„Kopf hoch, Kassel!“: Vereine können zweite Förderung beantragen

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Einstimmig hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das Programm zur Wiederankurbelung „Kopf hoch, Kassel!“ zu verlängern. Vereine und gemeinnützige Institutionen können ab Dienstag, 15. Dezember, einen zweiten Zuschuss beantragen. „Kopf hoch, Kassel!“ läuft seit Mai 2020 und hat ein Volumen von insgesamt 18 Millionen Euro.

 

Programm sucht bundesweit seinesgleichen

„Unser Programm ,Kopf hoch, Kassel!‘ sucht bundesweit seinesgleichen. Mit der Verlängerung wollen wir das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in unserer Stadt in Bewegung halten und wieder ankurbeln“, sagt Oberbürgermeister Christian Geselle. „Wir wollen den Betroffenen eine Perspektive geben und unbürokratisch unseren Beitrag leisten, um die zum Teil schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.“

Der Bund beabsichtigt, Unternehmen und Selbständigen, die aufgrund des Lockdowns seit Anfang November 2020 ihre Geschäftstätigkeit nicht ausüben können, finanziell zu unterstützen. Da gemeinnützige Institutionen hiervon voraussichtlich nicht profitieren, haben diese nun die Möglichkeit, Anträge auf eine zweite Förderung im Rahmen von „Kopf hoch, Kassel!“ zu stellen. Seit Mai 2020 haben bereits 220 Vereine und gemeinnützige GmbHs mit Sitz in Kassel Soforthilfen erhalten.

Unabhängig von anderen Förderungen können von der Corona-Pandemie betroffene inhabergeführte Kleinst- und Kleinbetriebe mit Geschäftssitz in Kassel, sowie Soloselbstständige mit Wohnsitz in Kassel auch im Jahr 2021 einen Antrag auf Soforthilfe stellen, sofern sie bislang noch keinen eingereicht haben. Der einmalige, nicht rückzahlbare Zuschuss für Kleinst- und Kleinbetriebe beträgt maximal 5.000 Euro, der Zuschuss für Soloselbstständige 2.000 Euro. In diesem Teil des Programms wurden seit Mai 2020 bisher 1.775 Anträge auf Soforthilfen bewilligt.

 

Anträge für Soforthilfen über alle Kanäle

Alle Anträge werden unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung berücksichtigt. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bittet die Stadt Kassel darum, die Anträge nach Möglichkeit über die entsprechenden Online-Formulare zu stellen. Diese sind nach wie vor unter www.kassel.de/kopfhoch verfügbar.

Für die Zweitanträge von Vereinen und gemeinnützige GmbHs wird das bisherige Online-Formular angepasst. Das neue Formular kann ab Dienstag, 15. Dezember, genutzt werden.

Wer einen Antrag stellen möchte, kann sich auch per E-Mail an kopfhoch@kassel.de melden. Unter der Rufnummer 0561/787 2020 ist die Fachabteilung werktags zwischen 8 und 17 Uhr telefonisch zu erreichen. Es ist natürlich auch möglich, die Anträge schriftlich zu stellen. In diesem Fall sind Anträge zu richten an: Stadt Kassel, Programm „Kopf hoch, Kassel!“, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel.

 

 

Hintergrund: Erstattung von Einnahmeverlusten für gemeinnützige Institutionen

Vereine und gemeinnützige Institutionen können im Rahmen von „Kopf hoch, Kassel“ einen zweiten Zuschuss beantragen. Sie erhalten einen weiteren, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von maximal 5.000 Euro, wenn sie einen Corona-bedingten Einnahmeverlust für den Lockdown ab November 2020 nachweisen. Selbstverständlich können auch weiterhin erstmalig aufgetretene Corona-bedingte Einnahmeverluste geltend gemacht werden. Sowohl die Erst- als auch die Zweitförderung müssen nicht zurückgezahlt werden.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit einem Vereinszweck nach § 52 der Abgabenordnung (AO) mit Sitz in Kassel und gemeinnützige Gesellschaften (gGmbH) mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken nach den §§ 52 bis 54 AO mit Sitz in Kassel. Der Verein oder die gGmbH muss am 13. März 2020 als gemeinnützig nach den §§ 52 bis 54 AO anerkannt sein.

Die vollständigen Ausführungsbestimmungen zu den Förderbedingungen sind verfügbar auf www.kassel.de/kopfhoch.

documenta-Stadt Kassel


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