Leitlinien zur Asbesterkundung veröffentlicht

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Sich gut auf Sanierung oder Abbruch asbestverdächtiger Gebäude vorbereiten

(ots) Obwohl Asbest seit 1993 in Deutschland verboten ist, können Hausbesitzer, Handwerker und private Heimwerker in älteren Gebäuden immer noch auf asbesthaltige Produkte stoßen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) nun die “Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden” veröffentlicht. Diese Leitlinie hilft dabei, Baumaßnahmen in Gebäuden, die mit Asbest belastet sein könnten, zu planen beziehungsweise durchzuführen.

Vielen Heimwerkern, Mietern oder privaten Auftraggebern ist heute zwar bekannt, dass Asbest in Dach- und Fassadenplatten oder Brandschutzisolierungen verwendet wurde. Weniger bekannt ist dagegen, dass Asbest ebenso in Bodenbelägen und den darunter befindlichen Klebern sowie in Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und bauchemischen Produkten verbaut wurde. Die Leitlinie gibt allgemeinverständlich Empfehlungen für den Fall, dass Asbest in Gebäuden vermutet wird, beziehungsweise dass Bauteile bearbeitet oder entfernt werden, die Asbest enthalten könnten.

Die Leitlinie zur Asbesterkundung gibt einen Überblick über den Stoff Asbest sowie über typische Anwendungsgebiete und Einbauorte von Materialien mit starker und schwacher Asbestbindung. Ein wesentlicher Bestandteil der Leitlinie ist der Vorschlag, bei der Asbesterkundung schrittweise vorzugehen. Dies veranschaulichen Flussdiagramme. Dabei weist die Leitlinie auf alle notwendigen Maßnahmen von der Planung bis zur Abfallentsorgung hin. Zudem stellt sie alle relevanten Rechtsbereiche im Zusammenhang dar.

In einem weiteren Abschnitt zeigt die Leitlinie, wie alle am Bau Beteiligten zusammenwirken, wenn sie anlassbezogen Asbest erkunden und ermitteln, wenn sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und abschließend Asbest entsorgen. Die Leitlinie veranschaulicht, wie verschiedene Fragestellungen und unterschiedliche Rechtsbereiche ineinandergreifen. Ziel ist es, den Umgang mit Asbest im Baubestand bis zur Entsorgung des Abfalls sicher zu gestalten.

Die Leitlinie ist ein Ergebnis des Asbestdialoges, der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiiert und zusammen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) durchgeführt wurde.

Die “Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden” gibt es als PDF im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8836860.

Weitere Informationen zum Thema Asbest befinden sich im Informationsangebot der BAuA unter www.baua.de/asbest.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 700 Beschäftigte.www.baua.de

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin


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