Landkreis zieht Regelungen des Landes Hessen vor – Reaktion auf steigende Infektionszahlen

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Landkreis Kassel. „Wir haben heute 12 neue an COVID-19 erkrankte Menschen im Landkreis Kassel und liegen damit knapp über der Schwelle von 20 bestätigten Fällen in den letzten sieben Tagen“, informiert Vizelandrat Andreas Siebert. Deshalb habe die Kreisverwaltung beschlossen, die ab dem 19. Oktober in Hessen geltenden Corona-Regelungen für private Festivitäten bereits ab dem 16. Oktober durch eine Allgemeinverfügung vorzuziehen. „Wir reagieren damit auf die steigenden Infektionszahlen und wir berücksichtigen damit auch das Infektionsgeschehen in der Stadt Kassel“, so Siebert weiter. Die Alltagsverflechtungen zwischen Stadt und Landkreis Kassel seien so intensiv, dass man „nicht einfach die Grenzen der Gebietskörperschaften als Maßstab des Handelns anlegen kann, sondern das soziale Leben der Menschen in der Region“, betont der Vizelandrat.

Konkret bedeutet das Vorziehen der ab 19. Oktober hessenweit geltenden Regelungen, dass ab dem 16. Oktober im gesamten Landkreis Kassel private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung auf maximal 50 Personen begrenzt werden. Für Feiern in privaten Räumen wird eine Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen dringend empfohlen. „Wir haben in den letzten Tagen leider feststellen müssen, dass die steigenden Zahlen auch bei uns im Landkreis mit privaten Veranstaltungen zusammenhängen – auch wenn diese Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder andere Festivitäten nicht im Landkreis Kassel stattgefunden haben“, berichtet Siebert. Der Landkreis liege hier „leider im bundesweiten Trend“.

Sofern die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis weiter steigt und die Zahl 35 erreicht, werde der Landkreis dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom 14. Oktober folgen und die Zahl von Teilnehmern von privaten Feiern außerhalb der eigenen Wohnung auf 25 und in privaten Räumen auf 15 begrenzen. Siebert: „Die Menschen im Landkreis waren bisher aufmerksam und verantwortungsvoll und wenn wir diesem Weg weiter folgen, können wir weitere Einschränkungen verhindern“.

Vizelandrat Siebert appelliert daher nochmals an die Bevölkerung den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, Alltagsmasken überall dort zu tragen, wo es geboten ist, die Corona-Warn-App des Bundes zu nutzen und beim Aufenthalt von mehreren Personen in einem Raum regelmäßig zu lüften. „Sich an diese einfachen Regeln zu halten, ist keine staatlich verordnete Gängelei sondern hilft uns allen dabei, noch stärkere Einschränkungen des öffentlichen und sozialen Lebens zu verhindern“, macht Siebert klar.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises gilt vom 16. Oktober bis zum Inkrafttreten der hessenweiten Regelungen des Landes – spätestens bis zum 20. Oktober 2020.

Wegen des Überschreitens der 20er-Inzidenz-Marke hat die Kreisverwaltung ihren internen Krisenstab wieder einberufen.

LANDKREIS KASSEL


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