Bürgermeisterdirektwahl am 01. November 2020

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Am 01. November 2020 findet die Bürgermeisterdirektwahl in Hofgeismar statt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten 14 Tagen durch die Deutsche Post an die Wahlberechtigten zugestellt.

Ab sofort besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Hierzu geben wir folgende wichtige Hinweise:

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen können persönlich oder schriftlich beantragt werden. Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen auf telefonischem Weg ist nicht zulässig! Die Beantragung für Dritte ist nur unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.

Wir empfehlen die Verwendung des Antragsvordrucks, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt ist. Hiermit kann auch eine Vollmacht zur Abholung für Dritte erteilt werden.

Darüber hinaus bieten wir auch bei dieser Wahl wieder den Service der elektronischen Wahlscheinbeantragung über Internet an – nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.hofgeismar.de.

Ausgabe von Briefwahlunterlagen

Sie erhalten die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Hofgeismar oder bei den Bürgerdiensten im Foyer des Rathauses.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt grundsätzlich nur direkt an den Antragsteller – die Ausgabe an Dritte ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht möglich. Dies gilt auch für Ehepartner und sonstige Familienangehörige. Es dürfen nicht mehr als 4 weitere Personen vertreten werden.

Die Rückgabe der Wahlbriefe kann per Post (unentgeltlich im Bereich der Deutschen Post AG) erfolgen oder durch Abgabe im Rathaus. Der Wahlbrief sollte rechtzeitig vor dem Wahltag abgesandt bzw. eingereicht werden, da nach dem Wahlsonntag eingegangene Briefe nicht mehr berücksichtigt werden.

Für die Briefwähler, die direkt vor Ort wählen möchten, steht im Eingangsbereich des Rathauses eine Wahlkabine zur Verfügung.

Besondere Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie

Das Rathaus hat geöffnet und das Wahlamt sowie die Bürgerdienste stehen zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Zum Schutz vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus ist es allerdings erforderlich auch im Rathaus Maßnahmen zu Hygiene, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Einhaltung des geltenden Sicherheitsabstands von 1,5 Metern zu ergreifen.

Die Bürgerinnen und Bürger, die an der Briefwahl teilnehmen möchten werden daher dringend gebeten, sich an die im Rathaus geltenden Regelungen zu Abstand, max. Personenzahl in den Warteräumen, Wegeführung und Hygienemaßnahmen zu halten.

Um ein erhöhtes Publikumsaufkommen und damit lange Warteschlangen im Wahlamt und den Bürgerdiensten zu vermeiden wird empfohlen, von den Möglichkeiten der schriftlichen Beantragung, insbesondere der Online-Beantragung, Gebrauch zu machen.

Bürgerinnen und Bürger, die vor Ort wählen möchten werden gebeten, einen eigenen Kugelschreiber zur Kennzeichnung des Stimmzettels mitzubringen. Für weitere Fragen zur Bürgermeisterdirektwahl steht Ihnen das Wahlamt unter 05671/999-004 zur Verfügung.

Stadt Hofgeismar


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