SCHARDT-SAUER (FDP) zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

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  • Urteil schreibt Rechtsgeschichte
  • Rechtliches Fundament der EU einhalten

Wiesbaden –  Zum heute veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Programm der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Marion SCHARDT-SAUER: „Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts schreibt wahrlich Rechtsgeschichte. Erstmalig sieht das höchste deutsche Gericht rechtliche Defizite in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und urteilt nach den Maßgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Verträge. Dabei finde ich es sehr wohltuend, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Rechtswidrigkeit des derzeitigen Programms zum Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB konsequent mit den Vorgaben der Europäischen Verträge begründet. Mit der Formulierung ‚Die Wahrung der kompetenziellen Grundlagen der Europäischen Union hat entscheidende Bedeutung für die Gewährleistung des demokratischen Prinzips‘ macht das Bundesverfassungsgericht zudem deutlich, dass auch in Krisenzeiten das rechtliche Fundament der Europäischen Union einzuhalten ist.“

Marion Schardt-Sauer
Sprecherin für Justiz und Justizvollzug

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