GBA: Anklage gegen mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung “Junud al-Sham” erhoben

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(ots) Die Bundesanwaltschaft hat am 16. Februar 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den deutschen Staatsangehörigen Samoil D.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich im Jahr 2013 in Syrien an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Junud al-Sham” beteiligt (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) und zudem gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) verstoßen zu haben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Samoil D. reiste aufgrund seiner radikal-islamistischen Einstellung im Juli 2013 von Deutschland aus nach Syrien, um dort den bewaffneten Kampf gegen das syrische Regime aufzunehmen.

Er wollte sich an der Errichtung eines islamischen, an den Regeln der Scharia ausgerichteten Staates beteiligen und schloss sich deshalb Ende Juli 2013 der in der Provinz Latakia operierenden Gruppe “Junud al-Sham” (übersetzt: Soldaten Syriens) an.

Der Angeschuldigte erhielt ein Sturmgewehr des Typs AK-47 (“Kalaschnikow”) und absolvierte eine mehrwöchige militärische Kampfausbildung.

In der Folge leistete er Wachdienste, führte Kurierfahrten durch und kommandierte selbst eine Gruppe von Kämpfern der “Junud al-Sham”.

Daneben fungierte er als Sprecher in zwei Propagandavideos der Vereinigung, mit denen gezielt um neue Mitglieder in Deutschland geworben wurde.

Der Angeschuldigte kehrte zwar bereits Ende September 2013 wieder zurück in die Bundesrepublik Deutschland, identifizierte sich aber weiterhin mit der “Junud al-Sham” und vertritt immer noch eine radikal-islamistische Einstellung.

Der Angeschuldigte wurde am 31. August 2020 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 37 vom 1. September 2020) und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)


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