Stadt erlässt Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten

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Auf Grundlage der aktuellen Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie untersagt die Stadt Kassel im Benehmen mit der Museumslandschaft Hessen Kassel das Abbrennen von Feuerwerkskörpern für den 31. Dezember 2020 (Silvester) sowie den 1. Januar 2021 (Neujahrstag) an folgenden Örtlichkeiten:

  • „Bettenhäuser Dorfplatz“ (Stadtteil Bettenhausen), Teilstück der „Erfurter Straße“ zwischen „Kirchgasse“ und „Ringhofstraße“,
  • „Nordstadtpark“ (Nord-Holland); gesamte Grünfläche inkl. umlaufender Gehwege, zwischen Mombachstraße, Fiedlerstraße, Haarmannweg und Liebigstraße,
  • „Jägerstraße“ und „Untere Königsstraße“ (Innenstadt), „Jägerstraße“ zwischen Gießbergstraße und Untere Königsstraße; „Untere Königsstraße“ zwischen Kreuzung Am Stern bis zum Holländischen Platz, inklusive der Gehwege öffentlichen Flächen) vor den Liegenschaften „Wolfhager Str. 2“ und „Holländische Str. 17“,
  • „Wehlheider Platz“ (Wehlheiden), begrenzt durch die Liegenschaften „Kirchweg 36“, „Friedensstr. 2“, „Kirchweg 31“, entlang der Wittrockstraße bis zur „Wilhelmshöher Allee 123A“, entlang der Häuserfassade bis (erneut) zum „Kirchweg 36“,
  • „August-Bebel-Platz“ (Vorderer Westen), inklusive der den Bebelplatz umlaufenden Friedrich-Ebert-Straße samt der Gehwege bis zur Häuserfassade,
  • „Goetheanlage“ (Vorderer Westen), der Bereich der Goetheanlage umfasst neben der Grünfläche, den Spielplatzbereich im östlichen sowie die befestigte Fläche des Skater- und Basketballplatzes im westlichen Teil und wird umringt von der Goethestraße, Huttenstraße, Herkulesstraße und der Freiherr-vom-Stein-Straße.

 

Darüber hinaus gilt ebenfalls ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in der Karlsaue, im Umfeld der „Orangerie“, samt der Nebengebäude, im Bergpark, im Umfeld des „Schloss Wilhelmshöhe“ sowie dem „Herkules“.

Insbesondere zu den genannten Zeiten werden verstärkt Kontrollen der Stadt- und Landespolizei in den genannten Bereichen sowie im übrigen Stadtgebiet durchgeführt.

Die Stadt Kassel appelliert an alle Einwohnerinnen und Einwohner, sich auch in der Silvesternacht an die vorgegebenen Kontaktbeschränkungen zu halten und möglichst, auch außerhalb der genannten Flächen, auf das Abbrennen von Feuerwerk in diesem Jahr zu verzichten. Trotz dieser notwendigen Beschränkungen für dieses Silvester, wünscht die Stadt Kassel allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

documenta-Stadt Kassel


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