„Für Klarheit können beim Brexit nur die Briten sorgen.“

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Hessen – „Ganz unabhängig davon, wann und wie die Briten sich entscheiden, bereitet sich auch Hessen seit Monaten auf den harten Brexit vor“, betont die Hessische Europaministerin Lucia Puttrich vor der Abstimmung heute im britischen Unterhaus. Dort debattieren die Abgeordneten erneut über das mit der EU ausgehandelte Austrittsabkommen, den sogenannten Plan B der britischen Premierministerin Theresas May sowie zahlreiche Änderungsanträge.

„Für Klarheit beim Brexit können nur die Briten sorgen. Für uns ist aber gerade beim harten Brexit die Information von Unternehmen, Bürgern und Institutionen eine zentrale Aufgabe. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, dass sich alle Betroffenen gut informiert und vorbereitet fühlen“, sagt die Ministerin. Deshalb werde zum Beispiel gemeinsam mit der IHK in Frankfurt aktuell eine Informationsveranstaltung zum Schwerpunktthema Zoll vorbereitet. „Zoll ist eine Bundesangelegenheit –  wir kümmern uns aber trotzdem drum“, betont Lucia Puttrich. Sie verweist auch auf das umfangreiche Angebot von Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI), der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Landes Hessen. Auf Hessen Trade & Invest sind Informationen und Beratungsmöglichkeiten zusammengefasst. Die relevanten Ansprechpartner der hessischen Brexit-Arbeitsstruktur sind zudem hier einzusehen. In Kürze werden wichtige Informationen zudem noch einmal zielgruppenspezifisch aufbereitet.

Abstimmung über möglichen organisatorischen Handlungsbedarf

Alle Ressorts der Hessischen Landesregierung stimmen sich derzeit unabhängig von Zuständigkeiten über möglichen organisatorischen Handlungsbedarf ab, erläutert Lucia Puttrich weiter. Dort wo die EU oder der Bund verantwortlich seien, nutze Hessen sein Netzwerk, um gemeinsam tätig zu werden. „Selbstverständlich haben wir dabei nicht nur die Wirtschaft in Hessen im Blick, sondern schauen auch ganz genau, wo jeder Einzelne betroffen ist“, betont die Ministerin. Hessen stehe zudem seit langem in enger und regelmäßiger Absprache mit der EU, der Bundesregierung und den anderen Bundesländern und koordiniere seine Aktivitäten über die Brexit-Stabsstelle in der Staatskanzlei.

Der gesetzliche Regelungsbedarf liege bei einem harten Brexit bei der EU und beim Bund, da Großbritannien dann nach dem 29. März als Drittstaat behandelt werde, sagt Lucia Puttrich weiter. Die EU habe deshalb zahlreiche Hinweise für einzelne Branchen veröffentlicht und bereite Verordnungen vor, die zum Beispiel verhindern sollen, dass der Flugverkehr zwischen der Europäischen Union und Großbritannien nach dem harten Brexit zunächst eingestellt werden müsse. Der Bund habe unter anderem angekündigt, dass im Falle eines harten Brexit durch eine Ministerverordnung geregelt werde, dass britische Staatsbürger zunächst für drei Monate weiter in Deutschland leben und arbeiten dürfen.

„Wir fahren mehrgleisig und haben auch ein Brexit-Übergangsgesetz für geregelten Brexit vorbereitet“, sagt Lucia Puttrich abschließend. „Aber auch für uns ist wichtig, dass wir endlich wissen, wohin die Brexit-Reise geht.“

 

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Original Content vom Land Hessen

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