Frischer Wind für Sorgfaltspflichten

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Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat heute einen neuen Entwurf für ein Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte vorgelegt. Das Abkommen zielt darauf Unternehmen zu verpflichten, in ihren Lieferketten auch außerhalb ihres Heimatlandes Menschenrechte und Umweltstandards zu beachten.  Dazu Martin Bethke, Geschäftsleiter für Märkte und Unternehmen bei WWF Deutschland: 

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt: Wir brauchen dringend Gesetze, die der Ausbeutung von Mensch und Natur endlich einen Riegel vorschieben. Die Bundesregierung und die EU müssen nun engagiert an den Verhandlungsrunden für das UN-Abkommen teilnehmen. Schließlich hat die Bundesregierung einen Schwerpunkt ihrer EU-Ratspräsidentschaft auf verschärfte Regelungen für unternehmerische Sorgfaltspflichten gelegt. 

Auch mit Blick auf das just in Erarbeitung befindliche deutsche Lieferkettengesetz ist Aktion und Engagement auch auf UN-Ebene das Gebot der Stunde. Wenn die Bundesregierung ihr Engagement für nachhaltige Lieferketten ernst meint, muss Deutschland sich auch auf UN-Ebene für ein Abkommen einsetzen. Ein UN-Abkommen hat die positive Folge, dass für alle unterzeichnenden Staaten gleiche Rechte und Pflichten herrschen und so ein „level playing  field“  für Unternehmen gewährleistet werden kann. Die Weiterentwicklung von internationalen Normen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt duldet keinen weiteren Aufschub. Denn nur eine intakte Natur ist ein Bollwerk gegen neue Krankheitserreger und Pandemien, sowie die Grundlage für einer funktionierenden Wirtschaft.“

 

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Original Content von WWF Deutschland

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