„Einsatz des Tasers kann Leben schützen“

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35 Distanz-Elektroimpulsgeräte (DEIG) bei der Hessischen Polizei im Einsatz

Wiesbaden. Die hessische Polizei hat ihr Pilotprojekt mit Distanz-Elektroimpulsgeräten (DEIG), sogenannten „Tasern“, erfolgreich abgeschlossen. Das hat der Hessische Innenminister Peter Beuth heute in Wiesbaden bekanntgegeben. Landesweit wird nun jedes der sieben Polizeipräsidien mit jeweils fünf Tasern ausgestattet.

„Der Taser ist in vielen Fällen die mildere Variante der Schusswaffe und stellt eine sinnvolle Ergänzung der Ausrüstung unserer Schutzleute dar. Während unserer erfolgreichen Testphase verdeutlichte sich der hohe präventive Effekt des Einsatzmittels. Oftmals hat schon die Androhung zu einer Deeskalation der Lage geführt. Der Einsatz der Waffe ist sinnvoll und hilfreich, kann möglicherweise Leben schützen und unsere Polizeikräfte vor gefährlichen Situationen bewahren. Deshalb wird die Polizei landesweit mit der Waffe ausgestattet“, sagte Innenminister Peter Beuth.

Seit März 2017 hatte zunächst das Überfallkommando in Frankfurt und ab Ende Juni 2017 das 1. Polizeirevier in Offenbach die neue Waffe getestet. In diesem Zeitraum wurde der Taser elf Maleingesetzt, womit schwere Verletzungen erspart werden konnten. Voraussetzung für den Gebrauch des Distanzelektroimpulsgerätes durch eine Polizeivollzugsbeamtin oder einen Polizeivollzugsbeamten ist eine spezielle Schulung. Die Waffe kommt grundsätzlich nur in Situationen zum Einsatz, in denen ein oder mehrere Polizisten den Taser-führenden Schutzmann absichern und die anschließende Fixierung der Person vornehmen. Die pistolenähnliche Elektroimpulswaffe schießt zwei mit Widerhaken versehene Pfeile in Richtung einer Zielperson. Der Getroffene erhält über die mit den Pfeilen verbundenen Drähte elektrische Impulse und ist im Idealfall durch die Wirkung auf die Muskulatur handlungsunfähig. So können Beamte Angreifer außer Gefecht setzen, ohne in eine unmittelbare körperliche Auseinandersetzung gehen zu müssen.

„Für uns hat die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die Arbeitsbedingungen unserer Einsatzkräfte oberste Priorität. Mit zusätzlich 1520 Polizistinnen und Polizisten verstärken wir die Dienststellen landesweit und geben unseren Polizistinnen und Polizisten modernste Einsatzmittel an die Hand, um den Job sicher und effektiv erledigen zu können. Diesen Weg wollen wir weiter bestreiten. Das Land wird auch weiterhin dafür sorgen, dass unseren Schutzleuten die bestmögliche Ausstattung zuteilwird“, so Peter Beuth.

Ausstattungsoffensive

Die fortlaufende Modernisierung der technischen Ausstattung bei der Polizei ist ein wichtiger Baustein hessischer Sicherheitspolitik. Das Land investiert gezielt in Ausrüstung sowie Aus- und Fortbildung der Polizeibeamtinnen und -beamten. So werden zum Schutz vor Messerattacken und ähnlichen Angriffen derzeit 10.000 neue Schnittschutzschals beschafft, von denen bereits über die Hälfte an die Behörden ausgeliefert wurden. Die bisherigen ballistischen Schutzwesten werden durch eine neue Generation von Schutzwesten ersetzt, die neben dem Schutz durch Beschuss auch einen verbesserten Schutz gegen Angriffe mit Hieb- und Stichwaffen bieten. Von diesen befinden sich ebenfalls rund 10.000 Stück im Beschaffungsvorhaben. Rund 3.500 konnten bereits ausgegeben werden. Verbesserte Körperschutzausstattungen erhalten auch die „Qualifizierten Einsatzzüge“  der Hessischen Polizeipräsidien. Sie bekommen rund 1.000 neue Körperschutzausstattungen, die aus Arm- und Beinprotektoren sowie Schlagschutzwesten bestehen. Zur Optimierung der Schutzausstattung erhalten sie bis Ende 2019 mehr als 1.000 neue Mehrzweckeinsatzstöcke.

Die Hessische Landesregierung investiert so viel Geld wie noch nie in den Bereich der Inneren Sicherheit. Während vor 20 Jahren nur 726 Millionen Euro für die Polizei im Haushalt zur Verfügung standen, liegt der Wert 2019 bei 1,6 Milliarden und damit mehr als doppelt so hoch.

Hintergrund: (Eindrücke aus der DEIG-Testphase)

Androhung des DEIG

  • Bei einem Fall häuslicher Gewalt wurden drei Streifen zu einer Wohnung entsendet. Der Beschuldigte war bereits polizeibekannt und hatte in der Vergangenheit versucht einem Beamten die Waffe zu entreißen. Als der Mann den Beamten die Tür öffnete, zeigte er sich hochgradig aggressiv und leistete den Anweisungen der Polizisten nicht Folge. Aufgrund der Anwesenheit von Kindern und den beengten räumlichen Verhältnissen wurde bewusst auf die Anwendung von Pfefferspray verzichtet. Nachdem der Beschuldigte weiterhin den Weg in die Wohnung versperrte wurde das DEIG gezogen, auf den Mann gerichtet und noch bevor die mündliche Androhung erfolgte, legte sich der Beschuldigte sofort auf den Boden und ließ sich widerstandslos festnehmen. Nach Angaben der eingesetzten Beamten stand eine körperliche Auseinandersetzung mit dem Mann kurz bevor und sie konnte durch die Androhung des DEIG verhindert werden.

 Einsatz des DEIG

  • Ein mit einem Messer bewaffneter geistig verwirrter, polizeibekannter Mann randalierte an einem Kiosk. Nachdem es dem Kioskbetreiber gelang, die Waffe an sich zu nehmen, ging der Beschuldigte nach Hause und verbarrikadierte sich in seiner Wohnung. Die eingetroffenen Beamten verschafften sich Zutritt zu der Wohnung, nachdem der Mann nicht zum Öffnen der Türe bewegt werden konnte. Er wurde von den Beamten mit einer Machete und einem Messer bewaffnet neben einem weit geöffneten Fenster angetroffen. Nach fehlender Reaktion auf Ansprache und Androhung durch die Beamten, wurde der DEIG ausgelöst. Die Überwältigung des Mannes verlief ohne weitere Verletzungen der Beamten und des Täters.

 

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