Gefährlicher Betrug mit “Roller-Bescheinigungen”

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(ots) Kriminelle nutzen Fahrschulen zum Verkauf falscher Bescheinigungen, die das Fahren von Motorrädern erlauben. Dieter Quentin, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF): “Käufer und Verkäufer gefährden Menschenleben.”

Dieser Abend war kein guter für den Vorsitzenden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) Dieter Quentin. RTL ging am 31. August 2020 mit einer Reportage über den illegalen Erwerb des Schulungsnachweises, im Fachjargon B196 genannt, im Magazin “Extra” an den Start. Dargestellt wurde, wie man mit einer bloßen Geldzahlung die Erlaubnis erwerben kann, mit seinem PKW-Schein Motorräder mit 125 cm³ und 11 kw/15 PS Leistung zu fahren. Detailliert stellte das RTL-Magazin dar, wie die schwärzesten Schafe der Gesellschaft die Fahrschulbranche für ihre kriminellen Machenschaften nutzen.

Auch am Morgen danach ist Quentin sichtlich erregt: “Das ist nicht nur ein Riesenbetrug, hier werden auch Menschenleben gefährdet! Jeder, der eine solche Bescheinigung kauft, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen, die um ihn herum am Straßenverkehr teilnehmen. Und er muss damit rechnen, dafür auch juristisch zur Verantwortung gezogen zu werden!”

Das gelte natürlich auch für die Verkäufer der Bescheinigungen. “Die organisierte Kriminalität wütet leider auch in unserer Branche! Die großartige Arbeit der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, der große Beitrag der gesamten Branche für die Verkehrssicherheit werden mit Füßen getreten.” Quentin stellt in seinem kurzen Statement klar, dass es sich bei den im Beitrag gezeigten Unternehmen nicht um Mitgliedsfahrschulen von Fahrlehrerverbänden handelt – mit Ausnahme der Fahrschule, die die Bescheinigung eben nicht widerrechtlich verkauft hat.

Deutliche Vorstellungen hat Dieter Quentin darüber, wie er mit den Rechercheergebnissen der Journalisten umgeht: “Natürlich fordern wir die zuständigen Aufsichtsbehörden und die Justiz auf, mit der ganzen Härte des Gesetzes gegen die kriminellen Machenschaften vorzugehen!”

Die Schulung zum Erwerb der Schlüsselzahl B196 ist nicht die einzige Schulung, die Fahrschulen anbieten dürfen. Schulungen zum Erwerb der Anhängererlaubnis bis 4.250 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination gehören ebenso zum Repertoire der Fahrschulen. Zum 1. Januar 2021 ist zu erwarten, dass eine weitere Schulung hinzukommt. Hierbei wird es sich um die Aufhebung des sogenannten Automatikvermerks handeln. Das Bundesverkehrsministerium plant hierzu eine mindestens zehn Ausbildungseinheiten umfassende praktische Schulung in den Fahrschulen anzusiedeln.

“Und hier zeigt sich die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit der Fahrschulbranche”, sagt Quentin. “Wir haben uns in den zurückliegenden Jahrzehnten das Vertrauen der Politik, der Verwaltung und der Bevölkerung erarbeitet. Alle Beteiligten wissen um den hohen Beitrag der Branche zum Erhalt und zum Ausbau der Verkehrssicherheit auf den Straßen der Bundesrepublik Deutschland. Auch deshalb muss konsequent gegen einzelne kriminelle schwarze Schafe vorgegangen werden!”

 

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Original-Content von: Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.

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