Ex-Minister Deubel muss ins Gefängnis

Estimated read time 2 min read
[metaslider id=10234]

 

Der ehemalige SPD-Finanazminster von Rheinland-Pfalz, Ingolf Deubel (70), verlor in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) seine Revisionsklage.

Deubel war die uneidlichen Falschaussage und Untreue in der causa Nürburg-Ring nachgewiesen worden. Obwohl die ursprüngliche Strafe von dreieinhalb Jahren in Revisionsinstanzen aufgehoben worden war, wurde Deubel nun rechtskräftig zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Durch die laufende Revision war er bisher noch nicht in Haft und konnte auch seine Pensionsbezüge von monatlich 6700 Euro elf (11!) Jahre weiterbeziehen.

Doch jetzt droht ihm aufgrund des Strafmaßes von über zwei Jahren der Entzug des Pensionsanspruches.

Nachdem Deubel zu Anfang der Prozessserie gern selbstherrlich und arrogant auftrag, sich keiner Schuld bewusst war und nie ein volles Geständnis ablegte, war er sich letztlich nicht zu Schade mit tränenerstickter Stimme und zitternden Händen das Gericht um eine Strafe von unter zwei Jahren zu bitten…

Nun wird geprüft, ob man ihm die Pension tatsächlich absprechen kann, was verfahrensrechtlich so korrekt ist. Sollten die erforderlichen Prämissen erfüllt sein, würde Deubel keinen Cent mehr bekommen.

Das Urteil sollte für Politiker Signalwirkung haben. Auch wenn es Ex-Minister Deubel nicht gefällt, dem  Steuerzahler gefällte es um so mehr.
Es bleibt zu hoffen, dass er keine Haftverschonung aufgrund des “hohen Alters” bekommt und man politisch nicht versucht ist, ihm seine Pension zu lassen.

Wir behalten es im Auge!

 

[metaslider id=10815]

More From Author

+ There are no comments

Add yours

Wir freuen uns über Kommentare