Änderungen im Fahrerlaubniswesen für Leichtkrafträder – KBA registrierte bereits 27.000 “196-er” im Zentralen Fahrerlaubnisregister

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Von Noop1958 – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=15707499

Flensburg, 26. Oktober 2020. Sechs Monate nach dem Inkrafttreten der Neuregelung im Fahrerlaubniswesen sind im Zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bundesweit bereits etwa 27.000 Berechtigungen zum Führen von Leichtkrafträdern mit 125 ccm und 11 kW, die auch elektrisch angetrieben sein können, unter geänderten Bedingungen eingetragen. Ziel ist es, mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen.

Ermöglicht wird dies durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, die am 31. Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Sie gilt in Deutschland für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, mindestens 25 Jahre alt sind und eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden absolviert haben. Im Führerschein wird die Berechtigung mit der Schlüsselzahl 196 dokumentiert. Wie die Auswertung des KBA zeigt, wurde in den ersten sechs Monaten dieses Jahres für rund 27.000 Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber der Klasse B die Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern nach den geänderten Bedingungen im Zentralen Fahrerlaubnisregister registriert.

Die Schlüsselzahl 196 wurde am häufigsten für Fahrerlaubnisinhaber in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen registriert. Auch unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl dieser Länder zeigen sich hier die höchsten Werte mit mehr als 75 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner. Im Saarland war das Interesse mit 82 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner am höchsten.

In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde mit bis zu 45 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner im ersten Halbjahr 2020 von der Möglichkeit weniger Gebrauch gemacht.

Tabelle 1: Anzahl der Fahrerlaubnisse mit Schlüsselzahl 196: 1. Januar bis 30. Juni 2020

Land Anzahl1)
(absolut)
Anzahl2) pro

100.000 Einwohner
(25 bis 60 Jahre)

Baden-Württemberg 4.325 79
Bayern 4.909 75
Berlin 544 28
Brandenburg 722 60
Bremen 167 50
Hamburg 566 58
Hessen 2.430 78
Mecklenburg-Vorpommern 296 39
Niedersachsen 2.125 55
Nordrhein-Westfalen 6.963 79
Rheinland-Pfalz 1.157 58
Saarland 385 82
Sachsen 730 39
Sachsen-Anhalt 436 43
Schleswig-Holstein 701 50
Thüringen 442 45
Insgesamt 26.898 66

__________________________________

1) Anzahl Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl 196 (Berechtigungen nach § 6b FeV); 01.01.2020 bis 30.06.2020 nach Bundesland.

2) Eigene Berechnungen auf der Grundlage der Fortschreibung des Bevölkerungstands vom 31.12.2019 (Bevölkerung nach Ländern, Stichtag, Geschlecht, Altersjahren); Statistisches Bundesamt; Online-Datenbank Genesis; zuletzt abgerufen am 18.09.2020.

 

Das Interesse an dem geänderten Zugang der Fahrerlaubnis zum Führen eines Leichtkraftrades mit nicht mehr als 125 ccm und 11 kW war bei den männlichen Fahrerlaubnisinhabern mit 82 Prozent stärker ausgeprägt als bei den Frauen. Die meisten „196-er“ waren im Durchschnitt zwischen 45 und 60 Jahre alt. 

Tabelle 2: Anteil an Personen mit Schlüsselzahl 196: Lebensalter und Geschlecht

Lebensalter Männer
(n = 21.994)
Frauen
(n = 4.899)
Insgesamt 1)
(N = 26.898)
bis 30 Jahre 12 % 12 % 12 %
31 bis 44 Jahre 41 % 38 % 40 %
45 bis 60 Jahre 45 % 50 % 46 %
61 Jahre und älter 2 % < 1 % 2 %
 

__________________________________

1) Einschließlich Personen ohne Angabe zu Lebensalter oder Geschlecht. 

Mit der Schlüsselzahl 196 wird keine vollumfängliche Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Sie erlaubt nur das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Eine Erweiterung auf die Klasse A2 gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung ist damit nicht möglich. Im Ausland dürfen Leichtkrafträder mit dieser Berechtigung nicht geführt werden.

 

Zeichen (mit Leerzeichen): 3.974

Wörter: 566

 

Ansprechpartner Pressestelle KBA: Stephan Immen, Telefon: +49 461 316-1293

 

 

Freundliche Grüße

Im Auftrag

Diana Christin Thomsen

 

Kraftfahrt-Bundesamt


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