Nachfrage nach „Hessen-Darlehen“ im Landkreis steigt

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Wohnungsbauförderstelle in Hofgeismar bietet kostenlose Beratung an

Landkreis Kassel. „Das Interesse an Fördermitteln zum Hausbau und Hauserwerb im Landkreis Kassel ist deutlich gestiegen“, informiert Vizelandrat Andreas Siebert. So wurden 2020 „Hessen-Darlehen“ in einem Gesamtvolumen von über zwei Millionen Euro an Antragsteller mit kleinem oder mittlerem Einkommen im Landkreis vergeben. Rund 1,4 Millionen Euro wurden für den Erwerb einer bestehenden Immobilie verwendet. Weitere 600.000 für den Neubau.

Zum Vergleich: Im Jahr 2019 wurden im Landkreis insgesamt nur 615.000 Euro als „Hessen-Darlehen“ beantragt.

„Gerade jungen Familien und gemeinschaftlichen Wohnprojekten wird durch die günstigen Konditionen der Förderdarlehen die Möglichkeit gegeben, selbstgenutztes Wohneigentum zu erwerben oder zu bauen“, erläutert Siebert. Das „Hessen-Darlehen“ kann beim Bestandserwerb bis zur Hälfte der Gesamtkosten abdecken und ist kombinierbar mit Mitteln der KfW, des Baukindergeldes, der Denkmalpflege, der Städtebauförderprogramme und des Dorferneuerungsprogramms. Wichtig: Das zu fördernde Bauvorhaben darf vor Bewilligung des Förderdarlehens nicht begonnen worden sein. Im Falle eines Kaufs darf der notarielle Vertrag noch nicht geschlossen sein.

„Ich empfehle allen Interessierten vor Vertragsabschluss die kostenlose und kompetente Unterstützung durch das Servicezentrum Regionalentwicklung in Anspruch zu nehmen“, so Siebert. Die Mitarbeiterinnen der Wohnungsbauförderstelle beraten bei der Antragstellung und leiten die Anträge anschließend weiter.

Kontakt: Servicezentrum Regionalentwicklung, Wohnungsbauförderstelle, Manteuffel-Anlage 5, 34369 Hofgeismar (Öffnungszeiten 8 – 12 Uhr).

Aktuelle Konditionen für das „Hessen-Darlehen“:

  • 15 % Eigenleistung müssen erbracht werden, davon mind. 10 % Geldmittel
  • 20 Jahre Zinsbindung – Sollzins 0,60 % p.a.
  • Annuitätische Tilgung von 3 % p.a. bei 1 Tilgungsfreijahr
  • Sondertilgungen während der Zinsbindung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
  • Auszahlungskurs 99 %
  • Bearbeitungsentgelt 1 % der Darlehenssumme
  • Darlehenslaufzeit ca. 32 Jahre

Einkommensgrenzen Förderberechtigt sind Antragsteller, deren Gesamteinkommen folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigt:

1-Personenhaushalt: 36.400 Euro (brutto). 2-Personenhaushalt: 60.600 Euro (brutto) Zuschlag für jede weitere Person 12.050 Euro (brutto). Zusätzlicher Erhöhungsbetrag für jedes Kind 920 Euro (brutto).

LANDKREIS KASSEL


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