MÜLLER: Staatsanwaltschaft glänzt im Ausschuss durch Abwesenheit

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·         Fehlen von Auskünften ist inakzeptabel

·         Freie Demokraten fordern Gesamtkonzept für Abfragen aus Polizeisystemen

·         Beamte brauchen praktikable Lösungen

WIESBADEN – „Innenminister Peter Beuth verweist in der Drohmail-Affäre auf die staatsanwaltlichen Ermittlungen, und die Staatsanwaltschaft glänzt durch Abwesenheit“, kritisiert Stefan MÜLLER, innenpolitischer Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, nachdem in der heutigen Sitzung des Innenausschusses ein Dringlicher Berichtsantrag der Freien Demokraten zu diesem Thema behandelt wurde. „Wichtig wäre zum Beispiel zu wissen, ob alle Polizeibeamten, die zum Zeitpunkt der Abfrage personenbezogener Daten der Linken-Fraktionsvorsitzenden über einen Polizeicomputer vor Ort waren, bereits vernommen wurden. Das wäre längst überfällig, denn die Datenabfrage erfolgte bereits im Februar 2020.“ Es sei inakzeptabel, dass dazu keine Auskunft erteilt werden könne, denn dadurch seien Ermittlungen nicht gefährdet.

Müller weist zudem auf die erhebliche Zahl von Drohschreiben hin: „Seit der Minister in einer Sondersitzung des Innenausschusses im Juli zuletzt informiert hatte, sind 13 weitere Schreiben dazugekommen, die dem sogenannten NSU 2.0 zugeordnet werden, und 17 zusätzliche Schreiben anderer Verfasser. Das macht deutlich, dass die Affäre um Drohmails an Personen des öffentlichen Lebens und andere Empfänger keinesfalls ausgestanden ist.“ Der innenpolitische Sprecher sieht zwei Stränge, auf denen mit Hochdruck weitergearbeitet werden müsse: „Aufgabe der Ermittler ist es, den oder die Absender der Mails ausfindig zu machen. Darüber hinaus fordern wir ein Gesamtkonzept für Datenabfragen aus dem Polizeisystem, das landesweit möglichst zeitnah umgesetzt werden muss. Der Innenminister hat einige Ideen und Ansätze vorgestellt, bislang hat sich aber an der konkreten Handhabung außer dem Zurücksetzen der Passwörter noch nichts geändert. Leider ist auch noch offen, bis wann welche Maßnahmen in diesem Bereich umgesetzt werden sollen. Aufgabe ist es, eine für die Polizeiarbeit praktikable Lösung zu finden, die die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet. Leider hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren versäumt, innovative und in Wirtschaft und Privatleben bereits gebräuchliche technische Lösungen auch für die Arbeit der Polizei und der Verwaltung zu entwickeln. Es soll beispielsweise noch drei Jahre dauern, bis überhaupt die gesamte Polizei mit mobilen Endgeräten ausgestattet ist. So etwas ist in der heutigen Zeit inakzeptabel“, sagt Müller.

 
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