BKA: Ermittlungen im Fall Madeleine “Maddie” McCann- war ein Deutscher der Täter?

Estimated read time 2 min read
[metaslider id=10234]

(ots)Im Zusammenhang mit dem Verschwinden des damals 3-jährigen britischen Mädchens Madeleine Beth McCann am 03.05.2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen einen 43-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Mordes.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter, der unter anderem auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden ist.

Derzeit verbüßt der Beschuldigte in anderer Sache eine längere Haftstrafe.

Der Beschuldigte lebte zwischen 1995 und 2007 regelmäßig an der Algarve, unter anderem für einige Jahre in einem Haus zwischen Lagos und Praia da Luz. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen ging er in dieser Zeit im Raum Lagos mehreren Gelegenheitsjobs, unter anderem in der Gastronomie, nach.

Weitere Anhaltspunkte legen nahe, dass er seinen Lebensunterhalt zudem durch die Begehung von Straftaten, darunter Einbruchdiebstähle in Hotelanlagen und Ferienwohnungen sowie Drogenhandel, bestritt.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist mit den Ermittlungen befasst, weil der Beschuldigte vor seinem Auslandsaufenthalt seinen letzten Wohnsitz im hiesigen Bezirk hatte.

Im Rahmen der Ermittlungen, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig durch das Bundeskriminalamt (BKA) in enger Zusammenarbeit mit der Metropolitan Police/Großbritannien sowie der Polícia Judiciária/Portugal geführt werden, wird jetzt auch öffentlich um Mithilfe der Bevölkerung gebeten. Ein entsprechender Zeugenaufruf mit weiteren Informationen findet sich auf der Webseite des Bundeskriminalamtes:

www.bka.de/oeffentlichkeitsfahndung7

Angesichts der laufenden Ermittlungen können zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen zum Sachverhalt, insbesondere keine weiteren Einzelheiten zu den konkreten Tatvorwürfen und den bisherigen Ermittlungsergebnissen mitgeteilt werden.

Den bild- oder tonversendenden Medien wird am 04.06.2020 um 13:00 Uhr im Gebäude der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Turnierstraße 1 in 38100 Braunschweig, Gelegenheit zu Kameraaufnahmen im Inhalt und Umfang dieser Pressemitteilung im Rahmen eines Statements gegeben. Insbesondere auch aufgrund der coronabedingten Einschränkungen und Hygieneschutzmaßnahmen ist es insoweit zwingend erforderlich, sich vorab telefonisch bei der hiesigen Pressegeschäftsstelle unter Tel. 0531/488-1035 anzumelden.

Bundeskriminalamt


[metaslider id=20815]

More From Author

+ There are no comments

Add yours

Wir freuen uns über Kommentare