„Wer Einsatzkräfte angreift, gehört in den Knast“

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Innenminister Peter Beuth hat die Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute in Dietzenbach scharf verurteilt. Er kritisierte die „Verrohung der Umgangsformen gegenüber den Repräsentanten und Schutzleuten unseres Staates“.

„Ganz offensichtlich haben letzte Nacht rund 50 Gewalttäter unsere Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt“, erklärte Beuth. „Die Brandstifter haben zunächst Feuer gelegt und die eintreffenden Polizisten und Feuerwehrleute unvermittelt mit Steinen angegriffen. Ein Dutzend Einsatzwagen wurden beschädigt, da grenzt es an ein Wunder, dass kein Helfer verletzt wurde.“ Die hessische Polizei konnte dank starker Unterstützung aus den angrenzenden Präsidien und dem Einsatz des Helikopters die Lage unter Kontrolle bringen. Mehrere Gewalttäter wurden in Gewahrsam genommen.

„Dieser feige Angriff auf unsere Einsatzkräfte ist symptomatisch für die stetig ansteigende Gewalt gegenüber Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften“, so Beuth. „Erst gestern hatte das Bundeskriminalamt gemeldet, dass Übergriffe auf Polizisten erneut um fast neun Prozent bundesweit angestiegen waren. Allein in Hessen wurden letztes Jahr mehr als 4.000 Polizisten als Opfer registriert. Diese dramatischen Zahlen sind der messbare Beleg des mangelnden Respekts und einer Verrohung der Umgangsformen gegenüber den Repräsentanten und Schutzleuten unseres Staates. Solche Taten sind keine Bagetelldelikte – wir brauchen nun endlich eine klare Antwort des Rechtsstaats: Wer Einsatzkräfte angreift, gehört in den Knast und darf nicht mit einer Geldstrafe davonkommen.“

Mindeststrafe muss auf sechs Monate angehoben werden

Zuletzt hatte die hessische Polizeistudie gezeigt, dass neun von zehn Schutzpolizisten schon mindestens einmal angegriffen wurden. „Diese Attacken hinterlassen bei den Kolleginnen und Kollegen nicht nur körperliche Spuren“, so Beuth. „Für jeden zweiten Polizeibeschäftigten, der einmal Opfer eines Angriffs wurde, sind diese Erlebnisse sehr belastend. Diese Zahlen machen betroffen und zeigen, dass die Mindeststrafe auf sechs Monate angehoben werden muss, um solche Taten unmissverständlich und konsequent ahnden zu können.“

2019 wurden in Hessen 4.080 Polizeivollzugsbeamte als Opfer registriert, 2018 waren es bereits 3.967. Von 1.926 Tatverdächtigen waren 789 Personen (rund 41 Prozent) Ausländer. Auf Initiative des hessischen Innenministers Peter Beuth hin hatte der Bundestag 2017 beschlossen, dass Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte, aber auch auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte früher registriert und härter bestraft werden. So werden zum Beispiel Angriffe auf Polizisten bei Befragungen und Unfallaufnahmen oder auf helfende Feuerwehrfrauen und -männer mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet (nach §114, bzw. §115 StGB). Mit 112 (2018: 115) registrierten Angriffen auf Rettungskräfte und 15 (2018: 16) auf Feuerwehrleute im letzten Jahr blieb die Zahl auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr.

 


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