Corona-Impfung: Nebenwirkungen können auch Apothekern gemeldet werden

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(ots) Immer mehr Menschen werden in der nächsten Zeit gegen Covid-19 geimpft. “Die zugelassenen Impfstoffe sind umfassend geprüft und unsere schlagkräftigste Waffe im Kampf gegen die Pandemie. Apothekerinnen und Apotheker befürworten deshalb die Corona-Impfung und beraten ihre Patienten entsprechend”, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. “Wir können aber nicht ausschließen, dass es seltene noch nicht bekannte Nebenwirkungen gibt. Wie bei jedem neu zugelassenen Arzneimittel müssen wir die Verträglichkeit deshalb genau beobachten und auch offen über Ungewissheiten sprechen. Was ohne Impfung passiert, wissen wir aus leidvoller Erfahrung bereits: Bislang sind mehr als 46.000 Menschen in Deutschland im zeitlichen Zusammenhang mit Covid-19 verstorben.”

Die Impfung gegen Covid-19 erfolgt bislang nur in Impfzentren und durch mobile Teams. Die Patienten werden dort über Nutzen und mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt und dazu aufgefordert, auf die Verträglichkeit zu achten. Overwiening: “Wer möchte, kann seine Beobachtungen über die App safevac 2.0 des Paul-Ehrlich-Instituts melden. Wer kein Smartphone hat oder lieber mit einer Arzneimittel-Expertin oder einem -Experten sprechen möchte, kann in die Apotheke kommen.”

Apotheker*innen sind zur Meldung von Nebenwirkungen an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) verpflichtet. Im Vordergrund stehen dabei schwerwiegende oder noch unbekannte Nebenwirkungen. Overwiening: “Die Apothekerschaft ist auf diese Aufgabe durch Jahrzehnte lange Praxis vorbereitet und die AMK tauscht sich dabei regelmäßig mit dem Paul-Ehrlich-Institut aus.” Nach einer Impfung tritt häufig innerhalb von Tagen eine lokale Reaktion an der Impfstelle auf, die in der Regel nicht länger als drei Tage andauert. Das gilt auch für allgemeine Reaktionen des Körpers, wie zum Beispiel Abgeschlagenheit oder Kopfschmerzen.

Apotheker*innen übernehmen bei der Beratung von Patienten zu Arzneimitteln, also auch zum Impfstoffen, eine Schlüsselrolle. Overwiening: “Erst ein bis zwei Wochen nach der zweiten Impfung mit den derzeit zugelassenen mRNA-Impfstoffen baut das Immunsystem bei über 90 Prozent der Geimpften einen verlässlichen Schutz auf. Die zweite Impfung ist deshalb unverzichtbar und muss innerhalb von 42 Tagen nach der ersten stattfinden. Nach derzeitigem Kenntnisstand darf aber auch danach nicht auf Abstands- und Hygieneregeln verzichtet werden.”

 

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Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

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