Nahverkehrsangebot in Nordhessen wird erneut angepasst – Grundversorgung bleibt erhalten – Fahrten überprüfen

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Durch die neuen Ausgangseinschränkungen verändert sich erneut das Nahverkehrsangebot in Nordhessen. Der NVV reagiert mit seinen Partnerunternehmen auf die verringerte Mobilität der Menschen in der Region und die steigenden Personalausfälle wegen Erkrankungen. Aktuell sind nur noch ca. 25 Prozent der Fahrgäste unterwegs. Ab morgen,  25. März 2020 wird es daher zu weiteren Anpassungen kommen. Ziel dabei ist es, auf den Bus- und Bahnlinien so lange wie möglich ein stabiles Grundangebot zu erhalten. Der NVV rechnet jedoch aufgrund der Entwicklung mit weiteren Einschränkungen im Bus- und Bahnverkehr. Daher empfiehlt der NVV seinen Fahrgästen, die gewünschten Fahrten vorher immer in der NVV-Auskunft zu überprüfen.

 

Im nächsten Schritt werden ab morgen entlang der Main-Weser-Bahn zwischen Kassel und Frankfurt auf der Linie RE 98 Frankfurt <> Schwalmstadt-Treysa/ <> Wabern <> Kassel einzelne Fahrten am frühen Morgen und späteren Abend gestrichen. Als Alternativen sind dort noch die Linien RE 30 Frankfurt <> Schwalmstadt-Treysa/ <> Wabern <> Kassel und RE 39 Bad Wildungen <> Wabern <> Kassel im Zwei-Stundentakt unterwegs, die ebenfalls genutzt werden können.  Darüber hinaus fallen die erste Fahrt ab Kassel Richtung Düsseldorf und die letzte Fahrt ab Düsseldorf Richtung Kassel auf der RE11 Düsseldorf <> Dortmund <> Paderborn (/Hagen) <> Warburg <> Hofgeismar <> Kassel aus.

 

Im Bereich Nieste/Staufenberg entfallen Anrufsammeltaxi-Angebote abends und am frühen Morgen wegen Personalmangel. Dazu kommen einzelne Ausfälle auf allen Zug- und Buslinien in sämtlichen Landkreisen Nordhessens.

   

Auf diesem Weg möchte sich der NVV bei allen bedanken, die gerade jetzt dafür sorgen, dass die Menschen in Nordhessen weiter mobil sein können. Ohne das Personal in Bussen und Bahnen, in den Leitstellen und Stellwerken wäre das alles nicht möglich.

Aufgrund der besonderen Situation hat der NVV neben normalen Regelungen auch Kulanzregelungen festgesetzt, um die Fahrgäste zu entlasten.

  • Nicht genutzte Fahrkarten können in den NVV-Kundenzentren und NVV-InfoPoints zurückgegeben werden. Die sonst übliche Bearbeitungsgebühr für Erstattungen wird derzeit nicht erhoben. Falls keine Verkaufsstelle in der Nähe oder diese geschlossen ist, können Tickets per Post mit Angabe Ihrer IBAN an das NVV-Abocenter der KVG, Postfach 102 002, 34020 Kassel gesendet werden.
  • Nicht entwertete Einzelfahrkarten, 5erTickets oder MultiTickets bleiben unbegrenzt lange gültig.
  • Wochen- und Monatskarten, deren Gültigkeitszeitraum noch nicht begonnen hat, werden voll erstattet. Wenn deren Gültigkeitszeitraum bereits läuft, erfolgt die Erstattung ab dem Tag der Rückgabe. Bei Monatskarten wird für jede abgelaufene Woche der Preis einer Wochenkarte, für weitere Tage je 1/7 einer Wochenkarte berechnet.  
  • Jahreskarten im Abonnement können jederzeit gekündigt werden
  • Seniorentickets Hessen und Schülertickets Hessen können zum Monatsende gekündigt werden.

Falls es zu weiteren Einschränkungen oder Veränderungen kommen sollte, wird der NVV die Änderungen so schnell wie möglich in den verschiedenen Informationskanälen bekannt geben. Zur umfassenden, aktuellen  Information bietet der NVV eine zusätzliche Seite unter www.nvv.de/corona an.

Darüber hinaus gibt es sämtliche Infos aber auch wie immer über die NVV-App, das gebührenfreie NVV-ServiceTelefon unter 0800-939-0800  oder www.nvv.de.

Bleiben Sie gesund!


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