbeigeführt wurden, die zur Ablehnung der Impfung durch den erkrankten Soldaten führten.
Aufgrund seiner schon vor der Wiedereinstellung bekannten psychischen Erkrankung auch durch ihn abgelehnt werden musste, da seine andauernden Angstzustände ein anderes Verhalten eigentlich ausschließen. Dennoch wurde gegen ihn wegen Gehorsamsverweigerung eine Disziplinarstrafe in Höhe von 1800,- Euro verhängt und ein staatsanwaltschaftliches Verfahren nach Wehrstrafgesetz eingeleitet. Und das, obwohl ein DU-Verfahren anhängig ist, dem stattgegeben wurde und der sein Ausscheiden aus der Bundeswehr herbeiführen soll. Abschließend muss erwähnt werden, dass der Soldat seit November 2021 krank zu Hause weilt und am Dienst gar nicht mehr teilnimmt…
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Der Soldat, ein Unteroffizier, diente als Wehrpflichtiger von 1.7.1991 – 28.8.1991, wurde dann für zwei Jahre zurückgestellt und 1993 dann als dienstuntauglich (Tauglichkeitsgrad T5) ausgemustert.
2016 wollte er aber unbedingt wieder in die Bundeswehr, wurde im Karrierecenter Köln vorstellig und absolvierte die umfangreichen Prüfungen.
Auch die 25 Jahre zurückliegenden psychischen Probleme wurden nochmals untersucht und der euphorisch auftretende Mann wurde eingestellt.
Unnütz zu erwähnen, dass die Bundeswehr zu diesem Zeitpunkt – auch im Angesicht der eskalierenden Situation in Afghanistan – Probleme hatte überhaupt Bewerber zu gewinnen, die über eine dieser Mangelexpertisen verfügten. In diesem Fall die Fähigkeit Drohnen warten zu können, was in AFG extrem wichtig war.
Schon in der erneuten Grundausbildung und der Unteroffiziersschule begannen die alten Probleme wieder aufzutreten. So stark, dass man ein DU-Verfahren gegen ihn einleiten, ihn aus der Bundeswehr entfernen, wollte.
Dem widersprach der Soldat. Er wollte das durchstehen. Wollte dienen. Wollte seine Pflicht tun.
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Manchmal ist trotz allem erkennbaren Willen die dauerhafte Untauglichkeit für den Beruf sofort zu erkennen… Bei psychischen Erkrankungen ist das schwieriger.–
Nur scheiterte er immer wieder an der Realität des Berufs an sich. Seine Erkrankung wurde sogar immer schlimmer.
Was folgte war eine Odyssee von Untersuchungen, Bewertungen, dienstlichen/kameradschaftlichen Gesprächen und Vorhaltungen sowie Krankschreibungen. Er durfte weder an Übungsplatzaufenthalten noch an Einsätzen teilnehmen. Und so er überhaupt noch im Dienst war, war er kaum dienstfähig.
Das führte dann zu Mobbing, da seine Kameraden seine Aufgaben mitübernehmen mussten. Zusätzliche Dienste (z.B.: Manöver, Einsatz, Wachen…) und Pflichten übernehmen mussten. Das verschärfte die Isolation und verschlimmerte das Krankheitsbild aus Angstzuständen bis hin zu dem Wunsch nun auszuscheiden.
Dazu wählte er 2018 den KDV-Antrag, der ihm als Kriegsdienstverweigerer de facto die unmittelbare Entlassung garantieren würde.
Durch einen erneuten Motivationsschub, der bei der Erkrankung immer wieder kam und abnahm, zog er diesen Antrag ein paar Wochen später wieder zurück. Spätestens ab da, war wohl in der Kompanie jedes Verständnis für den Soldaten im freien Fall.
Er vertraute sich Standortgeistlichen an, die intervenierten, aber über Jahre passierte nichts. Seine Anträge auf heimatnahe Verwendungen (Dienstorte) wurden abgelehnt. Eine hinzugezogene Psychotherapeutin kündigte bei der Bundeswehr und „orientierte sich um“. Eine Ersatztherapie wurde nicht gestellt.
2020 erfolgte dann ein erneuter Versuch mit einem DU-Verfahren den Soldaten aus der Bundeswehr zu entlassen. Er widersprach und die Bundeswehr scheute in letzter Konsequenz die Durchsetzung der Entlassung aufgrund der offensichtlichen, dauerhaften und medizinisch attestierten Dienstuntauglichkeit.
(Anm: Hier muss man wissen, dass die Hürden einen Soldaten aus dem Dienst zu entlassen rechtlich/bürokratisch so hoch liegen, dass Vorgesetzte sich scheuen hier in ein juristisches Wespennest zu greifen und womöglich in jahrelange Prozesse verwickelt zu sein. Ich war als Reservist 2009 einmal in einem solchen Fall involviert, wo die Entlassung in der Probezeit an fünf Werktagen scheiterte, die die Bundeswehr aber zur Bearbeitung des vom Soldaten selbst(!!) gestellten Antrags gebraucht hätte… So dauerte es dann sechs weitere Monate!)
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Feldpostamt Kabul 2006
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Ohne psychologische Behandlung, mit weiterem Druck, kaum Lösungsmöglichkeiten egal welcher Art und mehreren Versetzungen, wurde der Unteroffizier dann Ende 2021 KzH (heimkrank) gestellt.
Im Februar 22 beantragt dann die 3./VersBtl 7 Unna auf Wunsch des Soldaten die erneute Einleitung eines DU-Verfahrens. Der Mann war am Ende seiner Kraft. Suizidgedanken kamen auf.
Das komplizierte, mehrstufige und auch zyklische Verfahren nahm seinen labyrinthartigen bürokratischen Lauf. Zog sich hin. Ärzte mussten von der Schweigepflicht entbunden werden. Alles wurde natürlich schriftlich abgewickelt und wenn etwas fehlte, ruhte das Verfahren. Zog sich so hin, obwohl alle Beteiligten nur einen Wunsch hatten; den Unteroffizier zu entlassen.
Der Soldat nahm nicht mehr am Dienst teil, war zu Hause und wartete auf das Ergebnis.
Dann musste wohl irgendwer irgendwo festgestellt haben, dass der Soldat noch nicht gegen Covid geimpft worden ist. Ergo erging im Juni 22 der Befehl sich impfen zu lassen. Vier Monate nach dem DU-Antrag, der bis dato noch nicht abschließend bearbeitet ist.
Dieser Befehl versetzte den psychisch labilen und völlig verunsicherten bis verängstigten Soldaten in Panik. Er fürchtete an den Nebenwirkungen zu versterben oder Schaden zu nehmen, sodass er seine Familie nicht mehr versorgen könnte; selbst zum Pflegefall werden könnte.
Eine Befürchtung, die viele hatten und auch in Unna zu Problemen insgesamt im Bataillon führten.
Er verweigerte den Befehl. Auch in Anbetracht, dass sein DU-Verfahren schon läuft, er nicht am Dienst teilnimmt und daher auch keinen gefährdet. Dass er auch aufgrund seines Krankheitsbildes eine übersteigerte Angst hat, vergaß er zu erwähnen.
Ein ihn begutachtender Truppenarzt riet ihm sogar sich Impfen zu lassen, um die Angst zu überwinden…
Es wurde eine Disziplinarbuße in Höhe von 1800,- Euro verhängt. Zusätzlich wurde der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben.
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Wer hilft?–
Zu diesem Zeitpunkt wandte sich der Soldat an die Redaktion, die dann eine Presseanfrage an das Bataillon richtete, die bis dato unbeantwortet geblieben ist.
Da ich wusste, dass der Kommandeur eine Bataillons sehr viel auf dem Schreibtisch hat, auch nicht immer über alles in ausreichender Tiefe informiert sein kann, rief ich beim Kommandeur des VersBtl 7 an und fragte explizit nach, ob dieser Fall hier den Kriterien hinsichtlich dienstlichem Zweck, pädagogischem Nutzen und Sinnhaftigkeit noch erfüllt. Ob vielleicht ein Irrtum vorliegen könnte. Man versprach das zu prüfen, da auch die Presseanfrage unbekannt war…
Die Prüfung ergab nun, dass der Soldat impffähig wäre, die Maßnahmen OK wären – auch weil sonst andere auf den Trichter kommen könnten, dass so zu machen(!) – und der Befehl zur Impfung wiederholt wurde. Man sonst ein weiteres Disziplinarverfahren gegen den psychisch kranken Soldaten führen werde.
Man sagte ihm sogar, dass man das so lange machen würde, bis er sich impfen lassen würde.
Und diese Herangehensweise ist sogar mit dem Recht zu vereinbaren. Würde ich sogar selbst so handhaben, wenn der Fall nicht wie hier beschrieben liegen würde.
Da hätte ich als Kommandeur den Fall bis zur Entlassung ruhen lassen, so er denn nie wieder am Dienst hätte teilnehmen müssen. Gründe dafür hätte ich reichlich herbeizaubern können. Wenn ich gewollt hätte. Man wollte aber nicht!
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IHR – WIR -ZUSAMMEN: im Ahrtal der Leitgedanke der gemeinsamen Anstrengung in der Not zusammen zu stehen.–
Inzwischen ist vieles von dem, was Corona rechtlich möglich gemacht hat auf dem Prüfstand von Wissenschaft, Recht und Politik. Jens Spahn versucht sein Comeback mit einem Buch, wo er meint, dass wir uns gegenseitig viel zu verzeihen hätten.
Psychisch kranke Menschen, ohne feststellbaren dienstlichen und/oder pädagogischen Zweck vorsätzlich und unnötig zu kriminalisieren ist aber unentschuldbar!
Besonders dann, wenn die Bundeswehr aufgrund ihrer eigenen Unfähigkeit geeignetes und diensttaugliches Personal zu besorgen hier klar erkennbar die Hauptverantwortung trägt. Wo Offiziere im Vorfeld zu bequem und zu zögerlich waren ein notwendiges DU-Verfahren durchzusetzen. Auch im Hinblick auf den Schaden für die Bundesrepublik Deutschland einen Mann beschäftigen zu müssen, der aus gesundheitlichen Gründen keine Gegenleistung erbringen kann, obwohl er will. Allein dafür sollten Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Gegen die Vorgesetzten.
Dann sollte einmal sehr kritisch hinterfragt werden, wen die Bundeswehr denn noch so alles in Uniformen steckt, die letztlich ungeeignet sind ihre Aufgabe auch unter Einsatzbedingungen zu erfüllen. Allein um Quoten zu erfüllen und aus einer Bewerberauswahl heraus, die zunehmend untauglich für den Wehrdienst ist. Trotz aller Herabsetzungen von physischen und psychischen Voraussetzungen der letzten Jahre. Auch hier wären disziplinare Ermittlungen angebracht.
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Wir lachen über die russische Armee und mussten einen Tag nach dem Einmarsch der Russen in die Ukraine vom Inspekteur des Heeres, General Alfons Mais hören, dass die Bundeswehr nicht einsatzfähig ist. Plötzlich und unerwartet.
Wenn wir uns vorliegenden Fall ansehen, dann ist das weder unerwartet noch plötzlich. Es ist auch nicht nur individuell auf den Soldaten bezogen, sondern das System an sich ist nicht in der Lage geeignete und notwendige Maßnahmen herbeizuführen, um Einsatzbereitschaft insgesamt zu gewährleisten.
Es ist ein alleinig verwaltungstechnisches Handel zu beobachten, wo Verantwortung weitergeschoben oder negiert wird. Wo Bürokratie logisches Denken ad absurdum führt und auch auf Nachfrage keine eigene geistige Flexibilität erkennbar wird. Oder werden kann und darf!
Aus diesem Grunde ist auch die Materiallage nicht besser. Viel zu lange haben Generäle, Generalstabsoffiziere und Spitzenbeamte Karriere machen können. Indem sie vorgaben Soldaten zu sein und sich ein System aufgebaut haben, wo sie glänzen können ohne wirklich verantwortlich zu sein.
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General Alfons Mais, der als Inspekteur des Heeres am 24.2.22 das Heer als nicht einsatzbereit erkannte…–
Einer solchen Armee hier zusätzliche Bewerber für Einsätze zuzuführen ist wie Lämmer zur Schlachtbank zu führen. Es ist ja noch nicht einmal sichergestellt, dass die nötige Ausnahme von der Regel, tatsächlich auch als solche erkannt wird.
Vielmehr ist es zur Regel geworden für das Einfärben genehmer ppt-Vorträge und das signalhafte Erreichen von Quoten so ziemlich alles zu nehmen, was nicht denken oder schnell genug nein sagen kann.
Man kann nur hoffen, dass im Büro der Wehrbeauftragten hier mehr Verständnis gezeigt wird. So der Soldat eine Eingabe gemacht hat. Die Redaktion wird unabhängig davon dem Büro der Wehrbeauftragten diesen Artikel zukommen lassen.
Wenn die Bundeswehr es nötig hat psychisch kranke und kurz vor dem Ausscheiden stehende Soldaten zusätzlich zu drangsalieren, dann muss das innere Gefüge der Truppe durch den Impfbefehl wohl stark zerrüttet sein. So stark, dass wohl Exempel notwendig sind. Leider haben diese aber in unserem Rechtssystem nichts verloren. Schon gar nicht gegen kranke Menschen.
So kann nur jedem abgeraten werden, eine Bewerbung als Soldat bei der Bundeswehr ins Auge zu fassen. Zumindest so lange nicht, bis diese Institution wieder das ist, was sie einmal war: eine Bürgerarmee auf dem Boden von Tatsachen, Notwendigkeiten und auch Recht! – SIC!
Auch:
Bundeswehr: 100 Milliarden aber das Personal fehlt… – (nordhessen-journal.de)
Bundeswehr: Fälle von asbestbedingtem Krebs – Rabenspiegel
Bundeswehr Community lehnt Spendenaufruf für geschädigte Veteranen ab… – Rabenspiegel
und schon älter:
Bundeswehr liefert fehlerhafte Waffen in die Ukraine – Rabenspiegel
Bundeswehr: Afghanistan – war es das wirklich alles wert? – (nordhessen-journal.de)
Bundeswehr: Was stimmt nicht beim KSK? – Vielleicht nur der Verdacht? – (nordhessen-journal.de)
Bundeswehr: Mali wird wie Afghanistan enden – (nordhessen-journal.de)
Rheinmetall: der neue Kampfpanzer KF51 PANTHER – Rabenspiegel
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Als Interessenverband für alle Einsatzveteranen ist der Bund Deutscher Einsatzveteranen e.V. (HIER). Er ist Ansprechpartner und Anlaufstelle für alle Kameraden, die Hilfe brauchen. Es wird jedem, sofort und professionell geholfen werden, der durch seinen Dienst für die Bundesrepublik Deutschland zu Schaden kam.
Wir bitten unsere Leser um Spenden für die gute Sache und hoffen auf breite Unterstützung für die Kameraden!
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Hier auch mein Artikel dazu:
Keiner bleibt allein: Bund Deutscher EinsatzVeteranen e.V. – (nordhessen-journal.de)
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Landgraf Carl, ein absolutistischer Herrscher“ lautet der Titel einer Themenführung mit Claudia Panetta-Möller am Sonntag, 9. Oktober, um 15 Uhr im Stadtmuseum.
Seine zahlreichen Bauten prägen noch heute das Stadtbild, und er führte Kassel aus Ruinen in eine helle Zukunft: Mehr als 50 Jahre währte die Herrschaft von Landgraf Carl von Hessen Kassel (1654 bis 1730).
In dieser Zeit kamen unter anderem die Hugenotten – französische Glaubensflüchtlinge – nach Kassel und Nordhessen, richtete er ein stehendes Heer ein, und er machte dank seiner geschickten Heiratspolitik seinen Sohn Friedrich I. (1676 – 1751) zum König von Schweden.
Groß war das Interesse an den Wissenschaften und Künsten des vielseitigen Herrschers. Hessen Kassel, vom Dreißigjährigen Krieg schwer gezeichnet, erlebte unter ihm einen ungeahnten Aufstieg und wurde ein beachteteter Akteur der europäischen Politik.
Museums-Guide Claudia Panetta-Möller wird an ausgewählten Beispielen das Wirken des Landgrafen veranschaulichen.
Der Eintritt ins Museum beträgt 4 Euro, ermäßigt 3 Euro.
Die eigentliche Führung ist kostenfrei.
Da die Teilnahmezahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung unter 0561 787 4405 erforderlich.
Es gelten die aktuellen Corona‐Verordnungen und Schutzmaßnahmen.
documenta-Stadt Kassel
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(ots) Wolfhagen (Landkreis Kassel): Auf dem Rasthof bei der Anschlussstelle Breuna an der Autobahn 44 ist es am späten Donnerstagabend zu einem tödlichen Unfall gekommen.
Wie die eingesetzten Beamten der Polizeistation Wolfhagen berichten, hatten zwei Lkw-Fahrer dort die Auflieger ihrer Sattelzüge getauscht. Während einer der Fahrer, ein 58-Jähriger aus dem Landkreis Burgenland anschließend gegen 22:20 Uhr losfuhr und an der Einmündung zur Landstraße verkehrsbedingt anhalten musste, war der andere Fahrer noch im Begriff, den Auflieger an seine Zugmaschine anzukuppeln.
Aus noch ungeklärter Ursache geriet der Sattelzug des 37-Jährigen aus dem Landkreis Kleve dabei jedoch ins Rollen.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand geriet der 37-Jährige beim Versuch, in das Zugfahrzeug des rollenden Sattelzuges zu gelangen, zwischen die beiden Fahrzeuge. Dabei erlitt er so schwere Verletzungen, dass für ihn letztlich jede Hilfe zu spät kam und er noch am Unfallort verstarb. Der andere Fahrer erlitt einen Schock.
Die Ermittlungen zur Ursache des Unfalls dauern an. Ein Gutachter ist mit der Rekonstruktion des genauen Unfallhergangs beauftragt worden und hat bereits am gestrigen Abend an der Unfallstelle seine Arbeit aufgenommen. Zudem wurde der Sattelzug des 37-Jährigen für die weiteren Ermittlungen sichergestellt.
Polizeipräsidium Nordhessen
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