Wassergebühren: Bundesverwaltungsgericht lässt Revision zu

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Zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Kalkulation der Wassergebühren in Kassel und Vellmar führt die Stadt Kassel nun ein Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Dieses hatte jetzt die Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 11. Dezember 2018 zugelassen.

Zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts erklärte Oberbürgermeister Christian Geselle: „Die Stadt ist nach wie vor von ihrer Rechtsauffassung überzeugt, dass die Erhebung einer Konzessionsabgabe bei der Kalkulation der Wassergebühren zulässig ist. Dies soll nun in einer Grundsatzentscheidung gerichtlich geklärt werden.“

Die Stadt habe bei der Gebührenkalkulation alle ihr entstehenden Kosten einzuberechnen. „Ansonsten wäre die Refinanzierung der Wasserversorgung in kommunaler Hand und in der hohen Qualität, wie wir sie haben, wirtschaftlich nicht tragfähig. Um Rechtssicherheit zu haben, bestehen wir auf eine Grundsatzentscheidung“, sagte Geselle.

Weil nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nun mit einer Verfahrensdauer bis in das Jahr 2021 und darüber hinaus zu rechnen sei, werden die Abgabenbescheide auch weiterhin mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen. Damit müssen die Gebührenpflichtigen wie schon seit Juni 2017 keine Widersprüche einlegen, um in jedem Fall ihre Rechte zu wahren.

Hintergrund – Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts

Zu den Gründen erläuterte der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss: „Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 11. Dezember 2018 wird aufgehoben. Die Revision ist zulässig. (…)

Die Revision ist (…) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit einer Gebührenkalkulation zur Klärung der Frage beitragen, ob und unter welchen Voraussetzungen Konzessionsabgaben, die für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege zum Zweck der Wasserversorgung anfallen (…), zu den Kosten einer wirtschaftlichen Betriebsführung (…) gehören.“

documenta-Stadt Kassel


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