Waffenbörse am Wochenende untersagt: Beschwerde von Stadt beim VGH erfolgreich

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Nach der Entscheidung des 8. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat die Stadt Kassel zu Recht die Untersagung der Durchführung der Fachmesse Waffenbörse auf dem Kasseler Messegelände angeordnet. Damit wird der Beschwerde der Stadt Kassel gegen eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel stattgegeben. Die Waffenbörse in den Messehallen darf somit am Wochenende, 17. und 18. Oktober 2020, aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenz in Kassel nicht mehr für Besucher öffnen. 

Oberbürgermeister Christian Geselle: „Wir sehen uns in unserer Einschätzung bestätigt, dass von dieser großen Messe, zu der tausende Besucherinnen und Besucher aus dem gesamten Bundesgebiet und auch aus dem Ausland in Kassel erwartet worden waren, die Gefahr einer weiteren Verschärfung des Infektionsgeschehens ausgehen könnte. Dies wollen wir angesichts der gestiegenen Infektionszahlen unbedingt verhindern.“ 


Aufgrund des rapiden Anstiegs der Infektionszahlen hatte die Stadt Kassel entschieden, dass größere Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmenden bis auf weiteres nicht wie geplant stattfinden können. Unter anderem soll mit dieser Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus entgegengewirkt werden. Ob weitere Maßnahmen getroffen werden müssen, entscheidet die Stadt Kassel nach dem Wochenende lageabhängig. 

Aktuelle Informationen gibt es fortlaufend auf www.kassel.de/corona.


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