Deutsche Umwelthilfe und NRW-Landesregierung schließen Vergleich für die Saubere Luft und den Einstieg in die Verkehrswende in Aachen

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(ots) Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Saubere Luft in Aachen haben die DUH, das beklagte Land NRW und die Stadt Aachen einen Vergleich geschlossen. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt die Klage für Saubere Luft. Der Vergleich kam unter Vermittlung des früheren Vorsitzenden Richters am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, Prof. Max Seibert, zustande, der als Mediator agierte. In der Folge des Urteils des OVG für das Land vom 31. Juli 2019 (Az. 8 A 2851/18), hat die Stadt Aachen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ergriffen. Diese und weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid werden mit dem geschlossenen Vergleich nun beibehalten bzw. weiter umgesetzt.

Mit dem ausgehandelten Maßnahmenkatalog verpflichten sich das Land NRW und die Stadt Aachen, den Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid von 40 µg/m3 im Jahresmittel noch in diesem Jahr einzuhalten. Die DUH geht davon aus, dass mit dem Maßnahmenpaket, das unter anderem eine Verknappung von Parkraum, Verbesserungen des Angebots von Bus und Bahn sowie eine Umwandlung von Autospuren in Radspuren beinhaltet, der Grenzwert in Aachen in 2020 und auch in den Folgejahren eingehalten werden kann.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: “Unsere erfolgreiche Klage für die Saubere Luft sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch dem Oberverwaltungsgericht ist nun zu einem guten Abschluss gekommen. Nach dem zweiten Sieg der DUH vor Gericht in Folge, konnten wir in unserem Vergleichsgespräch Anfang Oktober mit dem Land NRW und der Stadt Aachen ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Grenzwerteinhaltung beim gesundheitlich besonders problematischen Dieselabgasgift Stickstoffdioxid beschließen. Dieses nun rechtlich verbindliche Maßnahmenpaket ist ein Schritt in eine echte Verkehrswende in Aachen. Wir sind zuversichtlich, dass Stadt und Land die Maßnahmen konsequent umsetzen. Wenn nicht, haben wir das Recht, weitergehende Maßnahmen wie ein Dieselfahrverbot über eine vereinbarte Schiedsstelle kurzfristig umzusetzen.”

Nachdem die DUH ihr Klageverfahren gegen das Land NRW für die Saubere Luft in Aachen bereits im Juni 2018 erstinstanzlich und im Juli 2019 auch in zweiter Instanz vor dem OVG Münster gewonnen hat, stieß die Stadt Aachen endlich weitergehende Maßnahmen an, um die Luftqualität zu verbessern. Somit wirkte sich die Einführung von Tempo 30 innerhalb des Alleenrings und auf Teilen der Monheimsallee sowie die Reduzierung von öffentlichem Parkraum bereits positiv auf die Luftqualität aus. Mit diesen und weiteren Maßnahmen soll nun erstmals die flächendeckende Grenzwerteinhaltung im Jahr 2020 erreicht werden.

Das erzielte Ergebnis kommentiert Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: “Mehr als zehn Jahre rechtswidrige Zustände in Aachen haben ein Ende. Es dauerte viel zu lang. Endlich ist es soweit.”

Die Nachrüstung der gesamten Busflotte der ASEAG bis Ende 2020 führt zu einer deutlichen Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung in Aachen. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch alle Busse von Subunternehmen, die die Umweltzone der Stadt Aachen befahren, den modernsten Abgasstandard erreichen oder elektrisch unterwegs sein.

Mit der vorerst versuchsweisen Umwandlung einer Auto-Spur zur Fahrradspur auf dem Adalbertsteinweg sollen Erkenntnisse für eine zeitnahe Umgestaltung des Adalbertsteinwegs zugunsten von Bus und Fahrrad gewonnen werden. Mit der dauerhaften Umgestaltung wird auch die Kreuzung Kaiserplatz den Anforderungen einer sicheren Radverkehrsinfrastruktur zukünftig gerecht. Die darüberhinausgehende Förderung des Radverkehrs wird durch zusätzliche Finanzressourcen und Personalkapazitäten sowie die Umsetzung der Forderungen des Radentscheids sichergestellt.

Weitere Verbesserungen der Luftqualität ergeben sich durch die unverzügliche Nachrüstung aller kommunalen Fahrzeuge, die unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Gründe nachrüstbar sind.

Damit die Menschen in Aachen dauerhaft von der besseren Luftqualität profitieren, wurden besonders strenge Regeln vereinbart, falls Maßnahmen geändert oder aufgehoben werden sollen. Dies ist erst dann möglich, wenn mindestens zwei Jahre in Folge die Stickstoffdioxid-Belastung mehr als 10 Prozent unterhalb des Grenzwertes lag. Auch nach Änderung der entsprechenden Maßnahmen darf die Belastung dauerhaft nicht mehr als 36 µg/m³ betragen. Damit geht die Stadt Aachen einen wichtigen Schritt hin zu verschärften Luftqualitätsgrenzwerten, deren Einführung die EU-Kommission bereits angekündigt hat.

Dies kommentiert Ugo Taddei, Rechtsanwalt bei ClientEarth: “Langsam aber sicher wird die Luftqualität in Deutschland besser. Aachen ist das aktuellste Beispiel, wo unsere Klage die städtische Luft von giftigen Abgasen befreit und die Gesundheit der Menschen schützt. Es gibt aber noch mehr zu tun. Viele Behörden und Unternehmen zögern immer noch, illegale Luftverschmutzung zu bekämpfen. Die wöchentlich neu zu Tage tretenden Beweise, wie Luftverschmutzung unsere Gesundheit schädigt, von Atembeschwerden bis neurologischen Krankheiten, machen eindeutig: Es gibt keine Entschuldigung für Untätigkeit.”

Alle Maßnahmen werden in einen neuen Luftreinhalteplan der Stadt Aachen aufgenommen und erhalten somit Rechtsgültigkeit. Der Luftreinhalteplan muss neben dem Maßnahmenpaket entsprechende Prognosen enthalten. Damit ist eine unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen garantiert. Die Vergleichsdokumente finden Sie hier: http://l.duh.de/p201026

 

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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V.

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