Zahl der Wohngeldhaushalte sinkt im Jahr 2019 geringfügig

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Knapp 33 000 Haushalte haben in Hessen im Jahr 2019 Wohngeld bezogen. Damit sank die Zahl gegenüber 2018 um gut 1 Prozent. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch der reinen Wohngeldhaushalte lag mit 185 Euro pro Haushalt 1 Euro über dem Anspruch im Vorjahr.

Am Ende des Jahres 2019 bezogen in Hessen 32 975 Haushalte Wohngeld. Nach Mitteilung des Statistischen Landesamts in Wiesbaden sank die Zahl gegenüber 2018 um 460. Das sind gut 1 Prozent.

In 96 Prozent der Wohngeldhaushalte bezogen alle Haushaltsmitglieder Wohngeld (reine Wohngeldhaushalte). 4 Prozent der Wohngeldhaushalte waren sogenannte Mischhaushalte, in denen nur ein Teil der Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt war.

Die größte Gruppe der reinen Wohngeldhaushalte war im Jahr 2019 die Gruppe der Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Beamtinnen bzw. Beamte mit gut 44 Prozent, gefolgt von der Gruppe der Rentnerinnen bzw. Rentner und Pensionärinnen bzw. Pensionäre mit 40 Prozent.

Der durchschnittliche Wohngeldanspruch der reinen Wohngeldhaushalte betrug 185 Euro pro Haushalt und lag damit 1 Euro über dem Anspruch im Jahr 2018. Der Wohngeldanspruch der Mischhaushalte war im Durchschnitt 43 Euro niedriger als bei den reinen Wohngeldhaushalten. Gegenüber 2018 erhöhte sich der Anspruch um 3 Euro auf 142 Euro pro Haushalt.

Hinweise

Ein typisches Beispiel für einen Mischhaushalt sind Wohngemeinschaften, in denen ein Teil der Bewohnerinnen und Bewohner Anspruch auf Wohngeld hat und der andere nicht. Ein weiteres Beispiel wäre ein wohngeldberechtigtes Ehepaar, das mit den Großeltern gemeinsam in einem Haushalt lebt, die nicht wohngeldberechtigt sind.

Der Wohngeldanspruch richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Familieneinkommen und der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung bei Wohneigentum (Darlehensraten und Betriebskosten).

Das durchschnittlich berücksichtigte monatliche Gesamteinkommen des Wohngeldhaushalts lag im Jahr 2019 bei 1089 Euro. Knapp die Hälfte davon betrug die tatsächliche Miete bzw. Belastung (534 Euro). Die zuschussfähige Miete bzw. Belastung lag im Mittel bei 508 Euro.

Das Gesamteinkommen (nach §13 des Wohngeldgesetzes) ist die Summe Jahreseinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen. Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftes des Gesamteinkommens.

Mehr Informationen über Sozialleistungen in Hessen finden Sie auf unserer Fachseite.

Hessisches Statitistisches Landesamt


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