„Behördengänge bequem von zu Hause aus erledigen“

Estimated read time 9 min read
[metaslider id=10234]

Hessische Landesregierung fördert 15 Digitalisierungsprojekte in Kommunen

Wiesbaden. 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, entweder bequem von zuhause aus oder mobil auf dem Smartphone: die Hessische Landesregierung stärkt die Digitalisierung, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zur Verwaltung zu vereinfachen. 15 wegweisende Pilotprojekte wurden jetzt im Rahmen der Digitalisierungsstrategie gefördert. Als sogenannte „OZG-Modellkommunen“ sind Darmstadt, Fulda, Landkreis Gießen, Großalmerode, Landkreis Groß-Gerau, Hofbieber, Marburg, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Taunusstein, Usingen, Viernheim, Volkmarsen, Wanfried, Wetzlar und Wiesbaden durch die drei kommunalen Spitzenverbände ausgewählt worden. Dies gaben Innenminister Peter Beuth, Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus sowie Hessen-CIO und Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt in Wiesbaden bekannt.

„In Pandemie-Zeiten zeigt sich ganz besonders, wie wichtig Verwaltungen mit einer breiten Palette an digitalen Serviceleistungen sind. Damit die Bürger möglichst viele Behördengänge ganz bequem und komfortabel von zu Hause aus erledigen können, arbeiten das Land und seine Kommunen an der Verwaltungsdigitalisierung mit Hochdruck. Einige Kommunen sind hierbei Vorreiter, denn sie entwickeln und erproben bestimmte Anwendungen modellhaft für alle anderen Städte und Gemeinden in Hessen. Letztendlich profitieren insbesondere die Bürgerinnen und Bürger von der Digitalisierung unserer Rathäuser, die dadurch moderner und serviceorientierter werden“, so Innenminister Peter Beuth, Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus und Hessen-CIO Patrick Burghardt.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen bis zum Ende des Jahres 2022 digital zugänglich zu machen. Bereits heute können die Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen hessischen Gemeinden u. a. über ein Standesamtsportal Geburts- und Sterbeurkunden von zu Hause aus beantragen. Hessen hat in diesem Zusammenhang bereits eine Reihe von Digitalisierungsmaßnahmen vorangetrieben, so zum Beispiel die Bereitstellung eines Nutzerkontos („Servicekonto Hessen“). Über dieses Konto kann die hessische Bevölkerung die Landes- und Kommunalverwaltungen zukünftig einfach und sicher sowie ortsunabhängig an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr erreichen, um Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen. Über die Projekte der „OZG-Modellkommunen“ soll die Verwaltungsdigitalisierung weiter vorangetrieben werden.

Bis zum 30. September 2020 hatten insgesamt 22 hessische Kommunen, Landkreise und IKZ-Verbünde ihre Projekte eingereicht. Jede Bewerbung wurde unter anderem mittels der Kriterien Wiederverwendbarkeit, Regionalität sowie Nutzerfreundlichkeit bewertet. Nach der Auswahl durch den Hessischen Landkreistag, den Hessischen Städtetag sowie den Hessischen Städte- und Gemeindebund erhalten nun die 15 besten Konzepte aus dem Bewerberkreis eine finanzielle Förderung des Hessischen Innenministeriums. Die Liste der sich bewerbenden Kommunen umfasst dabei Großstädte, kleine Städte und Gemeinden, ganze Landkreise oder interkommunale Verbünde mehrerer Kommunen aus allen Regionen des Landes Hessen.

Folgende Projekte in den hessischen „OZG-Modellkommunen“ werden finanziell gefördert:

  • Darmstadt: Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) arbeitet Darmstadt gemeinsam mit Fischbachtal, Groß-Bieberau, Modautal, Ober-Ramstadt und Roßdorf an der Standardisierung von Software-Anwendungen. Darüber hinaus wird ein Leitfaden für kleinere Kommunen erstellt, damit die ersten digitalisierten Serviceleistungen schon bald in den Rathäusern Einzug finden. (Fördersumme: 130.000 Euro)
  • Fulda: Die Stadt Fulda entwickelt eine verwaltungsinterne Plattform als Schnittstelle für Bürgerinnen und Bürger zu verschiedenen Ämtern. Dadurch wird wertvolle Zeit eingespart und eine modern aufgestellte Verwaltung erlebbar gemacht. (Fördersumme: 87.000 Euro)
  • Landkreis Gießen: Mit einem einheitlichen Adressverwaltungssystem hat sich der Landkreis Gießen auf den Weg gemacht, um zukünftig seine internen Verwaltungsprozesse zu optimieren und dabei Übertragungsfehler zu minimieren. (Fördersumme: 87.000 Euro)
  • Großalmerode: Die Gemeinde Großalmerode konzentriert sich auf die digitale Antragsstellung in den Bereichen Bauwesen und Friedhofsverwaltung und zielt so auf eine effiziente und schlanke Lösung für Nutzerinnen und Nutzer ab. (Fördersumme: 87.000 Euro)
  • Landkreis Groß-Gerau: Der Landkreis Groß-Gerau wird sich intensiv mit digitalen Lösungen im Bereich Schülerbeförderung befassen und hat verschiedene Konzeptvorschläge eingereicht. Schnelle, digitale und unbürokratische Unterstützung für die Schülerinnen und Schüler ist das Ziel. (Fördersumme: 87.000 Euro)
  • Hofbieber: In der Großgemeinde Hofbieber wird der übergreifende Zugang zu einer bereits bestehenden digitalen Land- und Grundstückskarte der Kommunen entwickelt, um zukünftig individuelle Umsetzungswünsche von Antragsstellenden (Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen) direkt per GIS-Kartenkomponente einzeichnen zu können. Das digitale Verfahren löst den herkömmlichen Postweg zur analogen Planeinreichung ab. (Fördersumme: 87.000 Euro)
  • Marburg: Mit der Entwicklung einer elektronischen Unterschrift für Bankgeschäfte wird in Marburg das SEPA-Lastschriftverfahren zukünftig für alle Anwender vereinfacht. Somit entfällt der postalische Versand eines SEPA-Formulars. (Fördersumme: 87.000 Euro)
  • Landkreis Marburg-Biedenkopf: Der Landkreis Marburg-Biedenkopf plant eine digitale Schnitt- und Koordinatorenstelle für alle Kommunen aufzubauen: Kommunale Digitalexperten werden dabei miteinander vernetzt und ausgebildet. Der Mehrwert entsteht hier durch die fachliche Bündelung von Kompetenzen und der gemeinschaftlichen Beratung zum Thema kommunale Verwaltungsdigitalisierung. (Fördersumme: 130.000 Euro)
  • Taunusstein: Bei dem Konzept der Stadt Taunusstein steht Interaktivität und Partizipation im Vordergrund. Mit der Entwicklung einer Informations- und Kommunikationsplattform möchte die Stadt Taunusstein Bürgeranfragen steuern und Beteiligungsmöglichkeiten schaffen. (Fördersumme: 65.000 Euro)
  • Usingen: Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit Neu-Anspach haben die Städte insbesondere für Unternehmen ein digitales bauliches Genehmigungsverfahren für eine verkehrsrechtliche Anordnung geplant. So können zukünftig zum Beispiel Stromversorger digital ihren Antrag für einen benötigten Straßenaufbruch einreichen und schließlich ihre Genehmigung ebenfalls digital erhalten. (Fördersumme: 130.000 Euro)
  • Viernheim: Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit der Stadt Bensheim, dem Landkreis Bergstraße und der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH hat man sich zum Ziel gesetzt, mit den geplanten OZG-Lösungsbausteinen einen konkreten Mehrwert für Bürgerschaft und Wirtschaft zu erschließen. Hierzu soll u. a. eine digitale Brücke zum Thema „bürgerschaftliches Engagement“ (u. a. Ehrenamtskarte und Sportförderung) geschlagen werden. (Fördersumme: 130.000 Euro)
  • Volkmarsen: Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit Breuna, Diemelsee, Diemelstadt, Willingen und Zierenberg werden digitale Angebote rund um das Friedhofswesen sowie eine digitale Hallen- bzw. Dorfgemeinschaftshausvergabe entwickelt. Beide Angebote werden häufig nachgefragt und haben digital umgesetzt einen hohen Nachnutzungswert für Bürgerinnen und Bürger. (Fördersumme: 130.000 Euro)
  • Wanfried: In der Stadt Wanfried wird eine Blaupause zur Verwaltungsdigitalisierung im ländlichen Räum erstellt und diese anhand von sechs verschiedenen Projekten, von der kundenorientierten Webseite bis hin zum digitalen Bürgerbüro, spezifiziert. Abgerundet wird das Vorhaben durch einen praxisorientierten Leitfaden zur konkreten Beschreibung der Umsetzung für Verwaltungen in ländlichen Gebieten. (Fördersumme: 87.000 Euro)
  • Wetzlar: Die Stadt Wetzlar nimmt sich vor, zehn OZG-Leistungen mit hoher Bürgerrelevanz volldigitalisiert umzusetzen. Dabei wird es sich um gängige Verfahren mit hohem Nachnutzerwert mit deutlichen Synergieeffekten für andere Kommunen handeln. (Fördersumme: 87.000 Euro)
  • Wiesbaden: Die Stadt Wiesbaden setzt sich zum Ziel, fünf häufig nachgefragte OZG-Leistungen aus den Bereichen „Arbeit und Soziales“ sowie „Kinder- und Jugendhilfe“ volldigitalisiert umzusetzen. Im Rahmen des Projektes werden zudem Standardschnittstellen zu gängigen Fachverfahren entwickelt, um parallel auch eine verwaltungsinterne Prozessoptimierung anzustoßen. (Fördersumme: 87.000 Euro)

 

Kostenlose Digitalisierungsberatung für Kommunen

Hessens Kommunen können sich bereits seit Juli individuell und kostenfrei in Sachen Verwaltungsdigitalisierung beraten lassen. Hierfür investiert die Hessische Landesregierung in den kommenden drei Jahren insgesamt rund 3,5 Millionen Euro. Das umfassende Konzept zur Digitalisierungsberatung wurde im ersten Halbjahr 2020 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, welche sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Innen- und des Digitalministeriums, der drei kommunalen Spitzenverbände, der ekom21 sowie Digitalisierungsexperten aus den hessischen Kommunalverwaltungen zusammensetzt, erarbeitet und beschlossen. Um die individuellen Ausgangssituationen und unterschiedlichen Vorgehensweisen der einzelnen Kommunen zu berücksichtigen, umfasst es nunmehr vier unterschiedliche Module, die aufeinander abgestimmt sind und von den einzelnen Kommunen für deren Beratungsbedarf ausgewählt und zusammengestellt werden können.  Jede Kommune kann jeweils eine Beratung aus dem Bereich OZG sowie der Verwaltungsdigitalisierung kostenfrei in Anspruch nehmen.

Kommunen, die sich zur Verwaltungsdigitalisierung beraten lassen möchten, können sich ab sofort unter www.ekom21.de/digitalisierungsberatung informieren und dafür anmelden.

Das Team Digitalisierungsberatung bei der ekom21 erreichen Sie telefonisch unter 0641 9830 3616 oder per E-Mail: digitalisierungsberatung@ekom21.de.

 Hintergrund: Das Onlinezugangsgesetz in Hessen

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG; BGBl. I S. 3122, 3138) wurde im August 2017 beschlossen. Es gibt vor, dass Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten. Oberstes Ziel sind effiziente und verständliche Onlineanträge, die zielgerichtet an die zuständige Behörde adressiert werden können. Digitalisiert werden eine große Mehrheit der Verwaltungsleistungen. Ausgenommen davon sind Leistungen, die aus faktischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht digitalisiert werden.

Die Umsetzung der Verwaltungsleistung findet auf den jeweils zuständigen drei föderalen Ebenen in Hessen statt. Verwaltungsleistungen im Bereich OZG-Kommunal werden von den hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden vorangetrieben. Dafür stellt das Land Hessen gezielte Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für die Kommunen zur Verfügung. Zu diesen Programmen zählen die „Digitalisierungsberatung“, die „Förderung für OZG-Modellkommunen“, die „Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)“ sowie die Landeszuwendung im Rahmen des Programms „Starke Heimat Hessen“.

Die Leistungen im Bereich OZG-Land werden von den hessischen Ministerien, nachgelagerten Behörden und Regierungspräsidien umgesetzt. Alle hessischen Verwaltungsebenen arbeiten hierüber zusammen um den Ausbau der elektronischen Angebote von Verwaltungsleistungen für die Bürgerinnen und Bürger voranzutreiben. 

Im IT-Planungsrat, als zentrales Steuerungsgremium für die Umsetzung des OZG in Deutschland wurden 14 Themenfelder festgelegt, in denen die insgesamt 575 Leistungsbündel digital umgesetzt werden sollen. Diese Themenfelder wurden auf die 16 Länder und den Bund verteilt. Hessen ist bei insgesamt sechs der 14 Themenfelder teilweise federführend aktiv. In Hessen werden die Themenfelder Mobilität und Reisen sowie Steuern und Zoll federführend wahrgenommen, darüber hinaus gibt es Themenfeldbeteiligungen in den Themenfeldern Familie und Kind, Arbeit und Ruhestand, Bauen und Wohnen und Ein- und Auswanderung.

 

Informationen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Hessen sowie Unterstützungsangebote für Kommunen unter https://ozg.hessen.de/.

 


[metaslider id=20815]

More From Author

+ There are no comments

Add yours

Wir freuen uns über Kommentare