Urlaub mit dem Wohnmobil

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ADAC: Mehr Sicherheit durch spezielles Fahrsicherheitstraining
nur ein Beispielbild

Mit optimaler Vorbereitung Urlaub von Anfang an

In Zeiten von Corona heißt es oft: Deutschlandurlaub statt Flugreise. Viele Familien entscheiden sich dieses Jahr für Urlaub innerhalb der Landesgrenzen und entdecken das Reisen mit dem Wohnmobil für sich. Flexibilität, Naturverbundenheit und Freiheit stehen bei dieser Art des Reisens im Vordergrund. Das Reisen in den eigenen oder geliehenen vier Wänden auf Rädern hat seinen eigenen Charme und ist dieses Jahr besonders begehrt. Dies zeigt sich auch an den Buchungszahlen auf Wohnmobil- und Campingplätzen.

Doch mit dem Neueinstieg in dieses Reise- und Urlaubssegment mit deutlich veränderten Abmessungen des Fahrzeuges fühlt sich nicht jede Fahrerin/Fahrer beim Lenken und Einparken sofort wohl. Bremsleistung und Beschleunigung sind deutlich geringer und ein Überholmanöver dauert länger. Das Fahrverhalten der Wohnmobile und das eigene Fahrvermögen werden dabei leicht überschätzt.

Ein ADAC Fahrsicherheitstraining für Wohnmobile und -anhänger kann helfen, Unsicherheit und leichte Nervosität zu beseitigen. Inhalte des Trainings sind sowohl der Rückwärtsslalom, um die Abmessungen desWohnmobils oder Gespanns einzuschätzen, als auch Rangieren und Bremsen und Tipps zum Thema Ladungssicherung. Auch das Bremsen und das Ausweichen, beides auf verschiedenen Untergründen, ist ein wichtiger Bestandteil des Trainings. Die Fahrerin/der Fahrer bekommen somit mehr Sicherheit und Gefühl für das Wohnmobil und der Urlaub startet von Anfang an.

Vor der Anschaffung oder dem Leihen ist auf das Gesamtgewicht des „Gefährts“ zu achten. Nicht jedes Wohnmobil kann mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden. Bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen reicht die Klasse B. Darüber müssen Fahrer die Klasse C1 vorweisen. Wer einen vor 1999 ausgestellten Führerschein hat, darf beide Klassen fahren.

Doch es gilt: Wer nach dem 50. Geburtstag diese Modelle fahren will, muss seinen alten Führerschein gegen einen neuen austauschen und sich die Zusatzklasse CE79 eintragen lassen. Hierfür ist eine gesundheitliche Untersuchung inklusive einer augenärztlichen Bescheinigung Voraussetzung.// ADAC


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