„Land informiert über Impftermin-Anmeldung“

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400.000 Senioren werden angeschrieben – ab 12. Januar Anmeldung möglich

Wiesbaden. Anfang kommender Woche werden mehr als 400.000 Hessinnen und Hessen, die 80 Jahre und älter sind, einen Brief vom Land erhalten. Mit dem Schreiben informiert die Landesregierung diese Seniorinnen und Senioren darüber, wie sie ihren persönlichen Termin für die Corona-Schutzimpfung vereinbaren können. Die Anmeldung für einen Impftermin ist ab Dienstag, 12. Januar 2021, 8:00 Uhr möglich. Termine können zunächst für den Zeitraum vom 19. Januar bis 5. Februar 2021 vergeben werden. Diese Impfungen werden vorerst ausschließlich in den sechs Regionalen Impfzentren erfolgen. Erst- und Zweitimpfung finden an gleicher Stelle statt.

„Es ist nach wie vor zu wenig Impfstoff verfügbar, um großflächig die Schutzimpfungen durchzuführen. Deshalb wird aktuell noch ausschließlich durch die mobilen Teams in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern geimpft. Ab 18. Januar sind jedoch wöchentliche Impfstoff-Lieferungen durch den Bund zugesagt. Der stetige Nachschub ermöglicht es, dass dann einige Tausend Personen der höchsten Prioritätsgruppe auch in den sechs Regionalen Impfzentren ihren Schutz gegen das Virus erhalten können. Parallel werden die Impfungen in Alten- und Pflegeheimen sowie den Kliniken weitergehen. Angesichts der begrenzten Impfstoffmenge wird es anfangs auch nicht sofort für alle Seniorinnen und Senioren Termine zur Impfung geben können. Hier bitten wir um Geduld. Sobald weitere und mehr Impfstoffe zur Verfügung stehen, wird es zügiger vorangehen. Unser Versprechen steht: Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird geimpft“, so Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose.

Angesichts der bisherigen bundesweiten Erfahrungen, erwartet auch die Landesregierung ein sehr großes Interesse an der Terminvergabe. Es stehen dafür ein eigenes Callcenter mit geschultem Personal und entsprechenden Kapazitäten sowie eine für hohe Zugriffszahlen ausgelegte Webseite zur Verfügung. „Wir haben uns für die Terminvergabe bestmöglich vorbereitet, dennoch werden sich Wartezeiten nicht vermeiden lassen. Wir werden vorerst nur Termine für knapp drei Wochen vergeben können. Wir bitten daher um Verständnis dafür, wenn es zunächst nur wenige Seniorinnen und Senioren sein werden, die gleich zu Beginn der zweiten Impfphase in den Regionalen Impfzentren einen Termin bekommen. Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, werden alle 28 Impfzentren öffnen und dadurch auch eine deutlich größere Impfterminvergabe ermöglichen. Wann alle Impfzentren den Betrieb aufnehmen, ist keine Frage von Monaten, sondern nur noch von wenigen Wochen“, so Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose.

 

Zum Impftermin anmelden:

Ab dem 12. Januar 2021 können sich Personen aus der ersten Priorisierungsgruppe für ihren persönlichen Impftermin anmelden (bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Priorisierungsgruppen weiter unten). Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Frauen und Männer, die 80 Jahre und älter sind. Darüber hinaus sind insbesondere Angehörige mobiler Pflegedienste aufgerufen, einen Termin zu vereinbaren. Das Personal der Rettungsdienste soll vornehmlich in Absprache mit den Impfzentren und Hilfsorganisationen den Schutz gegen das Virus erhalten. Eine Terminvereinbarung kann entweder telefonisch oder über das Internet erfolgen. Um Überlastungsspitzen ein Stück weit entgegenzuwirken, bietet Hessen jeweils zwei Möglichkeiten an:

 

Anmeldung per Telefon über

116 117

oder

0611 505 92 888

Anmeldung im Internet-Anmeldeportal über:

impfterminservice.de

oder

impfterminservice.hessen.de

 Alle Wege führen gleichberechtigt zur Terminvergabe und beginnen

am 12. Januar 2021 um 8 Uhr.

Innenminister Peter Beuth und Gesundheitsminister Kai Klose erklärten: „Angehörige, Freunde und Bekannte können den Seniorinnen und Senioren gerne bei der Anmeldung für ihren Impftermin behilflich sein. Die Anmeldung über das Internet ist so einfach wie möglich gehalten. Dennoch kann dabei Hilfe nötig sein. Bei Bedarf können sich die Seniorinnen und Senioren auch ins Impfzentrum begleiten lassen. Diejenigen, die eine längere Wegstrecke nicht auf sich nehmen wollen, können die Öffnung der lokalen Impfzentren abwarten. Jene, die gänzlich immobil sind und auf eine Impfung zu Hause angewiesen sind, können das Formular unseres Informationsbriefes nutzen. Sie werden dann erfasst und zu Hause geimpft. Dies wird jedoch angesichts knapper Impfstoffmengen leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen.“

 Informationsbrief mit Formular für häusliches Impfen

Mit dem Informationsbrief der Landesregierung werden alle mindestens 80-Jährigen schriftlich über die Anmeldemöglichkeiten für die persönliche Schutzimpfung informiert und zugleich erfolgt darüber ein Erfassungsverfahren für die häuslichen Impftermine. Der Brief enthält deshalb ein Formular, das bei Bedarf ans Land zurückgeschickt werden kann. Es wird aufgrund der geringen Impfmengen noch einige Wochen in Anspruch nehmen, bis Hausbesuche durch mobile Impfteams in Hessen landesweit erfolgen können. Es ist daher nach wie vor von großer Bedeutung, dass Angehörige sowie Pflegerinnen und Pfleger die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin beherzigen, um die betroffenen Seniorinnen und Senioren vor einer Infektion zu schützen.

Der derzeit verfügbare und in der Bundesrepublik zugelassene Impfstoff von Biontech ist hochwirksam, aber sehr anspruchsvoll in der Verarbeitung. Er muss bei unter Minus 70 Grad Celsius gekühlt werden, kann nur wenige Tage in einem handelsüblichen Kühlschrank erhalten werden, ist nur sehr eingeschränkt transportabel und muss dann rasch verimpft werden.

Hessen hat bislang knapp 100.000 Impfdosen erhalten. Heute ist eine weitere Lieferung mit rund 49.000 Impfdosen eingetroffen. Wie bisher wird die Hälfte der verfügbaren Menge auf Anraten des Bundes zunächst sicher im Verteilzentrum des Landes bei rund minus 70 Grad eingelagert, um in jedem Fall die wichtige Zweitimpfung gewährleisten zu können. Diese soll in der Regel drei Wochen nach der Erstimpfung erfolgen. In dieser Woche wurden nahezu sämtliche Impfstoffe, die für Erstimpfungen zur Verfügung standen, an Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal von Alten- und Pflegeheimen durch mobile Impfteams verimpft. Zugleich haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kliniken Corona-Schutzimpfungen erhalten, die besonders im Kampf gegen SARS-COV-2 gefordert sind. Bislang haben so insgesamt rund 46.000 Personen in Hessen eine Schutzimpfung gegen das SARS-COV-2 erhalten. Die heute eingetroffenen Dosen werden weiter durch die mobilen Teams in den Alten- und Pflegeheimen und in den Krankenhäusern verimpft werden.

 

Erste Impfzentren öffnen am 19. Januar – Anmeldung ab 12. Januar für Personen ab 80 Jahre

Verbunden mit der Ankündigung des Bundes, dass ab 18. Januar wöchentlich weitere Impfstoff-Lieferungen folgen, öffnen in Hessen ab dem 19. Januar 2021 die ersten sechs Regionalen Impfzentren in Kassel, Gießen (Heuchelheim), Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt die auch für die Seniorinnen und Senioren der umliegenden Landkreise zur Verfügung stehen (s. Karte).

Die sechs Regionalen Impfzentren decken somit bis zur Öffnung der weiteren 22 Impfzentren folgende Landkreise mit ab:

  • Kassel: Stadt und Landkreis Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis
  • Fulda: Vogelsbergkreis, Landkreis Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg
  • Gießen (Heuchelheim): Wetteraukreis, Landkreis Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf
  • Frankfurt: Stadt Frankfurt, Stadt und Landkreis Offenbach, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis
  • Wiesbaden: Stadt Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg
  • Darmstadt: Stadt Darmstadt, Landkreis Bergstraße, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Groß-Gerau, Odenwaldkreis

 

Hintergrund: Bundesweite Einteilung der Priorisierungsgruppen laut Impfverordnung (Auszug)

 

Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 CoronaImpfV)

  • Personen ab 80 Jahre
  • Personen in Alten- und Altenpflegeeinrichtungen (Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen)
  • Mitarbeiter/innen ambulanter Pflegedienste
  • Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Covid-19-Expositionsri-siko (insb. Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste)
  • Mitarbeiter/innen in medizinischen Einrichtungen, in denen Personen behandelt werden, bei denen eine Covid-19-Infektion schwere bzw. tödliche Verläufe erwarten lässt (insb. Hämato-Onkologie, Transplantationsmedizin)

Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfV)

  • Personen ab 70 Jahre
  • Personen mit besonderem Risiko eines schweren oder tödlichen Infektionsverlaufs (Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Organtransplantierte)
  • Personen in Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften
  • Personen, die im öGD oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind

Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 CoronaImpfV)

  • Personen ab 60 Jahre
  • Personen, bei denen aufgrund einer bestimmten chronischen Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
  • Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,
  • Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,
  • Personen, die als Erzieher/innen oder Lehrer/innen tätig sind,
  • Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter/innen, Beschäftigte in Verteilzentren oder der Fleischverarbeitenden Industrie,
  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

 

Siehe Originaltext der Verordnung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf

Hinweis: Allgemeine Fragen rund um Corona werden weiterhin unter der

0800 – 555 4666 sowie unter corona.hessen.de beantwortet.


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