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Kima ist 2 Jahre alt und lebt zurzeit in einer Pflegestelle in Hamburg.

Die kleine Hündin besitzt einen sehr liebenswerten Charakter.

https://shelta.tasso.net/Hund/401533/KIMA

Sie freut sich über viele Kuschel- und Spieleinheiten und benimmt sich manchmal wie ein kleiner Welpe.

Sie genießt das Leben in vollen Zügen.

Jetzt sucht sie nur noch Menschen, die ihr dabei helfen, kleine Unsicherheiten zu bewältigen.

Bist du dieser liebenswerte Mensch?

Dann kontaktiere den Verein Ein Herz für Streuner e.V.


 

 

 

 

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Frankfurt a.M./Berlin (DAV). Ein Scheidungsantrag muss ordnungsgemäß mitgeteilt werden. Eine Zustellung über WhatsApp zählt in Deutschland nicht dazu. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 22. November 2021 (AZ: 28 VA 1/21) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Das deutsch-kanadische Ehepaar hatte in Kanada geheiratet. Nach der Trennung kehrte die Frau nach Deutschland zurück. Der Mann beantragte in seiner Heimat die Scheidung. Den Scheidungsantrag erhielt die Frau per WhatsApp. Dies ist nach kanadischem Recht möglich. Die Scheidung sei dann ausgesprochen worden und nun rechtskräftig, meinte der Mann.

Das ist sie nicht, entschieden die deutschen Richter. Der Scheidungsantrag sei der Frau nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden. Eine Auslandszustellung könne in Deutschland nicht über WhatsApp erfolgen. Erweiternden Regelungen im Haager Übereinkommen über Zustellung von Schriftstücken im Ausland habe Deutschland widersprochen.

 

Information: www.dav-familienrecht.de


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v. l. Hans-Heinz Staude (Kreisfeuerwehrverband Werra-Meißner e. V., Christian Sasse (Kreisbrandinspektor), Landrat Stefan Reuß, Matthias Schulze (Betriebsleiter Eigenbetrieb Volkshochschule, Jugend, Freizeit – Werra-Meißner und Dr. Rainer Wallmann (Erster Kreisbeigeordneter).

Am 30.12.2021 hat Landrat Stefan Reuß in einer seiner letzten Amtshandlungen den Vertrag zur Übernahme des Feuerwehrheimes St. Florian in den Eigenbetrieb Volkshochschule, Jugend, Freizeit Werra-Meißner mit dem Kreisfeuerwehrverband Werra-Meißner e.V.  geschlossen.

 

Der Kreistag hatte in seiner letzten Sitzung der Integration in den Eigenbetrieb zum 01.01.2022 zugestimmt.  Heinz-Hans Staude, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Werra-Meißner e.V. (Kreisbrandinspektor Christian Sasse, und Erster Kreisbeigeordneten Rainer Wallmann freut(en)) sich zusammen mit den heimischen Feuerwehren auf den Fortbestand des Feuerwehrheimes als Freizeitheim und Fortbildungsstätte für das Feuerwehrwesen. 

 

In einem Kooperationsvertrag zwischen dem Kreisfeuerwehrverband und dem Eigenbetrieb wird die bisherige gute nachbarschaftliche Zusammenarbeit mit dem Jugenddorf auf feste Füße gestellt und laut Eigenbetriebs-Leiter Matthias Schulze weitere Synergien für alle Beteiligten und die Gäste vor Ort erzielt.

 

Das Feuerwehrheim  St. Florian wurde zwischen 1969 und 1972 mit sehr großen ehrenamtlichem Engagement überwiegend in Eigenleistung gebaut, ein Anbau erfolgte in 1989. Seit  50 Jahren betreibt der Kreisfeuerwehrverband Werra-Meißner das Bildungshaus ehrenamtlich mit sehr viel Herzblut und erfolgreich. Der Verband wird den Eigenbetrieb weiterhin inhaltlich unterstützen und das Schulungswesen und die Belegung mit Feuerwehrgruppen vor Ort ausbauen.

Der Eigenbetrieb Volkshochschule, Jugend, Freizeit Werra-Meißner übernimmt vollumfänglich auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung den Betrieb des Feuerwehrheims St. Florian. Zusammen mit dem Kreisfeuerwehrverband Werra-Meißner e.V. wird der Charakter des Feuerwehrheimes als Fortbildungsstätte, Freizeitheim und Selbstversorgerhaus  erhalten, fortgeführt und inhaltlich weiterentwickelt. Dies geschieht zum Wohle der Zielgruppen und Kunden des Feuerwehrheims auf dem Meißner und auf Basis der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit.

 

Der Eigenbetrieb und der Kreisfeuerwehrverband Werra-Meißner sind bestrebt, eine gute Auslastung und Wirtschaftlichkeit des Feuerwehrheims zu erreichen. Die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen können unter Nutzung von Fördermitteln in den nächsten Jahren realisiert werden. Insgesamt ist die Übergabe und Kooperation eine gute zukunftsgerichtete Entscheidung zur Stärkung der heimischen Feuerwehren und deren engagierten Mitglieder.

 

Landrat Reuß ist froh, dass die Übergabe pünktlich zum Jahresanfang erfolgen kann und dankt allen Beteiligten, insbesondere den Feuerwehrkameraden/innen für die gute gemeinsame Entscheidung.  // WMK


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Die Lebensmittelproduktion in Deutschland belastet die Umwelt und das Klima. Gleichzeitig können vor allem kleinere landwirtschaftliche Betriebe kaum noch überleben. Der WWF Deutschland fordert deshalb, die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir angestoßene Debatte über den Wert von Lebensmitteln ernsthaft und ohne Polemik zu führen.

Für Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz beim WWF Deutschland, ist es zu kurzsichtig, die niedrigen Lebensmittelpreise als sozialpolitische Errungenschaft zu betrachten. „Wir alle zahlen einen hohen, aber versteckten Preis für die Art, wie Lebensmittel produziert werden. Wenn bis zu 40 Prozent der produzierten Lebensmittel weggeworfen werden, Tiere für niedrige Fleischpreise leiden müssen und die Artenvielfalt der intensiven Massenproduktion geopfert wird, dann zeigt das die Notwendigkeit der Debatte. Wir müssen mehr Wahrheit in die Lebensmittelpreise bringen und der Produktion von Lebensmitteln einen höheren Wert beimessen.“

Kaum ein landwirtschaftlicher Betrieb kann heute noch ausschließlich vom Verkauf seiner Produkte leben. Die Einkommen von Landwirt:innen in Deutschland bestehen zu 40 Prozent aus staatlichen Subventionen. Trotzdem geht es vielen Betrieben wirtschaftlich schlecht. „Jedes Jahr geben tausende Betriebe auf, für die Mehrheit der Betriebe ist die Hofnachfolge nicht gesichert. Die Landwirtschaft ist zum Sozialfall geworden. Wo an der Existenzgrenze gewirtschaftet wird, bleibt zudem wenig Platz für Arten- und Klimaschutz“, kritisiert Christoph Heinrich.

Die Konsequenz der Niedrigpreispolitik sind intensivere Anbaumethoden. Daraus folgen immer größere Maschinen, großflächigere monotone Felder, mehr Chemie, mehr Dünger und weniger Artenvielfalt. Das Grundwasser ist vielerorts mit Nitraten belastet. „Man kann diese Logik der auf Masse getrimmten Landwirtschaft nur mit einer Verständigung über Umweltqualitäten, Tierwohl und faire Produzentenpreise durchbrechen. Wer gute Lebensmittel so anbaut, wie es die Mehrheit der Bevölkerung will, der muss für diese hochwertigen Produkte auch einen fairen Preis erzielen können“, fordert Christoph Heinrich.

Höhere Verbraucherpreise bedeuten allerdings nicht, dass auch höhere Erlöse bei den Landwirt:innen ankommen. Bei Getreideprodukten fließen weniger als 5 Prozent des Verbraucherpreises an die Landwirt:innen zurück. Davon müssen diese dann noch ihre Betriebskosten decken.

Die Bundesregierung muss also eine Strategie entwickeln, wie die Einkommenssituation für Landwirtinnen und Landwirte und gleichzeitig die Qualität der Produktion verbessert werden können. „Staatliche Anreize für Gemeinwohlleistungen sind dabei ein Mittel, ein fairer Preis für Lebensmittel ist aber genauso wichtig. Das ist zugleich ein Lackmustest für die Sozialsysteme in unserem Land. Werthaltige Lebensmittel müssen sich alle leisten können, sonst stimmt etwas nicht,“ so Christoph Heinrich.

 

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OV von WWF Deutschland

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Für die Stadt Kassel gelten grundsätzlich die landesweiten Regelungen der Corona Virus-Schutzverordnung (CoSchuV). Für den Jahreswechsel sieht diese Sonderregelungen ein Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern auf publikumsträchtigen öffentlichen Orten vor.

Per Allgemeinverfügung hat die Stadt Kassel folgende öffentliche Bereiche als solche Orte definiert:

 

Die Goetheanlage,

den Bebelplatz,

die Jägerstraße,

die Untere Königsstraße (vom Stern bis Kreuzungsbereich Holländischer Platz, inkl. Gehwege vor Holländischer Str. 17 und Wolfhager Str. 2), den Nordstadtpark, den Bettenhäuser Dorfplatz, den Wehlheider Platz, den Rudolphsplatz, die Samuel-Beckett-Anlage, den Königsplatz, die Friedrich-Ebert-Straße zwischen Weißenburgstraße und Annastraße, inkl. Teilen der Bürgermeister-Brunner-Straße und der Karthäuser Straße (zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Akazienweg), den Vorplatz vor der „Alten Hauptpost“ (zwischen Karthäuser und Bürgermeister-Brunner-Straße), den Platz der elf Frauen inkl. angrenzender Grünfläche (Grüne Banane), sowie den unmittelbaren Bereichen bis zur Entfernung von 100 Metern zu den Fassaden des Schlosses Wilhelmshöhe, dem Herkules und der Orangerie. 

Im Bereich der Grimmwelt sind zudem die Zugänge auf die Dachterrasse in der Silvesternacht gesperrt.

Das Abbrennverbot auf den oben angeführten Orten gilt für den Silvester- und den Neujahrestag insgesamt und somit auch in diesen 48 Stunden, an denen normalerweise das Abbrennen erlaubt ist. Verstöße hiergegen werden mit einem Bußgeld geahndet. Stadt- und Landespolizei werden in diesem Zeitraum, insbesondere in der Silvesternacht, mit einem verstärkten Aufgebot diese Flächen kontrollieren.

Weitere besondere regionale Schutzmaßnahmen sieht die CoSchuV erst ab einer – an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschrittenen – Inzidenz von 350 vor. Glücklicherweise liegt die Stadt Kassel aktuell weit unter diesem Wert, sodass für die Silvesternacht, die im § 27 CoSchuV angeführten besonderen Schutzmaßnahmen (wie beispielsweise Ausweisung von Alkoholkonsumverbotszonen oder Ausweitung der MNB-Pflicht im öffentlichen Raum) keine Anwendung finden.

 

Dennoch appelliert die Stadt Kassel insbesondere bei Treffen zum Jahreswechsel zu besonderer Vorsicht und Einhaltung und Beachtung der allgemein gültigen Regelungen. An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich seit Dienstag, den 28. Dezember, Geimpfte und Genesene nur in Gruppen von maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen dürfen. Nicht immunisierte Personen, also nicht Geimpfte bzw. Genesene, dürfen sich nur mit dem eigenen Hausstand sowie maximal zwei Personen eines anderen Hausstandes in der Öffentlichkeit treffen.

 

Hier die Allgemeinverfügung lesen:

 

Stadt Kassel

Amtsblatt_2021_84-Sonderausgabe


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Das Potenzmittel Viagra könnte im kommenden Jahr rezeptfrei werden. Im Januar berät ein Expertengremium der Arzneimittelbehörde BfArM über eine Entlassung des Wirkstoffs Sildenafil aus der Verschreibungspflicht. Dies berichtet der Branchendienst APOTHEKE ADHOC.

Aktuell sind Präparate mit Sildenafil nur auf Rezept erhältlich. Stimmen die Experten dem Antrag zu, könnten die beiden Dosierungen à 25 und 50 mg je Tablette auch ohne vorherigen Arztbesuch in der Apotheke gekauft werden. Allerdings müsste das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erst noch die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) ändern.

Viagra kam am 1. Oktober 1998 auf den deutschen Markt. Die potenzsteigernde Wirkung von Sildenafil hatten Forscher des Herstellers Pfizer zufällig entdeckt. Das Mittel wurde schnell zum Kassenschlager und sorgte dafür, dass Erektionsstörungen nicht länger als Tabuthema behandelt wurden.

Nach Zahlen des Marktforschungsunternehmens Insight Health wurden in diesem Jahr bis einschließlich November in den Apotheken knapp 2,4 Millionen Packungen an Mitteln gegen Erektionsstörungen verkauft, ein Plus von 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In der Regel werden die Präparate auf Privatrezept verschrieben, nur in seltenen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten.

Auf Sildenafil entfallen 55 Prozent aller Packungen, häufig verordnet werden auch die verwandten Wirkstoffe Tadalafil (Cialis, Lilly) und Vardenafil (Levitra, Bayer) mit Marktanteilen von 36 beziehungsweise 4 Prozent. Alle drei Wirkstoffe sind mittlerweile generisch.

In anderen europäischen Ländern, darunter Großbritannien, Polen, Schweden und Norwegen, können Viagra & Co. schon seit einigen Jahren ohne Rezept bezogen werden. Wenn SIe den kompletten Beitrag lesen möchten, dann können sie das an dieser Stelle tun. 

 

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OV von APOTHEKE ADHOC

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Oldenburg/Berlin (DAV). Wer während der Autofahrt das Bewusstsein verliert, kann seinen Führerschein einbüßen. Entscheidend ist, ob die Person mit einem entsprechenden Anfall rechnen musste. Der Beschuldigte braucht hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme, dass seine Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ein einmaliger Schwindelanfall tags zuvor reicht nicht aus, um sich Sorgen zu machen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg vom 22. April 2021 (AZ: 4 Qs 167/21).

In dem Verfahren musste geprüft werden, ob dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis zu Recht vorläufig entzogen worden war. Bei einer Fahrt war er ohnmächtig geworden. Ihm wurde vorgeworfen, dass er trotz eines „körperlichen Mangels“ wie Schwindel und Gefahr der Ohnmacht Auto fuhr. Das Landgericht hob den Beschluss des Amtsgerichts auf, der Mann erhielt seine Fahrerlaubnis zurück. Die Voraussetzungen für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis lägen nicht vor. Es fehle bereits an einem fahrlässigen Verkennen eines solchen Defizits durch den Beschuldigten. Er habe nicht damit rechnen müssen, während der Fahrt das Bewusstsein zu verlieren. Es lägen keine Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass seine Leistungsfähigkeit eingeschränkt war. Seinen Angaben zufolge sei ihm am Vormittag des Tattages lediglich schon einmal schwindlig gewesen, woraufhin er etwas gegessen und getrunken habe. Danach sei es ihm wieder gut gegangen. Deshalb hätte der Mann nicht vom „Führen eines Kraftfahrzeugs“ Abstand nehmen müssen. Eine derartige Vorsicht zu verlangen, überspanne die Sorgfaltsanforderungen, welche an einen Kraftfahrzeugführer zu stellen seien. 

Kurzzeitiges Schwindelgefühl sei keine sonderlich unübliche und Besorgnis erregende Erscheinung. Aufgrund eines solchen Schwindelgefühls müsse ein Kraftfahrzeugführer jedenfalls nicht mit Ohnmachtsanfällen rechnen. Die Anforderungen dürften auch nicht überspannt werden. Bei häufigen Schwindelanfällen und damit einhergehenden Ohnmachtszuständen wäre das Gericht wohl zu einer anderen Entscheidung gekommen, warnen die DAV-Verkehrsrechtsanwälte.

Information: www.verkehrsrecht.de


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Mit fast 115.000 Euro unterstützt das Land Hessen die Stadt Taunusstein bei der energiesparenden Optimierung der Gebäudeautomation des Rathauses und des Sport- und Jugendzentrums. „Jede Tonne eingespartes CO2 dient dem Klimaschutz. Denn die sauberste Energie ist die, die gar nicht erst erzeugt werden muss. Daher unterstützt das Land die Kommunen bei hocheffizienten Neubauten sowie bei der energetischen Sanierung von Schulen, Bürgerhäusern, Kindergärten, Sporthallen und anderer öffentlicher Gebäude. In diesem Jahr stellen wir dafür 20,2 Millionen Euro bereit“ sagt Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschafts- und Energie.

Weniger Energieverbrauch dank smarter Heiztechnik

Mit smarten Heizungsthermostaten und durch eine moderne, bedarfsgerechte Beleuchtung können im Rathaus in der Aarstraße nicht nur die Strom- und Heizkosten erheblich gesenkt, sondern auch das Raumklima für Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung verbessert werden.

Ähnlich sieht es im Sport- und Jugendzentrum Bleidenstadt aus. Durch die Modernisierung der zentralen Leittechnik der Heizungsanlage kann der Energieverbrauch an den Energiebedarf angepasst und damit gesenkt werden.

CO2-Einsparungen von jährlich 37 Tonnen

Im Rathaus kann damit jährlich ein Viertel der Heizenergie gespart werden, im Sport- und Jugendzentrum rund ein Fünftel. Das rechnet sich: Im Gegenwert entspricht das mehr als 21.000 Litern Heizöl pro Jahr und spart der Atmosphäre jährlich 37 Tonnen CO2.

Das Land Hessen trägt 60 Prozent der Kosten bei den Optimierungen der Heizungsanlagen. Taunustein ist Mitglied des kommunalen Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“. Deshalb beinhalten beiden Förderungen jeweils einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent.

 

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OV von Land Hessen

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Deutsche Umwelthilfe fordert im neuen Jahr sofort Tempo 30 in allen deutschen Städten

 

Berlin (ots)

  • Tempo 30 in Brüssel halbiert Zahl der Verkehrstoten und reduziert die Zahl der Schwerverletzten um knapp 20 Prozent
  • Durchschnittsgeschwindigkeit und Lärm nehmen ab während Reisezeiten aufgrund des flüssigeren Verkehrs gleichbleiben
  • Tempo 30 innerorts und Tempo 80 auf Landstraßen rettet tausende Leben und schützt kurzfristig das Klima

Angesichts der sehr positiven Bilanz nach einem Jahr Tempo 30 in Brüssel fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH), im Jahr 2022 sofort Tempo 30 in allen deutschen Städten als Regelgeschwindigkeit einzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Verkehrstoten 2021 in Brüssel halbiert und die Zahl der Schwerverletzten um knapp 20 Prozent reduziert. Die Durchschnittsgeschwindigkeit in Brüssel ist um 7 bis 19 Prozent gesunken, wobei sich die Reisezeiten aufgrund des flüssigeren Verkehrs nicht nachweislich verändert haben. Die Lärmbelastung ist um bis zu 4,8 Dezibel zurückgegangen, das entspricht mehr als einer Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke. Die Quote der zu schnellen Fahrzeuge ist von 10,4 Prozent auf 8 Prozent gesunken.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Deutschlandweit sank dieses Jahr die Zahl von Unfällen, bei denen Personen im Straßenverkehr verletzt wurden nur um knapp 6 Prozent und das auch nur aufgrund des coronabedingt geringeren Verkehrs. Die positive Bilanz aus Brüssel zeigt, dass schnell und kostengünstig tausende Menschenleben gerettet werden können. Wir fordern deshalb im Jahr 2022 sofort Tempo 30 innerorts und Tempo 80 auf Landstraßen. Das widerspricht auch dem Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien nicht. Das Tempolimit auf Autobahnen setzen wir parallel juristisch durch.“

Eine Klage zur Einhaltung der Klimaziele im Verkehrsbereich in den kommenden Jahren hatte die DUH im Herbst 2020 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingereicht. Die DUH ist zuversichtlich, dass das OVG feststellen wird, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen im Verkehrssektor nicht ausreichen und weitere Maßnahmen notwendig sind. Nur ein Tempolimit ist kurzfristig wirksam und kostenfrei umsetzbar.

Links:

DUH


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Buchhaltung und Mitgliederverwaltung in einem kompatiblen Programm statt in Aktenordnern oder Besprechungen und Beratungen per Videokonferenz statt Vor-Ort: Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Arbeit in Vereinen und Verbänden mittels digitaler Hilfsmittel besser und einfacher zu organisieren. Um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen zu unterstützen, gibt es seit vergangenem Jahr das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“. Drei weitere Vereine aus dem Wetteraukreis haben einen von Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus unterschriebenen Förderbescheid erhalten. Der Hessische Skiverband e.V. erhält 15.000 Euro, die Büdinger Schützengesellschaft 1353 e.V. 9.492 Euro sowie die Hör- und Sprachförderung Rhein-Main gGmbH 7.900 Euro.

„Denn er kann vielfach helfen, Zeit zu sparen, effizienter zu arbeiten und damit das Ehrenamt hoffentlich ein stückweit attraktiver zu machen. Und in der Corona-Pandemie hat er vielen ermöglicht, die Vereinsarbeit zumindest teilweise aufrecht zu erhalten.“

Bessere Kommunikation und mehr Datenschutz dank Digitalisierung

Der Hessische Skiverband, dem rund 250 Vereine und Skiabteilungen mit rund 37.000 Mitgliedern in Hessen angehören, möchte durch eine Verbandsapp die Kommunikation mit den Mitgliedern verbessern und sie zu mehr Bewegung animieren. Zudem sollen es den Vereinen mittels der App ermöglicht werden, leichter neue Mitglieder zu finden. Die Büdinger Schützengesellschaft strebt die Digitalisierung der Vereinsverwaltung, Kommunikation sowie die Digitalisierung des Antragswesens an. Die Hör- und Sprachförderung Rhein-Main gGmbH will die IT-Sicherheit in Bezug auf Datenschutz und Cybersecurity verbessern. Weiterhin sollen mit dem Geld Arbeitsabläufe flexibler und effizienter gestaltet werden.

Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

„Ich habe großen Respekt vor diesem Engagement und hoffe, dass unsere Förderung hier gute Unterstützung leisten kann“, sagte Digitalministerin Sinemus. Sie wies zudem auf die Bedeutung der Förderung der Digitalisierung des Ehrenamts hin. „Wir brauchen die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, um es auch in Zukunft lebendig und bereichernd für alle zu erhalten. Ein starkes Ehrenamt ist der Kitt in unserer Gesellschaft.“ Insgesamt zeige das erneut hohe Interesse am Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“, welch großen Bedarf es in der hessischen Vereinslandschaft gebe, den digitalen Wandel anzugehen. Im vergangenen Jahr sind 109 Organisationen mit einer Gesamtsumme von rund 1 Million Euro gefördert worden. In diesem Jahr erhalten rund 180 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro, mehr als 500 Anträge wurden eingereicht. Insgesamt stand ein Budget von rund 1,6 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“, das 2020 initiiert wurde, können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt sollte auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden. Besonders erwünscht sind ganzheitliche und nachhaltige Konzepte. Der Eigenanteil des Vereins liegt bei mindestens zehn Prozent der Fördersumme.

 

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OV von Land Hessen

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Zum Jahreswechsel müssen Tierhalterinnen und Tierhalter an die bestehenden Meldepflichten denken. Das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit der Stadt Kassel erinnert deswegen an die Registrierungsverpflichtungen.

Es gibt drei verschiedene Stellen, bei denen Tierhaltungen angemeldet werden müssen: Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (HVL) in Alsfeld, die Hessische Tierseuchenkasse in Wiesbaden und die kommunale Veterinärbehörde. Bei Tierhaltungen im Stadtgebiet ist dies die Stadt Kassel. Zuständig ist immer die Veterinärbehörde des Standorts der Tierhaltung. Der Wohnort der Tierhalterin beziehungsweise des Tierhalters ist dabei nicht maßgeblich. Außerdem müssen Änderungen sowie die Aufgabe der Tierhaltung mitgeteilt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine landwirtschaftliche, gewerbliche oder private Tierhaltung handelt. Und die Meldung ist unabhängig von der Tierzahl und daher bereits ab dem ersten Tier erforderlich.

„Die Daten sind zum Schutz vor der Ausbreitung gefährlicher Tierseuchen und deren Bekämpfung ungeheuer wichtig“, appelliert Amtsleiterin Dr. Regina Emrich an das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalterinnen und Tierhalter. „Die Stellen müssen über Tierbestände informiert sein. Dies ist gerade vor dem aktuellen Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln enorm wichtig. Die Krankheit breitet sich weiter aus und Tierhaltungen müssen für eine wirksame Tierseuchenbekämpfung bekannt sein.“

Teilweise sind die Angaben jedes Jahr zum Jahresanfang zu aktualisieren. Wer beispielsweise Pferde, Esel, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Gänse, Wachteln oder andere landwirtschaftliche Nutztiere halten möchte, muss dies dem Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung (HVL) in Alsfeld anzeigen. Der Betrieb wird dann mit einer Registriernummer erfasst.

Neuerdings müssen auch Kameliden, wie die derzeit sehr beliebten Alpakas und Lamas beim örtlichen Veterinäramt gemeldet werden.

Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter sind zudem jährlich verpflichtet, bis zum 15. Januar die Anzahl ihrer Tiere am 1. Januar (Stichtag), unaufgefordert beim HVL zu melden. Der HVL versendet zu diesem Zweck keine Erinnerungsschreiben.

Anders die Hessische Tierseuchenkasse in Wiesbaden, bei der sich nahezu alle Halterinnen und Halter von Nutztieren registrieren lassen müssen. Sie versendet an alle dort gemeldeten Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer zum Jahreswechsel einen Meldebogen. Er muss in diesen Tagen fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Die Meldung ist Voraussetzung für Entschädigungsleistungen bei Tierverlusten infolge einer Tierseuche.

Wird die Anzeige unterlassen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Auf der Homepage der Stadt Kassel unter dem Begriff „Tierseuchen“ gibt es Informationsblätter, Vordrucke und Formulare zum Thema. Für Fragen stehen Amtstierarzt Dr. Heiko Purkl sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit unter der Telefonnummer 0561(787-33 36 zur Verfügung.


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Am 29. Dezember fand eine gemeinsame Kontrolle von Stadt- und Landespolizei in diversen Prostitutionsstätten in Kassel statt.

Im Rahmen dieser Kontrollen wurden 23 Verstöße gegen die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) und fünf Verstöße gegen

das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) festgestellt. Insgesamt wurden sechs Liegenschaften angefahren und

14 Wohnungen mit Prostitutionsstätten überprüft. Bei den Verstößen gegen die Coronavirus-Schutzverordnung

handelte es sich in der Mehrheit um Verstöße gegen die 2-G-Plus Regel und nicht (korrekt) durchgeführte Kontaktdatenerfassungen von Kunden.

Über die Höhe der Ahndungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben gemacht werden, da die

Verfahren (Ordnungswidrigkeitsverfahren) erst noch geführt werden müssen.

 

Stadt Kassel


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Die Impfpflicht bei der Bundeswehr stößt auf wachsenden Unmut. Nicht, dass es sie nicht schon vorher gab. Gerade alle Einsatzsoldaten wissen, wie schnell im Vorfeld eines Einsatzes noch die eine oder andere Impfung gemäß „neuster Sachlage“ fällig werden kann. Gern dann auch mal 2-5 auf einmal und natürlich mit Wiederholung dann  in den folgenden zwei Wochen.

Das kann und konnte so ein Einsatzkontingent schon mal ein paar Tage ausbildungstechnisch und in Vorbereitung auf den Einsatz mit hohen Impfausfällen „flachlegen“. Das wurde und wird dann als unschöner aber nötiger Kollateralschaden verstanden. Zumal auch nie jemand wirklich und ernsthaft zu Schaden kam und die verabreichten Impfstoffe „von der Stange“ kamen. Eben alle gesetzlich vorgeschriebenen Tests, Versuche, Langzeitstudien und Restfirlefanz durchlaufen haben, was bis vor zwei Jahren ein absolutes Muss gewesen ist.

Es wurden auch keine experimentellen Gentherapien mit Notfallzulassungen verimpft, die noch nicht einmal die klassische Definition von Impfstoff im medizinischen Sinn entsprechen. Und der verwaltungstechnisch begründete Befehl zur Impfung (Pflicht zur Gesunderhaltung) basiert auch auf der vorhandenen Definition von Impfstoff.
Man könnte sogar sagen, dass der Befehl so unrechtmäßig ist. Nicht weil er vorrangig rechtswidrig ist, sondern inhaltlich falsch und unbegründet ist, da die zu verimpfenden sog. „Impfstoffe“ nämliche keine so rechtsgültig definierten Impfstoffe gem. den eigenen Bw-Vorschriften sind. Und daraus folgend dann, dass der Befehl zum Impfen rechtswidrig wäre.

Und das gilt nicht nur für die Bundeswehr, sondern auch für die Polizei und andere Berufe, wo gewisse Pflichten für medizinische Maßnahmen ableitbar sind.

Natürlich greift dann hier zuerst einmal die aktuelle Rechtsauffassung, die dann schnell Befehlsverweigerung samt unschöner Folgen bis zur fristlosen Entlassung bereithält. Letztere dann mit Verlust aller Pensionsansprüche, wie viele Soldaten (z.B des KSK ; HIER) in anderen Rechtsbelangen erfahren mussten.
Natürlich steht der Klageweg offen und führte auch wie in all den Fällen des KSK (bis auf den Fall des Munitionshortens im Garten) zu gerichtlichen Korrekturen, die aber allesamt durch die Bundeswehr nicht anerkannt wurden und letztlich nun durch das BVG entscheiden werden.

Genau das wird dann auch hier bei all den Soldaten so geschehen, die die Impfung verweigern, entlassen werden und dann klagen. Und sie wissen das, was durchaus seitens der Bundeswehr auch so gewollt ist.

Nur hat sich hier die Judikative selbst ein Eigentor geschossen. Denn das BVG hat als erste und einzige Behörde für seine Prozesse die 2G plus plus Regel erlassen, womit letztlich Ungeimpften die vorgeschriebene direkte Anhörung vor Gericht unmöglich gemacht wird und selbst Anwälte nur vor Gericht erscheinen dürfen, wenn sie eben dieser Regel entsprechen.
Und das schränkt dann auch die freie Wahl des Anwalts ein, die auch rechtlich verbindlich ist.

Es gibt schon einige Soldaten, die sehen durch das o.g. Impfdefinitionsdilemma ihr Recht auf Widerstand gem. Artikel 20.4 begründet, was so FALSCH ist, solange der Rechtsweg offen steht.
Nur hat sich das höchste deutsche Gericht selbst aus dem Spiel genommen und durch die eigenen Regularien Ungeimpfte de facto vom Gericht ausgeschlossen. Man müsste sich also impfen lassen, wenn man gegen den mittelbaren Impfzwang klagen wollte…
Ergo ist nun eben nicht mehr der Rechtsweg offen, könnte man argumentieren.

Nun ist auch dieser Winkelzug nur auf dem Papier schön, denn das Recht zum Widerstand leitet sich zwar aus der Verfassung ab, ist aber letztlich dann nur für den „Sieger“ im Konflikt entscheidend.
Siegt der Widerstand, ist seine Auffassung neues Recht. Siegt der Staat, ist man Terrorist und im Gefängnis oder hängt am Ast.

Dazu kommt, dass es da keinen Antrag gibt, um sein Recht auf Widerstand ähnlich einem Antrag auf Fahrerlaubnis, quasi ex ante einzufordern. Wenn dem so wäre würden die zuständigen Stellen seit Jahren in diversen Anträgen untergehen.

Der Artikel im GG hat eigentlich keinerlei rechtliche Bewandtnis, die praktikabel wäre oder ist. Er soll ein drohender Finger an die Mächtigen sein, dass das Volk das Recht hat Unrecht von sich aus zu beseitigen, sollte der demokratische Rechtsweg gekappt werden.

Und daher die Panik der Legislativen, die sich die Judikative geradegebogen hat und nun ihre Exekutive nicht zu 100% hinter sich weiß. Denn am Ende steht und scheitert alles mit der Tatsache, ob die Exekutive mitmacht. Oder so einsatzbereit ist, um noch mitmachen zu können!

Und hier greift dann die Möglichkeit der für viele wahrnehmbare Grad der Einschüchterung durch Entzug der Arbeit und damit der Lebensgrundlagen bei offener gerichtlichen Klärung.
Ein anderes Wort könnte hier auch – gerade weil die Grundlagen dieser Befehle verwaltungsrechtlich fraglich sind – Erpressung lauten!

An der Stelle zählt also für jeden Einzelnen nicht das vorhandene Recht, oder der Anspruch darauf, sondern nur, welcher Argumentation er folgen will. Und das unter der Prämisse, dass eine „Impfung“ mit einer notfallzugelassenem Gentherapie durchaus tödlich sein kann und immense Risiken birgt, die niemals untersucht worden sind.
Eigentlich widerspricht diese Tatsache sogar dem Fürsorgeprinzip, da mögliche Schäden des Befehls nicht absehbar sind.

Dazu kommt eine Tatsache, die diesen Denkprozess nicht gerade fördert:

– Die Befolgung des Befehls schützt nicht vor Ansteckung
– Die Befolgung des Befehls schützt nicht vor der möglicherweise tödlich verlaufenden Erkrankung
– Die Befolgung des Befehls schützt nicht vor der Ansteckung anderer
– Die Befolgung des Befehls schützt nicht vor wiederholten Maßnahmen gleicher Art
– Der Befehl ist inhaltlich fragwürdig (Definition)
– Der Befehl ist ggf. verwaltungstechnisch anfechtbar.
– Der Befehl könnte aufgrund des experimentellen „Impfstoffes“ internationalem Recht widersprechen (Nürnberger Kodex).
– Der Booster ist eine modifizierte Version des notfallzugelassenen Impfstoffes und hätte eine eigene Zulassung haben müssen, die aber so nicht stattfand. Das wäre nur zulässig, wenn der Booster mit dem Wirkstoff der ersten und zweiten Impfung völlig identisch wäre. Nur sind diese nun wirkungslos, was dann auch den Booster wirkungslos machen würde. Damit würde der Grund für die befohlene Impfung fehlen, oder der Befel die Verabreichung eines Impfstoffes beinhalten, der noch nicht mal eine Notzulassung hat. Und das wäre in jeder Beziehung rechtswidrig.
– Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, da das BVG sich selbst aus dem Spiel genommen hat.

 

Wiki: Volkspolizei bei der letzten großen Aufgabe: der Öffnung des Brandenburger Tors…

Am Ende der DDR demonstrierten hunderte Mitarbeiter der Stasi an Montagen im Innenhof der Hauptverwaltung. Forderten Veränderungen.
Der Kommandeur der 7. Mot-Schützendivision in Dresden verweigerte den Einsatzbefehl  der Partei gegen die Spaziergänger.
Die Grenzöffnung erfolgte nicht auf Befehl, sondern weil die verantwortlichen Offiziere vor Ort die Rechtmäßigkeit der Öffnung für sich schlussfolgerten, neu definierten und durchsetzten.
Das Regime gab letztlich nach, weil es ohne große Teile der Exekutive nicht mehr handlungsfähig war. Und auch – das stellte sich dann nach der Widervereinigung heraus – weil sie vollkommen pleite waren. Das Ende also absehbar gewesen war.

Wenn also aktive Soldaten spazieren gehen, und heute der 30. Dezember ist ein ungünstiger Tag dafür, dann ist das ihr gutes Recht. Wie es das Recht eines jeden Menschen ist, bei solch unklaren Fakten, eine experimentelle Gen-Therapie als „Impfung“ abzulehnen.

Dass die Bundeswehr alles versucht, um diese Spaziergänge klein und unbedeutend zu halten, ist verständlich. Nur ist die Spaltung da. In der Gesellschaft, der Bundeswehr, der Polizei und auch in der Politik und vor Gerichten.
Manchmal geht die Spaltung mittig durch den Streifenwagen. Oder durch die Stube. Oder gar durch die eigene Familie.

Wenn man sich die Standorte ansieht, wo man spazieren gehen will, fällt auf, dass es sich mit absoluter Masse um Standorte handelt, wo sog. Kampftruppe stationiert ist. Wo der Soldatenberuf noch in der Schlammebene liegt (HIER). Wo die Truppen stationiert sind, die dann auch ggf. Exekutive spielen sollen, sobald – nicht wenn – erkennbar wird, dass die Freiwilligkeit so nicht mehr gegeben ist.

Und bei der Freiwilligkeit ist dabei zu hinterfragen, ob Geimpfte auch alle zu 100%  hinter ihrer „Impfung“ standen, einfach nur ihre Ruhe haben wollten oder sich gar dazu auch genötigt gefühlt haben. Letztere bilden einen in der Anzahl nicht zu unterschätzenden Prozentsatz, über den niemand redet. Der aber bekannt ist.

In der Truppe stehen zurzeit viele Ansprachen an. Tages- und Kasernenbefehle werden getippt. Memos verschickt und verlesen.
Dann sind da die „dienstlichen Hinweise in kleiner Runde“, die aus der „Spießrunde“ die Soldaten erreichen.

– man solle die ein oder andere Äußerung lassen
– man solle sich nicht verdächtig machen
– man solle sich außerdienstlich besser nicht mehr treffen um falschen Eindrücken zu begegnen
– Das Thema X und Y dürfen nicht mehr diskutiert werden, gelten als tabu; ähnlich der politischen Diskussion zu Thema A und B.
– man solle an seine Beurteilung denken!
– karrierebegründende Lehrgänge könnten bald nur für Geimpfte sein.
– der MAD achtet nun bewusst auf  alles um X, Y und Z.
– oder gar: der Kommandeur wünscht ausdrücklich…

 

Halten wir fest, dass gerade die deutsche Geschichte lehrt, dass Befehle zu befolgen nicht reicht. Nie gereicht hat (HIER).
Und daher auch eben die Deutschen ein Recht auf Widerstand haben (HIER). Und in einer Demokratie ist dieser Widerstand dann friedlich und fordert eher zum Dialog auf anstatt den Gegner an den Ast zu hängen.
Dieses Prinzip setzt aber Waffengleichheit voraus. Keine finanzielle Erpressung sowie neutrale und zugängliche Gerichte. Gern auch Expertengremien, die nicht parteipolitisch besetzt wurden oder per Lobbyarbeit – abseits von Recht und Gesetzt oder gar öffentlicher Kontrolle –  überhaupt erst implementiert wurden..  

Wo dann auch Presse und Medien Plattform für diesen demokratischen Dissens sind.

Bei Vorliegen solcher demokratischen Prämissen wäre das Wort Widerstand auch unangebracht. Völlig sinnlos und kaum denkbar. Weder in der Sache noch in der Theorie an sich.
Dann müssten Soldaten und Polizisten auch nicht „spazieren gehen“. Oder gar öffentliche Briefe schreiben. Oder ins Gefängnis…

Wie es scheint hat der Staat und Medien ein oder zwei Abzweigungen falsch genommen und wenig umfassend aber dafür einseitig etwas propagiert, was so falsch, unausgegoren und mitunter sogar sträflich naiv war. Von wissenschaftlich-neutral reden wir besser nicht.

Und nun marschieren Teile der Exekutive zunehmend dort, wo sie nicht hingehören mit. Eben auch, weil sie kritische und mündige Bürger sind. Deren Meinung mit Füßen getreten wird aber die eben die sein sollen, die für all den Rest den Kopf hinhalten sollen.

 

Schon mal die Legislative oder Judikative gesehen, wie sie Recht aus eigener Kraft umsetzt? Wäre bei Hausräumungen, im Clan-Milieu, bei Partyräumungen oder gar in AFG und Mali sicher sehenswert gewesen.

Was im Parlament als Disput nett und demokratisch aussieht, darf aber niemals als sichtbare Trennlinie die Exekutive erreichen. Die Truppe nicht spalten oder die Polizei im Streifenteam entzweien.

Doch genau dafür wird gerade gesorgt. Und das mit Nachdruck und einer Borniertheit, die nur noch bei allen Menschen mit Augen im Kopf weh tut.

IHR – WIR – ZUSAMMEN! – Bei der Flut ging das noch!

Die Spaziergänge werden zunehmen. Größer werden. Dann auch Forderungen stellen. Gern auch durch Leute vorgebracht, die das Vertrauen der Spaziergänger für sich gewinnen können. Das werden gewiss nicht die sein, die diese Spaziergänge nötig gemacht haben und Wendehälse werden gerade im Osten schneller erkannt, als anderswo. Und dann auch so behandelt.
Ergo wird sich das verselbständigen. Gewiss auch radikalisieren, sollten gewisse demokratische Gepflogenheiten unter den Tisch fallen. Dann fällt mehr. Viel mehr.

Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass auch unsere Regierung, wie damals die DDR, vor dem finanziellen Abgrund steht. Inflation, Blackouts und andere Kleinigkeiten Öl im Feuer der Erkenntnis sind, dass überall „Mist gemacht wurde“…
Sich Themen also verdichten und mitunter unlösbare Komplexe bilden.

Und hier wäre dann eine in sich geschlossene Exekutive wünschenswert, die als letzte rote Linie zwischen Volk und Verantwortlichen steht, das Recht aller schützt und allein dem Eide treu ihren Mann oder ihre Frau steht. Als Basis dafür, dass Demokratie nicht zum Bürgerkrieg verkommt.

 

In Bananenrepubliken gibt es immer eine Präsidentengarde, wie es bei römischen Kaisern immer eine Prätorianergarde gab. Und in letzterer gab es dann noch die kaiserliche Leibwache bestehend aus geramischen Ubiern aus der Region Köln, die so gut wie kaum Latein sprachen und daher als unbestechlich galten. –  Eigentlich…

Inzwischen fragt man sich, wann unser Parlament sich so etwas zulegt. Der zehn Meter breite und drei Meter tiefe Graben vor dem Bundestag zur Absicherung des Reichstages ist ja schon beschlossene Sache…

 

Auch:
Der Staatsdiener: Gehorsam oder besser doch nicht…? (nordhessen-journal.de)
Die Deutschen und ihr RECHT auf Widerstand – ein Überblick (nordhessen-journal.de)
Bundeswehr: MAD-Präsident muss gehen – Warum eigentlich? (nordhessen-journal.de)
Bundeswehr: Was stimmt nicht beim KSK? – Vielleicht nur der Verdacht? (nordhessen-journal.de)
Wie blöd sind wir eigentlich? (nordhessen-journal.de)
Corona Booster Impfung: Wo ist da ein Booster? – Im Widerstand dagegen? (nordhessen-journal.de)
G2-Regel führt zum Kollaps – weil Erpressung nach hinten losgeht (nordhessen-journal.de)
Warum gewinnen bedrohte Minderheiten immer Bürgerkriege? (nordhessen-journal.de)
Wer ist eigentlich alles ungeimpft? (nordhessen-journal.de)

 

Einen guten Rutsch!SIC!

 

 

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Hier gibts die absoluten,erschreckenden,unverblümten Zahlen.

 

Hey war nur ein Versuch.

Die Wahrheit ist, niemand hat aktuelle Zahlen!

 

Die üblichen Ausreden sind:

 

Auf Platz ❶: Es war Wochenende, da lieferten die Gesundheitsämter nichts oder nur wenig.

Auf Platz ❷: Es ist Dienstag, da sind die angelieferten Daten noch nicht verarbeitet

Auf Platz ❸: Es war Weihnachten und über die Feiertage klappte die Anlieferung nicht so.

Auf Platz ❹: Leider gab es eine Datenpanne, weswegen die Zahlen falsch verarbeitet wurde. 

Auf Platz ❺: Dem RKI wurden falsche Zahlen gemeldet.

Auf Platz ❻: Durch den Brückentag konnten die Zahlen nicht termingerecht verarbeitet werden.

Auf Platz ❼: Durch den bevorstehenden Feiertag, lieferten die Gesundheitsämter nicht mehr nach

Auf Platz ❽: Durch die….wurde weniger getestet.

Auf Platz ❾: Durch die Verarbeitung der Tests durch ein unabhängiges Institut wurden die Zahlen in einem falschen Format angeliefert.

Auf Platz ❿:Die aktuellen Zahlen liegen noch nicht vor. Wir rechnen bis zum Nachmittag damit

 

Natürlich hindert das niemand daran, trotzdem diese Halbwahrheiten herauszuposaunen und Inzidenzien zu berechnen, die faktisch nicht stimmen können.

Natürlich hindert das keinen Bundespolitiker oder die Presse daran, diese falschen Zahlen zu interpretieren oder zu kommentieren.

In einer „normalen“ auf wirtschaftliche Arbeitsweise ausgerichteten Firma würde man eine sogenannte Prozeßoptimierung durchführen. Fehler würden genannt werden und Lösungsmöglichkeiten durchprobiert, bis der Prozeß nicht mehr optimierbar ist.

Nach nunmehr 2 Jahren Mißmanagment könnte man das eigentlich von einem Staatsunternehmen trotzdem erwarten.

Das es eben nicht so läuft, sieht man jeden Tag aufs Neue, während sich Herr Wieler feiern lässt für diese schlechten Leistungen und ewig das gleiche (pardon) Geisere.



Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht von einer deutlich höheren Anzahl an Corona-Neuinfektionen 

in Deutschland aus als offiziell ausgewiesen. Es sei davon auszugehen, dass die tatsächliche Inzidenz derzeit 

zwei- bis dreimal so hoch ist.

 

 

Wir alle dürfen hoffen, dass es mal besser werden wird. Darum hat das RKI nun auch ein Spendenkonto eingerichtet:

Bitte verwenden Sie bei einer Spende die nachfolgenden Kontoinformationen:

Kontoinhaber: Bundeskasse Trier, Dienstsitz Kiel, RKI
Name der Bank: Deutsche Bundesbank, Filiale Hamburg
Bankleitzahl: 200 000 00
Kontonummer: 200 010 66
IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66
BIC: MARKDEF1200

Verwendungszweck: RKI-ZÜV 101570224250/Text

LINK

 


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  • Größtes Projekt der amtlichen Statistik in Deutschland
  • Zensus liefert präzise kleinräumige Bevölkerungs- und Wohnungszahlen
  • Großteil der Daten kommt aus Registern und wird durch Befragungen ergänzt 

WIESBADEN – Am 15. Mai 2022 ist Zensus-Stichtag. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, werden ab diesem Datum 10,2 Millionen Menschen in einer Haushaltebefragung zu ihrer Ausbildung oder Arbeitssituation in Deutschland befragt. Zusätzlich werden alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder erfasst. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum geben Auskunft zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden (etwa 23 Millionen).

Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Ergebnisse des Zensus sind präzise Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Sie dienen als verlässliche Planungsgrundlage für Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden.

In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch Stichproben-Befragungen ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. In erster Linie werden also Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. Die große Mehrheit der Bevölkerung wird nicht befragt.

Online-Fragebogen ermöglicht einfache und unkomplizierte Teilnahme

Nur ein Teil der Fragen wird beim Zensus 2022 durch Interviewerinnen und Interviewer in einer kurzen persönlichen Befragung erhoben. Die meisten Fragen können von den Befragten online beantwortet werden. „Der Fragebogen lässt sich zuhause auf der Couch mit dem Smartphone oder Tablet ausfüllen“, so Präsident des Statistischen Bundesamtes, Dr. Georg Thiel. „Damit werden nicht nur die Befragten selbst, sondern auch die Umwelt entlastet. In Zeiten von Corona spielt die Möglichkeit zur kontaktlosen Online-Befragung eine zentrale Rolle.“

Datenschutz an erster Stelle

Der Datenschutz steht beim Zensus 2022 für die statistischen Ämter an erster Stelle. Grundlage sind die Anforderungen des Bundesstatistikgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Bei der Erfassung und Verarbeitung der Daten werden die Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der IT-Sicherheit erfüllt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten an Behörden außerhalb der amtlichen Statistik ist ausgeschlossen. Die personenbezogenen Daten werden lediglich zur Aufbereitung benötigt und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht.

Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an der Zensusrunde der Europäischen Union (EU) teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben. Für den Zensus arbeiten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder eng zusammen. Sie bereiten die Befragung vor, koordinieren eine einheitliche und termingerechte Durchführung und sichern die Einhaltung der Qualitätsstandards.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 sind unter www.zensus2022.de verfügbar.

DESTATIS | Statistisches Bundesamt


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Köln/Berlin (DAV). Zwölf Tage Quarantäne für ein dreijähriges Kind, das Kontaktperson eines Coronafalls war, sind verhältnismäßig. Auch wenn das Kind darunter leidet, hat es keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom 26. Oktober 2021 (AZ: 5 O 117/21).

 

Das Mädchen musste für zwölf Tage in häusliche Quarantäne, als in ihrer Kindergartengruppe ein Coronafall festgestellt wurde. Das Mädchen, vertreten durch seine Eltern, machte Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro geltend. In der Quarantäne sei sie immer aggressiver geworden und habe unter starken Schlafstörungen gelitten. Es bestehe der Verdacht einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Ohne Erfolg. Das Gesundheitsamt habe korrekt gehandelt, entschied das Gericht. Es habe keine Amtspflichtverletzung gegeben, und die Quarantäne sei verhältnismäßig gewesen. Die schwerwiegende Einschränkung der Bewegungsfreiheit sei angesichts der potentiellen Infektionsgefahr einer Kontaktperson noch angemessen.

Bei der Quarantäne gehe es vor allem darum, Infektionsketten zu unterbrechen und so Erkrankungen weiterer Personen zu verhindern. Zu berücksichtigen sei auch, dass eine häusliche Quarantäne nicht mit einer stationären Unterbringung zu vergleichen sei. Das Kind bleibe in seiner gewohnten Umgebung mit seinen Eltern als Vertrauenspersonen. Auch wenn die Beschränkung, nicht nach draußen zu dürfen und keinen Besuch zu empfangen, schwerwiegend sei, sei die Belastung angesichts des begrenzten Zeitraums noch angemessen.

Information: www.dav-familienrecht.de

 


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Hessen ist ein starkes Land. Das liegt nicht nur an seiner Finanzkraft, sondern vor allem auch an den Menschen, die sich für die Gemeinschaft einsetzen – in der Stadt und in ländlichen Regionen. Mit dem Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ unterstützt die Landesregierung Projekte von Vereinen, Verbänden, gemeinnützigen Organisationen oder privaten Initiativen, die den Zusammenhalt und die Lebensqualität in Dörfern verbessern. Davon profitiert nun auch das Kirmesteam aus Schwalmstadt-Ascherode. Der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, hat eine Förderung in Höhe von 3.336 Euro auf den Weg gebracht.

„Auch kleine Investitionen können dabei große Unterschiede für das Leben vor Ort schaffen, etwa wenn der generationenübergreifende Treffpunkt wieder zurück in die Ortsmitte kommt oder der Kinderspielplatz neu belebt wird“, betonte Staatsminister Wintermeyer.

Neues Vereinsheim als Ort der Begegnung

Das Kirmesteam möchte für seine knapp 50 Mitglieder ein Vereinsheim errichten und hofft, dass es auch für andere Menschen im Dorf ein Ort der Begegnung wird. Angeschafft werden dafür zwei Bürocontainer. Einer von ihnen wird für Treffen genutzt, der andere dient als Lagerstätte für den Vereinsbesitz. Die Container werden in direkter Nähe vom Sport- und Feuerwehrhaus aufgestellt, um dort das gesellschaftliche Leben im Dorf zu konzentrieren. Die Stadt übernimmt leichte Erdarbeiten und befreit das Gelände vom Bewuchs. Alle anderen Arbeiten im und am Vereinsheim werden von den Mitgliedern ehrenamtlich geleistet. Das komplette Areal wird von ihnen geschottert. Nachdem die Container geliefert worden sind, beginnt der Innenausbau. In den Außenbereich sollen Klappbänke und Tische gestellt werden.

Dörfer als attraktive Lebensmittelpunkte

„Die Hessinnen und Hessen leben gerne auf dem Land. Jeder Zweite ist hier zu Hause. Deshalb sorgen wir dafür, dass unsere Dörfer attraktive Lebensmittelpunkte für junge Menschen, Familien und Seniorinnen und Senioren bleiben. Unser erfolgreiches Starkes-Dorf-Programm ist ein Mosaikstein, der dazu beiträgt. Ich freue mich, die Projekte mit Respekt, Anerkennung und einer Finanzspritze zu unterstützen“, sagte der Chef der Staatskanzlei. Er bedauerte, dass eine persönliche Übergabe der Förderung aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich sei. „Wir hätten den Freiwilligen vor Ort gerne persönlich gedankt. Eine gute Dorfgemeinschaft lebt vom Miteinander, von gemeinsamen Aktivitäten der jungen und älteren Generation sowie sehr stark vom ehrenamtlichen Engagement. Ich weiß, mit welcher Freude und Leidenschaft die Menschen in ihren Dörfern anpacken, Herausforderungen angehen und Zukunft gestalten. Die Aktiven machen damit ihren Ort und letztlich unser Land Hessen lebenswert. Ich wünsche dem Kirmesteam Ascherode viel Erfolg bei der Umsetzung.“

 

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OV von Land Hessen

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(ots)Zahnspangen sind nur was für junge Leute? Ganz und gar nicht. Immer mehr Erwachsene tragen eine Spange, meist aus ästhetischen Gründen. Worauf man achten sollte.

Manchmal ist es nur ein einzelner Zahn, manchmal sind es starke Fehlstellungen: Auch im Erwachsenenalter können Zahnspangen hilfreich sein. Indem man kleine Kräfte auf sie ausübt, können Zähne verschoben werden – „die biologischen Prozesse bei Jugendlichen und Erwachsenen sind die gleichen“, sagt Bernd Lapatki, Professor an der Uniklinik für Kieferorthopädie in Ulm in der aktuellen Ausgabe des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“. Aber: Die Zahnwurzeln sind bei Erwachsenen oft weniger durch Knochen bedeckt, Zähne sollten im Kiefer daher sanfter bewegt werden.

Zeit und Geld gefragt

Grundsätzlich steht am Anfang jeder Zahnkorrektur eine Bestandsaufnahme, bei der die Zahnärztin oder der Kieferorthopäde auf individuelle Risiken achtet und untersucht, ob Zähne bereits geschwächt sind oder die Wurzeln der Zähne verkürzt werden müssen. Die Behandlung kostet Zeit und Geld: Etwa alle sechs Wochen ist ein Kontrolltermin nötig, dabei tragen Erwachsene die Kosten in der Regel selbst.

Sparen ist allerdings meist keine gute Idee: Von „Billigschienen“, bzw. Alignern, die im Internet nach selbst gefertigten oder in einer „Partnerpraxis“ vorgenommenen Scans verkauft werden, sollte man besser die Finger lassen. „Ohne regelmäßige Überwachung der Behandlung in einer kieferorthopädischen oder zahnärztlichen Praxis besteht ein Risiko für eine Schädigung von Zähnen, Zahnhalteapparat und Zahnfleisch“, warnt Lapatki.

Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 12B/2021 ist aktuell in den meisten Apotheken erhältlich. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter https://www.apotheken-umschau.de sowie auf Facebook und Instagram.

Wort & Bild Verlag – Gesundheitsmeldungen,


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Einfach zu schlafen ist eines der natürlichsten Bedürfnisse in uns und doch so oft eine große Herausforderung. Das kann Folgen haben.

Unsere Gesundheit braucht diese Zeit auch, denn während wir zwar subjektiv ausruhen, beginnt unser Körper nochmal richtig zu arbeiten. Es wird regeneriert, Angreifer werden bekämpft, Zellen erneuert und die Ereignisse des Tages verarbeitet. Dass es Zeit dafür ist, zeigt uns der Körper, indem er das Hormon Melatonin ausschüttet und bestimmte Funktionen wie Atmung und Puls verlangsamt.

Stress ist Ursache Nr. 1 für Schlafstörungen

Besonders in den letzten Jahren sind Sorgen, Ängste und Anforderungen mehr geworden – vielen von uns geht die halbe Welt durch den Kopf und die psychische Belastung ist angestiegen. Jetzt zur Weihnachtszeit und zum Jahresende hin tragen zusätzlich auch der Alltag, Zeitdruck, zu viele Termine und Verpflichtungen viel dazu bei, dass wir nachts nicht zur nötigen Erholung kommen. Schnell entsteht ein Teufelskreis – durch zu viel Stress werden Schlafprobleme verstärkt, Schlafmangel wiederum bewirkt, dass wir grundsätzlich gestresster sind. Laut einer Studie der Medizinischen Universität Wien leidet sogar knapp die Hälfte der Österreicher an nicht erholsamen Schlaf!

Zu wenig Schlaf und seine Folgen

Ärzte vergleichen die Auswirkung von mehreren schlaflosen Nächten mit einem leicht alkoholisierten Zustand. Wir reagieren zu langsam und können uns nur noch schwer fokussieren, die Leistungsfähigkeit ist stark eingeschränkt. Leiden wir aber über einen längeren Zeitraum an Schlafmangel, kann das gravierende Folgen auf die physische und psychische Gesundheit haben. Sie betreffen vor allem das Herz-Kreislauf-System, unser Gehirn, den Stoffwechsel und besonders auch unsere Abwehrkräfte. Das bedeutet in erster Linie, wir werden anfälliger für Infekte, das Risiko für Infarkte, Übergewicht oder Diabetes steigt und unsere Gedächtnisleistung wird stark beeinträchtigt.

Die ESC (European Society of Cardiology) veröffentlichte eine Studie, die belegt, dass es besonders bei Frauen einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit und Dauer des unbewussten Wachseins während des nächtlichen Schlafs und einem erhöhten Risiko, an Herz- und Gefäßkrankheiten zu sterben. Aber wie können wir Körper und Geist dabei helfen, ihre wohlverdiente Erholung zu finden?

Anti-Stress von innen nach außen

Die Experten von famvital.com sind sich einig: „Was wir tagsüber tun und unserem Körper über die Ernährung geben, beeinflusst sehr dessen Fähigkeit mit Stress umzugehen und zu entspannen“, so Christiane Kaminski, Bloggerin für Wohlbefinden und Nachhaltigkeit bei der Plattform für gesunde Ernährung und Nahrungsergänzung. Sie spricht einerseits von Nährstoffen wie Vitamin B-Komplex, Vitamin C, Magnesium und Kupfer, die dazu beitragen, dass unser Hormonhaushalt im Gleichgewicht oder auch unsere Nervenfunktionen im Normalbereich sind. Andererseits betont sie auch die Bedeutung von Gewohnheiten oder bestimmten Ritualen, die natürlich auch großen Einfluss auf unsere innere Balance haben. Nicht zu vergessen ist das „Schlafhormon“ Melatonin, das aus dem Glückshormon Serotonin produziert wird. Seine Hauptaufgabe ist die Kontrolle unseres Schlaf-wach-Rhythmus. der Körper produziert es aus dem „Glückshormon“ Serotonin.

„Mutter Natur hat in der Kräuterkiste ebenfalls so Einiges auf Lager, das unser Gleichgewicht und die Stressresistenz unterstützen kann. Jeder kennt Lavendel und Baldrian als die Entspannungs-Pflänzchen schlechthin. Aber auch Hopfen und Hanfextrakt wirken beruhigend.“, so die Bloggerin.

Zeit, zur Ruhe zu kommen

Besonders während der Feiertage und zu Jahresende ist der Stress-Pegel bei vielen Menschen sehr hoch. Gleichzeitig ist aber der Wunsch nach etwas Stille und endlich richtig Kraft zu tanken da. Sowohl für das eine als auch das andere benötigen wir die nächtliche Erholung. „Hier schließt sich der Kreis eigentlich wieder.“ fasst Christiane Kaminski es zusammen. „Guter Schlaf ist wie eine Schlüsselstelle – er lässt uns ruhen und sorgt gleichzeitig für neue Energie. Stressige Phasen, gerade jetzt während der Feiertage, lassen sich nicht immer vermeiden, das ist klar. Aber besonders dann sollten wir unserem Körper mit allen wichtigen Nährstoffen unter die Arme greifen, uns ausreichend Ruhezeiten gönnen und somit auch langfristig unsere Gesundheit unterstützen.“

 

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OV von Mörth & Mörth GmbH

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Frankenthal/Berlin (DAV). Der Betreiber einer Waschanlage haftet grundsätzlich, wenn ein Fahrzeug beschädigt wird. Gelingt es ihm aber nachzuweisen, dass die Beschädigung für ihn trotz größtmöglicher, „pflichtgemäßer“ Sorgfalt nicht zu vermeiden war, so haftet er ausnahmsweise nicht. Der Halter bleibt dann auf seinem Schaden sitzen. So entschied das Landgericht Frankenthal am 27. Oktober 2021 (AZ: 4 O 50/21), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Ein Mann wollte seinen SUV in einer Waschanlage reinigen lassen. Kurz vor der ersten Waschrolle wurde das auf dem Förderband laufende Fahrzeug linksseitig leicht angehoben. Die Waschanlage wurde gestoppt. Auch ein zweiter Versuch scheiterte. Daraufhin wurde der Waschvorgang endgültig abgebrochen. Vorn rechts war das Auto beschädigt. Diesen Schaden wollte der Autohalter vom Betreiber der Waschanlage ersetzt bekommen.

Jedoch ohne Erfolg. Das Gericht wies zwar darauf hin, dass ein Waschanlagenbetreiber zwar grundsätzlich für Schäden haftet, die durch die Autowäsche entstanden sind. Insofern bestünde eine gesetzliche Vermutung gegen den Betreiber der Waschanlage. Dies gelte aber dann nicht, wenn der Kunde sich in der Anlage falsch verhalten habe oder das Fahrzeug defekt gewesen sei. Der Betreiber müsse also nachweisen, dass der Fehler nicht auf seinen Organisations- und Verantwortungsbereich zurückzuführen sei.

In diesem Fall konnte sich der Betreiber entlasten. Er überzeugte das Gericht, dass der Schaden am Fahrzeug trotz seiner pflichtgemäß ausgeübten Sorgfalt nicht zu vermeiden war. Er ließ die Waschanlage halbjährlich warten und unterzog sie täglich einer Sichtprüfung mit Testwäsche. Dabei laufe ein Mitarbeiter mit und beobachte den Vorgang, so der Betreiber. Defekte seien dabei nicht festgestellt worden, auch nicht unmittelbar im Anschluss an dem Schadensfall. Der Betrieb sei dann auch ohne weitere Vorkommnisse fortgesetzt worden.

Information: www.verkehrsrecht.de


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Mit einem Darlehen von 550.000 Euro und einem Zuschuss von 220.000 Euro fördert das Land ein Modellprojekt zum gemeinschaftlichen Wohnen in Kassel. Die Stadt beteiligt sich mit 70.000 Euro. Bauherr ist die Kassel im Wandel eG.

In der Sophie-Junghans-Straße entsteht ein Neubau mit zwölf Wohnungen, davon sind sieben Sozialwohnungen. Auch ein Gemeinschaftsraum ist vorgesehen. Eine Besonderheit sind die flexiblen Grundrisse, die es erlauben, einzelne Wohnungen bei Bedarf neu zuzuschneiden, zusammenzuschließen oder wieder abzutrennen, so dass bis zu 16 Wohneinheiten möglich sind. Das Projekt richtet sich an Bewohnerinnen und Bewohner, die sich ein Leben in einer größeren Gemeinschaft wünschen.

„Die Lebensstile wandeln sich, die Gesellschaft wird im Schnitt älter – immer mehr Wohninitiativen, Kommunen, soziale Träger und Wohnungsunternehmen suchen mit innovativen Projekten nach Lösungen für diese Herausforderungen“, erläuterte Minister Al-Wazir. Für sie hat die Landesregierung eine Beratungsstelle eingerichtet.

Dazu sagte Wirtschafts- und Wohnbauminister Tarek Al-Wazir:“ Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, zählt zu den vordringlichen Zielen der Landesregierung. Dazu stellen wir bis 2024 den Rekordbebetrag von 2,2 Mrd. Euro bereit.“

 

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OV von Land Hessen

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Region Kassel. Immer mehr Menschen machen sich Gedanken um ihre Ernährung und ihre Umwelt. Sie wollen wissen, woher die Lebensmittel kommen, wie sie entstehen und wie sie sich genussvoll und nachhaltig ernähren können. Die gerade erschienene Neuauflage des Einkaufsführers „Regionale Entdeckungen im Landkreis Kassel – frische Lebensmittel aus der Region“ ist dabei der perfekte Wegweiser.

Biodirektverkauf

„Wir wollen Appetit darauf machen, den Metzger oder Bäcker des Vertrauens zu finden, zeigen den Weg zu Verkaufsstellen der Direktvermarkter und geben Tipps für Restaurants mit regionaler Küche“, erklärt Thomas Ackermann, Dezernent für Umwelt und Klimaschutz beim Landkreis Kassel, bei der Vorstellung des Einkaufsführers. „Greifen Sie zu und entdecken Sie die Vielfalt regionaler Gaumenfreuden und Spezialitäten.“

Neben Adressen, Öffnungszeiten und kurzen Portraits mit Wissenswertem zu Angeboten, Tierhaltung und Anbaumethoden der jeweiligen Betriebe, enthält der Einkaufsführer auch eine Landkarte zur leichteren Orientierung. Und trotz seiner fast 100 Seiten, ist er so kompakt gestaltet, dass er in fast jede Tasche passt.

Wichtig zu wissen: Regionale Produkte sind in der Regel saisonale Produkte. Denn nur das Obst und Gemüse, das gerade Saison hat, kann aus der Region kommen. Deshalb enthält der Einkaufsführer einen Saisonkalender, der anzeigt, wann welches Gemüse aus der Region geerntet wird.

Ein klarer Vorteil wohnortnah geernteter oder hergestellter Produkte ist, dass sie keinen langen Transportweg haben, was die Umwelt schont und dafür sorgt, dass sie ganz frisch in den Handel und auf den Esstisch kommen. Einen weiteren Vorteil des Einkaufs regionaler Erzeugnisse sieht Ackermann in der Unterstützung kleiner, familiengeführter Betriebe. „So bleibt das Geld in der Region und kann hier wieder reinvestiert werden“, betont der Kreisbeigeordnete.

Erhältlich ist der kostenlose Einkaufsführer „Regionale Entdeckungen im Landkreis Kassel – frische Lebensmittel aus der Region“ in allen Rathäusern im Landkreis Kassel, im Kreishaus Kassel, den Außenstellen in Hofgeismar und Wolfhagen, sowie bei den in der Broschüre vertretenen Direktvermarktern, Innungs- und Gastronomiebetrieben. Der Einkaufsführer steht auch auf der Homepage des Landkreises Kassel zum Download bereit: https://www.landkreiskassel.de/der-landkreis-kassel/Regionale-Entdeckungen-2022.pdf

Übrigens: In der Broschüre findet sich auch eine Liste von Betrieben, die an der Initiative „Bauernhof als Klassenzimmer“ teilnehmen, die es Kindergärten und Schulklassen ermöglicht Landwirtschaft hautnah zu erleben. // Landkreis Kassel


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Zeekr, die Premium-Elektromarke der Geely Holding Group (Geely), wird mit Waymo bei der Entwicklung eines neuen reinen Elektrofahrzeugs für den Einsatz in der autonomen Waymo One Ride-Hailing-Flotte in den Vereinigten Staaten zusammenarbeiten.

Das Programm wird erklärt / Der Plan.

Das neue Mobilitätsfahrzeug wird in der Forschungs- und Entwicklungseinrichtung von Zeekr, dem CEVT (China Europe Vehicle Technology Centre) in Göteborg, Schweden, entworfen und entwickelt. Das CEVT hat eine nachgewiesene Erfolgsbilanz bei der Entwicklung von Fahrzeugen der Spitzenklasse für die gesamte Geely Holding Group. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wird Zeekr das zukünftige Fahrzeug auf der Grundlage einer neuen proprietären und quelloffenen Mobilitätsarchitektur entwerfen und entwickeln. Waymo wird die Fahrzeuge in den Vereinigten Staaten in Empfang nehmen und dann seinen vollständig autonomen Waymo Driver in die Fahrzeugplattform integrieren.

Das neue Fahrzeug wird von Anfang an fahrerorientiert konzipiert und setzt damit neue Maßstäbe für autonome Fahrzeuge. Das neue Zeekr-Fahrzeug wurde für autonome Anwendungsfälle entwickelt und wird mit einer vollständig konfigurierbaren Kabine ausgestattet sein, die sowohl mit als auch ohne Fahrersteuerung auf die Anforderungen der Fahrer für die unbemannte Waymo One Ride-Hailing-Flotte in den USA zugeschnitten werden kann.

Zeekr wurde Anfang 2021 als globale Technologie- und Mobilitätsmarke mit Design- und Entwicklungsressourcen in Schweden gegründet. Das erste Modell von Zeekr, der 001, wurde im April 2021 vorgestellt, die Auslieferung begann im Oktober desselben Jahres.

Zitate / Was man sagt.

Andy An, CEO von Zeekr Technology: „Zeekr wurde auf der Grundlage der Ideale von Gleichheit, Vielfalt und Nachhaltigkeit gegründet. Indem wir ein strategischer Partner und Fahrzeuglieferant für die Waymo One-Flotte werden, können wir unsere Erfahrungen, Ideale und unser Fachwissen bei der Zusammenarbeit an einem vollelektrischen Fahrzeug einbringen, das den Anforderungen von Waymo für dieses schnell wachsende Segment auf dem globalen Markt für nachhaltiges Reisen entspricht.“

 

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OV von ZEEKR

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Viel packender kann ein Jahreswechsel aus Sicht der Kassel Huskies wohl kaum sein. Denn einen Tag vor Silvester treffen die Nordhessen auswärts auf den EC Bad Nauheim. Zum ersten Heimspiel des neuen Jahres begrüßen die Schlittenhunde am 2. Januar dann die Löwen Frankfurt in der heimischen Eissporthalle.

„Zwei Derbys direkt nacheinander sind natürlich sehr emotional und intensiv“,schätzt Huskies-Trainer Tim Kehler die kommenden Aufgaben ein. Seine Mannschaft präsentierte sich in den vergangenen Wochen stark und konnten den fünften Tabellenplatz festigen. Ziel ist es aber natürlich, weiter oben anzugreifen.
Dafür konnten die Blau-Weißen vier der letzten fünf, sowie zehn der letzten zwölf Partien für sich entscheiden. An diese Serien wollen sie natürlich auch bei den Derbys zum Jahreswechsel anknüpfen.

EC Bad Nauheim vs. EC Kassel Huskies – Donnerstag, 30. Dezember 2021, 19:30 Uhr – Colonel-Knight-Stadion
Der EC Bad Nauheim spielt bislang wohl seine beste Saison in der DEL2. 54 Punkte aus 28 Spielen bedeuten momentan Platz vier in der Tabelle und damit einen Rang vor den Huskies. Das Team von Trainer Harry Lange rutschte in der laufenden Spielzeit nur drei Mal aus den Top 4. Vor ein paar Wochen belegten die Wetterauer zeitweise sogar den ersten Tabellenplatz. „Bad Nauheim ist ein starkes Team mit sehr guten Imports“, so Kehler. „Harry Lange und Hugo Boisvert haben einen super Job gemacht. Sie spielen viel härter, aggressiver und ziehen alle an einem Strang.“Das erste Aufeinandertreffen der laufenden Saison ging jedoch mit 3:1 an die Schlittenhunde. Die Revanche der Roten Teufel folgte sechs Wochen später beim Duell in Kassel. Ebenfalls 3:1 hieß es am Ende aus Sicht der Nauheimer.

EC Kassel Huskies vs. Löwen Frankfurt – Sonntag, 2. Januar 2022, 18:30 Uhr – Eissporthalle Kassel
Die Saison der Löwen Frankfurt läuft wohl noch ein bisschen besser als die der Roten Teufel. Denn die Löwen belegten in der Tabelle stets einen Platz in der Top 2 und fuhren im Schnitt zwei Punkte pro Spiel ein. In letzter Zeit lief es aber nicht mehr ganz so rund für das Team von Trainer Bo Subr. Denn in den vergangene sieben Partien verließen die Südhessen vier Mal als Verlierer das Eis. So wurde auch die jüngste Partie mit 2:5 beim EHC Freiburg verloren. „Nach dem Spiel in Bad Nauheim müssen wir unsere Emotionen und unsere Energie managen, um für das Duell mit Frankfurt gut vorbereitet zu sein“,

EC Kassel Huskies
www.kassel-huskies.de


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(ots) Kassel-Vorderer Westen und -Kirchditmold:

Nur ein Beispielbild

Vermutlich auf das Konto ein und derselben unbekannten Täter gehen mehrere Autoaufbrüche, die sich in der Nacht auf Mittwoch im Kasseler Stadtteil Vorderer Westen und Kirchditmold ereigneten. Vier betroffene Autobesitzer haben sich am heutigen Mittwochmorgen bei der Polizei gemeldet und Anzeige erstattet. Aus den Fahrzeugen erbeuteten die Täter vorgefundene Geldbörsen, Bekleidung und weitere Gegenstände. Die Kasseler Polizei sucht nach Zeugen, die im Bereich der Tatorte etwas Verdächtiges beobachtet haben und Hinweise auf die Täter geben können.

Wie die aufnehmenden Polizisten der Reviere Mitte und Süd-West berichten, hatten die Täter in der Zeit zwischen gestern Abend, 19:30 Uhr, und dem heutigen Morgen, 7:30 Uhr, agiert. Mit einem unbekannten Gegenstand schlugen sie an den Autos der Hersteller BMW und Audi jeweils eine Scheibe ein und durchsuchten die Fahrzeuge anschließend nach Wertsachen. Die Tatorte liegen in der Kölnischen Straße, Ecke Gabelsbergstraße, in der Straße „Im Weidengarten“ und in der Boyneburgstraße.

Die weiteren Ermittlungen zu den Autoaufbrüchen werden nun bei der Regionalen Ermittlungsgruppe der Kasseler Polizei geführt. Zeugen, die Hinweise auf die Täter geben können, melden sich bitte beim Polizeipräsidium Nordhessen unter Tel. 0561-9100.

 

Polizeipräsidium Nordhessen


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Landkreis Kassel. Der Landkreis Kassel erlässt ein Verbot für das Verwenden und Zünden von Feuerwerkskörpern in einer Reihe von kreisangehörigen Kommunen. „Wir haben uns mit den Bürgermeistern abgestimmt und genau festgelegt, wo ein Feuerwerksverbot sinnvoll ist“, informiert Landrat Andreas Siebert. Mit dem Verbot will der Landkreis verhindern, dass die bereits durch die Corona-Pandemie stark in Anspruch genommenen Intensivstationen in den Krankenhäusern der Region nicht noch weiter durch feuerwerksbedingte Notfälle belastet werden. Das Verbot gilt am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021. Die Bundesregierung hatte mit Wirkung vom 22. Dezember 2021 den Verkauf von Feuerwerk wie im vergangenen Jahr erneut verboten.

Die Kommunen hatten dem Landkreis publikumsträchtige Orte, die gern zu Silvester genutzt werden, gemeldet. Im Einzelnen betrifft das Verbot Bad Karlshafen und Helmarshausen (jeweils die Altstadt), Grebenstein (Markt in der Kernstadt), Habichtswald (Festplatz Kressenborn in Dörnberg sowie Festplatz Erlegrill, Kirchplatz und Kreuzungsbereich zwischen Kohlenstraße, Erlenweg, Oderweg und Rennweg/An der Linde in Ehlen), Hofgeismar (Fußgängerzone Markplatz, Markstraße, Töpfermarkt und Mühlenstraße), Immenhausen (Marktplatz und Kirchenvorplatz Immenhausen sowie Parkplatz und Gelände des Bürgerhauses Holzhausen), Kaufungen (Oberer Struthweg Höhe Alter Bahnhof, der gesamte Bereich um die Stiftskirche/Schulstraße bis Hausnummer 38, Zur Schönen Aussicht, Am Höhberg, Brauplatz, Vorplatz des Bürgerhauses Kaufungerwald/Rathaus, Parkplatz an der Lossetalhalle/IGS Kaufungen, Theodor-Heuss-Platz, Festplatz mit Außengelände Jugendpflege und Skaterplatz, das Umfeld der Haferbachhalle, der Kirchplatz Niederkaufungen, Rehheckenweg und der Vorplatz Dorfgemeinschaftshaus Papierfabrik), Lohfelden (Spiel-und Bolzplatz Erlenstraße, An der Linde, Brunnenstraße, Festplatz/Naturfreundehaus und alle Spielplätze in Vollmarshausen sowie das Erholungsgebiet Bürgersee, die Lange Straße inkl. Buswendeschleife, die Grüne Mitte, der Berliner Platz, die Hauptstraße und Waldauer Weg 9a/Parkplatz Freibad, die Elisabeth-Selbert-Straße, Bereich Schutzhütte Herchenbach und alle Spielplätze in den Crumbach und Ochshausen), Naumburg (Vor dem Tor, Untere Straße und Burgstraße einschließlich Marktplatz in der Kernstadt), Niestetal (Sandershäuser Berg, Hermann-Scheer-Straße), Wolfhagen (gesamte Altstadt einschließlich Marktplatz) und Zierenberg (Marktplatz einschließlich Bereiche um das Rathaus und die Evangelische Stadtkirche,).

Die Allgemeinverfügung des Landkreises, die am 29. Dezember öffentlich bekannt gemacht wird, beruht auf den Paragraphen 27a, 28, 28 a und 32 des Infektionsschutzgesetzes. Außerdem gibt es auch im Sprengstoffrecht Feuerwerksverbote, die unabhängig von Corona gelten. So ist nach Paragraph 23 Absatz1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ganzjährig verboten. Darüber hinaus können Kommunen noch weitere Abbrennverbote anordnen.

Der Landkreis hat sich dafür entschieden, das „Böllern an Silvester und auch am Neujahrstag“ an den genannten Orten zu verbieten, „da dort am stärksten die mit dem Feuerwerk verbundenen Gefahren bestehen“, so Siebert weiter. Dieses Verbot für einzelne Orte ist „zwar eine erneute Einschränkung in die Handlungsfreiheit der Menschen, aber der Gesundheitsschutz und die Beanspruchung der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes gehen hier eindeutig vor“, so der Landrat weiter. Da auch der Verkauf von Feuerwerk verboten sei, wiege die Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit zudem weniger schwer. Zumindest für den Tier- und den Naturschutz habe das Verbot auch positive Auswirkungen. Siebert: „Wer ein Haustier hat, weiß welche Belastungen Feuerwerk für die Tiere darstellt – und das gilt natürlich in gleichem Maße auch für die Wildtiere“.

Landrat Andreas Siebert appelliert mit Blick auf Silvester und Neujahr erneut an die Bevölkerung möglichst wenig Kontakte zu pflegen. „Es gibt keinen Grund zum Jahreswechsel beim Schutz vor Corona leichtfertig zu sein“, so Siebert. Das Feuerwerksverbot wird von den kommunalen Ordnungsbehörden sowie der Polizei kontrolliert. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, dass je nach Einzelfall zwischen 200 Euro und 25.000 Euro betragen kann. 

LANDKREIS KASSEL


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Ist das jetzt Satire oder was? Oder hilft das nun wirklich oder ist das alles Unsinn? Egal wir versprechen ihnen Glück am Ende dieses wunderbaren Artikels. Lesen sie ihn aufmerksam.


1 Million Dosen wurden erstmal bestellt auf Versprechungen des Herstellers hin. 

Natürlich wurde auch sogleich die Notfallzulassung beantragt.  

Die Sprache ist von „Paxlovid“. 

Es „soll“ vor schweren Verläufen schützen und es „soll“ die Nebenwirkungen herabmindern aber noch wichtiger ist, es „soll“ die sogenannte Hospitalisierungsrate senken, das heißt die Krankenhäuser vor einer Überbelastung schützen. Ausserdem sagen Experten vorraus, dass es eine gute Hilfe sein soll.

 

Ich komme nicht umhin, an des “Kaisers neue Kleider” zu denken.

Keiner sieht was aber alle schreien Hurra. Auch hier gab es sogleich Experten, die diese Kleider lobpreisten.

 

Es sind nach meinem Geschmack auch ein klein wenig zu viele Konjunktive in dieser Lobpreisung enthalten.  

Trotzdem wurden von den Amis erstmal 10 Millionen Dosen bestellt und von uns auch gleich 1 Million Dosen.  Wenn die Amis es schon bestellen, muss es ja gut sein. 

  

Wissen sie was eine selbsterfüllende Prophezeiung ist? 

Das ist eine Vorhersage, die ihre Erfüllung selbst bewirkt. Eine Prognose über eine mögliche Zukunft hat also einen entscheidenden Einfluss und ist die wesentliche Ursache dafür, dass diese Zukunft auch eintritt. 

Ein wesentlicher Mechanismus ist: Menschen glauben an die Vorhersage. Deswegen agieren sie so, dass sie sich erfüllt. Es kommt zu einer positiven Rückkopplung zwischen Erwartung und Verhalten. 

Ich nehme also diese Pille dreimal die Woche ein und weiß, dass sie mir helfen wird. Da ich keine oder nur schwache Nebenwirkungen habe, kann folglicherweise nur diese Pille das bewirkt haben. Also hat sie ihren Dienst erfüllt. 

Ein schönes Beispiel dafür war schon zu früheren Zeiten die Hasenpfote. Die Hasenpfote schützt noch heute Menschen in Südamerika nämlich vor bösen Geistern. Einmal an die Haustür genagelt, bekommt man keinen Besuch von bösen Geistern. 

Da man keinen Besuch bekam, kann auch nur die Pille-pardon- diese Hasenpfote genutzt haben.  

So einfach kann das sein im Leben.  

 

Diese Pille soll also dreimal die Woche eingenommen werden, um mich vor Dingen zu schützen deren Eintritt sowieso statistisch nicht wahrscheinlich ist. Trat der Erfolg –  nämlich der schwere Verlauf nicht ein und kam ich nicht ins Krankenhaus, so war es die Pille. 

Ein weiteres Beispiel dafür wird noch heute im Krankenhaus oder bei klinischen Tests gern eingesetzt. Man nennt es Placebo.

Die Wirkung von Placebos wird mit psychosozialen Mechanismen erklärt. Der Probant denkt er bekommt was richtig Gutes und es wird ihm helfen und dadurch, dass er es glaubt -hilft es ihm auch.

 


Wir möchten ihnen heute einen Deal anbieten. Sie als Leser bekommen es besonders günstig – wir haben uns sogleich einen Anteil besorgt an dieser Firma und beim Bundesgesundheitsamt die Notfallzulassung beantragt. Wir haben auch gleich ein paar Poltiker bestochen – äh lobbyisiert – die unser neues, unschlagbar gutes Hilfsmittel lobpreisen werden.

Wir sind der Ansicht es soll helfen. Es soll außerdem verhindern, dass die Menschen krank werden und es soll den Menschen Glück bringen.  

Außerdem ist noch bekannt geworden, dass es den Hersteller sehr reich machen soll, was aber bislang durch Tests noch nicht nachgewiesen wurde.

Dessen Eintritt wird aber von Experten als sehr hoch eingeschätzt. Stultitiam simulare loco prudentia summa est.

Suchen sie sich selbst ihren auf sie persönlich zugeschnittenen Glücksbringer aus und haben sie Glück.

Es wäre auch noch toll, wenn sie wirklich richtig Glück hatten, und uns daran beteiligen würden.

 


 Sie dürfen mir glauben, wenn ich sicher wüsste, dass es mich vor Scharlatanen und Nichtswissern in der Politik schützen würde, würde ich mir sonst was an meine Tür nageln.  



 

Übrigens:

Zu den möglichen Nebenwirkungen gehören eine Beeinträchtigung des Geschmackssinns, Durchfall, Bluthochdruck und Muskelschmerzen.

Quelle: dpa
 
 
Da ich das Medikament ja auch erst einnehme, wenn ich bereits infiziert bin, werden diese Folgen dann aber eben nicht dem Medikament zugeschlagen sondern der Covid-Erkrankung. Damit hat nicht das Medikament versagt, es war nur eben Pech.
 
 
 
 

 

Um es auch nochmals zu betonen und in nicht gleich wieder in bestimmte Ecken gedrängt zu werden, von Selbsternannten Weisen von TWITTER oder FACEBOOK:

Der Verfasser ist Genesener und zweimal Geimpfter also kein Impfgegner, kein Rechter, kein Antisemit aber belastend für ihn ist, dass er es hin und wieder wagt selbst zu denken.

« Osez penser par vous-même. »  Voltaire

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Andernach/Berlin (DAV). Ein Knöllchen für einen Parkverstoß muss gezahlt werden, wenn der Zugang des Anhörungsbogens durch die Behörde nachgewiesen werden kann. Ansonsten muss der Kostenbescheid aufgehoben werden. Dies entschied das Amtsgericht Andernach am 21. April 2021 (AZ: 2h OWi 145/21), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Der Lkw des Klägers parkte falsch. Die Verwaltungsbehörde erstellte einen „Fragebogen zur Fahrermittlung“ und behauptet, sie hätte ihn dem Lkw-Halter zugesandt.

Der Halter meldete sich jedoch nicht, daher erließ die Behörde einen Kostenbescheid gegen ihn. Dagegen klagte der Mann und erklärte, keinen Anhörungsbogen erhalten zu haben. Das Gericht hob den Kostenbescheid auf. Einem Halter könnten die Kosten für ein Bußgeldverfahren nur dann auferlegt werden, wenn der Fahrer nicht vor Ablauf der Verfolgungsverjährung ermittelt werden kann. Allerdings müsse der Halter angehört werden, um den Fahrer zu ermitteln. Das Gericht sah hier keine wirksame Anhörung des Halters. Zudem konnte die Behörde den Empfang des Anhörungsbogens nicht nachweisen. Die Beweislast treffe nicht den Empfänger, sondern die Behörde. 

Zwar gebe es die so genannte Zugangsfiktion. Dann müsse der Empfänger detailliert darlegen, wieso er den Anhörungsbogen nicht erhalten habe. Eine solche Zugangsfiktion gelte aber nur dann, wenn die Behörde den Zeitpunkt der Aufgabe des Bescheides in ihren Akten notiert habe. Da ein solcher Vermerk nicht vorlag, konnte die Behörde auch nicht nachweisen, den Anhörungsbogen überhaupt losgeschickt zu haben. Da die Behörde ihrer Nachweispflicht nicht nachgekommen sei, müsse der Kostenbescheid aufgehoben werden.

Information: www.verkehrsrecht.de


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Am 1. Januar 2022 tritt die erweiterte Pfandpflicht auf alle Plastikflaschen und Dosen in Kraft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die jahrelang dafür gekämpft hat, begrüßt die Ausweitung grundsätzlich: Dadurch landen weniger Einweg-Getränkeverpackungen in der Umwelt, die Sammelmengen werden deutlich erhöht und das Recycling gestärkt. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband weist darauf hin, dass für alle Getränkeverpackungen aus Kunststoff (PET) oder Metall, die keine Mehrwegverpackungen sind, ab dann die Einweg-Pfandpflicht von 25 Cent gilt. Bisherige Ausnahmen für Sekt- und Sektmischgetränke, Wein- und Weinmischgetränke, Smoothies, Frucht- und Gemüsesäfte in diesen Verpackungen entfallen.

Die DUH fordert allerdings von Bundesumweltministerin Steffi Lemke schnelle und deutliche Nachbesserungen der Pfandregelungen. Denn auch die erweiterte Einwegpfandpflicht werde nicht ausreichen, um den Trend von den derzeit marktdominanten unökologischen Einwegverpackungen hin zur gesetzlich festgelegten Mehrwegquote für Getränkeflaschen umzusteuern. Die Quote soll laut Verpackungsgesetz bei 70 Prozent liegen, tatsächlich beträgt sie aktuell lediglich rund 42 Prozent. Deshalb fordert die DUH, die Pfand-Ausnahme für Milch-Plastikflaschen schnellstmöglich zu beenden und auch auf Getränkekartons, wie jene des Marktführers Tetra Pak, das Einwegpfand in Höhe von 25 Cent einzuführen. Außerdem sei es notwendig, zusätzlich zum Pfand eine Lenkungsabgabe in Höhe von mindestens 20 Cent pro Einweg-Plastikflasche und Getränkedose zu erheben, so der Umweltverband. Nur so werden deren negativen ökologischen Auswirkungen im Preis sichtbar und auch Discounter an das Angebot von Mehrwegflaschen herangeführt.

„Gerade Getränkekartons sind ein gravierendes Problem: Rund vierzig Prozent dieser bislang unbepfandeten Verbundverpackungen landen gar nicht zum Recycling im gelben Sack, sondern im Restmüll, der Papiertonne oder der Umwelt. Umweltministerin Lemke muss Getränkekartons deshalb mit einem Einwegpfand von 25 Cent belegen. Nur so lassen sich die niedrige Sammelmenge und die nach unseren Berechnungen miserable Recyclingquote von nur 30 Prozent deutlich steigern. Am besten ist es jedoch – und das ist unsere Empfehlung an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – ganz auf umweltbelastende Getränkekartons zu verzichten und stattdessen regionale Mehrwegflaschen zu nutzen“, sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Die erst für das Jahr 2024 vorgesehene Bepfandung von Milch und Milcherzeugnissen in Einweg-Plastikflaschen sollte dringend vorgezogen werden. Milch-Plastikflaschen lassen sich nach Einschätzung der DUH bereits heute problemlos über Rücknahmeautomaten im Handel sammeln und recyceln.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum Plastikflaschen mit Milch erst ab 2024 bepfandet werden sollen. Sie lassen sich ebenso unkompliziert im Handel zurückgeben wie andere Plastikflaschen auch. Belastbare Gutachten zu den – von der Milchindustrie immer wieder vorgetragenen – hygienischen Bedenken bei einer automatisierten Rücknahme von Verpackungen mit Milch sind uns nicht bekannt und werden auf Nachfrage auch nicht vorgelegt. Es erfolgt ohnehin eine regelmäßige Reinigung der Automaten, sodass Hygienefragen kein Thema sind. Bei der bislang praktizierten Rückgabe von Flaschen hat es schließlich auch keine hygienischen Probleme gegeben“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

 

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OV von DUH

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Berlin (DAA). Auch dieses Jahr herrscht in Deutschland zur Silvester wieder ein Verkaufsverbot von pyrotechnischen Gegenständen und Böllern. Es ist aber keine gute Idee, auf illegale und verbotene Alternativen aus dem Ausland auszuweichen. Es drohen empfindliche Strafen, warnt das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.

„Viele Böller aus dem Ausland sind nicht nur wegen der Pandemie verboten, sondern generell“, so Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Im vornhinein illegal seien Spreng- und Feuerwerkskörper, die umgangssprachlich „Polenböller“ oder „Tschechen-Kracher“ genannt werden. Die Schall- und Sprengwirkung dieses Feuerwerks sei auch deutlich höher als bei den in Deutschland im Handel erhältlichen Produkten. Auch bei dem in Deutschland legalen Feuerwerk gilt, wer mehr als ein Kleinfeuerwerk (Raketen und Batteriefeuerwerk) nutzen will, braucht eine behördliche Genehmigung.

 

Strafen bei Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

„Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro geahndet und bei groben Verstößen, wie etwa das Herstellen von solchen Böllern in der Garage, droht sogar eine Freiheitstrafe von bis zu drei Jahren“, so Walentowski weiter. Bis zu fünf Jahren drohen, wenn Leib, Seele oder fremdes Eigentum gefährdet werden. Auch hier gelte: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Grundsätzlich rät die Deutsche Anwaltauskunft dazu, nur Böller und Pyrotechnik zu kaufen, die in deutschen Märkten zwischen 28. und 31. Dezember erhältlich sind. Auch wenn in diesem Jahr der Verkauf ausfällt, könnten private Restbestände genutzt werden.

Informationen und eine Anwaltssuche: www.anwaltauskunft.de

Das Rechtsportal anwaltauskunft.de ist eine Leistung des Deutschen Anwaltvereins (DAV).


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Grundsatz bei Allokationsentscheidungen im Falle eines Kapazitätenmangels muss immer sein, dass kein Menschenleben mehr wert ist als ein anderes. Dies hat die Bundesärztekammer (BÄK) bereits im Mai des vergangenen Jahres in einer Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte klargestellt. „Es verbieten sich Benachteiligungen aufgrund von zum Beispiel Alter, Geschlecht, Nationalität, Behinderung oder sozialem Status“, heißt es darin. Auch chronische Erkrankungen wie Demenz dürften nicht zu einem pauschalen Ausschluss von erforderlicher Behandlung führen. Vielmehr müssten die medizinische Indikation, der Patientenwille und die klinischen Erfolgsaussichten zentrale Kriterien für die Entscheidung angesichts knapper Ressourcen sein. Diese würden auch für die Entscheidung über die Fortführung einer Intensiv- oder Beatmungstherapie gelten.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Verfahren des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1541/2) hat die Bundesärztekammer als Sachverständige Dritte im Dezember letzten Jahres betont, dass Allokationsentscheidungen bei knappen Ressourcen immer ärztlich bleiben müssen. Aus diesem Grund begrüßt die BÄK die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, nach denen der Gesetzgeber die „Sachgesetzlichkeiten“ der klinischen Praxis, etwa die aus medizinischen Gründen gebotene Geschwindigkeit von Entscheidungsprozessen, ebenso zu achten hat, wie die Letztverantwortung des ärztlichen Personals für die Beurteilung medizinischer Sachverhalte im konkreten Einzelfall, die in deren besonderer Fachkompetenz und klinischer Erfahrung begründet liegt.

Vor diesem Hintergrund appelliert Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt an den Gesetzgeber, die verfasste Ärzteschaft bei der Ausgestaltung der von dem Bundesverfassungsgericht ausdrücklich eingeräumten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielräume der zu schaffenden gesetzlichen Regelungen eng einzubinden.

 

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OV von Bundesärztekammer

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Auch wenn es dieses Jahr aufgrund des Feuerwerksverbots im öffentlichen Raum ruhiger werden wird, ist der Jahreswechsel für viele Tiere die schlimmste Nacht des Jahres.
Besonders Hunde und Katzen leiden infolge ihres besonders feinen Gehörs unter jaulenden Raketen und krachenden Böllern. Bei vielen Vierbeinern lösen Knallerei, Blitzlichter und Qualmgestank sogar Panik aus. Tierhalter können Vorkehrungen treffen, damit ihre Tiere gut ins neue Jahr kommen. Amtstierärztin Dr. Regina Emrich vom Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit rät: „Hunde sollten in bewohnten Gebieten vorübergehend nur angeleint ausgeführt werden, denn verfrühte Kracher könnten sie in panischem Schrecken davonlaufen lassen. Nur ein korrekt sitzendes Halsband kann ein panisches Herauswinden und eine gefährliche Flucht verhindern. Der ausgedehnte Spaziergang mit ausreichend Freilauf kann bereits früh am Tag in der Natur erfolgen. Und Katzen mit Freigang sollten an Silvester unbedingt rechtzeitig im Haus behalten werden“. 

 

Kennzeichnung und Registrierung geben Sicherheit

Tierhalter sollten unbedingt darauf achten, dass ihr Tier gekennzeichnet und bei einschlägigen Tierregistern wie Tasso e. V. oder FINDEFIX registriert ist. Nur so können Vierbeiner und Halter beziehungsweise Halterin im Fall der Fälle schnell wieder zusammengeführt werden. Laut der städtischen Katzenschutzverordnung dürfen Katzen ohnehin nur Freigang erhalten, wenn sie kastriert, gekennzeichnet und registriert sind.

 

Am Silvesterabend selbst sollten Türen und Fenster zur Abschottung geschlossen sein, gegebenenfalls können auch Rollos heruntergelassen werden, um den Lärm und das Blitzgewitter ein wenig zu dämpfen. Idealerweise sollte für Hunde, Katzen, Vögel und andere Kleintiere ein ruhiger Platz in einem straßenabseitigen Raum geschaffen werden. Vogel- und Kleintierkäfige sollten dabei weit vom Fenster entfernt stehen und zusätzlich durch ein großes Tuch abgedeckt werden. Laufendes Radio oder Fernsehen kann als gewohnte Geräuschkulisse unterstützen. Hunde keinesfalls um Mitternacht mit nach Draußen nehmen.

Beruhigungsmittel sollten ausschließlich in Absprache mit der behandelnden Tierärztin und nur besonders ängstlichen Tieren verabreicht werden. Meist reicht es schon, wenn eine vertraute Bezugsperson am Silvesterabend bei den Tieren bleibt und ihnen durch einen unbekümmerten und gelassenen Umgang, Sicherheit vermittelt. Gut gemeinter Trost des Tieres schenkt jedoch Aufmerksamkeit und wirkt ungewollt lobend und somit verstärkend.

 

Ein Böllern in der Nähe von Tierweiden ist tabu: Bei Rindern, Schafen und vor allem Pferden besteht die Gefahr, dass sie in Panik geraten und ausbrechen oder sich bei Fluchtversuchen schwer verletzen. Weidetiere sollten daher vorsorglich im Stall untergebracht werden.

 

Bei Fragen zu artgerechter Tierhaltung und der Meldung tierschutzwidrig gehaltener Tiere steht das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit der Stadt Kassel telefonisch unter 0561/ 787-3336 oder per E-Mail unter veterinaer@kassel.de zur Verfügung.

 

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Ballaststoffe schieben auf ihrem Weg durch den Darm die Verdauung an, sie sorgen für bessere Blutwerte und verringern Studien zufolge das bei Menschen mit Diabetes erhöhte Risiko für Darmkrebs. Allerdings essen zwei Drittel der Bundesbürger zu wenig Ballaststoffe. „Dabei lebt man mit ballaststoffreicher Ernährung gesünder“, sagt Torsten Plachta, Diabetesberater und Diätassistent in einer Diabetes-Schwerpunktpraxis in Dresden. Warum Ballaststoffe gerade auch für Diabetes-Patienten so gesund sind, zeigt das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“.

Ballaststoffe schieben die Verdauung an

Als Ballaststoffe bezeichnet man die faserreichen Bestandteile von überwiegend pflanzlichen Nahrungsmitteln. Ihre wichtigste Eigenschaft: Sie sind kaum oder gar nicht verdaulich, gelangen also nicht als Nährstoffe ins Blut. Auf dem Weg durch den Darm schieben sie aber die Verdauung an. Da eine ballaststoffreiche Ernährung auch den Magen langsamer passiert, hält sie länger satt. Noch ein Pluspunkt: Ballaststoffe wirken sich günstig auf die Blutfettwerte aus. „Sie binden Gallensäuren im Darm“, sagt Diabetesberater Plachta. „Mit diesen Gallensäuren schleusen sie auch Cholesterin aus dem Körper, der Cholesterinspiegel sinkt.“

Bauchspeicheldrüse muss weniger Insulin ausschütten

Positiv wirken sich Ballaststoffe auch auf die Blutzuckerwerte aus. Warum ist das so? Mehl, mit dem etwa Brot oder Nudeln hergestellt werden, wird oft ohne Schale und Keimling der Getreidekörner gemahlen. Für Vollkornmehl dagegen werden diese Ballaststoffe mitverwendet. Isst man Vollkornprodukte, verzögern die enthaltenen Ballaststoffe den Abbau der Kohlenhydrate im Darm, der Blutzucker steigt langsamer. Im Vergleich besitzen Toastbrot und Roggenvollkornbrot zwar die gleiche Menge an Kohlenhydraten. Eine Scheibe Toast treibt den Zucker rasch nach oben, auf Roggenvollkornbrot folgt dagegen nur ein sanfter Anstieg. Dafür muss die Bauchspeicheldrüse zudem weniger Insulin ausschütten.

Tipp: Wenn Sie bisher gern Weiß- oder Mischbrot gegessen haben, ersetzen Sie erst mal nur eine Scheibe durch Vollkornbrot. Und achten Sie darauf, dass geschrotetes oder vermahlenes Vollkorn drinsteckt statt ganzer Körner. Dann sind die Ballaststoffe besser verträglich.

 

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OV von Wort und Bild Verlag, die Gesundheitsmeldungen

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Mit rund 540.000 Euro unterstützt das Land Hessen den Landkreis Gießen bei zwei Neubauten der Grundschule Lollar. Einer der beiden Neubauten für einen Klassentrakt wird im Passivhaus-Niveau errichtet. Das neue Gebäude verliert so nur sehr wenig Wärme und muss daher auch nur wenig beheizt werden. Dafür sorgen eine dicke Dämmung, gute Fenster und eine hohe Luftdichtigkeit. Für die Schulverwaltung bedeutet das nicht nur sinkende Energiekosten, sondern für die Schülerinnen und Schüler auch ein behaglicheres Innenklima, bessere Luftqualität und mehr Schallschutz – also bessere Lernbedingungen.

Zusätzlich entsteht ein Ersatzneubau mit einer Mensa als KfW-Effizienzhaus 55. Er ist damit ebenso deutlich besser als das Gebäudeenergiegesetz für Neubauten vorgibt.

Als Mitglied des kommunalen Bündnisses „Klima-Kommunen Hessen“ erhält der Landkreis Gießen einen Förderzuschlag in Höhe von 10 Prozent.

 

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OV von Land Hessen

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Zunächst mal fragt man sich: Wer profitiert davon?  

Antwort : Na klar Anwälte 😉, deren Beratungen schlecht waren.

Mehrere Menschen in der Bundesrepublik hatten sich mit einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht gewandt, da sie Befürchtungen haben, dass sie im Falle der Anwendung der Triage (man droht sie uns bereits seit nunmehr zwei Jahren an) benachteiligt würden. 

Auch die Bundesärztekammer bat um eine Orientierungshilfe, da der Arzt im Falle der Entscheidung nicht allein gelassen werden soll. 

 

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun und alle klatschen Beifall für ein Urteil, was genau so bereits im Grundgesetz steht.   

„Es verbieten sich Benachteiligungen aufgrund von zum Beispiel Alter, Geschlecht, Nationalität, Behinderung oder sozialem Status“, heißt es darin. 


Wie man hier deutlich sehen kann, hat das Bundesverfassungsgericht hat also tatsächlich das Husarenstück hinbekommen, diesen simplen Satz etwas umzubilden.

Seit dem 15. November 1994 ist dieser Passus der behinderten Menschen in den Artikel 3 eingeflossen. Zuvor stand er nicht darin, war aber faktisch impliziert. Vielleicht war dies noch nicht bei allen angekommen?

In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Verfahren des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1541/2) hat die Bundesärztekammer 
als Sachverständige Dritte im Dezember letzten Jahres betont, dass Allokationsentscheidungen bei knappen Ressourcen immer 
ärztlich bleiben müssen.

Also fordert man Rechtssicherheit für ihre Ärzte betont aber dass die Entscheidung doch bei ihnen bleiben soll. Muss man das verstehen? Pinselt man sich hier selbst den Bauch um zu betonen wie wichtig und gut man ist?


Version vor 1994 ohne diesen Passus

Es ist also nicht notwendig gewesen, etwas zu bemängeln oder gar einzufordern, was genauso im Gesetz steht.

Wenn man nun ein bösartiger Mensch wäre, so würde man sich sicher fragen, ob die Herrschaften nichts dringlicheres zu tun haben.


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Im letzten Heimspiel des Jahren 2021 trafen die Kassel Huskies am gestrigen Dienstag auf die Tölzer Löwen.

Neben dem weiterhin verletzten Corey Trivino mussten die Huskies aufgrund der aktuellen Corona-Verordnungen auch auf ihren siebten Mann, die Zuschauer in der Kasseler Eissporthalle, verzichten.
Dennoch zeigten sich die Huskies von Beginn an bissig. Bereits in der 2. Minute musste der Pfosten des Tölzer Gehäuses erstmals für Torsteher Hölzl retten. Mitch Wahl hatte abgezogen, aber augenscheinlich nicht genug Zielwasser getrunken.

Doch der schwungvolle Beginn sollte sich alsbald auszahlen. Einen Schlenzer von Keussen fälschte Weidner artistisch in der Luft ab und besorgte den ersten Huskies Treffer des Abends. Und die Huskies behielten den Fokus. Mit viel Druck belagerten sie das Tölzer Tor und hatten durch Shevyrin (14.) und Laub (15.) beste Möglichkeiten die Führung auszubauen. Im Powerplay schlugen die Huskies dann jedoch zu. Während Eberhardt auf der Sünderbank schmorte, stellte Keussen nach einstudierter Variante über MacQueen und Rutkowski auf 2:0.

Ein beruhigender Pausenstand? Mitnichten! Denn die Tölzer „Buam“ kamen wie ausgewechselt zum zweiten Drittel aus der Kabine – und sofort aufs Scoreboard. Dennis Miller brauchte nur knapp dreieihalb Minuten, um den bisherigen Spielverlauf auf den Kopf zu stellen. Zunächst überwand er Jerry Kuhn im Kasseler Gehäuse auf der kurzen Seite über der Fanghand (21.), ehe er kurz darauf nach tollem Querpass von Schlager am langen Pfosten nur noch ins verwaiste Tor einschieben musste. Die Huskies wirkten konsterniert – schafften es aber, sich ins Spiel zurück zu kämpfen. Vom vormals kontrollierten Auftreten der Huskies war nun jedoch nicht mehr viel übrig. Mit offenem Visier kämpften beide Offensivreihen gegeneinander. Erst gegen Drittelende erhielt das Spiel der
Nordhessen wieder mehr Struktur. Die beste Chance auf die neuerliche Führung ließ Joel Keussen liegen, als er von Jamie MacQueen mit einem mustergültigen Querpass bedient worden war. Doch abermals sollte das Powerplay für die Nordhessen zum Glücksbringer werden. Einen strammen Schuss von Stephan Tramm bekam Brett Cameron im Slot zu fassen, behielt die Nerven und jagte die
Scheibe zum 3:2 in die Maschen (36.) Und weil Philipp Schlager kurz vor Drittelende seinen Alleingang nicht verwerten konnte, ging es mit der knappsten aller Führungen ins Schlussdrittel.

Doch ob der schlechten Erfahrungen zu Beginn des Mitteldrittels, wollte sich auch zu Beginn des Schlussabschnitts keine Sicherheit in Reihen der Huskies einstellen.
Die Huskies blieben spielerisch überlegen, doch die Nadelstiche der Tölzer drohten jederzeit die Führung zunichtezumachen. Erst in den letzten Minuten der Partie, erzwangen die Huskies die Entscheidung. Mit einem sehenswerten Schlagschuss war es abermals Brett Cameron, der die Scheibe zum 4:2 in die Maschen drosch. Endgültig den Deckel drauf machte Tim-Lucca Krüger, der zum 5:2-Endstand ins leere Tor traf.

EC Kassel Huskies
www.kassel-huskies.de


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Am gestrigen Dienstag wurde die Feuerwehr Kassel zu einer verunfallten Wandererin in den Bergpark Wilhelmshöhe alarmiert.

Der zuerst an die Einsatzstelle alarmierte Rettungswagen, musste aufgrund unwegsamen Gelände, als Unterstützung den Löschzug der Berufsfeuerwehr nachalarmieren.

Da mit den Fahrzeugen der Feuerwehr die Einsatzstelle nicht erreicht werden konnte, musste das Material zuerst zu Fuß zur Einsatzstelle verbracht werden.

Vor Ort wurde die gestürzte und verletzte Wanderin vom Rettungsdienst gelagert und mithilfe einer Schleifkorbtrage und Seilen durch die Feuerwehr mit Unterstützung der Berwacht aus dem Gelände gerettet.

Dank an die Feuerwehr Kassel und die Bergwacht


 

 

 

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Programm Bau.Land.Partner+ ermöglicht Abwägung zwischen Chancen und Risiken

Warburg. Der Rat der Hansestadt Warburg hat sich einstimmig und mit Zustimmung aller Fraktionen des Rates für eine Teilnahme an der Initiative Bau.Land.Partner+ des Landes NRW entschieden.
Hierzu wird die Hansestadt Warburg in Kürze entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Land NRW und der Südzucker AG betreff des Areals der ehemaligen Zuckerfabrik in Warburg vereinbaren. Dabei hat der Rat der Teilnahme der Hansestadt Warburg am Förderangebot des Landes NRW Bau.Land.Partner+ und dem Abschluss einer entsprechenden Entwicklungsvereinbarung zugestimmt.

 
Ebenso stimmte der Rat dem Abschluss einer notariellen Beurkundung eines konkreten Ankaufsinteresses der Stadt unter Vorbehalt einer späteren endgültigen Entscheidung durch den Rat der Hansestadt Warburg zu.
Das Landesprogramm ermöglicht die Unterstützung der Kommunen bei der Brachflächenentwicklung und der Aktivierung von Flächenpotenzialen, deren Entwicklung bisher an der Wirtschaftlichkeit gescheitert sind.
Voraussetzung hierbei ist ein geäußertes Erwerbsinteresse der Kommune und die Verkaufsbereitschaft des Eigentümers. Beides liegt nach intensiven Vorgesprächen seitens der Hansestadt Warburg mit Vertretern der Südzucker AG vor. Man ist sich gegenseitig der Verantwortung für den Standort bewusst, da die Zuckerfabrik über fast 1 ½ Jahrhunderte die Stadt geprägt hat und die Entscheidung zur Schließung im Jahr 2019 ein schwerer Schlag für die Stadt war.

Bürgermeister Tobias Scherf ist es wichtig, dass im weiteren Prozess Chancen und Risiken miteinander abgewogen werden. Durch die Übernahme der Gutachterkosten durch das Land in Höhe von 90% wird für fundierte Planungen und Standortuntersuchungen gesorgt. Die Wirtschaftlichkeit wird ebenso betrachtet wie die Entwicklung an einer entsprechenden Förderperspektive durch das Land NRW, so dass im Anschluss der Rat abschließend entscheiden kann.

„Ich freue mich, dass die Fraktionen des Rates der Hansestadt Warburg einstimmig diesen Beschluss gefasst haben, um eine weitere Chance der Stadtentwicklung zu nutzen und eine sinnvolle Perspektive für das Gelände der Zuckerfabrik zu schaffen. Wir wollen dabei die Potenziale sehen, die durch die gute Verkehrsanbindung, die Nähe zur Stadt und die dynamische Entwicklung unseres Mittelzentrums vorhanden sind.“, so Bürgermeister Tobias Scherf.
Im weiteren Prozess wird nun das Land eine erste Bestandsaufnahme und Ersteinschätzung über das Gelände vornehmen, eine Analyse erstellen, sowie eine Entwicklungsvereinbarung mit der Hansestadt Warburg treffen.
Bis zur tatsächlichen Entwicklung des Geländes z.B. hin zu einem Wohnquartier mit Kleingewerbe, Wohnen, Co-Working Spaces oder anderer Ideen sind noch viele Hürden zu nehmen und zahlreiche Akteure einzubinden.
Die Stadt ist der GfW (Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter) und seinem Geschäftsführer Michael Stolte sehr dankbar, dass eine intensive Begleitung im Rahmen des Prozesses erfolgt.

Hintergrund:
Am östlichen Rand der Kernstadt Warburg befindet sich das Gelände der Zuckerfabrik Warburg, deren Betrieb Anfang 2019 nach Abschluss der Kampagne dauerhaft eingestellt wurde. Eigentümerin ist die Südzucker AG mit dem Sitz in Mannheim.

Angesichts der benachbarten Wohnbebauung im Westen und Südwesten des Geländes bietet sich eine Neunutzung als Wohn- oder Mischgebiet mit allenfalls nicht störendem Gewerbe/Dienstleistungen an. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Bahnhof Warburg mit angeschlossenen Busverbindungen. Die Innenstadt sowie die Arbeitsmöglichkeiten in den nahen Gewerbegebieten sind in wenigen Minuten fußläufig zu erreichen.
Im Flächennutzungsplan und aktuellen Regionalplan ist der Bereich noch überwiegend als GI-Fläche (Industriegebiet für großflächige, auch störende Betriebe) dargestellt. Ein Bebauungsplan liegt noch nicht vor. Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes und anschließender, kommunaler Bauleitplanung ist eine Umwandlung zum Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) vorgesehen und beantragt. Die Bezirksregierung Detmold hat hierzu bereits Zustimmung signalisiert.

Vor einer Realisierung von Neunutzungen sind verschiedene Problemstellungen zu eruieren, zu besprechen und zu lösen. Hierbei handelt es sich z.B. um eine Klärung einer möglichen Altlastensituation, der Freimachung des Geländes (Beseitigung bzw. Abriss von Gebäuden, Betriebseinrichtungen, Befestigungen), Wertmittlungen und Vermarktungswege und – optionen.
Dies bedarf einer intensiven Kommunikation und Kooperation zwischen der Südzucker AG und der Hansestadt Warburg.
Daher hat sich die Hansestadt im März 2021 im Rahmen des 7. Auswahlverfahrens um Aufnahme in die Initiative beworben. Mit Schreiben vom 2. Juni 2021 hat die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mitgeteilt, dass der Aufnahme der Hansestadt Warburg als neuer Standort zugestimmt wird.

Im Folgenden fanden mehrere Abstimmungs- und Informationsgespräche mit Vertretern der landeseigenen NRW.URBAN statt, denen sich im Oktober 2021 ein gemeinsamer Termin anschloss, an dem auch Vertreter der Südzucker AG teilnahmen. Hierbei wurden die Verfahrensschritte, Rechtsfolgen und spezifische Details des Südzuckergeländes erörtert und seitens der NRW.URBAN dafür geworben, an einer Weiterentwicklung der Initiative, die den Namen Bau.Land.Partner+ trägt, als Pilotprojekt teilzunehmen, zumal diese zusätzliche Vorteile für die Beteiligten mit sich bringt.

Seitens der Vertreter der Südzucker AG und von Seiten der Verwaltung wurde grundsätzliches Interesse, am Projekt teilzunehmen -jeweils unter dem Vorbehalt der Gremien-, signalisiert, wobei die Südzucker AG ebenfalls bereit wäre, der Stadt ein Vorkaufsrecht notariell einzuräumen und die Flächen nicht an etwaige andere Interessenten zu veräußern. Sowohl die notarielle Beurkundung des Ankaufsinteresses durch die Stadt als auch des Vorkaufsrechtes durch Südzucker ist Grundvoraussetzung für das Projekt.

DER BEGINN

Ausbau und Blütezeit

 

Schließung

Hansestadt Warburg


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Ab dafür! Der satirische Jahresrückblick von und mit Bernd Gieseking

 

2., 3., 4. und 5.1.2022, jeweils um 19.30 Uhr

Südflügel, KulturBahnhof Kassel

Tickets: Bei allen Vorverkaufsstellen sowie während der Galerie-Öffnungszeiten, online unter caricatura.de

Es gilt die 2G-Regel

Nachdem der alljährliche satirische Jahresrückblick von und mit Bernd Gieseking im letzten Jahr pandemiebedingt hatte ausfallen müssen, heißt es nun endlich wieder: »Ab dafür!«. Satire und Komik, Kommentar und Nonsens über den alltäglichen Wahnsinn des vergangenen Jahres, eine rasante Achterbahnfahrt durch Peinlichkeiten und Höhepunkte der letzten zwölf Monate, einen Jahresrückblick von A bis Z, über die Zeit zwischen Januar und Dezember, frech, schnell, sauber, komisch – all das serviert Bernd Gieseking an sechs Terminen im Südflügel des Kasseler KulturBahnhofs.

Es gelten die aktuellen Corona-Regeln. Bitte informieren Sie sich auf www.caricatura.de. Um während der jeweiligen Veranstaltung einen coronakonformen Abstand gewährleisten zu können, ist die Anzahl der Plätze reduziert. Der Veranstaltungsraum ist zudem mit modernen Hochleistungsluftfiltern ausgestattet und wird in der Pause gelüftet.

Foto: Thomas Rosenthal


Beste Bilder: Die Cartoons des Jahres 2021

Bis 27.2.2022

Di-Sa 12-19 Uhr / So, Feiertage 10-19 Uhr

Eintritt: 5 Euro, 4 Euro ermäßigt

Caricatura Galerie, Kassel

Es gilt die 2G-Regel

Corona hatte die Welt auch 2021 fest im Griff. Nicht verkehrt also, dass sich das Jahr dem Ende neigt und es endlich wieder Zeit ist für den ultimativen Jahresrückblick: Beste Bilder! Cartoons von 78 Künstler:innen zeigen nicht nur bisher noch unbeleuchtete Aspekte des pandemischen Ausnahmezustands, nein, auch jenseits von Corona hatte das ausgehende Jahr einiges zu bieten.


Themen des Jahres

Impfen hieß das Zauberwort zu Beginn dieses Spritzenjahrs. Gefolgt von heftigen Diskussionen über Sinn und Unsinn von Inzidenzwerten, Impfpflicht, 3G, 2G. Mehr oder weniger Sinnvolles wurde auch zum Thema Gendern verbreitet. Im Sommer dann drängten sich gleich zwei K-Fragen in den Vordergrund: Wer wird Kanzler:in und wie steht’s um den Klimawandel? Der Hochwasserkatastrophe in Deutschland folgte das Desaster in Afghanistan. Während Trump sich schon im Januar aus dem Weißen Haus verabschieden musste und Putin bis 2036 Chef von Russland bleiben kann, war vor der Bundestagswahl nur eines klar: Merkel wird gehen.


Deutscher Cartoonpreis

Fast 220 Cartoonist:innen reichten etwa 3000 Cartoons zur Auswahl für die »Besten Bilder« ein und bewarben sich damit auch für den vom Lappan Verlag vergebenen »Deutschen Cartoonpreis 2021«, dessen Verleihung erstmals im Rahmen der Ausstellungseröffnung in Kassel stattfindet.


Siegercartoons

In der Ausstellung dürfen selbstredende die drei Siegercartoons genausowenig fehlen, wie der der mittlerseile Tradition gewordene »Beste Bilder«-Wandkalender, der bis zum Jahresende jeden Tag um einen aktuellen Cartoon ergänzt wird. Zusammengefasst heißt das: Wer diese Ausstellung verpasst, hat das Jahr 2021 verpasst und kann 2022 eigentlich auch gleich zuhause bleiben!


Sonderöffnungen: 6., 13. und 20.12.2021

Am 24. und 31.12.2021 sowie am 1.1.2022 bleibt die Galerie geschlossen


Ergebnisausstellung der Sommerakademie für Komische Kunst

Bis 9.1.2022

Di, Do-So 10-17 Uhr / Mi 10-20 Uhr

Stadtmuseum Kassel

Eintritt: 4 Euro, 3 Euro ermäßigt

Es gilt die 2G-Regel

Nachdem im vergangenen Jahr pandemiebedingt nur eine Light-Version der Sommerakademie für Komische Kunst angeboten werden konnte, wurde für dieses Jahr besonders auf die Mindestabstände geachtet und ein Online-Workshop durchgeführt. Vom 19. bis 24. September fanden sich Nachwuchszeichner:innen  aus dem deutschsprachigen Raum virtuell zusammen. Die Leitung übernahmen die Cartoonisten Michael Holtschulte und Oli Hilbring. Tagesreferent:innen ergänzten die Inhalte um verschiedene Aspekte, wie das Verhältnis zwischen Künstler:in und Verlag, Magazin oder Zeitung, und gaben ihre Erfahrungen weiter. Es entstanden Cartoons nach verschiedenen Aufgabenstellungen. Die Ausstellung im »Kasselblick«-Raum des Stadtmuseums Kassel zeigt noch bis zum 9. Januar 2022 die Ergebnisse des Workshops. Zur Ausstellung erschienen ist ein Katalog, der vor Ort oder im Caricatura Onlineshop erhältlich ist.


 

 

 

 

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Bei einem Brand am frühen Morgen des 28. Dezember brannte ein Wohnzimmer einer Erdgeschosswohnung eines Zweifamilienhauses im Kasseler Stadtteil Wehlheiden komplett aus.

Ein aufmerksamer Passant rettete durch sein beherztes Eingreifen das Leben der Bewohner, indem er sie aus dem Haus klingelte.

Die Bewohner blieben durch das beherzte Eingreifen glücklicherweise unverletzt.

Um kurz nach halb 7 erreichte die Leitstelle der Feuerwehr Kassel über den Notruf 112 die Meldung über einen Zimmerbrand in einem Zweifamilienhaus in der Georg-Thöne-Straße im Kasseler Stadtteil Wehlheiden.

Daraufhin wurde umgehend der Löschzug der Berufsfeuerwehr der Feuerwache 2, die Freiwillige Feuerwehr Kassel-Niederzwehren sowie 2 Rettungswagen zur Einsatzstelle entsendet. Beim Eintreffen der Feuerwehr hatten glücklicherweise schon alle Bewohner das Gebäude unverletzt verlassen. Und das nur, da ein Passant der auf dem Weg zur Arbeit war, das Feuer bemerkte und die Bewohner durch Klingeln darauf aufmerksam machte. Mit dieser Tat rettete er den Bewohnern vermutlich das Leben.

Das Wohnzimmer der Erdgeschosswohnung stand bereits in Vollbrand. Flammen schlugen aus einem großen Fenster und breiteten sich über die Hausfassade Richtung Obergeschoss aus.

Durch einen Trupp unter Atemschutz wurde der Brand durch die Feuerwehr zunächst im Außenangriff unter Kontrolle gebracht. Da die Wohnung im 1. Obergeschoss bereits verraucht war, wurde parallel mit einem Belüftungsgerät das Gebäude belüftet und durch einen weiteren Trupp unter Atemschutz das Gebäude kontrolliert. Im Weiteren Verlauf wurde der Brand von Innen komplett abgelöscht.

Durch das beherzte Eingreifen des Passanten wurde bei dem Brand glücklicherweise niemand verletzt. Die Feuerwehr verhinderte durch den schnellen und zielgerichteten Einsatz, dass sich das Feuer auf die Wohnung im 1. Obergeschoss ausbreitet. Der Einsatz der Feuerwehr war nach rund 1,5 Stunden beendet. Zur Brandursache ermittelt die Polizei. Während der Einsatzmaßnahmen war die Georg-Thöne-Straße im Bereich der Einsatzstelle komplett gesperrt. Feuerwehr Kassel


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An Silvester bleibt es auf den Straßen ruhig / ADAC Stauprognose für 31. Dezember bis 8. Januar

Der ADAC rechnet am langen Neujahrs-Wochenende sowie an den darauffolgenden Tagen bis zum zweiten Januar-Wochenende auf den Fernstraßen mit ruhigem Reiseverkehr. Hintergrund für die entspannte Verkehrslage sind unter anderem die Corona- Einschränkungen.

Anders als in Pandemie freien Jahren werden trotz der Weihnachtsferien deutlich weniger Urlauber und Ausflügler in Richtung Wintersportgebiete unterwegs sein. Und auch den Jahreswechsel werden die meisten voraussichtlich zu Hause feiern. Dieser Tag gehört ohnehin traditionell zu den ruhigsten im Jahresverlauf.

Ausflüge in die Naherholungsgebiete, Verwandtenbesuche und Fahrten ins benachbarte Ausland sind – abgesehen von einzelnen Hotspots – grundsätzlich möglich. Die Regierungen von Bund und Ländern raten allerdings, darauf besser zu verzichten. Auch haben etliche Nachbarländer ihre Einreisebedingungen verschärft, was Auslandsreisen erschwert.

Zum Ferienende sind ebenfalls keine größeren Verkehrsstörungen zu erwarten. Anders als an den Weihnachtstagen sind die Termine hier entzerrt. In den ersten Bundesländern beginnt die Schule direkt wieder nach Neujahr oder an den Tagen danach. Viele Bundesländer haben bis zum zweiten Januar-Wochenende frei.

Am Donnerstag, 6. Januar, ist in Bayern, Baden-Württemberg und Teilen Sachsen-Anhalts Feiertag (Heilige Drei Könige). Auswirkungen auf den überregionalen Verkehr hat das jedoch kaum.

Das sind die wichtigsten Staustrecken in den Weihnachtsferien (beide Richtungen):

  • Großräume Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt und München
    • A 1 Köln – Dortmund – Bremen – Hamburg
    • A 2 Dortmund – Hannover – Braunschweig – Berlin
    • A 3 Köln – Frankfurt – Nürnberg – Passau
    • A 4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt – Dresden
    • A 5 Hattenbacher Dreieck – Karlsruhe
    • A 6 Heilbronn – Nürnberg
    • A 7 Hamburg – Hannover und Würzburg – Füssen/Reutte
    • A 8 Karlsruhe – Stuttgart – München – Salzburg
    • A 9 München – Nürnberg
    • A 10 Berliner Ring
    • A 24 Hamburg – Berlin
    • A 61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen
    • A 81 Stuttgart – Singen
    • A 93 Inntaldreieck – Kufstein
    • A 95 /B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
    • A 99 Umfahrung München

    Autoreisen ins Ausland sind mit Auflagen prinzipiell möglich. Etwas mehr Fahrzeit sollte auf den Fernstraßen in die Wintersportorte, darunter auf der Tauernautobahn, Brenner- und Gotthard-Route, eingeplant werden. An allen deutschen Außengrenzen ist sowohl bei der Ausreise in das Nachbarland als auch bei der Einreise nach Deutschland generell mit Wartezeiten durch verstärkte Kontrollen zu rechnen. Die jeweils geltenden Bestimmungen (in der Regel Nachweis über Impf- bzw. Genesenen-Zertifikate oder Testanforderungen) werden meist stichprobenartig kontrolliert. Schwerpunkte der Kontrollen sind dabei die Hauptgrenzübergänge an den Autobahnen.

ADAC


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Beschluss vom 24. November 2021 – 4 StR 315/21

Das Landgericht Wiesbaden hatte den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und Störung öffentlicher Betriebe zu einer Freiheitstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte an der ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke Köln-Frankfurt auf einer Länge von etwa 83 Metern die Befestigung einer Schiene gelöst. Dabei rechnete er mit der Möglichkeit, dass es aufgrund der ständigen Befahrung dieses Streckenabschnitts zu einer Verschiebung des Schienenstranges und schließlich zu der Entgleisung eines ICE-Zuges mit tödlichen Folgen kommen konnte.

Die Manipulation konnte noch rechtzeitig entdeckt und die Strecke gesperrt werden.

 

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden verworfen, weil dessen Überprüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Vorinstanz: 

Landgericht Wiesbaden – Urteil vom 29. März 2021 – 2 Ks – 6160 Js 213979/20

Karlsruhe, den 28. Dezember 2021

Pressestelle des Bundesgerichtshofs


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(ots) Kassel-Nord: Ein Unbekannter hat am Sonntagmorgen in der Kasseler Mombachstraße eine 26 Jahre alte Frau belästigt und begrapscht. Anschließend flüchtete der Täter unerkannt. Die daraufhin sofort eingeleitete Fahndung nach dem unbekannten Mann durch mehrere Streifen der Polizei verlief ohne Erfolg. Die Kasseler Kripo ermittelt nun wegen sexueller Belästigung und sucht Zeugen, die Beobachtungen im Zusammenhang mit der Tat gemacht haben.

Der Notruf des Opfers war gegen 7 Uhr am Morgen des 2. Weihnachtsfeiertages bei der Polizei eingegangen. Wie die 26-Jährige aus Kassel den aufnehmenden Beamten des Polizeireviers Nord schilderte, war sie zuvor auf ihrem Heimweg durch die Mombachstraße in Richtung Wolfhager Straße gelaufen. In Höhe der Heckershäuser Straße hatte sich der Mann von hinten angenähert und zunächst anzügliche Bemerkungen gemacht. Die Frau wehrte sich gegen den zunehmend aufdringlichen Unbekannten, indem sie ihn aufforderte, sie in Ruhe zu lassen. Als sie die Polizei rufen wollte, bedrängte und begrapschte der Täter sie, bevor er durch das Gebüsch in Richtung Lewinskistraße flüchtete. Von ihm liegt folgende Beschreibung vor:

   - Ca. 20 Jahre alt, 1,70 bis 1,80 Meter groß, dunkle Hautfarbe, 
     trug eine graue Jogginghose, eine grüne Kapuzenjacke, blaue 
     Sportschuhe, eine hellblaue OP-Maske, sprach gebrochen Deutsch.

Zeugen, die im Bereich des Tatorts verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder den Ermittlern des für Sexualdelikte zuständigen Kommissariats 12 der Kasseler Kripo Hinweise auf den unbekannten Täter geben können, melden sich bitte unter Tel. 0561-9100 beim Polizeipräsidium Nordhessen.

 

Polizeipräsidium Nordhessen


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Die niedergelassenen Ärzte stellen einen Impfrekord nach dem nächsten auf: Das Engagement in den Praxen ist enorm, zahlreiche Haus- und Fachärzte sowie die Medizinischen Fachangestellten arbeiten am Limit. Wie groß die nervliche Belastung dabei ist, lässt nun das Ergebnis einer Umfrage des Ärztenachrichtendienstes (änd) erahnen: Ständige Terminverschiebungen aufgrund schwieriger Impfstoff-Lieferbedingungen und Pöbeleien durch Impfgegner gehören vielerorts zur Tagesordnung.

An der Befragung des Branchendienstes beteiligten sich vom 20. bis zum 26. Dezember über 1.200 niedergelassene Haus- und Fachärzte, die derzeit gegen Corona in ihren Praxen impfen. Erschreckendes Resultat: Rund jeder vierte Arzt (24 Prozent) gab an, in der Praxis schon einmal von Impfgegnern beleidigt oder beschimpft worden zu sein. 19 Prozent sprachen dabei von Einzelfällen, 5 Prozent registrierten mehrfach solche Vorgänge.

In der Regel handelt es sich den befragten Ärzten zufolge dabei um verbale Attacken von Patienten. In Einzelfällen berichten die Niedergelassenen aber auch von Drohbriefen, direkten Gewaltandrohungen oder zerstörten Schildern. Auffällig auch: Anonyme Internetbewertungen werden von Impfgegnern offenbar gern als Kritikinstrument missbraucht.

Impfaktion verlangt Zusatzarbeit

Dass die deutliche Mehrzahl der Ärzte ihre wöchentliche Arbeitszeit aufgrund der Impfungen nach oben schrauben muss, zeigte kürzlich schon eine Erhebung des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (ZI). Und auch die Umfrage des änd bestätigt den Mehraufwand: 82 Prozent der befragten Ärzte gaben an, dass sie aufgrund der Impfaktion ihre wöchentliche Arbeitszeit spürbar erhöhen mussten. Auf die Frage nach den zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden gaben die meisten Ärzte zwischen fünf und zehn zusätzliche Arbeitsstunden pro Woche an.

Zusatzbelastung auch für die MFA: Auf die Frage, ob sich die Arbeitsbelastung für das ganze Praxisteam durch die Impfungen erhöht habe, antworteten satte 66 Prozent der Ärzte, dass die Belastung „stark gestiegen“ sei, weitere 30 Prozent sehen eine „etwas gestiegene“ Arbeitsbelastung.

Praxen fordern Lieferungen in Einzeldosen

Die große Mehrheit der impfenden Ärzte (70 Prozent) impft laut Umfrage an einem eigens dafür freigehaltenen Tag oder Zeitraum und nicht ausschließlich im Rahmen der normalen Sprechstunde. Warum genau dies auch nur schwer möglich ist, lassen die Antworten auf die Frage nach möglichen Verbesserungen der derzeitigen Impfkampagne erahnen: Neben reduzierter Bürokratie und zuverlässigeren Impfstofflieferungen steht insbesondere die Lieferung in leichter zu verplanenden Impfstoff-Einzeldosen ganz oben auf der Wunschliste der impfenden Praxisärzte. Forderungen nach mehr Honorar werden dagegen nur selten aufgeführt.

Dass organisatorische Probleme die Praxisteams derzeit belasten, zeigen auch die Fragen nach der Terminvergabe: Mehr als jeder dritte Arzt (36 Prozent) gab an, dass er in den vergangenen Wochen häufig Impftermine verschieben und Patienten vertrösten musste, weil der Impfstoff nicht wie erwartet geliefert wurde. Weitere 37 Prozent berichteten von seltenen Verschiebungen.

Biontech nach wie vor der Patienten-Liebling

Der änd stellte auch die Frage, welcher Impfstoff derzeit von den Patienten am häufigsten aktiv nachgefragt wird. Das Ergebnis war zu erwarten – überrascht jedoch in seiner Deutlichkeit: 95 Prozent der Ärzte gaben an, dass die Patienten eindeutig den Impfstoff Comirnaty (Bointech) bevorzugen. Nur vier Prozent der Niedergelassenen berichten von überwiegenden Forderungen nach Spikevax (Moderna).

Große Mehrheit der Niedergelassenen bleibt am Ball

Bleibt noch die Frage, ob die derzeit impfenden Ärzte die Arbeitsbedingungen akzeptieren und weitermachen – oder ob der eine oder andere Niedergelassene aufgrund der organisatorischen Herausforderungen an einen Stopp der Impfaktion denkt. Letzteres ist offenbar bei 22 Prozent der befragten Ärzte der Fall. Sie wählten die Antwort „Ich habe bereits darüber nachgedacht, mit den Impfungen aufzuhören, bin mir aber noch nicht sicher.“

Den festen Entschluss, die Impfaktion bald zu beenden, haben nach eigenen Aussagen schon 5 Prozent der Ärzte gefasst. Die große Mehrheit von 73 Prozent der impfenden Ärzte ist jedoch sicher: „Ja, ich werde so lange Impfungen anbieten, wie es meines Erachtens nötig ist.“

An der änd-Befragung beteiligten sich vom 20. bis zum 26. Dezember insgesamt 1.257 niedergelassene Haus- und Fachärzte, Mitglieder des änd, die derzeit gegen Corona in ihren Praxen impfen.

 

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OV von Ärztenachrichtendienst Verlags-AG (änd)

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Wenn Sie ein Unternehmen betreiben und Bitcoin akzeptieren, ist Ihr Unternehmen im Jahr 2021 wirklich ein Statussymbol. Es spielt keine Rolle, ob Ihr Unternehmen Bitcoin für das Marketing nutzt oder mit der Zeit geht. Viele Unternehmen haben durch die Einführung dieser neuen Technologie in ihrem Geschäft positive Vorteile gesehen. Die großen Unternehmen akzeptieren Bitcoin-Zahlungen, und Sie werden erfreut sein zu erfahren, dass die Liste dieser Unternehmen, die Bitcoin akzeptieren, von Tag zu Tag wächst. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die wichtigsten Unternehmen, die Bitcoin als Zahlungsmittel akzeptieren. Wenn Sie auch nach einer Plattform suchen, um in bitcoin zu investieren, ist Offizielle Deutsche Website ausgezeichnete Wahl.

Große Unternehmen, die Bitcoin akzeptieren!

Microsoft!

Microsoft ist eines der großen Unternehmen, das Bitcoin erst seit 2014 in seinem Online Xbox Store akzeptiert. Es ist nicht zu leugnen, dass dieses Unternehmen auch zu den frühen Anwendern dieser Technologie gehört. Allerdings legte das Unternehmen zunächst eine vorübergehende Pause auf die Zahlungen von bitcoin wegen seiner sehr hohen Volatilität. Doch jetzt wird diese digitale Währung wieder akzeptiert, insbesondere für die Guthaben im Xbox Store. Der Eigentümer von Microsoft, Bill Gates, hat sich schon oft öffentlich über bitcoin geäußert. Seiner Meinung nach ist bitcoin eine digitale Währung, die viel besser ist als andere Währungen.

Home Depot!

Sie haben vielleicht schon von Home Depot gehört, der bedeutendsten Baumarktkette in den USA.  Die Akzeptanz von Bitcoins durch dieses Unternehmen ist eine große Sache, denn Sie können Ihr komplettes Haus bauen, indem Sie das Material kaufen und Ihre digitalen Bitcoins verwenden. Sie müssen wissen, dass Home Depot Bitcoin-Zahlungen über das Kassensystem von Flexa akzeptiert, das in den Geschäften installiert ist. Dieses System macht es sehr einfach für die Menschen zu überprüfen, indem Sie die Bitcoin, so dass, wenn Sie nach Möglichkeiten suchen, um Ihre Bitcoin zu verbringen, was ist besser als immer Ihr eigenes Haus von dieser Krypto-Investition.

Starbucks!

Starbucks ist die Lieblingsmarke von Millionen von Menschen. Manche Menschen können nicht einmal den Tag überleben, ohne ihren außergewöhnlichen Starbucks-Kaffee zu trinken. Sie werden erstaunt sein zu erfahren, dass Sie jetzt bei Starbucks einkaufen und die Rechnung mit Ihrem Bitcoin-Bestand bezahlen können. Dieses Unternehmen akzeptiert Bitcoin-Zahlungen, was eine tolle Sache ist. Allerdings enttäuschte das Unternehmen früher die Nutzer, als berichtet wurde, dass Starbucks ab 2019 Bitcoin-Zahlungen in seinen Filialen akzeptieren würde. Später stellte das Unternehmen jedoch klar, dass die Berichte in vielerlei Hinsicht gefälscht sind. Die erste Sache ist, dass sie die Bitcoin-Zahlung nicht direkt akzeptieren werden. Stattdessen wird es eine Partnerschaft mit der zukünftigen Bitcoin-Börse Bakkt eingehen, und das Unternehmen wird ab Mitte 2020 Bitcoin-Zahlungen akzeptieren, wenn diese App eingeführt wird. Nach der Einführung dieser App begann das Unternehmen, Bitcoin-Zahlungen zu akzeptieren.

Überangebot!

Overstock ist das Unternehmen, das sein Geschäft in der Einkaufswelt und im Bereich der digitalen Währung ausbaut. Sie sollten wissen, dass das Unternehmen Overstock nicht nur die Bitcoin-Zahlung Bit akzeptiert. Sie akzeptieren die Zahlungen von mehreren Arten von Kryptowährungen. Das Beste daran ist, dass dieses Unternehmen nicht nur die Zahlung von Bitcoin akzeptiert, sondern auch diese digitale Währung hält. Um die Zahlung in Form von Bitcoin auf dieser Plattform, alles, was Sie tun müssen, ist wählen Sie die Option von Bitcoin an der Kasse Verfahren.

Vollwertkost!

Dieses Unternehmen arbeitet mit der Flexa-Ausgabe-App namens Spend zusammen. Mit dieser App können Sie mit Ihrem Bitcoin-Guthaben ganz einfach Vollwert-Lebensmittel kaufen. Sie sollten jedoch wissen, dass diese App die Benutzer nicht darauf beschränkt, nur Vollwertkost zu kaufen. Sie werden beeindruckt sein, wenn Sie erfahren, dass GameStop, Baskin Robbins, Regal Cinemas und Jamba Juice ebenfalls zu den verschiedenen Unternehmen gehören, die Bitcoin-Zahlungen akzeptieren.

Die Schlusszeilen!

Vielleicht haben Sie sich inzwischen mit den Top-Unternehmen vertraut gemacht, die Bitcoins akzeptieren. Sie können sehen, dass sich die Welt in Richtung Digitalisierung bewegt und die Akzeptanz von Bitcoin mit jedem Tag zunimmt. Wenn Sie also auch ein Unternehmen betreiben, sollten Sie anfangen, Bitcoin zu akzeptieren, um die hervorragenden Vorteile zu nutzen.


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Die Frühbuchersaison für Pauschalreisen 2022 läuft an. Aufgrund der anhaltenden Coronapandemie ist dabei Flexibilität besonders wichtig: 73 Prozent der Reisenden, die im April und später verreisen, entscheiden sich für Angebote, die kostenlos oder sehr günstig storniert oder umgebucht werden können.

Bei CHECK24 filtern Verbraucher*innen gezielt nach solchen Angeboten. Mit einem Klick lassen sich Pauschalreisen anzeigen, die kostenlos oder zu geringen Kosten stornierbar sind, d. h. Reisende können sich, wenn etwas dazwischen kommt, kurzfristig für eine andere Urlaubsdestination entscheiden.

Hier geht es zu einer aktuellen Liste mit den Bedingungen der Reiseveranstalter, die bei der Reisesuche direkt berücksichtigt werden.

Häufig kann die Reise dann bis 14 Tage vor Anreise storniert werden, ohne dass Kosten anfallen. Bei CHECK24 finden Kund*innen jetzt auch viele Angebote, die sogar bis 24 Stunden vor Reisebeginn kostenlos storniert oder umgebucht werden können. Außerdem lassen sich über die Filter flexibel stornierbare Angebote auf die gewünschte Stornierungsfrist eingrenzen.

„Mit der Möglichkeit, Reisen auch noch bis unmittelbar vor Reiseantritt zu stornieren, ermöglicht CHECK24 die Einstellung auf die veränderten Bedingungen in der Pandemie und kommt dem Wunsch vieler Verbraucher*innen nach mehr Flexibilität und Sicherheit bei Reisen nach“, sagt Martin Zier, Geschäftsführer Pauschalreise bei CHECK24.

Frühbucherrabatte bis 50 Prozent: sechs Nächte Mallorca für zwei Personen ab 586 Euro

Aufgrund von Frühbucherrabatten sparen Reisende derzeit bis zu 50 Prozent des Reisepreises. Sechs Nächte auf Mallorca mit Halbpension im Viersternehotel inklusive Flug gibt es ab 586 Euro für zwei Personen.1)

„Aufgrund der Frühbucherrabatte von bis zu 50 Prozent gibt es derzeit sehr günstige Pauschalreiseangebote“, sagt Martin Zier. „Und durch die flexiblen Angebote gehen Reisewillige keinerlei Risiko ein. Eine Stornierung oder Umbuchung ist bei vielen Anbietern bis kurz vor Reisebeginn möglich. Ein früher Vergleich und zeitige Buchung lohnen sich also.“

Die beliebtesten Reiseziele 2022: Türkei, Mallorca, Kanaren und Griechenland

Das bislang beliebteste Reiseziel 2022 der CHECK24-Kund*innen ist Side & Alanya in der Türkei. Auf Platz zwei und drei folgen Mallorca und Kreta. Neben weiteren griechischen und kanarischen Inseln erreicht auch Hurghada & Safaga in Ägypten die Top Ten.

Service für Kund*innen: kostenlose Beratung und einfache Reiseverwaltung im Kundenkonto

Bei sämtlichen Fragen rund um die Reisebuchung beraten über 300 CHECK24-Reiseexpert*innen persönlich per Telefon, Chat oder E-Mail. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in vielen Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren digitalen Reiseassistenten unterstützt. Im Online-Kundenkonto haben Urlauber*innen zu jeder Zeit und an jedem Ort alle Reiseunterlagen auf einen Klick verfügbar.

1)Suchkriterien: zwei Erwachsene, mind. vier Sterne, sechs Übernachtungen im Doppelzimmer (18.6. bis 24.6.2022), Abflug ab Düsseldorf, Transfer inklusive, kostenlos stornierbar, kostenlos umbuchbar (Stand: 20.12.2021)

 

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OV von Check 24 GmbH

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Landwirtschaftsminister Cem Özdemir hat sich gegen Ramschpreise für Lebensmittel ausgesprochen und mehr Wertschätzung gefordert. Dazu kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

„Wir können Cem Özdemirs Forderung nur unterstützen. Es gibt kein Menschenrecht auf Billigfleisch. Und es stimmt: Ramschpreise verhindern ein Mehr an Tierschutz. Umstellungsbereite Landwirte haben in diesem Billigpreissystem zudem keine Planungssicherheit.

Mehr Tierschutz benötigt massive Investitionen. Daher braucht es eine Tierwohlabgabe auf Fleisch, Milch und Eier. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dies alleine nicht reichen wird. Der Staat muss die Transformation mit zusätzlichen Fördergeldern anschieben und einen stabilen Rahmen schaffen, indem die Tierschutzvorgaben im Ordnungsrecht angehoben und Gesetzeslücken geschlossen werden. Der freie Markt wird es alleine nicht schaffen.

 

Am Ende muss es aus Tier-, Klima- und Umweltschutzgründen auch darum gehen, Tierbestände zu reduzieren und das Angebot pflanzlicher Alternativen weiter auszubauen. Man kann den Menschen ihre Ernährungsweise nicht diktieren, aber es gibt auch kein Recht auf das tägliche Stück Billigfleisch auf dem Teller. Tiere haben einen Wert, nicht nur einen Preis.“


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Der Jahreswechsel steht vor der Tür und lädt dazu ein, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen. Für viele Menschen ist der Jahresbeginn gleichzeitig ein willkommener Anlass, lästige Angewohnheiten abzulegen und neue Verhaltensweisen in den Alltag zu integrieren. Too Good To Go, die App zur Lebensmittelrettung, hat gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut YouGov in einer repräsentativen Studie gefragt: Haben die Deutschen tatsächlich gute Vorsätze für das neue Jahr? Und wenn ja, welche sind das? Mit knapp 60 Prozent trifft mehr als die Hälfte der Befragten Neujahrsvorsätze, viele davon mit Bezug zu einer nachhaltigeren Lebensweise. Vor allem die Reduzierung von Food Waste rückt dabei immer mehr ins Bewusstsein.

Die Klassiker: Körperliche Fitness und mehr Zeit für das Wesentliche

Mit „gesündere Ernährung“ oder „Abnehmen“ (je 29 Prozent) sowie „mehr Sport treiben“ (26 Prozent) stehen klassische Neujahrsvorsätze bei den Befragten an erster Stelle. An zweiter Stelle folgt der Vorsatz, sich mehr Zeit für sich selbst (21 Prozent) sowie für Familie und Freunde (18 Prozent) zu nehmen. Doch auch das Thema Nachhaltigkeit spielt für viele der Befragten eine Rolle: Jeweils 14 Prozent wollen im kommenden Jahr nachhaltiger leben beziehungsweise ihren Konsum generell reduzieren.

Im Trend: Steigendes Bewusstsein für Nachhaltigkeit bei Jüngeren

Der Vorsatz nachhaltiger leben zu wollen, wird von den 18- bis 24-Jährigen, im Vergleich zu anderen Altersgruppen, prozentual am häufigsten genannt (25 Prozent). Die meisten der Befragten in dieser Altersgruppe gaben außerdem an, sich das in diesem Jahr zum ersten Mal vorzunehmen. Ein Großteil aller Befragten, die im nächsten Jahr gerne nachhaltiger leben möchten – nämlich ganze 70 Prozent – hatten sich das schon für 2021 vorgenommen. 27 Prozent davon bewerten diesen Vorsatz für sich im Folgejahr sogar als noch wichtiger. Innerhalb der ältesten Altersgruppe (Personen ab 55 Jahren) gaben wiederum prozentual die meisten Befragten an, dass für sie nachhaltige Neujahrsvorsätze bereits in der Vergangenheit von Bedeutung waren.

Nachhaltigkeit im Alltag: Reduzierung von Food Waste für 90 Prozent wichtig

Nach Einschätzung der Befragten ist es im privaten Bereich vor allem ausschlaggebend, die Verschwendung von Lebensmitteln zu reduzieren. Ganze 90 Prozent sehen dies als wichtig an, noch vor Mülltrennung (87 Prozent), der Vermeidung von Plastikmüll (86 Prozent) oder dem Einkauf regionaler Lebensmittel (81 Prozent). Food Waste gilt als einer der Haupttreiber des Klimawandels, Studien zufolge sind zehn Prozent der globalen Treibhausgasemission auf Lebensmittelverschwendung zurückzuführen (vgl. WWF). Deswegen setzt sich Too Good To Go dafür ein, dass alle produzierten Lebensmittel auch konsumiert werden. Das bedeutet nicht nur weniger Ressourcenverschwendung, sondern ist auch gut für das Klima: Pro geretteter „Magic Bag“ lassen sich im Schnitt 2,5 kg CO2e einsparen. So bewahrt man die Umwelt mit lediglich einer Überraschungstüte pro Woche vor circa 130 kg Treibhausgasemissionen im Jahr – das entspricht einer Strecke von knapp 3.700 km mit dem ICE, also sechsmal so viel wie die Strecke von München nach Berlin.

 

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 Too Good To Go GmbH

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Obwohl für den Jahreswechsel 2021/2022 erneut ein grundsätzliches Böllerverbot im öffentlichen Raum gilt, werden zum Schutz vor Vandalismus wieder die 300 Parkscheinautomaten in Kassel mit speziellen Schutzhauben gesichert.

Diese Schutzmaßnahme hatte sich – nach den massiven Schäden durch nicht zugelassene Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel 2017/2018 – bereits in den vergangenen Jahren bewährt.

Ab Donnerstag, 30. Dezember 2021, werden – beginnend in der Parkgebührenzone II – wieder an den Parkscheinautomaten spezielle Stahlplatten montiert. Ab Montag, 3. Januar 2022, werden dann – diesmal beginnend in der Innenstadt – die Schutzhauben wieder entfernt.

Die Automaten sind in der Zwischenzeit außer Betrieb, werden aber so vor mutwilliger Beschädigung geschützt. Autofahrer, die ihr Fahrzeug über den Jahreswechsel in den gebührenpflichtigen Parkgebührenzonen abstellen, müssen keine Parkgebühren zahlen.

Die Straßenverkehrsbehörde weist allerdings darauf hin, dass dennoch die jeweilige Höchstparkdauer zu beachten ist. Dies ist der Beschilderung zu entnehmen.  Beim Parken in den Parkgebührenzonen muss daher eine Parkscheibe ins Fahrzeug gelegt werden. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Höchstparkdauer kontrollieren.

documenta-Stadt Kassel


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Im Jahr 2021 sind in Hessen insgesamt rund 332 Mio. Euro in die Infrastruktur von Landes- und Bundesstraßen investiert worden. Dazu zählten die Sanierung und der Neubau von Straßen, Brücken und Radwegen sowie Lärmschutz und der Um- oder Ausbau von Strecken oder Knotenpunkten. Dies teilte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Montag mit. Rund 187 Mio. Euro flossen in Bundesstraßen, 124 Mio. Euro in Landesstraßen. Für den Neubau und die Sanierung von begleitenden Radwegen wurden 13 Mio. Euro an Bundes- und 8 Mio. Euro an Landesstraßen investiert.

Bei den Bundesstraßen verteilten sich die Mittel hälftig auf Neu- und Ausbau sowie Sanierung.

Im kommenden Jahr werden die Landes- und Bundesmittel weiter aufgestockt. „2022 wird voraussichtlich so viel Geld wie noch nie für die Sanierung der hessischen Landesstraßen zur Verfügung stehen. Der Entwurf für den Landeshaushalt sieht eine Rekordsumme von 150 Mio. Euro für die Landesstraßen vor. Für den Radwegebau werden 13 Mio. Euro eingeplant, das gab es noch nie“, sagte der Verkehrsminister. Insgesamt sind 364 Mio. Euro von Bund und Land für den Straßen,Radwege- und Brückenbau vorgesehen, davon stammen 163 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt und 201 Mio. Euro vom Bund, davon 15 Mio. Euro für Radwege.

Jahr für Jahr werden mehr Landesstraßen saniert

„Der Schaden an der Salzbachtalbrücke und die monatelangen Verkehrseinschränkungen in und um Wiesbaden haben in diesem Jahr noch einmal schmerzlich vor Augen geführt, was passieren kann, wenn Brücken und Straßen über Jahrzehnte nicht erneuert werden. Um den Sanierungsstau mittel- und langfristig aufzulösen, stellen wir seit Jahren deutlich mehr Straßenbaumittel für den Erhalt des Straßennetzes zur Verfügung“, sagte Al-Wazir. Der Start der Sanierungsoffensive im Landesstraßenbau im Jahr 2016 und ihre Fortschreibung im Jahr 2020 sei daher „ein Paradigmenwechsel im Straßenbau in Hessen gewesen, hin zu mehr Planbarkeit und Transparenz und dem klaren Vorrang der Sanierung.“

Die Sanierungsoffensive mit dem Schwerpunkt Erhalt vor Neubau bei gleichzeitiger Erhöhung der Mittel zeige bereits Wirkung. Während von 2012 bis 2015 im Schnitt jährlich 77 Kilometer saniert wurden, waren es in den Jahren 2016 bis 2019 bereits durchschnittlich 125 Kilometer pro Jahr. Die Planungen für die Jahre 2020 bis 2023 sehen eine weitere Steigerung auf durchschnittlich 162 Kilometer pro Jahr vor.

Al-Wazir: „Jahrzehntelang wurde zu wenig in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur investiert. Dieser enorme Sanierungsstau kann nur Schritt für Schritt beseitigt werden. Aber die Zunahme an sanierten Straßenkilometern zeigt, dass unsere Sanierungsoffensive wirkt. Wir müssen hier kontinuierlich weiterarbeiten und am Ball bleiben.“ Wie nötig das sei, zeige sich an der letzten, Anfang 2020 erhobenen Zustandserfassung der Landesstraßen. Diese ergab, dass 49 Prozent der Landesstraßen zwar verkehrssicher sind, sich aber in einem schlechten oder sogar sehr schlechten Zustand befinden.

Nochmal mehr Geld für Radwege

Nicht nur die Mittel für Straßenerhalt und Neubau werden im kommenden Jahr erhöht. 2022 steht außerdem insgesamt deutlich mehr Geld für Radwege zur Verfügung. „Für eine erfolgreiche Verkehrswende brauchen wir gute und sichere Radwege. Darum werden im kommenden Jahr 28 Mio. Euro in die Radwegeinfrastruktur an Bundes- und Landesstraßen investiert. Allein die Landesmittel sollen von 8 auf 13 Mio. Euro erhöht werden“, so Al-Wazir. Wenn auch die Zuschüsse an hessische Kommunen und deren Anteil an den von Land und Bund geförderten kommunalen Radwegeprojekten mit betrachtet werden, dann steht im Jahr 2022 die Rekordsumme von 85 Mio. Euro für Investitionen in die Radwegeinfrastruktur bereit.

 

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OV von Land Hessen