Auch in diesem Jahr: Mehr Zeit für die Steuererklärung

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(ots) Seit 2018 gelten längere Abgabefristen für die Steuererklärung – Stichtag ist der 31. Juli. Gleichzeitig ist es schwieriger, die Abgabefrist zu verlängern. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) fasst die wichtigsten Fakten zusammen.

Abgabefrist für die Steuererklärung ist zwei Monate länger

Jeder, der seine Steuererklärung selbst erstellt, kann sich seit 2018 zwei Monate mehr Zeit lassen. Früher galt der 31. Mai als Abgabetermin für die Steuererklärung aus dem Vorjahr; inzwischen ist es der 31. Juli.

Das gleiche Prinzip gilt auch für die Profis, also Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine: Sie haben seit 2018 theoretisch Zeit bis zum letzten Februar-Tag des Zweitfolgejahres, um die Steuererklärung ihrer Mandanten beziehungsweise Mitglieder einzureichen.

Konkret: Wer zur Abgabe der Steuererklärung 2019 verpflichtet ist und diese selbst anfertigt, hat dafür bis Ende Juli 2020 Zeit. Wer eine Steuererklärung abgeben muss und das von Profis wie einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erledigen lässt, hat für die Einreichung der Steuererklärung 2019 bis Ende Februar 2021 Zeit.

Verspätungszuschlag und Zwangsgeld drohen bei verspäteter Abgabe

Grundsätzlich entscheidet nicht mehr das Finanzamt, wann ein Verspätungszuschlag fällig ist; vielmehr ist der Prozess automatisiert: Jeder muss einen Verspätungszuschlag zahlen, der seine Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums abgibt und keine Fristverlängerung beantragt hat. Allerdings sind Fristverlängerungen nur noch in Ausnahmefällen möglich und müssen schriftlich begründet werden. Das Gleiche gilt für Steuerzahler, die von der Finanzbehörde aufgefordert werden, ihre Steuererklärung vorzeitig abzugeben, und den genannten Termin versäumen.

Die Höhe des Zuschlags ist gesetzlich festgelegt, sie beläuft sich grundsätzlich auf 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer. Mindestens muss man allerdings 25 Euro pro verspätetem Monat zahlen. Die maximal zulässige Höhe des Verspätungszuschlags beträgt 25.000 Euro.

Steuererklärung abgeben lohnt sich

Laut Statistischem Bundesamt ließen sich 2016 von den rund 25,5 Millionen unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 13,7 Millionen zur Einkommensteuer veranlagen. Davon erhielten dem Statistischen Bundesamt zufolge 12 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung, die im Durchschnitt bei 1.027 Euro lag. Besonders häufig seien Rückerstattungen zwischen 100 und 1.000 Euro (58 Prozent) gewesen.

Mitglieder der VLH erhielten eine Rückerstattung von rund 1.000 Euro im Gesamtdurchschnitt und mehr als 1.300 Euro in Erstattungsfällen (Stand November 2019).

 

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Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH

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