Abo-Falle Handy: So wehren Sie sich gegen fiese Abzocke!

Estimated read time 3 min read
[metaslider id=10234]

 

 

 

Köln, September 2017. Ein falscher Klick in der neuen App und schon hat die Abo-Falle zugeschlagen. Dieses Gefühl kennen viele Nutzer mittler-weile nur zu gut – horrende Mobilfunkrechnungen sind meist das unlieb-same Ergebnis. Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, klärt im Folgenden, wie man sich gegen die fiese Ab-zocke wehren kann.
Wie vermeide ich eine Abo-Falle?
In vielen kostenlosen Zusatzprogrammen verstecken sich Werbebanner mit Links zu dubiosen Anbietern. Schnell kann es da passieren, dass man ungefragt ein Abo für Musik-Videos, Spiele oder Klingeltöne abgeschlos-sen hat. „Hier können zusätzliche Kosten von bis zu 60 Euro auf Nutzer zukommen. Identifiziert wird man anhand einer Identifikationsnummer der SIM-Karte“, erklärt der Rechtsanwalt. „Um solchen Szenarien von vornhe-rein vorzubeugen, können Kunden verschiedene Dienste durch den Mobil-funkanbieter – oft kostenlos – sperren lassen.“
Wie komme ich aus der Abo-Falle wieder heraus?
Das Problem an einer Abo-Falle ist, dass nicht der Dienstleister selbst, sondern der Mobilfunkanbieter die Zahlungen eintreibt. „Auf der Rechnung findet man dann zumeist nur den Vermerk ‚Leistung Dritter‘. Deshalb ist eine ständige Kontrolle der Gebühren erforderlich“, so Mingers. „Verbrau-cher sollten bei einer solchen Falle umgehend Kontakt mit dem Netzbe-treiber aufnehmen und den Vertrag widerrufen, sich gegebenenfalls sogar rechtliche Schritte vorbehalten.“
Kann ich mein Geld zurückverlangen?
Wer sein Geld zurückverlangen möchte, sollte schnell sein und die oben genannten Schritte einleiten. Denn häufig kommt es vor, dass Nutzer ihre Rechnungen eben nicht monatlich prüfen und erst spät merken, dass un-rechtmäßige Leistungen abgebucht worden sind. „Besser ist es also, den schnellen Kontakt zum Anbieter zu suchen und unter Umständen Zahlun-gen zu verweigern – hier kann auch die Verbraucherzentrale helfen. In ei-
nem Brief, am besten per Einschreiben, sollte man darauf hinweisen, dass man von dem Vertragsschluss gar nichts wusste“, rät der Rechtsexperte.
Worauf dürfen App-Berechtigungen eigentlich zugreifen?
Gerade bei kostenlosen Apps sind sogenannte App-Berechtigungen, nach denen man vor der Installation gefragt wird, für die Entwickler von überra-gender Bedeutung. Man sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass die Apps häufig zu viele Daten abfragen. „Näheres erfährt man hier leider nur im Kleingedruckten“, erklärt Mingers. „Inzwischen gibt es aber sogar verschiedene Tools, die etwaige Berechtigungen blockieren. Insbesondere beim Download kostenloser Apps sollte man die Augen offen halten.“
Über Markus Mingers: Markus Mingers ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Min-gers & Kreuzer in Köln. Als Experte für Verbraucherfragen vertritt er zahlreiche Klienten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten, darunter Zivilrecht, Arbeitsrecht, Bau-, Miet- und Immobilienrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Familien-recht und Speditions- & Transportrecht.
 www.mingers-kreuzer.de

 

 

 

[metaslider id=20815]

More From Author

+ There are no comments

Add yours

Wir freuen uns über Kommentare