Tierschutzverbände fordern Verbot der Fallenjagd

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Am 7. Juli hat der Hessische Landtag ein Gesetz zum Verbot von sogenannten Totschlagfallen verabschiedet. In fünf weiteren Bundesländern ist die Jagd mit den vermeintlich sofort tötenden Schlagfallen bereits verboten*. Die Ministerien der verbleibenden Länder erhalten in diesen Tagen Post mit dem Appell, die Verwendung von Totschlagfallen ausnahmslos zu untersagen.

In dem gemeinsamen Schreiben weisen der Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Deutsche Tierschutzbund, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht und Wildtierschutz Deutschland darauf hin, dass von diesen Fallen für alle Tierarten, ob jagdbar, ob mit Schonzeit belegt oder auch nicht, eine erhebliche Verletzungsgefahr ausgeht. Sie fangen weder selektiv, noch kann der rasche Tod der Tiere sicher gewährleistet werden. Gemäß des Bundesjagdgesetzes sollte daher die Verwendung derartiger Fanggeräte grundsätzlich verboten sein.

In Kasten- oder Betonröhrenfallen werden Füchse, Dachse, Waschbären, Katzen in der Regel lebend gefangen, dann mit einem Schieber vom einen Ende der Falle an das andere Ende in einen Drahtkäfig geschoben, um darin dann erschossen zu werden. Die Tierschutzverbände verweisen darauf, dass den plötzlich gefangenen Tieren ein erheblicher psychischer Stress entsteht, der bei manchen Tierarten auch zum Tod noch in der Falle führt. Deshalb kann auch bei den sogenannten Lebendfallen nicht von einem wie im Bundesjagdgesetz geforderten “unversehrten Fangen” die Rede sein. Aus diesem Grund sollte auch die jagdrechtliche Verwendung von Lebendfallen bundesweit untersagt werden.

Jäger behaupten, die Fallenjagd sei erforderlich, um Fuchs, Waschbär oder Marderhund effektiv zu reduzieren. Tatsächlich werden wohl bei Waschbären Streckenanteile durch die Fallenjagd von durchschnittlich etwa 30 Prozent erreicht. Bei allen anderen bejagten Tierarten sind die Anteile weit geringer und liegen meist im einstelligen Prozentbereich. Wie zahlreiche wissenschaftliche Studien aber belegen, ist die Jagd auf die sogenannten Beutegreifer insgesamt nicht zielführend, denn sie führt nicht, wie die Jagdverbände behaupten, zu einer Reduzierung der Bestände der bejagten Tierarten.

Das Beispiel Luxemburg zeigt, dass es auch anders geht. Obwohl dort die Fuchsjagd seit 2015 verboten ist, hat der Bestand der Rotfüchse bis heute nicht zugenommen. Im gleichen Zeitraum sind im etwa gleichgroßen Saarland über 18.000 Füchse erschossen worden – ohne dass sich dadurch die Situation für die Beutetierarten des Rotfuchses auch nur um einen Deut verbessert hätte. Eine amerikanische Studie an Waschbären zeigte auf, dass die Bejagung zu keinerlei Bestandsreduktion führte, sondern lediglich zu einer Verschiebung im Altersklassenaufbau mit einem deutlich höheren Anteil an Jungtieren und trächtigen Fähen gegenüber unbejagten Populationen (Robel)**.

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*Totschlagfallen sind verboten in Berlin, in Nordrhein-Westfalen und im Saarland, außerdem mit Ausnahmen in Baden-Württemberg und in Sachsen.

**ROBEL, R.J. et al.: Racoon Populations: Does Human Disturbance Increase Mortality? In Transactions of the Kansas Academy of Science 93 (1-2), 1990, S. 22-27

 

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Ov von  Wildtierschutz Deutschland e.V.

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