DR. NAAS( FDP) : Corona-Hilfegesetz findet Zustimmung bei den Betroffenen

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  • Ansatz geht über Soforthilfen hinaus
  • Auch Solo-Selbstständige werden berücksichtigt
  • Wo der Staat Schließungen anordnet, muss er kompensieren

WIESBADEN – Dr. Stefan NAAS, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, sieht sich durch schriftliche Stellungnahmen von betroffenen Verbänden in seinem Entwurf für ein Corona-Hilfe-Gesetz (Drs. 20/2663) bestätigt: „Die Stellungnahmen zeigen, dass wir die Probleme gut analysiert und an der richtigen Stelle angesetzt haben. Unser Gesetz geht über Soforthilfen und Kredite hinaus und berücksichtigt im Gegensatz zu anderen Hilfsprogrammen auch Solo-Selbstständige. Das wird in den Stellungnahmen durchweg begrüßt. Wir gehen davon aus, dass die Rückmeldungen in der Anhörung ebenso positiv sein werden“, erklärt Naas. Die Anhörung zum Gesetzentwurf steht am Mittwoch dieser Woche auf der Tagesordnung des Haushaltsausschusses.

In einer  Stellungnahme heißt es: „Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen pflichtet der Problemanalyse in vollem Umfang bei.“ Der Bundesverband der Gästeführer erklärt in seiner Stellungnahme: „Wir sehen in dem Gesetzentwurf zu einem Hessischen Corona-Hilfegesetz für Gästeführerinnen und Gästeführer sowie auch für andere Solo-Selbständige erstmals ein Hilfsprogramm, das den tatsächlichen Verhältnissen gerecht wird und geeignet ist, Deckungslücken aufzufangen.“

„Wir Freie Demokraten haben seit Beginn der Corona-Krise und der damit verbundenen ökonomischen und gesellschaftlichen Einschränkungen deutlich gemacht, dass es ungerecht ist, Solo-Selbstständige zur Sicherung ihres Lebensunterhalts auf Hartz IV zu verweisen, nur weil sie keine Betriebsausgaben haben“, sagt Naas. „Ebenso wenig dürfen unserer Ansicht nach Unternehmer bestraft werden, die Geld beiseite gelegt haben. Wer zum Beispiel gespart hat, um für die Firma ein Auto anzuschaffen, will das ja immer noch tun und sollte diese Rücklagen nicht nutzen müssen, um das Einnahme-Minus auszugleichen, das aufgrund der Corona-Krise entstanden ist.“ Darüber hinaus umfasst das Corona-Hilfegesetz der Freien Demokraten auch jene, die im Nebenerwerb betroffen sind. „Auch auf diese Einnahmen kann man angewiesen sein“, macht der wirtschaftspolitische Sprecher deutlich.

Naas erklärt: „Vielen Unternehmen ist Schaden dadurch entstanden, dass aufgrund der Pandemie Schließungen oder Einschränkungen von staatlicher Seite angeordnet werden mussten. Die Krise war nicht absehbar, niemand konnte speziell dafür Vorsorge treffen. Aus diesem Grund müssen die wirtschaftlichen Verluste, die aufgrund gesundheitspolitisch erforderlicher, behördlich angewiesener Schließungen entstanden sind, zumindest teilweise durch eine staatliche Unterstützung kompensiert werden.“ Das Gesetz sieht vor, dass der Schaden im Einzelfall nachgewiesen und behördlich ermittelt werden muss. Zur Berechnung werden pauschal Umsatz- und Lohnsteueranmeldungen herangezogen, bereits in Anspruch genommene Zuschüsse werden verrechnet.


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