Die Maskenpflicht wird nochmals verschärft.
In öffentlichen Verkehrsmitteln und allen geöffneten Geschäften müssen ab sofort sogenannte
- OP-Masken oder
- Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden.
Homeoffice
DIe Arbeitgeber müssen den Beschäftigten künftig das Arbeiten im Home-Office überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen.
Besuche empfangen
Das Empfangen von Besuch ist weiterhin eingeschränkt.
Bis zum 14. Februar darf man sich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit nur einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person treffen.
15 KM Regel
Die Regel mit der sich EInwohner einer Region in der die Sieben-Tage-Inzidenz bei mehr als 200 Fällen pro 100 000 Einwohnern liegt,
nur noch in einem Radius von 15 Kilometern um den Wohnort bewegen dürfen, gilt weiterhin.
Ausnahmen gelten nur bei triftigen Gründen.
Gottesdienste
Gottesdienste sind nur unter strikten Auflagen möglich.
Zusammenkünfte von mehr als zehn Teilnehmern müssten dem zuständigen Ordnungsamt mindestens zwei Tage im Voraus angemeldet werden.
Auch hier gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Gesänge im Gottesdienst sind untersagt.
Schulen und Bildungseinrichtungen
Schulen und Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.
Ausnahmen gibt es, so will das Land Baden-Württemberg Grundschulen und Kitas voraussichtlich ab dem 1. Februar an schrittweise wieder öffnen.
Alten und Pflegeheime
In Alten- und Pflegeeinrichtungen müssen das Personal sowie für alle Besucherinnen und Besucher mehrmals pro Woche getestet werden.
Maskenpflicht gilt auch hier!
Corona-Hilfen für die Wirtschaft
Zudem wurden weitere Förderungen und Hilfen für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen beschlossen.
[metaslider id=20815]
+ There are no comments
Add yours