„Bundes-Notbremse“ greift in Kassel ab Heute

Estimated read time 5 min read
[metaslider id=10234]
Die so genannte „Bundes-Notbremse“ ist mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft getreten. Daraus folgende Maßnahmen gelten in der Stadt Kassel ab Samstag, 24. April, für mindestens fünf Tage. Der Grund: An drei aufeinander folgenden Tagen hat die Anzahl der Corona-Neuinfektionen (7-Tage-Inzidenz) die laut IfSG maßgeblichen Schwellenwerte von 100, 150 und 165 überschritten.
Die 7-Tage-Inzidenz lag am 20. April bei 173, am 21. April bei 176 und am 22. April bei 198. Am Freitag, 23.

April, stieg die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Kassel auf 204,3. Nach § 28b Infektionsschutzgesetz gelten in Kassel folgende Regelungen:

 Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum (neu) sind beschränkt auf ausschließlich Angehörige eines Hausstandes (ohne Personenbeschränkung) oder Angehörige eines Hausstandes plus eine Person eines zweiten Hausstandes einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

 

Ausgangsbeschränkungen

Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr soll nur die-/derjenige das Haus verlassen, die/der einen guten Grund hat – also etwa zur Arbeit geht, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Bis 24 Uhr wird es weiterhin möglich sein, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen. Arbeitgebern wird empfohlen, ihren Beschäftigten entsprechende Bescheinigungen auszustellen, damit diese bei Kontrollen nachweisen können, dass für sie aus beruflichen Gründen eine Ausnahme von den Ausgangsbeschränkungen gilt.

 

Oberbürgermeister Christian Geselle sagte zu der ab Samstag geltenden Ausgangsbeschränkung in der Stadt Kassel: „Der Bundesgesetzgeber hat eine Entscheidung getroffen, die es zu akzeptieren gilt. Da ist es unerheblich, was ich persönlich davon halte. Die Inzidenz in Kassel ist leider sehr hoch, die Zahl der Neuinfektionen nimmt zu. Ordnungsamt und Polizei werden die Einhaltung der getroffenen Regelung kontrollieren. Ich habe die Erwartungshaltung und die dringende Bitte, dass sich alle an die Regelung halten.“

 

Schulen und Kitas

Aufgrund der 7-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist der Präsenzunterricht in Schulen in Kassel untersagt. Mögliche Ausnahmen bilden – in Zuständigkeit des Landes – Abschlussklassen und Förderschulen. Auch in Kindertagesstätten findet ab Montag, 26. April, keine Regelbetreuung mehr statt.

 

Die Landesregierung hat angekündigt, dass eine Notbetreuung möglich sein soll für Kinder von Alleinerziehenden sowie von Familien, in denen beide Elternteile berufstätig sind. Außerdem soll eine Notbetreuung möglich sein, wenn es das Kindeswohl erfordert sowie bei besonderen Härtefällen. Die Stadt Kassel trifft umgehend die notwendigen Vorbereitungen, damit die Notbetreuung auch in Einrichtungen der freien Träger sichergestellt ist. Das Land Hessen hat zur Organisation der Notbetreuung eine Übergangsfrist in Aussicht gestellt.

 

Gastronomie/Tourismus

Betriebe der Gastronomie bleiben geschlossen. Die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen ist möglich. Erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht am Ort des Erwerbs oder in seiner näheren Umgebung verzehrt werden. Der Abverkauf zum Mitnehmen ist zwischen 22 Uhr und 5 Uhr untersagt; die Auslieferung von Speisen und Getränken bleibt zulässig. Die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken ist untersagt.

 

Öffnungen von Geschäften

Auch bei einer hohen Inzidenz wird die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen verlässlich sichergestellt. Geöffnet bleiben unter bestimmten Bedingungen der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.

 

Die Abholung vorbestellter Waren in den übrigen Ladengeschäften bleibt zulässig (Click & Collect). In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung. Im Dienstleistungsbereich bleibt alles offen, was nicht ausdrücklich untersagt wird, also beispielsweise Fahrrad‐ und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.

 

Körpernahe Dienstleistungen – nur in Ausnahmen

Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona‐Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske und Einhaltung der Hygienevorgaben. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.

 

Eingeschränkte Freizeit‐ und Sportmöglichkeiten

Gastronomie und Hotellerie, Freizeit‐ und Kultureinrichtungen müssen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden.

Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes‐ und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz‐ und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.

 

Homeoffice

Die Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist, ist bereits jetzt schon Bestandteil der Corona‐Arbeitsschutzverordnung. Mit der Aufnahme in das Infektionsschutzgesetz wird die Homeoffice‐Pflicht verstärkt. Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice‐Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist.

 

Kultur

Zu schließen sind Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und Kinos.

Die Stadt Kassel beobachtet die weitere Entwicklung fortlaufend und wird gegebenenfalls über weitere Maßnahmen entscheiden. Aktuelle und weitergehende Informationen zur Entwicklung der Infektionszahlen sowie zu den Regelungen auf www.kassel.de/corona.

documenta-Stadt Kassel


[metaslider id=20815]

More From Author

+ There are no comments

Add yours

Wir freuen uns über Kommentare